Kindes- und Erwachsenenschutzrecht 1 Das neue Erwachsenenschutzrecht In Kraft seit 1. Januar 2013 148 KESB lösen 1'414 Vormundschaftsbehörden ab Stärkung der privaten Vorsorge und der Selbstbestimmung Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen Massschneiderung Verhältnismässigkeit/Subsidiarität Sprache 2 KESB im Kanton Thurgau 3 1
Verfahren Meldung Abklärung Anhörung Auskünfte von Dritten einholen Augenschein Gutachten Anordnen der Massnahmen und Einsetzen des Beistands Beschwerde 4 Die Wahrheit über Gruppenarbeiten 5 Vorsorgeauftrag Personensorge Vermögenssorge Rechtsverkehr Voraussetzungen handlungsfähig eigenhändig oder beurkundet 6 2
Patientenverfügung Medizinische Massnahmen Vertretung Voraussetzungen urteilsfähig schriftlich 7 Vertretung durch den Ehegatten Voraussetzungen übliche Rechtshandlungen zur Deckung Lebensunterhalt ordentliche Verwaltung Einkommen und Vermögen Post öffnen und erledigen Urteilsunfähigkeit der betroffenen Person Ehegatte in gemeinsamem Haushalt lebend oder Beistand leistend 8 Vertretung bei medizinischen Massnahmen > Patientenverfügung < Vertretung gemäss Patientenverfügung/Vorsorgeauftrag Beistand Ehegatte im gemeinsamen Haushalt lebende Person Nachkommen Eltern Geschwister 9 3
Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen Betreuungsvertrag Einschränkung der Bewegungsfreiheit 10 Behördliche Massnahmen Schwächezustand, Hilfs- und Schutzbedürftigkeit keine oder keine ausreichende Vorsorge Massnahmen von Gesetzes wegen nicht ausreichend Subsidiarität Verhältnismässigkeitsprinzip 11 Die verschiedenen Beistandschaften Begleitbeistandschaft Vertretungsbeistandschaft Mitwirkungsbeistandschaft umfassende Beistandschaft 12 4
Begleitbeistandschaft Zustimmung der hilfsbedürftigen Person begleitende Unterstützung in bestimmten Angelegenheiten keine Einschränkung der Handlungsfähigkeit 13 Vertretungsbeistandschaft gegen den Willen der hilfsbedürftigen Person möglich Vertretung durch Beistand in bestimmten Angelegenheiten Vermögensverwaltung Einschränkung der Handlungsfähigkeit möglich Entzug Zugriff auf Vermögenswerte möglich 14 Mitwirkungsbeistandschaft gegen den Willen der hilfsbedürftigen Person möglich bestimmte Handlungen nur mit Zustimmung Beistand möglich entsprechende Einschränkung der Handlungsfähigkeit von Gesetzes wegen 15 5
Umfassende Beistandschaft gegen den Willen der hilfsbedürftigen Person möglich Vertretung durch Beistand in allen Angelegenheiten der Personensorge, der Vermögenssorge und des Rechtsverkehrs Wegfall der Handlungsfähigkeit von Gesetzes wegen 16 Kombination von Beistandschaften Begleit-, Vertretungs- und Mitwirkungsbeistandschaft können miteinander kombiniert werden 17 Kindesanerkennung Mater semper certa est Pater semper incertus est Pater est, quem nuptiae demonstrant 18 6
Elterliche Sorge Obhut > Obhutsrecht (Bestimmung Aufenthaltsort) > Faktische Obhut Persönlicher Verkehr (Besuchsrecht) Betreuung Unterhalt 19 Entscheiden Sie! 20 Höchstpersönliche Rechte 21 7
Höchstpersönliche Rechte relativ höchstpersönliche Rechte Beispiele Einwilligung in übliche medizinische Eingriffe Namensänderung Anfechtung Vaterschaftsanerkennung Vaterschaftsklage Stellen eines Strafantrags Vertretung möglich absolut höchstpersönliche Rechte Beispiele Einwilligung in kosmetische oder fortpflanzungsmedizinische Eingriffe Entscheid über religiöse Zugehörigkeit (16. Altersjahr) Verlobung Eheschliessung Einreichen Scheidungsklage (umstritten) Rechtsgeschäfte von Todes wegen Vertretung nicht möglich 22 Kindesschutz Geeignete Massnahmen Ermahnungen Weisungen Dritten Einblick und Auskunft geben 23 Kindesschutz Beistandschaft Eltern mit Rat und Tat unterstützen (Erziehungsbeistandschaft) Besondere Befugnisse Feststellung Vaterschaft Regelung Unterhalt persönlicher Verkehr (Besuchsrechtsbeistandschaft) 24 8
Kindesschutz Aufhebung Aufenthaltbestimmungsrecht Wegnahme des Kindes und Unterbringung in angemessener Weise Untersagung der Rücknahme durch die Eltern 25 Kindesschutz Entzug der elterlichen Sorge Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Abwesenheit, Gewalttätigkeit oder ähnliche Gründe nicht ernstlich gekümmert oder Pflichten gegenüber Kind gröblich verletzt > Vormund 26 Kindesschutz Entzug der elterlichen Sorge Eltern ersuchen aus wichtigen Gründen danach Adoption durch Dritte 27 9
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht 28 10