Informationsquellen Beratungsangebote Rechtliche Voraussetzungen Sprengelprinzip, Zurückstellung, vorzeitige Einschulung Was heißt eigentlich schulfähig? Betreuungsangebote Screening/Schnupperunterricht/Anmeldeverfahren Anmeldeunterlagen Erster Schultag Fragen 1
Informationsquellen: Flyer und Broschüren www.schulberatung.bayern.de www.schulamt-ansbach.de Beratungslehrerin: Ruth Heß, MS Dietenhofen Marion Kernstock, GS Heilsbronn www.km.bayern.de http://www.schulberatung.bayern.de Beratungslehrerin Ruth Heß MS Dietenhofen 09824 9288812 Marion Kernstock, GS Heilsbronn, 09872 1205 Schulpsychologe im staatlichen Schulamt Ansbach Tel.: 0981/468 90-14 Stefan Ermel 2
Aufgaben der Schulberatung: Schullaufbahnberatung - Einschulung - Übertritt Lernstörungen, Leistungsprobleme Verhaltensauffälligkeiten Einschulung zum Schuljahr 2016/17 Welche Kinder sind eigentlich schulpflichtig? In Bayern gilt seit dem 1. August 2010, dass alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Das bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden. Ihnen wird aber aus dieser Regelung kein Nachteil erwachsen, denn der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung wird hier in besonderem Maße berücksichtigt. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung. Quelle: http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/grundschule.html 3
I. im Vorjahr zurückgestellt II. regulär schulpflichtig III. auf Antrag schulpflichtig IV. auf Antrag schulpflichtig mit Gutachten Geburtsdatum 01.10.2008 bis 30.09.2009 Geburtsdatum 01.10.2009 bis 30.09.2010 Geburtsdatum 01.10.2010 bis 31.12.2010 Schulfähigkeit im Zweifelsfall prüfen; Ablehnung möglich Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme ab 01.01.2011 schulpsychologisches Gutachten; Ablehnung möglich schulfähig Ein Kind gilt als schulfähig, wenn es körperlich, geistigseelisch und sozial so weit entwickelt ist, dass es am Unterricht erfolgreich teilnehmen kann. Kinder können auch vorzeitig aufgenommen oder auch zurückgestellt werden - je nach individuellem Entwicklungsstand des Kindes. Die Entscheidung trifft jeweils der Schulleiter. Er stützt sich dabei auch auf die Aussagen des Kindergartens und die Überprüfung der Schulfähigkeit durch eine erfahrene Lehrkraft. In Zweifelsfällen können Schularzt, Schulpsychologe, Beratungslehrer und weitere Beratungsdienste beteiligt werden. 4
Wie funktioniert das Sprengelprinzip? Die jeweilige Bezirksregierung bestimmt für jede Grundschule und Mittelschule ein räumlich bei abgegrenztes der zuständigen Gebiet als Schulsprengel. Schule Schüler anmelden der Grundschule sowie der Mittelschule erfüllen ihre Schulpflicht in der Schule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Besuch Aufenthalt einer haben anderen (Ausnahme: Innerhalb von aus Mittelschulverbünden zwingenden besteht ein Wahlrecht, soweit dieses nicht beschränkt wurde). Schulpflichtige Kinder persönlichen Gründen möglich müssen somit zuerst bei der für sie zuständigen Sprengelschule angemeldet werden. keine Klassenmehrung Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Entscheidung Besuch einer anderen Grundschule trifft zuständige bzw. Mittelschule gestattet Gemeinde werden. Die Entscheidung über ein sogenanntes Gastschulverhältnis trifft die für die Sprengelschule zuständige (Einvernehmen Gemeinde im Einvernehmen mit aufnehmender mit dem Schulaufwandsträger Schule) der aufnehmenden Schule. Grundsätzlich kann die Genehmigung über ein Gastschulverhältnis jeweils zum Schuljahresende widerrufen werden, sobald die zwingenden persönlichen Gründe nicht mehr vorliegen (Art. 43 BayEUG). oder Zuweisung durch das Staatliche Schulamt für Beförderung müssen Eltern selbst sorgen Auf Antrag der Eltern genehmigte Gastschüler werden nicht in die kostenlose Schülerbeförderung einbezogen. Für eine evtl. notwendige Schülerbeförderung müssen die Eltern selbst sorgen. Klassenbildung Zurückstellung BayEUG wenn auf Art. Grund 37 Abs.2: der körperlichen und geistigen Entwicklung 1 nicht Ein erwartet Kind,, werden kann für kann, ein dass Schuljahr mit von Erfolg der am Aufnahme Unterricht in die teilnehmen Grundschule wird zurückgestellt werden, wenn auf Grund der körperlichen oder geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts verfügt nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. werden; 2 Die Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts verfügt werden; ist noch sie bis ist zum noch 30. bis November zum 30. November zulässig zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass das Kind nicht mit nur einmal/für ein Schuljahr zulässig Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. 3 Die vor Zurückstellung Entscheidung sind ist nur Erziehungsberechtigte einmal und nur dann zulässig, hören wenn kein Anlass besteht, die Überweisung an eine Förderschule zu beantragen. 4 Vor der Entscheidung hat die Schule die Erziehungsberechtigten (BayEUG zu hören Art 37 Abs. 2) 5
Möglichkeiten der Einschulung : 1. Klasse Grundschule Diagnose- und Förderklasse Zurückstellung vorzeitige Einschulung Kriterium : Kann das Kind aktiv und mit Erfolg am Unterricht teilnehmen? 6
Die richtige Schule für Ihr Kind am besten eignet am wohlsten fühlt am besten gefördert Kriterien der Schulfähigkeit: körperliche Entwicklung soziale und motivationale Fähigkeiten geistige Entwicklung 7
körperliche Merkmale - stabile Gesundheit (Größe Gewicht...) (zu klein, zu schüchtern, zart sind meist keine Kriterien) - Belastbarkeit (4-6 Schulstunden täglich) - Sinne - Geschicklichkeit (Grob- / Feinmotorik) - gutes Reaktionsvermögen - gute visuell/motorische Koordinationsfähigkeit - Fähigkeit die Feinmotorik zu steuern - bewusster Einsatz grobmotorischer Aktivitäten Soziale Schulfähigkeit Kontakt (aufnehmen, erhalten, Gruppe, lösen) altersentsprechende Toleranzhaltung Einordnung, Regeln, Respekt Bedürfnisse zurückstellen kleine Aufgaben übernehmen 8
Motivationale Schulfähigkeit : verarbeiten Enttäuschungen eher ruhig, konstruktiv Neugier und Interesse still sitzen, aufmerksam sein, sich konzentrieren, Anstrengungsbereitschaft Spieltrieb vs. Leistungsbereitschaft neue Herausforderungen zuversichtlich annehmen können uneindeutige Situationen in gewissem Rahmen aushalten Selbstvertrauen, Ausgeglichenheit Geistige Voraussetzungen : Lesen Formauffassung Unterscheidungsvermögen Schreiben Feinmotorik Rechnen Erfassen von Größen Mengen- und Ordnungsverhältnisse Allgemeiner Reifegrad Schulfähigkeit Umwelterfassung Beobachtungsgabe Kritisches Beobachten Allg. Entwicklungsstand Rechtschreiben Phonologische Bewusstheit Sach- und Sprachdenken Bildl. Gegenstands- und Situationserfassung Sprach- und Inhaltserfassung Lern- und Arbeitsreife Konzentrationsfähigkeit Merkfähigkeit 9
bauen, malen, basteln, kneten gestalten, schneiden Phantasie, Feinmotorik Vorbereitung auf die Schule Selbstständigkeit Entscheidungen selbst treffen lassen Ordnung Sauberkeit Tagesrhythmus Gespräche Begriffe Regelspiele zählen, beobachten, konzentrieren, Regeln beachten, warten, verlieren können, Aufmerksamkeit, Ausdauer Fernsehen Geschichten auf Kassetten, CDs Wortschatz, Konzentration Schulweg Medizinisch alles ok? Vorlesen Anreiz zum Lesenlernen Selbstvertrauen Selbstwertgefühl loben, bestärken Sprachspiele Wortschatz eigene Daten Schleife, Anziehen Toilette Entscheidungsprozess bis zur Empfehlung Elternwunsch Meinungsbildung der Mitarbeiter Kindergarten/ SVE/FF Schulfähigkeits- Überprüfung Screening Team Kindergarten/ SVE/FF Schulleitung Schulberatung E m p f e h l u n g 10
Zusammenarbeit mit dem Kindergarten: Betreuungsangebote: Ganztagesklasse Mittagsbetreuung städtischer Hort Kindertagesstätten 11
Unterlagen für die Schulanmeldung Schriftenpaket bitte mitnehmen bitte unbedingt in die Unterschriftenliste eintragen Rückgabe Datenblatt bis 19.02.2016 ggf. Abfrage Ganztagesschule nachzureichen bis spätestens 05.02.2016 Anmeldeunterlagen 12
Wie geht es weiter? Screening/Schulanmeldung: Heilsbronn: Mittwoch, 09.03.2016 vier Zeitblöcke: 11:30 Uhr, 13:00 Uhr, 14:30 Uhr, 16:00 Uhr Bürglein: Freitag, 08.04.2016 zwei Zeitblöcke: 12:00 Uhr, 13:30 Uhr Zusatztermine für besondere Beratung werden von uns individuell vergeben (nach dem Screening) voraussichtlicher Termin: voraussichtlich Woche 14.03.- 18.03.2016, vormittags Ablauf Screening-Tag (Heilsbronn: 09.03.2016) Eintreffen zur angemeldeten Zeit mit dem Kind (11:30 Uhr; 13:00 Uhr oder 14:30 Uhr, 16:00 Uhr) Kind nimmt am Screening teil zeitgleich: Abwicklung der Anmeldeformalitäten (Anmeldeblatt, Geburtsurkunde, Blatt Gesundheitsamt, ) Angebot des Elternbeirats: Kaffee und Kuchen Im Anschluss an das Screening: kurze Auskunft über die Teilnahme 13
Ablauf Screening-Tag (Bürglein: 13.03.2015) Eintreffen zur angemeldeten Zeit mit dem Kind Kind nimmt am Screening teil zeitgleich: Abwicklung der Anmeldeformalitäten (Anmeldeblatt, Geburtsurkunde, Blatt Gesundheitsamt, ) Angebot des Elternbeirats: Kaffee und Kuchen Im Anschluss an das Screening: kurze Auskunft über die Teilnahme Ablauf erster Schultag Dienstag, 13.09.2016 Heilsbronn: 8:00 Uhr Schulanfangsgottesdienst im Münster Heilsbronn 9:00 Uhr Begrüßung der Schulanfänger in der Turnhalle der GS Heilsbronn bis ca. 10:00 Uhr Unterricht Bürglein 7:30 Uhr Treffpunkt in der Schule 8:00 Uhr Schulanfangsgottesdienst in der Johanneskirche Bürglein 14
Anspruch auf richtige Schule Die richtige Schule für Ihr Kind ist die Schule, für/in welche/r es sich am besten eignet am wohlsten fühlt am besten gefördert wird Verantwortung der Eltern Verantwortung der Eltern Empfehlung der Kindergärten / SVE / Frühförderung Informationsaustausch mit Grundschule frühzeitiges Eingehen auf Probleme Misserfolgserlebnisse vermeiden evtl. Schulwechsel vermeiden 15
Kindergarten/SVE Zurückstellung 1. Klasse GS Kindergarten/SVE Diagnose- und Förderkl.1 Diagnose- und Förderkl. 1a Diagnose- und Förderklasse Diagnose- und Förderkl. 2 2 Jahre ohne adäquate Förderung Überforderung, Misserfolge psychische Belastung durchgehende Förderung Finden wir gemeinsam den richtigen Schulstart für Ihr Kind 16
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