Erweiterter Wirtschaftskreislauf mit Staat und Ausland 1 Steuern T (Tax) Subventionen Z (Zuschüsse) 10 Haushalte 9 2 Staat Produktionsfaktoren (Pf) Entgelt für Pf Y (Yields) Steuern T (Tax) Subventionen Z (Zuschüsse) Konsumausgaben C (Consumption) 7 1 4 8 Unternehmen = Güterstrom = Geldstrom Exportgüter 11 Exporteinnahmen (Ex) 12 Ausland Ersparnisse S (Savings) 3 Konsumgüter Investitionen 5 Kapitalsammelstellen I (Investments) 6 Importausgaben (Im) 13 Importgüter 14 1 Hinweis: Aus Vereinfachungsgründen werden hier die Konsumausgaben und Investitionen des Staates dem Unternehmenssektor zugerechnet.
Beschaffungsmarkt Betrieblicher Güter- und Geldkreislauf Unternehmen Unternehmen Beschaffung Absatz Arbeitskräfte, Kapital Material, Boden Güter Leistungen Produktion Löhne, Zinsen, Materialeinsatz (einschl. Importe) Mieten, Steuern Ausgaben Einnahmen Erlöse (einschl. Exporte) Kredite = Güterstrom = Geldstrom
Vergleich Kaufmann Nichtkaufmann Vergleichsmerkmal Kaufmann Nichtkaufmann Kaufmännische Einrichtung vorhanden? Ja Nein Eintragung ins Handelsregister Pflicht Nein (jedoch Wahlrecht, dann siehe Kaufmann) Kann der Handelsregistereintrag rückgängig gemacht werden? Nein Ja (jederzeit, da keine kaufmännische Einrichtung vorhanden ist) Gelten Pflichten des HGB? Ja Nein Kann Prokura erteilt werden? Ja Nein Buchführungspflicht Im vollen Umfang nach HGB Nur Mindestbuchführung gemäß Abgabenordnung Schutz der Firma? Ja Nein Vertragsstrafe anfechtbar? Nein Ja nach BGB 348 Recht auf Einrede der Vorausklage bei einer Bürgschaft? Form für Bürgschaft, Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis Nein Formfreiheit (HGB 350) Ja Schriftform nach 766, 780, 781 BGB
Aktienarten nach der Übertragungsweise Inhaberaktien Der Inhaber weist sich damit als Eigentümer aus und kann sie durch ein fache Übergabe weiter geben. Namensaktien Der Inhaber ist namentlich im Aktienbuch der AG eingetragen. Die Über tragung erfolgt durch Umschreibung im Aktienbuch. Vinkulierte Namensaktien Der Inhaber ist namentlich im Aktienbuch der AG eingetragen und kann seine Aktien nur mit Zustimmung der AG auf jemand anderen übertragen. nach den mit den Aktien verbundenen Rechten Stammaktien Gewähren die normalen Aktio närs rechte, wie Teilnahme und Stimmrecht in der Hauptversammlung, Anspruch auf Gewinnanteil (Dividende), Recht auf Bezug junger Aktien bei Kapitalerhöhungen, Anspruch auf Anteil am Liquidationserlös bei Auflösung (Beendigung) der AG, Anspruch auf Auskunft durch den Vorstand. Vorzugsaktien Gewähren besondere Re chte, wie z. B. erhöhte Dividende. Dabei wird das Stimm recht häufig ausgeschlossen. nach dem Ausgabezeitpunkt Alte Aktien Vor einer Kapitalerhöhung bereits vorhandene Aktien. Mit der alten Aktie ist ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien verbunden, damit der Altaktionär sein Anteilsverhältnis wahren kann. Neue Aktien Werden bei Kapitalerhöhungen neu ausgegeben (junge Aktien).
Organe der Aktiengesellschaft Regelungen nach dem Drittelbeteiligungsgesetz Regelungen nach dem Mitbestimmungsgesetz Hauptversammlung = beschlussfassendes Organ wählt auf Gesamtheit der Arbeitnehmer (ohne leitende Angestellte) wählt auf Hauptversammlung wählt auf Arbeitnehmer wählen auf Vorschlag der Arbeiter und Angestellten (4 bis 6) leitenden Angestellten (1) Gewerkschaften (1 bis 3) auf vier Jahre 2 / 3 1 / 3 Aufsichtsrat = überwachendes Organ bestellt auf fünf Jahre und überwacht vier Jahre 1 / 2 (6 bis 10) 1 / 2 (6 bis 10) Aufsichtsrat = überwachendes Organ bestellt auf fünf Jahre und überwacht Vorstand = leitendes/ausführendes Organ Vorstand = leitendes/ausführendes Organ
Umfang der Vertretungsmacht Gewöhnliche Rechtsgeschäfte wie Ein- und Verkauf von Waren innerhalb des Sortiments, Einstellung und Entlassung von (einzelnen) Mitarbeitern Außergewöhnliche Rechtsgeschäfte wie Grundstücke erwerben und Bürgschaften für die Unternehmung eingehen Außergewöhnliche Rechtsgeschäfte wie Darlehen aufnehmen, Prozesse für den Betrieb führen, Wechselverbindlichkeiten eingehen Allgemeine Handlungsvollmacht zulässig nicht zulässig nur mit Sondervollmacht erlaubt (HGB 54) Prokura zulässig zulässig zulässig Außergewöhnliche Rechtsgeschäfte wie Grundstücke veräußern oder belasten Sog. Prinzipalgeschäfte wie z. B. Betrieb veräußern/auflösen, Firma ändern, Bilanz bzw. Steuererklärung für die Unternehmung unterschreiben, Prokura erteilen nur mit Sondervollmacht erlaubt (HGB 49, 54) nicht zulässig (dem Eigentümer bzw. der Gesellschaftsversammlung vorbehalten)
Das Unternehmen und sein Umfeld Lieferanten Mitarbeiter und deren Interessenvertreter (Betriebsrat, Gewerkschaften) Staat Eigenkapitalanleger und deren Interessenvertreter (Arbeitgeberverbände) Unternehmen Verbände Fremdkapitalgeber (Banken) Kunden Konkurrenten Beschreiben Sie einige Ansprüche der verschiedenen Interessengruppen an das Unternehmen.
Kreislaufwirtschaft mit integralem Umweltschutz Atmosphäre Recycling 9 Rohstoffe Energie 1 Produktion 2 3 6 Produkte Verbraucher 5 Reststoffe 7 8 Entsorgung Abwasser 10 Recycling 4 11 12 Deponie Integraler Umweltschutz: 1 Rohstoffeinsparung, 2 Verfahrensverbesserung, 3 Verwertung von Nebenprodukten, 4 Abwärmegewinnung, 5 Teilstrombehandlung, 6 Umweltschonende Produkte, 7 Wiederverwendung, 8 Umweltgerechte Entsorgung, 9 Luftreinhaltung, 10 Abwasserreinigung, 11 Energie aus Rückständen, 12 Geordnete Deponie
Zielsystem der Unternehmung Wirtschaftliche Ziele Langfristige Gewinnerzielung Hohe Marktanteile Wachstum, Umsatzsteigerung Kostensenkung Image-/Serviceverbesserung Ökologische Ziele Streben nach Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft Vermeiden, Verwerten, umweltschonende Entsorgung von Abfallprodukten Oberstes Ziel Das Überleben der Unternehmung sichern Soziale Ziele Sicherung und humane Gestaltung der Arbeitsplätze gerechte Entlohnung Mitbestimmung Vereinbarung von Familie und Beruf Unternehmensleitbild schriftlich formulierte für alle Mitarbeiter verbindliche Unternehmensgrundsätze Umsetzung der Unternehmensziele und des Leitbilds Kontrolle durch Bilanz, Wirtschafts-, Sozial-, Umweltschutzbericht
Umsatz/ Gewinn Umsatz Gewinn 0 Zeit Einführung Wachstum Reife Sättigung Rückgang Entstehungszyklus Marktzyklus
Rabattarten Funktionsrabatte Mengenrabatte Zeitrabatte = der Abnehmer erhält Rabatte für die Übernahme bestimmter Leistungen Beispiele: Rabatte für Abfüllen / Abpacken Auftragserlangungsrabatt Barzahlungsrabatt (Skonti) = hier wird der Abnehmer zu einem Verzicht auf den Lieferantenkredit veranlasst Wiederverkäuferrabatt = Wiederverkäufer (z. B. Einzelhändler) erhalten auf den Listenpreis einen Preisnachlass = bei der Abnahme großer Men gen erhält der Kunde Mengenrabatt in unterschiedlicher Höhe Beispiele: Preisnachlass, der je nach Abnahmemenge gestaffelt ist (gestaffelter Rabatt) Naturalrabatt = die Rabattgewährung erfolgt in Form unentgeltlicher Warenabgaben Bonus = Grundlage für die Rabattgewährung sind die Umsätze eines Jahres. Der Bonus wird erst am Ende eines Jahres/einer Periode gewährt. Der Bonus ist ein Mengenrabatt, gleichzeitig aber auch eine Form des Treuerabatts. Beispiel: Ab einem Umsatz von 150 000,00 EUR erhält der Kunde für den gesamten Umsatz einen nachträglichen Rabatt von 5 %. = die Rabatte werden nur für eine begrenzte Zeit gewährt Beispiele: Einführungsrabatt Saisonrabatt Messerabatt Auslaufrabatt
Direkter Absatz 1 zentralisierter Absatz dezentralisierter Absatz: Erzeuger 2 Reisender Reisender 1 dezentralisierter Absatz private oder gewerbliche Verwender 3 Verkaufsfiliale Verkaufsfiliale 2 Erläuterung: 1 der Absatz erfolgt über mehrere Reisende 2 der Absatz erfolgt über mehrere Filialen
Indirekter Absatz Auswahl typischer Absatzketten 4 Einzelhandel 5 Großhandel 6 Großhandel Einzelhandel Erzeuger 7 8 Spezialgroßhandel Sortimentsgroßhandel Handelsvertreter Einzelhandel Einzelhandel private oder gewerbliche Verwender 9 Großhandel Handelsvertreter Einzelhandel 10 11 Handelsvertreter Großhandel Kommissionär
Handelsvertreter Abschlussvertreter mit Inkassovollmacht 1 Agenturvertrag 2 Kaufvertrag 2 Kaufvertrag Auftraggeber, z. B. Hersteller 3 Weiterleitung der Kaufverträge 6 Weiterleitung der Zahlung Handelsvertreter 2 5 Zahlung Kaufvertrag Käufer abzüglich Provision 4 Warenlieferung
Kommissionär Verkaufskommission 1 Kommissionsvertrag 3 Kaufvertrag 3 Kaufvertrag 2 Warenlieferung 3 Kaufvertrag Käufer Kommittent Auftraggeber, z. B. Hersteller 6 Weiterleitung der Zahlung Kommissionär z. B. Einzelhändler 4 Warenlieferung 5 Zahlung abzüglich Provision
Makler Handelsmakler 1 Verkaufsaufträge 1 Kaufaufträge 4 1 / 2 Courtage Makler 1 / 2 Courtage 4 Verkäufer 3 2 Kaufvertrag Schlussnote 3 Käufer 5 6 Warenlieferung Zahlung