Immissionsschutzrechtliche Prüfung der Vorrangflächen ( + Suchräume) von WEA für das Gemeindegebiet Petersberg

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Transkript:

Immissionsschutzrechtliche Prüfung der Vorrangflächen ( + Suchräume) von WEA für das Gemeindegebiet Petersberg TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH Dipl.-Ing. Florian Fennel

Inhalt 1. Sachstand 2. Aufgabenstellung 3. Grundlagen 4. Immissionsorte 5. Windkraftanlage (Modellanlage) 6. Schalltechnische Untersuchung - Lärmkarte Untersuchungsgebiet - Beurteilungspegel und Richtwertvergleich - Lärmkarten Ortsteile 7. Schattenwurf - Schattenwurfkarte Untersuchungsgebiet - Berechnungsergebnisse - Schattenwurfkarten Ortsteile 8. Verkehrslärmbelastung Gemeindegebiet 9. Bewertung und Fazit 2

1. Sachstand Im April 2011 hat die Regionalversammlung beschlossen, ein neues regionalplanerisches Windenergiekonzept mit folgenden Hauptzielen zu erstellen: - Deutlicher Ausbau der Windenergie in der Planungsregion - Berücksichtigung der kommunalen Interessenlagen - Möglichst hoher Beitrag zur regionalen Wertschöpfung Um den zukünftigen Strombedarf von rund 60% aus Windenergie zu decken, muss diese auch an Land- deutlich ausgebaut werden. Quelle: Sachlicher Teilregionalplan Energie Nordhessen 2013 hier: Neues Windenergiekonzept RP Kassel, 20. Nov. 2012 3

1. Sachstand Dazu enthalten die Empfehlungen des hessischen Energiegipfels vom 10.11.2011 grundlegende Vorgaben, die auch für dieses neue regionalplanerische Windenergiekonzept gelten: - Die Regionalpläne sollen Vorranggebiete für Windenergienutzung (VRG WE) in einer Größenordnung von 2% der Landesfläche ausweisen für Nord- und Osthessen rund 16.500 ha (bisher 0,29% - 1.154 ha Bestands- und 1.213 ha Planungsflächen - Vorranggebiete haben Ausschlusswirkung für die übrige Planungsregion - Eine entscheidende Rolle für die Nutzung der Windkraft kommt Waldgebieten zu. - Einen hohen Stellenwert hat die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Windkraftanlagen zur Akzeptanzsteigerung und zur Finanzierung Quelle: Sachlicher Teilregionalplan Energie Nordhessen 2013 hier: Neues Windenergiekonzept RP Kassel, 20. Nov. 2012 4

1. Sachstand Anmerkung: 16.500 ha Gesamtfläche für WEA vorgesehen Flächenbedarf einer WEA entspricht 20 25 ha - entspricht ca. 825 660 neu errichteten WEA - Annahme: 750 WEA à 3 MW Nennleistung werden realisiert - entspricht 2.250 MW installierter Nennleistung - Ertrag: erfahrungsgemäß äquivalent 20% Jahresvolllaststunden (Onshore) - Fazit: 450 MW im Dauerbetrieb zum Vergleich: ein konventioneller thermischer Kraftwerksblock hat eine Nennleistung von 400 bis 600 MW bei ca. 90% Auslastung pro Jahr! 5

1. Sachstand Kriterienrahmen für die neue Windenergiekonzeption Mensch Siedlungsstruktur Ausschlusskriterien ( harte rechtliche Tabus) Siedlungsflächen RPN (B+P) + 600 m Puffer Weiler, Einzelhöhe + 600 m Puffer Industrie- und Gewerbeflächen (B+P) Planerische Setzungen ( weiche Ausschlusskriterien) Quelle: Sachlicher Teilregionalplan Energie Nordhessen 2013, Siedlungsflächen RPN (B+P) + 1.000 m Puffer (Unterschreitung für Bestandflächen bis 750 m) hier: Neues Windenergiekonzept, RP Kassel, 20. Nov. 2012 Aspekte für die Einzelfallprüfung Abstand zu überregionalen / regionalen Denkmälern, Freizeitund Kureinrichtungen 200 m Abstand nach Nutzungsart/ Erweiterungsbedarf 6

1. Sachstand Teilregionalplan Windenergie Nordhessen 2013 (Entwurf) Quelle: RP Kassel, Stand 31. Jan. 2013 7

2. Aufgabenstellung Der TÜV Rheinland wurde beauftragt, die im Teilregionalplan Windenergie Nordhessen 2013 dargestellten Vorrangflächen inkl. Suchräume hinsichtlich des Immissionsschutzes in Bezug auf folgende Kriterien zu prüfen: - Schallimmissionen - Schattenwurf - (Sichtbarkeit) Fragestellung: Reichen die 600 bis 1000 m Abstand zwischen Windenergieanlagen und Außenbereichen bzw. Siedlungsflächen aus? Ist bei Unterschreitung der o.g. Abstände mit schädlichen Umwelteinwirkungen in Bezug auf Schall bzw. Schattenwurf zu rechnen? 8

2. Aufgabenstellung Anmerkungen: Ist die Festsetzung von Mindestabständen für die Ausweisung von Vorrangflächen ein geeignetes Planungsinstrument? - wird unter Fachleuten diskutiert wegen des schnellen Entwicklungsfortschritts von Windenergieanlagen. - Bauhöhen der Anlagen - Elektrische Leistung - Rotordurchmesser und Drehzahl - Besonderheiten der Geräuschentwicklung (z.b. Infraschall etc ) Berücksichtigung der Vorbelastung durch andere Lärmquellen? - Verkehrslärm (Schiene, Straße ) - Gewerbelärm 9

3. Grundlagen Grundlagen der vorliegenden Untersuchung: - Auszug aus dem Teilregionalplan Windenergie Nordhessen 2013 für das Gemeindegebiet Petersberg - Flächennutzungsplan der Gemeinde Petersberg in der aktuellen Fassung 10

4. Immissionsorte 11

4. Immissionsorte Nr Bezeichnung Einstufung nach FNP IoC-1 Marbach West Wohngebiet IoC-2 Marbach West Wohngebiet IoC-3 Marbach Nord Wohngebiet IoC-4 Marbach Nord Wohngebiet IoC-5 Marbach Nord Wohngebiet IoC-6 Marbach Nordost Sondergebiet / Sportanlage IoC-7 Marbach Ost Mischgebiet IoC-8 Marbach Süd Wohngebiet IoC-9 Marbach Süd Wohngebiet IoC-10 Marbach West Mischgebiet IoC-11 Marbach West Wohngebiet 12

4. Immissionsorte Nr Bezeichnung Einstufung nach FNP IoC-12 Marbach West Außenbereich IoC-13 Marbach Nord Außenbereich IoC-14 Marbach Ost Außenbereich IoC-15 Marbach Ost Außenbereich IoC-16 Marbach Südost Außenbereich IoC-17 Grubenhof Außenbereich IoC-18 Grubenhof Außenbereich IoC-19 Steinhaus Nord Außenbereich IoC-20 Steinhaus Nord Außenbereich IoC-21 Steinhaus Nord Außenbereich IoC-22 Steinhaus Nord Wohngebiet 13

4. Immissionsorte Nr Bezeichnung Einstufung nach FNP IoC-23 Steinhaus Nordost Wohngebiet / Mischgebiet IoC-24 Steinhaus Ost Gewerbegebiet IoC-25 Steinhaus Ost Sportanlage IoC-26 Werthesberg Außenbereich IoC-27 Steinhaus Ost Mischgebiet IoC-28 Steinhaus Südost Wohngebiet IoC-29 Steinau Nord Wohngebiet IoC-30 Steinau Nordwest Wohngebiet IoC-31 Steinau West Wohngebiet IoC-32 Götzenhof Nord Wohngebiet IoC-33 Götzenhof West Gewerbegebiet 14

4. Immissionsorte Nr Bezeichnung Einstufung nach FNP IoC-34 Götzenhof Nordwest Außenbereich IoC-35 Petersberg Nord Wohngebiet IoC-36 Petersberg Nordwest Wohngebiet IoC-37 Melzdorf Ost Mischgebiet IoC-38 Margretenhaun Wohngebiet IoC-39 Böckels Ost Außenbereich IoC-40 Böckels Ost Wohngebiet IoC-41 Marbach West Wohngebiet IoC-42 Marbach West Wohngebiet IoC-43 Marbach West Wohngebiet 15

5. Windkraftanlage (Modell-Anlage) Technische Daten Rotordurchmesser [m] 112 Rotorkreisfläche [m 2 ] 9.852 Rotoranzahl 3 Nennleistung [kw] 3.000 Nabenhöhe [m] 140 Rotordrehzahl [rpm] 6,2 17,7 Leistungsregelung Einschaltgeschwindigkeit [m/s] Abschaltgeschwindigkeit [m/s] Pitch 3 25 16

5. Windkraftanlage (Modell-Anlage) Emissionsansatz Maximal ermittelter Schallleistungspegel L WA nach Bericht GLGH- 4286 12 09780 258-A- 0004-A (14.09.2012) Impulshaltigkeit Tonhaltigkeit σ R σ P σ Prog σ Schirm 104,7 db(a) 0 db 0 db 0,9 db 1,22 db 1,5 db 0 db σ Ges 2,1 L WA + 1,28 x σges 107,4 db(a) 17

6. Schalltechnische Untersuchung Lärmkarte Gemeindegebiet Petersberg 18

6. Schalltechnische Untersuchung Beurteilungspegel und Richtwertvergleich Nr. Bezeichnung Richtwert in db(a) IoC-1 IoC-2 IoC-3 IoC-4 IoC-5 IoC-6 IoC-7 IoC-8 IoC-9 IoC-10 IoC-11 Marbach West Marbach West Marbach Nord Marbach Nord Marbach Nord Marbach Nordost Marbach Ost Marbach Süd Marbach Süd Marbach West Marbach West Beurteilungspegel in db(a) Abstand WEA Io in [m] 40 44 < 1000 40 43 < 1000 40 44 < 1000 40 43 > 1000 40 43 > 1000 45 42 > 1000 45 42 > 1000 40 40 > 1000 40 40 > 1000 45 42 > 1000 40 43 < 1000 19

6. Schalltechnische Untersuchung Beurteilungspegel und Richtwertvergleich Nr. Bezeichnung Richtwert in db(a) IoC-12 IoC-13 IoC-14 IoC-15 IoC-16 IoC-17 IoC-18 IoC-19 IoC-20 IoC-21 IoC-22 Marbach West Marbach Nord Marbach Ost Marbach Ost Marbach Südost Grubenhof Grubenhof Steinhaus Nord Steinhaus Nord Steinhaus Nord Steinhaus Nord Beurteilungspegel in db(a) Abstand WEA Io in [m] 45 46 < 1000 45 44 > 1000 45 44 < 1000 45 44 < 1000 45 41 > 1000 45 41 > 1000 45 40 > 1000 45 39 > 1000 45 41 > 1000 45 41 > 1000 40 40 > 1000 20

6. Schalltechnische Untersuchung Beurteilungspegel und Richtwertvergleich Nr. Bezeichnung Richtwert in db(a) IoC-23 IoC-24 IoC-25 IoC-26 IoC-27 IoC-28 IoC-29 IoC-30 IoC-31 IoC-32 IoC-33 Steinhaus Nordost Steinhaus Ost Steinhaus Ost Werthesberg Steinhaus Ost Steinhaus Südost Steinau Nord Steinau Nordwest Steinau West Götzenhof Nord Götzenhof West Beurteilungspegel in db(a) Abstand WEA Io in [m] 40 39 > 1000 50 41 < 1000 45 47 < 1000 45 42 < 1000 45 39 > 1000 40 37 > 1000 40 36 > 1000 40 35 > 1000 40 32 > 1000 40 32 > 1000 50 32 > 1000 21

6. Schalltechnische Untersuchung Beurteilungspegel und Richtwertvergleich Nr. Bezeichnung Richtwert in db(a) IoC-34 IoC-35 IoC-36 IoC-37 IoC-38 IoC-39 IoC-40 IoC-41 IoC-42 IoC-43 Götzenhof Nordwest Petersberg Nord Petersberg Nordwest Melzdorf Ost Margretenhaun Böckels Ost Böckels Ost Marbach West Marbach West Marbach West Beurteilungspegel in db(a) Abstand WEA Io in [m] 45 32 > 1000 40 30 > 1000 40 29 > 1000 45 32 > 1000 40 31 > 1000 45 31 > 1000 40 27 > 1000 40 44 < 1000 40 45 < 1000 40 45 < 1000 22

6. Schalltechnische Untersuchung Lärmkarte Marbach 23

6. Schalltechnische Untersuchung Lärmkarte Steinhaus / Steinau 24

7. Schattenwurf Überschreitung liegt vor wenn: die Beschattungsdauer 30 Tage pro Jahr überschreitet. die Beschattungsdauer 30 min pro Tag überschreitet. 25

7. Schattenwurf Schattenwurfkarte (Schattentage / Jahr) 26

7. Schattenwurf Schattenwurfkarte (Schattenminuten / Tag) 27

7. Schattenwurf Berechnungsergebnisse Nr. Bezeichnung Schattentage pro Jahr Schattenstunden pro Tag IoC-1 Marbach West 104 00:26 IoC-2 Marbach West 47 00:20 IoC-3 IoC-4 Marbach Nord Marbach Nord 135 00:31 116 00:39 IoC-5 Marbach Nord 168 00:34 IoC-6 IoC-7 Marbach Nordost Marbach Ost 81 00:22 93 00:36 IoC-8 Marbach Süd 0 00:00 IoC-9 IoC-10 Marbach Süd Marbach West 30 00:18 96 00:24 IoC-11 Marbach West 92 00:26 28

7. Schattenwurf Berechnungsergebnisse Nr. Bezeichnung Schattentage pro Jahr IoC-12 IoC-13 IoC-14 IoC-15 IoC-16 IoC-17 IoC-18 IoC-19 IoC-20 IoC-21 IoC-22 Marbach West Marbach Nord Marbach Ost Marbach Ost Marbach Südost Grubenhof Grubenhof Steinhaus Nord Steinhaus Nord Steinhaus Nord Steinhaus Nord Schattenstunden pro Tag 196 00:53 101 00:33 144 00:50 142 00:49 64 00:18 77 00:24 65 00:20 0 00:00 39 00:18 74 00:18 87 00:18 29

7. Schattenwurf Berechnungsergebnisse Nr. Bezeichnung Schattentage pro Jahr IoC-23 IoC-24 IoC-25 IoC-26 IoC-27 IoC-28 IoC-29 IoC-30 IoC-31 IoC-32 IoC-33 Steinhaus Nordost Steinhaus Ost Steinhaus Ost Werthesberg Steinhaus Ost Steinhaus Südost Steinau Nord Steinau Nordwest Steinau West Götzenhof Nord Götzenhof West Schattenstunden pro Tag 50 00:20 114 00:29 127 00:50 0 00:00 73 00:21 38 00:19 0 00:00 0 00:00 0 00:00 0 00:00 0 00:00 30

7. Schattenwurf Berechnungsergebnisse Nr. Bezeichnung Schattentage pro Jahr IoC-34 IoC-35 IoC-36 IoC-37 IoC-38 IoC-39 IoC-40 IoC-41 IoC-42 IoC-43 Götzenhof Nordwest Petersberg Nord Petersberg Nordwest Melzdorf Ost Margretenhaun Böckels Ost Böckels Ost Marbach West Marbach West Marbach West Schattenstunden pro Tag 0 00:00 0 00:00 0 00:00 0 00:00 0 00:00 0 00:00 0 00:00 129 00:42 156 00:31 156 00:26 31

7. Schattenwurf Schattenwurfkarte (Schattentage / Jahr) Marbach 32

7. Schattenwurf Schattenwurfkarte (Schattentage / Jahr) Steinau / Steinhaus 33

8. Verkehrslärm Gemeindegebiet Petersberg Verlärmung der Gemeinde Petersberg durch Straße: Quelle: Lärmkartierung Stand 2012 34

8. Verkehrslärm Gemeindegebiet Petersberg Verlärmung der Gemeinde Petersberg durch Schiene: 35

9. Bewertung und Fazit Schalltechnische Untersuchung: Überschreitung der IRW durch die Zusatzbelastung durch die WEA an bis zu 10 Immissionsorten! Die maximale Zusatzbelastung wurde am IoC25 Steinhaus Ost berechnet mit 47 db(a). Die maximale Überschreitung im westlichen Bereich von Marbach beträgt 5 db (bei einer Einstufung nach TA Lärm als WA-Gebiet!). (Wohngebiete (W) werden dabei nur mit einem IRW von 40 db(a) angesetzt; zum Vergleich IRW nachts nach TA Lärm MI = 45 db(a), WA = 40 db(a), WR = 35 db(a)) Einige Immissionsorte sind schon stark durch Verkehrslärm belastet. Anmerkung: Eine Verdeckung der WEA-Geräusche durch Verkehrslärm vorauszusetzen ist kritisch zu sehen, da es unter anderem von der Wetterlage abhängig ist. 36

9. Bewertung und Fazit Schattenwurfanalyse: Überschreitung der IRW durch die Zusatzbelastung durch die WEA an bis zu 27 von hier 43 untersuchten Immissionsorten! Die meisten Überschreitungen treten im Bereich Marbach auf. 37

9. Bewertung und Fazit Fazit: Die im Regionalplan vorgesehenen Vorrangflächen und Suchräume für das Gemeindegebiet Petersberg sind aus immissionsschutzrechtlicher Sicht kritisch zu sehen: - Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Schallimmissionen und Schattenwurf zu erwarten sind. - Die in der Planung vorgesehenen Mindestabstände sind zum Teil nicht ausreichend. - Die Ausweisung der o.g. Vorrangflächen und Suchräume würde zu einer Verlärmung des Gemeindegebiets zusätzlich zu der bestehenden Belastung durch Verkehrslärm (Straße und Schiene) führen. 38

Blick von Marbach Richtung Nordwesten 39

Kontakt TÜV Rheinland Energie und Umwelt Immissionsschutz / Lärmschutz Am Grauen Stein 51105 Köln Mail: Florian.Fennel@de.tuv.com Tel: 0221-806-4576 40