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Transkript:

Informationsveranstaltung 26.05.2011 Herzlich willkommen!

Nach Klasse 10 HS und RS Erweiterter Sekundarabschluss I Sekundarabschluss I Realschulabschluss Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss Nach Klasse 9 HS Hauptschulabschluss

Um einen Abschluss erhalten zu können, müssen zunächst immer zwei Voraussetzungen erfüllt werden: Mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern und bestimmte Zensuren sowie Notendurchschnitte (Erfolgreiche)Teilnahme an den Abschlussprüfungen

nach Klasse 10 RS 1. Voraussetzung > Zensuren und Durchschnitt EWS SI > Notendurchschnitt in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern 3,0 > Notendurchschnitt in De, Ma und En 3,0 und bei nicht ausreichenden Leistungen mit Ausgleichsregelung Durchschnitte müssen trotzdem erreicht werden! > 1 x Note Fünf keine Auswirkung > 2 x Note Fünf Ausgleich durch 2 x Note Drei > 1 x Note Sechs Ausgleich 1x Zwei oder 2 x Drei

nach Klasse 10 RS 1. Voraussetzung > Zensuren und Durchschnitt Sek.I-RS-Abschluss > ausreichende Leistungen in allen Fächern und bei nicht ausreichenden Leistungen mit Ausgleichsregelung > 1 x Note Fünf keine Auswirkung > 2 x Note Fünf Ausgleich durch 2 x Note Drei > 1 x Note Sechs Ausgleich 1x Zwei oder 2 x Drei

nach Klasse 10 RS 1. Voraussetzung > Zensuren und Durchschnitt Sek.I-HS-Abschluss > max. 3 Fächer mit nicht ausreichenden Leistungen

nach Klasse 10 RS 1. Voraussetzung > Zensuren und Durchschnitt HS-Abschluss (nach Klasse 9) - worst case!! > mehr als 3 Fächer mit nicht ausreichenden Leistungen am Ende der Klasse 10 RS oder mehr als eine Fünf in den Prüfungsfächern oder nicht an der Prüfung teilgenommen > Abgangszeugnis mit Gleichstellungsvermerk: entspricht dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9.

nach Klasse 10 HS 1. Voraussetzung > Zensuren und Durchschnitt EWS SI > Notendurchschnitt in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern 2,0 > zwei A-Kurse (mindestens 1 x 2 und 1 x 3) bei nicht ausreichenden Leistungen mit Ausgleichsregelung außer bei den Zusatzbedingungen (A-Kurse), Durchschnitt muss bleiben > 1 x Note Fünf keine Auswirkung > 2 x Note Fünf Ausgleich durch 2 x Note Drei > 1 x Note Sechs Ausgleich 1x Zwei oder 2 x Drei

nach Klasse 10 HS 1. Voraussetzung > Zensuren und Durchschnitt Sek I RS-Abschluss > Notendurchschnitt in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern 3,0 > mindestens ein A-Kurs mit der Note Vier bei nicht ausreichenden Leistungen auch noch mit Ausgleichsregelung außer bei den Zusatzbedingungen (A-Kurs) und Durchschnitt muss bleiben > 1 x Note Fünf keine Auswirkung > 2 x Note Fünf Ausgleich durch 2 x Note Drei > 1 x Note Sechs Ausgleich 1x Zwei oder 2 x Drei

nach Klasse 10 HS 1. Voraussetzung > Zensuren und Durchschnitt Sek I HS-Abschluss > Notendurchschnitt in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern schlechter als 3,0 und / oder > keinen A-Kurs bei nicht ausreichenden Leistungen auch noch mit Ausgleichsregelung > 1 x Note Fünf keine Auswirkung > 2 x Note Fünf Ausgleich durch 2 x Note Drei > 1 x Note Sechs Ausgleich 1x Zwei oder 2 x Drei

nach Klasse 10 HS 1. Voraussetzung > Zensuren und Durchschnitt Bei noch schlechteren Leistungen : Abgangszeugnis mit Gleichstellungsvermerk: entspricht dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9. oder möglicherweise Wiederholen des Schuljahres

nach Klasse 9 HS 1. Voraussetzung > Zensuren und Durchschnitt Hauptschulabschluss nach Klasse 9 > keine zusätzlichen Bedingungen bei nicht ausreichenden Leistungen auch noch mit Ausgleichsregelung > 2 x Note Fünf keine Auswirkung > 3 x Note Fünf Ausgleich durch 2 x Note Drei > 1 x Note Sechs Ausgleich 1x Zwei oder 2 x Drei > 1 x Note Sechs und 1 x Note Fünf Ausgleich nur für die Sechs 1 x 2 oder 2 x 3

nach Klasse 9 HS 1. Voraussetzung > Zensuren und Durchschnitt Bei noch schlechteren Leistungen : Abgangszeugnis oder möglicherweise Wiederholen des Schuljahres

nach Klasse 9 und 10 2. Voraussetzung > (erfolgreiche) Teilnahme an einer Abschlussprüfung Schriftliche Prüfungen (zentrale Abschlussarbeiten) > Deutsch > Mathematik > Englisch (nur Klasse 10) Gewichtung: 1/3 der Jahresnote!!

nach Klasse 10 2. Voraussetzung > (erfolgreiche) Teilnahme an einer Abschlussprüfung Mündliche Prüfung in einem zugelassenen Fach nicht möglich in De, Ma, En und Sp Dauer der Prüfung: 20 Minuten Gewichtung: 1/3 der Jahresnote!! Alternative: Kolloquium bestehend aus schriftlichem und mündlichen Teil

nach Klasse 10 2. Voraussetzung > (erfolgreiche) Teilnahme an einer Abschlussprüfung Hinweise zur mündlichen Prüfung Zu Beginn des 2. Halbjahres erfolgt schriftl. Anmeldung Die / der Schülerin / Schüler wählt Fach (Neigungsfach!) Die / der Schülerin / Schüler spricht Fachlehrer an (Bestätigung schriftlich) Das Prüfungsthema wird abgesprochen (bis zu den Osterferien) Selbstständige Vorbereitung bis zum Prüfungstermin (Fachlehrer begleitet / unterstützt)

nach Klasse 10 2. Voraussetzung > (erfolgreiche) Teilnahme an einer Abschlussprüfung Zusätzliche mündliche Prüfungen sind möglich > in De, Ma oder En auf Anordnung des Schulleiters > auf Antrag des Prüflings in De, Ma oder En (somit sind bis zu 3 mündliche Prüfungen möglich, aber unwahrscheinlich!)

nach Klasse 10 2. Voraussetzung > (erfolgreiche) Teilnahme an einer Abschlussprüfung Was heißt nun erfolgreiche Abschlussprüfung??? > man darf max. eine Fünf in den Prüfungsfächern haben > d.h. nicht in der Prüfungsarbeit oder in der mündlichen Prüfung, sondern in der Jahresendnote des Prüfungsfaches ( 2/3 + 1/3)

nach Klasse 10 Die Zuweisung der Abschlüsse erfolgt nun nach Überprüfung der Voraussetzungen: Allgemeine Zensuren und Durchschnitte sowie Ausgleichsregelungen Ergebnisse der Abschlussprüfungen

Prüfungstermine 2010 Abschlussprüfungen Termine für 2011 Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung (Haupttermin): Di 22.05.2012 Deutsch, Fr 25.05.2012 Mathematik, Do 31.05.2012 Fremdsprachen Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung (1. Nachschreibtermin): Mo 04.06.2012 Deutsch, Mi 06.06.2012 Mathematik, Fr 08.06.2012 Fremdsprachen Prüfung in den mündlichen Prüfungsfächern und mündliche Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern: Mo 11.06.2012 bis Fr 15.06.2012 Beginn der schriftlichen Prüfungen: jeweils 8.00 Uhr bis 8.15 Uhr Ausgabe der Abschlusszeugnisse Sek. I: Do 28.6.2012 bis Sa 30.06.2012 Fr 29.06.2012 in Helpsen!

nach Klasse 10 Alles klar??????????????????????

nach Klasse 10 Berechtigungen der Abschlüsse Erweiterter Sekundarabschluss I > Einführungsphase der gmyn. Oberstufe - Klasse 10 (!) oder Fachgymnasium oder berufliche Ausbildung Sekundarabschluss I Realschulabschluss > berufliche Ausbildung, Fachoberschule, BBS Bildungsgänge Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss > berufliche Ausbildung, BBS Hauptschulabschluss > berufliche Ausbildung, BBS Abgangszeugnis > BBS!!!

Aus- und Bildungsangebote der BBS Stadthagen oder Rinteln Bitte dort (rechtzeitig)infos über die vielen Bildungsangebote einholen!!

nach Klasse 9 und 10 Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche noch einen schönen Abend!