Handelsvermittler. Handelsmakler
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- Manfred Beltz
- vor 7 Jahren
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1 Handelsvertreter Handelsmakler Kommissionär Handelsvermittler sind Unternehmer die im Auftrag von anderen Handelsgeschäfte über Lieferungen und Leistungen vermitteln oder abschließen.
2 Handelsvertreter (Handelsagent) ( 1 HVertrG) Selbstständiger Gewerbetreibender, der ständig damit betraut ist, im Namen und auf Rechnung eines anderen Unternehmens, Warengeschäfte zu vermitteln oder abzuschließen. die Regelung der Tätigkeit erfolgt im Vertretungsvertrag (Vollmacht) Vertragsurkunde Unterscheide: Vertreter bzw. Reisender Arten von Handelsvertretungen Vermittlungsvertreter Abschlussvertreter Generalvertreter Gebietsvertreter nach Umfang der Vollmacht Einfirmenvertreter Mehrfirmenvertreter Nach Anzahl der vertretenen Unternehmen
3 Handelsvertreter (Handelsagent) ( 1 HVertrG) Pflichten und Rechte des Handelsvertreters Pflichten Sorgfalts- und Schadenersatzpflicht Informationspflicht Rechte Unterstützungspflicht des Unternehmers Ersatz von Aufwendungen Provision
4 Handelsvertreter (Handelsagent) ( 1 HVertrG) Voraussetzungen Gewerbeberechtigung (Befähigungsnachweis) Finden einer freien Vertretung Abschluss eines Handelsvertretungsvertrages Wirtschaftliche Bedeutung für den Unternehmer Vorteile Kosten sind erfolgsabhängig (Provision) Unternehmer spart sich Kosten für eigene Niederlassung Nachteile Suche nach neuen Geschäftspartnern wird ev. vernachlässigt kaum direkter Kundenkontakt Nutzung spezieller Branchen- und Marktkenntnisse (Usancen) wenig eigene Marktinformationen
5 Handelsmakler ( 1 MaklerG)) Selbstständiger Gewerbetreibender, der einmalig oder fallweise (nicht ständig) damit betraut ist. im Namen und für Rechnung eines Auftraggebers Geschäfte über Gegenstände des Handelsverkehrs (Waren, Wertpapiere und Dienstleistungen) mit einem Dritten zu vermitteln. Das MaklerG unterscheidet Handelsmakler Versicherungsmakler Immobilienmakler Personalkreditvermittler Immobilienmakler sind keine Handelsmakler, da sie Geschäfte mit unbeweglichen Gütern vermitteln!
6 Pflichten und Rechte Handelsvermittler Handelsmakler ( 1 MaklerG) Pflichten Interessenwahrung und Unterstützung Provision Rechte Tagebuchführung Schlussnote erstellen Voraussetzungen Gewerbeberechtigung (Befähigungsnachweis) ev. zusätzliche behördliche Bewilligung (Börsenmakler) Wirtschaftliche Bedeutung für Unternehmen Einsparung von eigenen Außendienstmitarbeitern für Konsumenten Vergleich verschiedener Anbieter transparenter Spezialwissen des Maklers
7 Kommissionär ( 383 (1/2) UGB) Selbstständiger Gewerbetreibender, der fallweise oder ständig (Kommissionsagent) damit betraut ist in eigenen Namen (=eigene Firma) aber für Rechnung eines Auftraggebers (Kommittent) den Kauf oder Verkauf von Waren oder Wertpapieren zu übernehmen. Pflichten und Rechte Pflichten Sorgfalts- und Schadenersatzpflicht Befolgungspflicht bestens / Limit Benachrichtigungs- und Abrechnungspflicht Provision Rechte Ersatz der Aufwendungen ev. commission in full Gesetzliches Pfandrecht an der Kommissionsware Selbsteintrittsrecht
8 Kommissionär ( 383 (1/2) UGB) Vorteile und Nachteile für Kommissionär Vorteile Kein Absatzrisiko (Rückgaberecht) Breites Sortiment Geringer Kapitaleinsatz Nachteile Gewinn nur aus Provision Abhängigkeit von der Qualität der Kommissionsware Abhängigkeit vom Kommittenten Vorteile und Nachteile für Kommittenten Vorteile Nutzung der Geschäftsverbindungen des Kommissionärs Gewinnung von Marktanteilen mit geringen Investitionen Nachteile Kein direkter Kundenkontakt Abhängigkeit vom Kommissionär
9 Kommissionär ( 383 (1/2) UGB) Ablauf eines Kommissionsgeschäftes Abschluss eines Kommissionsvertrages zwischen Kommissionär und Kommittent (Unternehmer bzw. Privater) Lieferung der Kommissionsware Bestätigung der Lieferung durch Konsignationsfaktura (Beschreibung der Ware, Menge, Qualität, Preisauftrag) Verkauf und Verkaufsabrechnung durch Kommissionär Wirtschaftliche Bedeutung Wertpapiergeschäft Kunst- und Antiquitätenhandel Gebrauchtwarenhandel Internationaler Handel Buchhandel
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