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Transkript:

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5061 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ina Korter (GRÜNE), eingegangen am 02.05.2012 Mangel an Lehrkräften für die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen Die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen leiden unter einem Mangel an Lehrkräften. Zum Teil liegt die Unterrichtsversorgung bei der Fachtheorie unter 80 %. Die Schulen haben Probleme, freie Stellen zu besetzen, weil ihnen die Mittel von den Schulbehörden verzögert zugewiesen werden. Zugleich gibt es auch einen zunehmenden Mangel an Lehrkräften mit dem Lehramt an berufsbildenden Schulen. Die Zahlen der Referendarinnen und Referendare für das Lehramt sind sogar rückläufig. Ich frage die Landesregierung 1. Wie viele Lehrkräfte fehlen insgesamt an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen, um die Unterrichtsversorgung bei den allgemeinbildenden Fächern und bei der Fachtheorie zu 100 % sicherzustellen (bitte nach Fachrichtungen und Unterrichtsfächern getrennt aufschlüsseln)? 2. Wie viele Stellen für Lehrkräfte mit dem Lehramt an berufsbildenden Schulen werden in den kommenden Jahren in Niedersachsen voraussichtlich zur Neubesetzung zur Verfügung stehen? Wie viele Lehrkräfte werden in den nächsten drei Jahren pensioniert? Wie viele Unterrichtsstunden aus dem Arbeitszeitkonto müssen in der Auszahlungsphase in den Berufsbildenden Schulen ausgeglichen werden? Wie vielen Stellen entspricht dieses, und wie viele Stellen plant die Landesregierung als Ausgleich hierfür neu zu schaffen? Bekommen die berufsbildenden Schulen zusätzliche Mittel in ihrem Budget für die Auszahlung des Arbeitszeitkontos? (Bitte jeweils nach Fachrichtungen und Unterrichtsfächern getrennt aufschlüsseln.) 3. Wie viele Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen haben in den vergangenen Jahren ihr Referendariat erfolgreich abgeschlossen (bitte nach Fachrichtungen und Unterrichtsfächern getrennt aufschlüsseln)? 4. Wie haben sich die Referendarszahlen an den sieben Seminarstandorten in Niedersachen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in den vergangenen Jahren im Einzelnen entwickelt, und wie hat sich damit die Auslastung der einzelnen Studienseminare entwickelt (bitte nach Fachrichtungen und Unterrichtsfächern getrennt aufschlüsseln)? 5. Was will die Landesregierung - vor allem in den Mangelfächern - unternehmen, um den Beruf der Lehrkraft an berufsbildenden Schulen und die Ausbildung zu diesem Beruf so attraktiv zu gestalten, dass die Zahl der Referendarinnen und Referendare wieder bedarfsgerecht gesteigert werden kann? 6. Wie will die Landesregierung künftig sicherstellen, dass die Lehrkräfte für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nach Abschluss ihrer Ausbildung zeitnah von den berufsbildenden Schulen eingestellt werden können und nicht in andere Bundesländer abwandern? 7. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie viele Referendarinnen und Referendare nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an berufsbildenden Schulen eine Planstelle in Niedersachsen angenommen haben? Falls die Landesregierung keine Kenntnis hat: Warum werden diese Daten nicht erhoben? Falls die 1

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5061 Landesregierung Kenntnisse hat: Wie viel Prozent der Referendarinnen und Referendare haben nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes eine Planstelle in Niedersachsen angenommen (bitte jeweils nach Fachrichtung und Unterrichtsfach aufschlüsseln)? (An die Staatskanzlei übersandt am 10.05.2012 - II/721-1357) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 23.07.2012-01-01 420/5-1357 - Die Unterrichtsversorgung an berufsbildenden Schulen unterliegt anderen Gesetzmäßigkeiten als an allgemeinbildenden Schulen. Die Zahlen der Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen sind mit der Unterrichtsversorgungslage an den allgemeinbildenden Schulen daher nicht vergleichbar. Dies ist zu Zeiten aller Landesregierungen so gewesen. Ein Unterrichtsversorgungsgrad von 100 % an den berufsbildenden Schulen war in der Zeit der verfügbaren Aufzeichnungen nicht gegeben. Als die von den Landtagsfraktionen der CDU und der FDP getragene Landesregierung im März 2003 ihre Arbeit aufnahm, wurde für die niedersächsischen berufsbildenden Schulen ein deutliches Fehl an Lehrkräften erkannt. Mit der umgehenden Schaffung von 2 500 Stellen für Lehrkräfte haben die Fraktionen der CDU und der FDP für die Unterrichtsversorgung an allen Schulformen schon damals ein Zeichen gesetzt. Schnell hat sich die Zahl der hauptamtlichen/hauptberuflichen Lehrkräfte an den öffentlichen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen von unter 11 500 im Schuljahr 2002/2003 verbessert und liegt seit 2004 bei über 12 000 Lehrkräften. Die Landesregierung verweist im Übrigen darauf, dass die Steuerung der berufsbildenden Schulen mit der vollständigen Übertragung der Landesmittel auf die berufsbildenden Schulen auf andere Weise erfolgt als nur über die Messzahl Unterrichtsversorgung. Die frühere Steuerung der quantitativen Ressourcen anhand des allein maßgeblichen Maßstabs des Grades der Unterrichtsversorgung ist nicht geeignet, die komplexen schulfachlichen Steuerungsprozesse der eigenverantwortlichen berufsbildenden Schulen hinreichend zu stützen. Sie bezieht sich allein auf die quantitative Seite des Inputfaktors Lehrkräftepotenzial. Es kommt hinzu, dass die Messzahl der Unterrichtsversorgung über alle Bildungsgänge der einzelnen Schule auch unter quantitativen Gesichtspunkten keinen spezifischen Steuerungsansatz liefert, eine gerechte Verteilung der stellenmäßigen und finanziellen Ressourcen auf die einzelnen Schulen vorzunehmen. Hier wird bei den regionalen Kompetenzzentren nunmehr auf die Anteile an der Gesamtzahl der Lehrkräfte-Budget-Soll-Stunden in Relation zu den vorhandenen Stellen abgestellt. Im Rahmen des Schulversuchs ProReKo (Projekt Regionale Kompetenzzentren) wurde auf Basis des EFQM-Modells ein Kennzahlenset auf Landesebene entwickelt, das als Grundlage der Steuerung von berufsbildenden Schulen dient. Es bildet Schlüsselergebnisse der Schulen ab und umfasst insgesamt vier Kennzahlen: Abschlussquote, Übernahmequote, erfolgreiche Schulzeiten (Verweildauer) und Ressourcen pro erfolgreichem Schüler. Gemäß dem Beschluss des Landtages vom 18.02.2010, Drs. 16/2243, wird die schulfachliche Steuerung über outputorientierte Größen vorgenommen, wie sie im Kennzahlenset des Qualitätsmanagements beschrieben sind. Das betrifft sowohl die Steuerung über Zielvereinbarungen zwischen der Schule und der Landesschulbehörde als auch die schulinterne Steuerung. Ein Vergleich der Unterrichtsversorgung von berufsbildenden Schulen mit allgemeinbildenden Schulen kann aufgrund der völlig unterschiedlichen Strukturen nicht vorgenommen werden. Während es sich bei den berufsbildenden Schulen praktisch immer um Schulen mit einer Vielzahl von Schulformen mit vielen unterschiedlichen vom Schulträger bestimmten Bildungsgängen und Fachrichtungen handelt, die in der Lehrerstundenzuweisung unterschiedlich behandelt werden, sind all- 2

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5061 gemeinbildende Schulen i. d. R. Schulen mit nur einer Schulform mit einem Bildungsgang. Die Lehrerstundenzuweisung ist außerdem in allen allgemeinbildenden Schulformen gleich gestaltet. Die Mittelzuweisung des Kassenanschlages durch das Kultusministerium wurde wie geplant von der Landesschulbehörde unverzüglich im April dieses Jahres umgesetzt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Unterstellt das Ziel sei eine 100 %-Unterrichtsversorgung in allen Fachrichtungen und Unterrichtsfächern, so wären rund 800 zusätzliche Vollzeitlehrereineinheiten in Theorie nach budgetierter Berechnung erforderlich. Eine Differenzierung nach Fachrichtung und Unterrichtsfach ist nicht möglich. Das Stundenpotenzial einer Lehrkraft ist nicht unmittelbar einer Fachrichtung oder einem Unterrichtsfach zuzuordnen, da eine Lehrkraft bis zu drei Lehrbefähigungen erwerben kann. Der Unterrichtseinsatz wird im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften eigenverantwortlich von der Schule geregelt. Zu 2: Der Eintritt in den Ruhestand ist mit den Regelungen in den 35 und 36 des Niedersächsischen Beamtengesetzes variabel gestaltet. Die genaue Zahl der Lehrkräfte, die in den nächsten drei Jahren aus dem aktiven Schuldienst austreten, kann nur aufgrund der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre prognostiziert werden. Eine Differenzierung nach Fachrichtung und Unterrichtsfach wird nicht vorgenommen. Es wird erwartet, dass in den nächsten drei Jahren durchschnittlich rund 350 Theorielehrkräfte ausscheiden. An den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen beginnt für das Gros der Theorielehrkräfte der Ausgleich des verpflichtenden Arbeitskontos mit Beginn des Schuljahres 2013/2014. Erst nach dem 31.01.2013 liegen verbindliche Daten zur gewählten Form des Ausgleiches des verpflichtenden Arbeitszeitkontos vor. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Lehrkräfte an den berufsbildenden Schulen die definitive Form des Ausgleiches beantragen, falls sie vom Regelfall abweichen. Gemäß einer Voraberhebung in der Jahresstatistik zum Stichtag 15.11.2011 zu den sich ergebenden Bedarfsveränderungen durch das verpflichtende Arbeitszeitkonto werden für das Schuljahr 2012/2013 Veränderungen von rund 4 000 Theoriestundenstunden erwartet. Dies entspricht einem Zusatzbedarf von rund 150 Vollzeitlehrereinheiten. Eine differenzierte Betrachtung nach Fachrichtung und Unterrichtsfach ist auch hier nicht möglich, da die einzelne Schule den Unterrichtseinsatz eigenverantwortlich im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften plant. Für die darauffolgenden Schuljahre sind nach heutigen Erkenntnissen durch die Veränderungen des verpflichtenden Arbeitszeitkontos weitere rund 13 000 Stunden zu berücksichtigen, was einem Zusatzbedarf von rund 550 Vollzeitlehrereinheiten entspricht. In den genannten Daten ist auch die Auszahlung des Arbeitszeitkontos berücksichtigt. Im Doppelhaushalt 2012/2013 wurden für die berufsbildenden Schulen zum Schuljahr 2012/2013 bereits zusätzliche 150 Stellen für die sich aus dem verpflichtenden Arbeitszeitkonto ergebenden Veränderungen eingestellt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung für die weiteren Haushaltsjahre sind diese zusätzlichen Bedarfe zu berücksichtigen. Zu 3: Die Zahl der Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an berufsbildenden Schulen lag im Jahr 2009 bei 352, 2010 bei 337 und 2011 bei 375. Die Aufschlüsselung nach Fachrichtungen und Unterrichtsfächern ist der Anlage 1 ) zu entnehmen. ) Aus technischen Gründen (Lesbarkeit) sind die Anlagen nicht abgedruckt, sondern nur sind im Internet und im Intranet einsehbar. 3

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5061 Zu 4: Zur Ausbildung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen stehen an den sieben Studienseminaren 630 Stellen zur Verfügung. Die Auslastung lag 2009 bei 605, 2010 bei 615 und 2011 bei 508 besetzten Stellen. Die Informationen zur Auslastung der Studienseminare und zur Entwicklung der jeweiligen Referendarzahlen ist der Anlage 2 ) zu entnehmen. Zu 5: Seit Jahrzehnten kommt es zyklisch - u. a. in Abhängigkeit von wirtschaftlichen Entwicklungen - zu einer Unterversorgung an grundständig ausgebildeten Lehrkräften in technischen Fachrichtungen, vor allem in Metalltechnik, Fahrzeugtechnik, aber auch in Elektrotechnik. Dies ist kein landesspezifisches Phänomen und betrifft auch nicht nur die Berufsschullehrerausbildung. Bundesweit ist ein Mangel an akademischem Nachwuchs in technisch-naturwissenschaftlichen Studiengängen zu verzeichnen. Darauf hat die Landesregierung bereits vor Jahren reagiert und zur Sicherung der Unterrichtsversorgung in diesem Bereich eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. So wurden mit einem attraktiven Qualifizierungsprogramm neue Zielgruppen angesprochen, um sie für den Beruf der Lehrerin/des Lehrers an berufsbildenden Schulen zu gewinnen. Für Diplom-Ingenieure (FH) und Fachpraxislehrkräfte der Fachrichtungen Metalltechnik, Fahrzeugtechnik sowie Elektrotechnik wurden im Rahmen von Sondermaßnahmen die Voraussetzungen für ein berufsbegleitendes Studium zur Erlangung der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen geschaffen. Dieses Programm ist wegen der Möglichkeit, Beruf und Studium verbinden zu können, für die in Betracht kommende Bewerbergruppe sehr attraktiv. Es nehmen 68 Lehrkräfte für Fachpraxis und neun Diplom-Ingenieure (FH) an dem Programm teil. Für die Schulen ist es zur kurz- bzw. mittelfristigen Verbesserung der Unterrichtsversorgung sowie zur Personalentwicklung interessant. Als weitere Maßnahme werden seit 2010 Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer Schüler-Lehrer- Akademie direkt angesprochen, um sie für ein grundständiges Studium der technischen Fachrichtungen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen zu gewinnen. Partner dieses MK-Projekts sind die Leibniz Universität Hannover, die Universität und die Hochschule Osnabrück, die Studienseminare sowie Stiftungen der Metall-Arbeitgeberverbände. Die Schüler-Lehrer-Akademie vermittelt den Teilnehmenden authentische Einblicke in die Lehrerausbildung und den Lehrerberuf und vernetzt sie mit Studierenden, Hochschullehrern und Ausbildenden der Studienseminare und Lehrkräften. Das Projekt wird gut angenommen und von allen Beteiligten sehr positiv bewertet. Zu 6: Die Einstellungs- und Abschlusstermine des Vorbereitungsdienstes (01.05. und 01.11. eines jeden Jahres) ermöglichen den berufsbildenden Schulen die Einstellung von Assessorinnen und Assessoren in den niedersächsischen Schuldienst ca. drei Monate bevor Bundesländer mit Terminierung des Vorbereitungsdienstes zum Schuljahres-/Halbjahresbeginn Einstellungen vornehmen können. Mit Inkrafttreten des Einstellungserlasses vom 29.07.2011 und Bereitstellung des elektronischen Einstellungsportals EIS-Online-BBS gibt es keine festen Einstellungstermine mehr. Die berufsbildenden Schulen entscheiden eigenverantwortlich unter Einhaltung der Stellenpläne und Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben zur Verwendung des Budgets über die zur Deckung des fachrichtungs- und fächerspezifischen Bedarfs notwendigen Stellenausschreibungen. Unter Beachtung der im Einstellungserlass genannten Fristen können nahezu das gesamte Jahr über Einstellungen vorgenommen werden. Zu 7: Im Jahr 2009 haben insgesamt 240 Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in Niedersachsen eine Planstelle in Niedersachsen angenommen. Im Jahr 2010 waren dies 181, im Jahr 2011 134. Die Aufteilung nach Fachrichtung und Unterrichtsfach ist in der Anlage 3 *) dargestellt. ) Aus technischen Gründen (Lesbarkeit) sind die Anlagen nicht abgedruckt, sondern nur sind im Internet und im Intranet einsehbar. 4

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5061 Aufgrund von Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes und gemäß 9 des Beamtenstatusgesetzes ist wegen des gleichen Zugangs zum Amt unter den vorhandenen Bewerberinnen und Bewerbern, die sich auf eine Stelle beworben haben, nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die am besten geeignete Bewerberin oder der am besten geeignete Bewerber auszuwählen. Neben den Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerbern, die in Niedersachsen ihren Vorbereitungsdienst beendet haben, werden so auch regelmäßig Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen aus anderen Bundesländern eingestellt. Umgekehrt werden in anderen Bundesländern Planstellen mit Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerbern aus Niedersachsen besetzt. Die Durchführung des Einstellungs- und Auswahlverfahrens liegt in der Verantwortung der jeweiligen berufsbildenden Schule. Ob und innerhalb welches Zeitraums die Absolventinnen und Absolventen der niedersächsischen Studienseminare mit dem Lehramt an berufsbildenden Schulen eine Planstelle in Niedersachsen annehmen, wird nicht erfasst. Während Teile dieses Personenkreises sich unmittelbar nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes auf eine Planstelle in Niedersachsen bewerben, bewerben sich die übrigen Absolventinnen und Absolventen beispielsweise in anderen Bundesländern, um eine Anstellung in privatwirtschaftlichen Unternehmen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in Niedersachsen. Welche Tätigkeit dann aufgenommen wird, kann daher von den Studienseminaren nicht erfasst werden. In Vertretung Dr. Stefan Porwol (Ausgegeben am 25.07.2012) 5