Positionspapier Übergangsmanagement

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Transkript:

Übergänge von der Haft in die Freiheit gemeinsam erfolgreich gestalten Positionspapier Übergangsmanagement von Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe in Bayern und Fachverband Evangelische Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe in Bayern (FEWS) Juni 2010 An der Schnittstelle zwischen Strafvollzug und Nachbetreuung nach der Entlassung - zur Überbrückung des Entlassungslochs braucht ein Großteil der straffälligen Menschen Hilfe und bekommt sie nur in unzureichendem Maße, obwohl die Rückfallgefahr gerade in den Monaten nach der Entlassung am höchsten ist. Zielsetzung eines guten Übergangsmanagements muss es sein, Strafentlassene sozial und beruflich zu integrieren, um einen Rückfall in die Straffälligkeit zu verhindern. In der Begründung des Bayerischen Landtages zum Bayerischen Strafvollzugsgesetz zu 126 ist dies auch so formuliert: Bemühungen der Anstalten bleiben wirkungslos, wenn die Fortführung der in die Wege geleiteten Maßnahmen nicht bereits vor der Entlassung sichergestellt wird, was vordringlich, aber nicht ausschließlich, für die Wohnungssuche, die Schulbildung, die Arbeitsbeschaffung und die soziale Nachsorge gilt. Die Nachsorge sollte daher ein zentrales und unverzichtbares Element der Gestaltung des Justizvollzuges sowohl für Jugendliche als auch Erwachsene sein. 1. Prinzipien der Straffälligenhilfe von Caritas und Diakonie Die Straffälligenhilfe stellt bei Caritas und Diakonie einen ganz besonderen Arbeitsbereich dar, der schon immer zur Kernaufgabe der organisierten Nächstenliebe der christlichen Kirchen gehörte. Als kirchliche soziale Dienste nehmen sich Caritas und Diakonie in Bayern in besonderer Weise der sozial schwachen und benachteiligten Menschen an. Dabei stützen sie sich auf die Verankerung der Straffälligenhilfe als sozialstaatliche Verpflichtung, die grundgesetzlich festgeschrieben ist, wie auch das Bundesverfassungsgericht klar gestellt hat.

Die Straffälligenhilfe von Caritas und Diakonie in Bayern orientiert sich dabei an den Prinzipien - der Hilfe als Angebot an Straffällige und ihre Angehörigen - der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme der Hilfe - der Ganzheitlichkeit der Hilfe - der Durchgängigkeit und Verfahrensunabhängigkeit der Hilfe - der Rechtzeitigkeit der Hilfe. In Caritas und Diakonie wird Straffälligenhilfe in vielfältigen und spezifischen Angebotsformen geleistet, unter anderem ambulante Maßnahmen nach dem JGG, Vermittlung Gemeinnütziger Arbeit, Täter-Opfer-Ausgleich, Betreute Wohngruppen, Arbeits-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte sowie stationäre Einrichtungen nach 67 SGB XII. 2. Definition Übergangsmanagement Unter Übergangsmanagement wird die umfassende Vorbereitung der Entlassung von Strafgefangenen verstanden, das heißt die Planung, Einleitung, Vermittlung und Durchführung von (Re-) Integrationsmaßnahmen für zur Entlassung anstehende Gefangene, insbesondere die strukturierte Verknüpfung und Verzahnung von Behandlungsmaßnahmen des Strafvollzugs mit Hilfsangeboten und Maßnahmen der nach der Entlassung für die Betroffenen zuständigen Stellen, insbesondere der Freien Straffälligenhilfe und der Bewährungshilfe. Übergangsmanagement umfasst weiter die Beratung und Begleitung Haft entlassener Frauen und Männer mit besonderem Hilfebedarf bis zur koordinierten Übergabe an Einrichtungen und Dienste weiterführender und spezialisierter Hilfen. Die Bewährungshilfe ist dabei zuständig für alle Haftentlassenen im Rahmen von Bewährung und Führungsaufsicht. Die Freie Straffälligenhilfe richtet ihr Angebot im Rahmen des Übergangsmanagements schwerpunktmäßig an alle Haftentlassenen ohne Bewährung (72 %) und mit besonderem Hilfebedarf. Abhängig vom jeweiligen Hilfebedarf wird dafür ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten angesetzt. 3. Ausgangslage In Bayern gibt es in der Strafentlassenenhilfe überwiegend lokal tätige Vereine sowie einzelne Zentrale Beratungsstellen in den Großstädten. Deren Soziale Arbeit wird in der Regel mit einer hohen fachlichen Qualität geleistet, die Hilfe für Strafentlassene ist aber nicht flächendeckend vorhanden. Die Vorgehensweise und der Umfang der Hilfe vor Ort sind außerdem sehr unterschiedlich. Bei der Entlassung aus dem Strafvollzug werden die Betroffenen in der Regel nur allgemein auf die vorhandenen Angebote vor Ort hingewiesen. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme vor der Entlassung und eine durchgängige Betreuung werden nur in seltenen Einzelfällen verwirklicht. Statistisch werden in Bayern pro Jahr etwa so viele Personen aus der Haft entlassen wie Haftplätze vorhanden sind. Laut Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik wurden 2007 insgesamt 11.734 Personen entlassen, bei einer Belegungsfähigkeit von 11.671 Plätzen. Von der Gesamtzahl der Entlassenen waren 2007 nach der Entlassung nur 3.267 Personen in einer Form von Aufsicht, Betreuung bzw. Bewährung (hierin sind Zurückstellungen nach BtMG enthalten). Im Jahr 2007 wurden insgesamt 8.452 Personen auf Grund des Strafendes entlassen, d.h. diese Personen unterlagen keiner staatlichen Aufsicht bzw. Betreuung mehr. Laut Angaben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz lag diese Zahl (Entlassungen ohne Bewährung zum Strafende) im Jahr 2008 bei 8.273 Personen. Seite 2

Konkret bedeutet dies, dass jährlich rund drei Viertel der Inhaftierten ohne Bewährung zum Strafende entlassen werden und von der Justiz kaum Hilfe für die schwierige Zeit nach der Entlassung erhalten. In der Regel wird auf vorhandene allgemeine Hilfeeinrichtungen in den Kommunen verwiesen, die aber auf die besondere Notlage der Strafentlassenen nicht spezialisiert sind. Nicht selten stranden sie in kommunalen Notunterkünften oder in sonstigen prekären Wohnverhältnissen und sind damit gerade in der wichtigen Phase kurz nach der Haftentlassung einem deutlich erhöhten Rückfallrisiko ausgesetzt. Hier bedarf es dringend einer durchgehenden Hilfe von der Entlassvorbereitung bis über den Zeitpunkt der Entlassung hinaus. 4. Begründung für Übergangsmanagement Kriminologischer Aspekt Die Rückfallzahlen nach der Entlassung aus dem Strafvollzug sind enorm hoch. Die Kriminologie zeigt auf, dass vor allem die ersten 12 Monate nach Entlassung den Zeitraum für das höchste Rückfallrisiko darstellen. In der Praxis ist aber festzustellen, dass es eine hohe Zahl von Strafentlassenen gibt, die ohne weitergehende Hilfen entlassen werden. Die soziale Lage von Strafentlassenen ist sehr oft geprägt durch unzureichende materielle Existenzsicherung, Schwierigkeiten bei Wohnungs- und Arbeitssuche, Überschuldung, psychische Probleme, hohe Suchtgefährdung und mangelnde soziale Kontakte. Soziale Hilfen im Zeitraum von bis zu 12 Monaten nach der Haftentlassung sind also in der Regel unabhängig von der biografischen Belastung vor der Inhaftierung - entscheidend für das Gelingen einer Wiedereingliederung in die Gesellschaft und damit der Rückfallvermeidung. Fachlicher Aspekt Eine Strafentlassenenhilfe mit hoher Qualität zeichnet sich aus durch konkrete Vorgaben für ihre Soziale Arbeit. Die Hilfe und Unterstützung muss rechtzeitig, d.h. so früh wie möglich, einsetzen. Sie muss durchgängig gestaltet werden - sie darf nicht geprägt sein von bestimmten Verfahrensabschnitten im Vollzug. Gerade bei den Übergängen und Schnittstellen ist besonders auf eine enge Vernetzung zu achten. Eine wirksame Nachsorge braucht eine phasenübergreifende Integrationsplanung und Fallmanagement. Insbesondere muss während des Strafvollzuges bereits ein persönlicher Bezug hergestellt werden, der nach der Entlassung fortgeführt werden kann. Die Unterstützungsangebote müssen dabei Hand in Hand zwischen den verschiedenen beteiligten Stellen organisiert und koordiniert werden. Das Zusammenwirken der verschiedenen Stellen und Institutionen mit ihren Fachkräften ist ein wesentlicher Faktor, um Resozialisierungserfolge zu erreichen. Ökonomischer Aspekt Im Rahmen des Strafvollzuges werden durch Ausbildung, Arbeit, Training, Beratung, Therapie und weitere vielfältige Maßnahmen sehr viele Bemühungen unternommen, die beruflichen und sozialen Kompetenzen der Inhaftierten zu erweitern und zu stärken. Diese Unterstützungsmaßnahmen sind im Blick auf die grundlegende Zielsetzung des Strafvollzuges im Bayerischen Strafvollzugsgesetz, die Resozialisierung der Strafgefangenen, auch geboten. Es werden dafür im Strafvollzug hohe Investitionen für eine verbesserte soziale Integration und für ein zukünftiges straffreies Leben getätigt, die sich aber nicht auszahlen, wenn die Entlassung aus dem Strafvollzug ohne entsprechendes Übergangsmanagement und weitergehende Nachsorge erfolgt. Dabei liegen die Kosten für eine verbesserte Nachsorge zweifellos unter denen einer erneuten Rückfälligkeit mit den damit verbundenen Ermittlungen, dem Prozess, der Verurteilung zu Haft ganz abgesehen vom individuellen und gesellschaftlichen Schaden und den Kosten für die evtl. notwendige Unterstützung von neuen Opfern. Seite 3

5. Ziele und Zielgruppe der Hilfe im Übergangsmanagement Ziele Es lassen sich zwei verschiedene Zielbereiche des Übergangsmanagements bestimmen, die sich auf die betroffenen Personen bzw. auf die Strukturen im System des Strafvollzugs und der Straffälligenhilfe beziehen. Personenbezogene Ziele sind - Sicherung der persönlichen Beratung und Betreuung - Sicherung des Resozialisierungs-Erfolges - Überbrückung der Entlassungslücke - Verhinderung von Rückfällen - Vermeidung von Drehtür-Effekten Strukturbezogene Ziele sind - Koordinierung und Vernetzung der beteiligten Stellen - Klärung der Schnittstellen und des Fallmanagements - Gewährleistung bedarfsgerechter Hilfen - Flächendeckende Versorgung Zielgruppe Zielgruppe sind alle zur Entlassung anstehenden Strafgefangenen ab einem Zeitraum von mindestens 6 Monaten vor der Haftentlassung bis zum Zeitraum von 12 Monaten nach der Haftentlassung. Die Bewährungshilfe bearbeitet in eigener Zuständigkeit alle Fälle von Haftentlassenen mit Bewährung und Führungsaufsicht. Die Freie Straffälligenhilfe unterstützt alle Fälle von Haftentlassenen bis zu einem Zeitraum von in der Regel 12 Monaten nach der Haft und mit einem besonderen Hilfebedarf. Ein besonderer Hilfebedarf liegt vor, wenn die zur Entlassung anstehenden Strafgefangenen - ohne tragfähige soziale Bindungen sind, - in unsichere Wohnverhältnisse entlassen werden, - nicht in der Lage sind, die eigene wirtschaftliche Existenz zu sichern, - gesundheitlich und/oder psychisch belastet sind, - ohne Kenntnisse und Fähigkeiten sind, das vorhandene allgemeine Hilfesystem in Anspruch zu nehmen. Bei der konkreten Ausgestaltung der Hilfen werden geschlechtsspezifisch differenzierte fachliche Anforderungen berücksichtigt. 6. Verfahren Enge Kooperation ist Voraussetzung für erfolgreiches Übergangsmanagement Unabdingbare Voraussetzung für die erfolgreiche Gestaltung von Übergängen von der Haft in die Freiheit ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Justizvollzugsanstalten, den sozialen Diensten der Justiz, den Gerichten und Ermittlungsbehörden, der Sozialund Arbeitsverwaltung, den Arbeitgebern und anderen geeigneten Einrichtungen vor Ort, der Bewährungshilfe und der Freien Straffälligenhilfe. Der Sozialdienst im Vollzug koordiniert alle Maßnahmen der Entlassvorbereitung innerhalb des Strafvollzuges, Bewährungshilfe bzw. freie Straffälligenhilfe koordinieren alle Maßnahmen für die Zeit nach der Haftentlassung. Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Organisationen der Strafentlassenenhilfe und dem Strafvollzug bedarf dabei einer schriftlichen Vereinbarung, in der die gegenseitigen Verpflichtungen benannt werden. Seite 4

Zeitliche Rahmenbedingungen Die Vorbereitung der Haftentlassung soll bereits am ersten Tag der Inhaftierung beginnen. Sie muss jedoch mindestens 6 Monate vor dem voraussichtlichen Entlassungstermin einsetzen, um die Sicherstellung einer Existenzgrundlage nach der Haft zu ermöglichen. Die Hilfen im Rahmen eines Übergangsmanagements sollen in Abhängigkeit vom individuellen Hilfebedarf bis 12 Monate nach der Haftentlassung angeboten werden. Vollzugslockerungen (Ausgang und Urlaub) sind für eine effektive Vorbereitung der Entlassung eine unerlässliche Grundlage. Spätestens sechs Monate vor der geplanten Entlassung werden die an der Entlassungsvorbereitung beteiligten Institutionen der Freien Straffälligenhilfe in den Prozess einbezogen. Die Mitarbeitenden der Freien Straffälligenhilfe müssen im erforderlichen Umfang und zum erforderlichen Zeitpunkt Zugang zu den Inhaftierten in den Justizvollzugsanstalten in ihrem Einzugsbereich erhalten. Die Information der Inhaftierten über die Angebote der Freien Straffälligenhilfe erfolgt rechtzeitig, z.b. im Rahmen von Informationsveranstaltungen ggf. gemeinsam mit anderen an der Entlassungsvorbereitung beteiligten sozialen Diensten. 7. Aufgaben der Freien Straffälligenhilfe Neben den Sozialdiensten in den Justizvollzugsanstalten und der Bewährungshilfe spielt die Freie Straffälligenhilfe eine entscheidende Rolle im Übergangsmanagement. Die Schwerpunkte der Beratungsstellen der Freien Straffälligenhilfe im Rahmen des Übergangsmanagements sind: Durchführung von regelmäßigen Sprechstunden in den Justizvollzugsanstalten (auch in der Untersuchungshaft) zur Vorbereitung der Entlassung Motivation zur und Unterstützung bei der Aufarbeitung von Straftaten, um einen Rückfall in alte Verhaltensmuster vorzubeugen Wohnen / Wohnprojekte - Unterbringung von Inhaftierten während eines Urlaubs, insbesondere zur Vorbereitung der Entlassung - Angebot von kurzzeitigen Wohnmöglichkeiten (in der Regel bis zu 12 Monaten) - Hilfe bei der Wohnungssuche Einzel- und Gruppengespräche über die besonderen Schwierigkeiten nach der Haftentlassung (Themen: Vorurteile, Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot, Schulden, Sucht, Umgang mit der Freizeit...) Koordination der Hilfen und der unterschiedlichen Ansprechpartner durch Übernahme des Fallmanagements Unterstützung bei der Entwicklung einer sinnvollen Tagesstruktur und Aufklärung über Rechte und Pflichten im Alltag, Überwindung von Isolation Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der Übergangszeit nach der Haftentlassung - auch durch Beratung über und Hilfe im Umgang mit Behörden, Abklärung von Zuständigkeiten Hilfestellung bei der Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt, Hilfe zur Aufnahme einer Arbeit (1./2. Arbeitsmarkt) Beratung bei Schwierigkeiten im Umgang mit Geld, Hilfen bei der Einteilung und Verwaltung der Einkünfte, Führen von Geldverwaltungskonten Beratung über Möglichkeiten der Schuldenregulierung, Hilfe bei der Regulierung von Schulden sowie Kooperation mit örtlichen Schuldnerberatungsstellen Unterstützung bei der Bewältigung biografischer Belastungen z.b. Gewalterfahrung, sexueller Missbrauch Hilfe für Angehörige: - Beratung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes und Hilfe beim Umgang mit Behörden - Gespräche über persönliche Konflikte und Unterstützung bei der Bewältigung der Trennungssituation Seite 5

- Hilfe bei der Regulierung von Schulden - Informationen über den Strafvollzug und Kooperation mit den dortigen Fachdiensten. 8. Finanzierung Resozialisierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wirkungsvoll vernetztes Übergangsmanagement kommt nicht nur den betroffenen Menschen zugute, sondern es spart auch Staat und Gesellschaft in vielfacher Hinsicht wertvolle Ressourcen. Die Finanzierung des Übergangsmanagements ist im vorgesehenen Zeitkorridor (6 Monate vor und bis zu 12 Monate nach Haftentlassung) eine gemeinsame Aufgabe der Ressorts Justiz und Soziales. Die Kosten einer entsprechenden Bezuschussung des Übergangsmanagements bei den Trägern der Freien Straffälligenhilfe stehen Einsparungen beim Strafvollzug gegenüber. In den Arbeitsfeldern Vermittlung Gemeinnütziger Arbeit und Psychotherapeutische Fachambulanzen existiert bereits eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit außerhalb des Strafvollzugs zwischen den Trägern der Freien Straffälligenhilfe und der Justiz, die auch auf das Übergangsmanagement übertragen werden kann. In der Landtagsdebatte zum neuen Bayerischen Strafvollzugsgesetz wurde in der Begründung zu Artikel 126 ausdrücklich vermerkt: Freilich bleibt es dem Vollzug unbenommen, in Einzelfällen beispielsweise Projekte freier Träger der Straffälligenhilfe zu fördern, wenn dies aus der Sicht des Vollzugs angemessen und mit den vorhandenen Mitteln durchführbar ist. So ist es z.b. bislang möglich, in der Straffälligenhilfe tätigen Vereinen moderate Unterstützung zukommen zu lassen, die den Vollzug durch die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit für Verbüßer von Ersatzfreiheitsstrafe entlastet haben. Jeder Rückfall, der verhindert wird, erspart dem Staat und dem Strafvollzug in Bayern konkrete Kosten. Gleichzeitig wird durch ein gutes Übergangsmanagement die Investition in die Resozialisierung von Straffälligen innerhalb des Strafvollzuges erst langfristig abgesichert. Gemeinsame Arbeitsgruppe Übergangsmanagement von Caritas und Diakonie in Bayern: Lydia Halbhuber-Gassner, Rupert Jakob, Wolfgang Krell, Elke Prumbach Michael Frank, Friedrich Leinberger, Jochen Parnemann Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe Fachverband Evangelische Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe im Diakonischen Werk Bayern (FEWS) Pirckheimerstraße 6, 90408 Nürnberg Kontakt: Lydia Halbhuber-Gassner (Geschäftsführerin) Tel.: 089 538860 16 Fax: 089 538860 20 Email: halbhuber-gassner@skfbayern.de Kontakt: Michael Frank (Geschäftsführer) Tel.: 0911 9354 439 PC-Fax: 0911 9354 34 439 Email: frank@diakonie-bayern.de Seite 6