Rettungsdienstbereichsplan des Kreises Weimarer Land

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Transkript:

Rettungsdienstbereichsplan des Kreises Weimarer Land Stand: 15. Februar 2011

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...1 2 Wahrnehmung der Aufgaben des Rettungsdienstes...2 2.1 Aufgaben des Rettungsdienstes...2 2.1.1 Notfallrettung und Krankentransport...2 2.1.2 Sicherstellungstransport...2 2.2 Einsatzsteuerung...2 2.3 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst...2 3 Rettungsdienstliche Vorhaltung...3 3.1 Bedarfsermittlung...3 3.1.1 Grundlagen der Bedarfsermittlung...3 3.1.2 Bedarfsermittlung Notfallrettung...3 3.1.3 Bedarfsermittlung Krankentransport...4 3.2 Standorte und Einsatzbereiche der Rettungswachen...4 3.3 Ausstattung der Rettungswachen...4 3.4 Personelle Besetzung der Rettungswachen und Rettungsmittel...4 3.5 Ausstattung der Rettungsmittel...5 3.6 Notärztliche Sicherstellung...5 3.7 Bereichsübergreifender Rettungsdienst...5 3.8 Dispositionsgrundsätze...6 3.8.1 Notfallrettung:...6 3.8.2 Krankentransport:...6 3.9 Zentrale Leitstelle...7 3.9.1 Aufgaben und Befugnisse...7 3.9.2 Personelle Besetzung...7 3.9.3 Standort...7 3.9.4 Erreichbarkeit...7 4 Größere Notfallereignisse...8 4.1 Grundsätze...8 4.2 Massenanfall von Verletzen und Erkrankten (MANV)...8 4.3 Großschadensereignis...8 5 Geltungsbereich...9 6 Inkrafttreten...9

Anlage 1 - Standorte und Einsatzbereiche der Rettungswachen Anlage 2 - Maßnahmeplan für größere Notfallereignisse

1. Einleitung Gemäß 5 Abs. 1 Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) vom 16. Juli 2008 sind die Landkreise und kreisfreien Städte Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes einschließlich der Berg- und Wasserrettung. Sie haben den bodengebundenen Rettungsdienst mit Ausnahme der notärztlichen Versorgung bedarfsgerecht und flächendeckend sicherzustellen. Der Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes ist gemäß 12 Abs.1 ThürRettG verpflichtet, zur Sicherstellung der bedarfsgerechten und flächendeckenden Durchführung des Rettungsdienstes entsprechend den Anforderungen des Landesrettungsdienstplans einen Rettungsdienstbereichsplan aufzustellen. Der Rettungsdienstbereichsplan soll insbesondere die Standorte von Rettungswachen, die Anzahl und die Art der vorzuhaltenden Rettungsmittel für jede Rettungswache einschließlich der Notarzteinsatzbereiche sowie Angaben über die personelle Besetzung und Ausstattung der Rettungswachen enthalten. Weiterhin soll der Rettungsdienstbereichsplan gemäß Ziff. 10.3 Landesrettungsdienstplan (LRDP) für den Freistaat Thüringen (ThürStAnz 20/2009 S. 827), Angaben über die Durchführenden und Leistungserbringer, Festlegungen der Einsatz- und Dispositionsstrategien, Angaben über Vereinbarungen mit benachbarten Aufgabenträgern zum bereichs- und grenzübergreifenden Rettungsdienst sowie Angaben über Vorkehrungen zur Bewältigung von größeren Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle enthalten. Der Rettungsdienstbereichsplan ist kontinuierlich unter Mitwirkung des Bereichsbeirats zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern. Stand: 15.02.2011 Seite 1

2. Wahrnehmung der Aufgaben des Rettungsdienstes 2.1. Aufgaben des Rettungsdienstes Die Aufgaben des Rettungsdienstes sind im 4 ThürRettG festgelegt. Dies sind die Notfallrettung, der Krankentransport sowie der Transport von Medikamente, Blutkonserven, Organe und ähnliche Güter, soweit sie zur Versorgung von Notfallpatienten dienen sollen. 2.1.1. Notfallrettung und Krankentransport Die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportes ist durch öffentlichrechtliche Verträge auf private Hilfsorganisationen übertragen. Der Landkreis Weimarer Land führt keine eigene Notfallrettung oder Krankentransport durch. 2.1.2. Sicherstellungstransport Der Transport von lebenswichtigen Medikamenten, Blutkonserven und Blutbestandteilen, Organen, speziellen Geräten und Personal ist Aufgabe des Rettungsdienstes und kann mit den dafür vorgesehenen Rettungsmitteln erfolgen. 2.2. Einsatzsteuerung Die Alarmierung der Einsatzkräfte und die Einsatzsteuerung der Rettungsmittel erfolgt für die Bereiche der Rettungswachen Apolda, Bad Sulza und Blankenhain über die Zentrale Leitstelle des Kreises Weimarer Land. Die Alarmierung für die Bereiche der Rettungswachen der Stadt Erfurt und Guthmannshausen erfolgt über die Zentrale Leitstelle Erfurt und für den Bereich der Rettungswachen der Stadt Weimar über die Zentrale Leitstelle Jena. 2.3. Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Der Kreis Weimarer Land bestellt für den Rettungsdienst einen verantwortlichen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD). Er überwacht die Organisation und den Ablauf der Notfallrettung sowie der notfallmedizinischen Weiterbildung des ärztlichen und nichtärztlichen Personals. Stand: 15.02.2011 Seite 2

3. Rettungsdienstliche Vorhaltung 3.1. Bedarfsermittlung 3.1.1. Grundlagen der Bedarfsermittlung Die Anzahl und die Verteilung der Rettungswachen und -mittel im Kreis Weimarer Land sind nach einsatztaktischen und wirtschaftlichen Kriterien im Abstand von mindestens zwei Jahren zu überprüfen und ggf. durch Änderung des Rettungsdienstbereichsplanes fortzuschreiben. In die Prüfung und Festlegung von Rettungswachen sind Rettungswachen benachbarter Rettungsdienstbereiche mit einzubeziehen. Die Betrachtung von Notfallrettung und Krankentransport ist gesondert vorzunehmen. 3.1.2. Bedarfsermittlung Notfallrettung Die Bedarfsermittlung für die Notfallrettung erfolgt nach folgenden Kriterien: Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist, Einsatzfrequenz und Einsatzdauer auf der Grundlage von Einsatzstatistiken sowie Häufigkeit von Einsatzindikationen, geographische Besonderheiten, verkehrstechnische Gegebenheiten und Gefahrenschwerpunkte, Anzahl der Einwohner im zu versorgenden Bereich, vorhandene Rettungswachen (auch außerhalb des Rettungsdienstbereiches), Wirtschaftlichkeit. Gemäß Ziff. 3.2 LRDP beträgt die Hilfsfrist im Rettungsdienst in Thüringen im Allgemeinen 14 min. Davon entfallen 12 min auf die reine Fahrzeit. Die Rettungswachen sind so zu verteilen, dass in der Regel in 95% aller Fälle unter Ausnutzung aller Möglichkeiten der Dispositions- und Einsatzstrategien jeder Ort an einer öffentlichen Straße innerhalb der gesetzlich festgelegten Fahrzeit zu erreichen ist. Die Alarmierungs- und Ausrückzeit soll jeweils 1 Minute nicht überschreiten. Stand: 15.02.2011 Seite 3

3.1.3. Bedarfsermittlung Krankentransport Die Bedarfsermittlung für den Krankentransport erfolgt auf Grundlage von Einsatzstatistiken. Die Festlegung der Gesamtzahl der Krankentransportwagen sowie deren Vorhaltezeiten orientiert sich am tatsächlichen Bedarf und sind jährlich zu überprüfen und mit dem Rettungsdienstbereichsrat abzustimmen. Kriterien für die Festlegung sind Einsatzhäufigkeit und -dauer. 3.2. Standorte und Einsatzbereiche der Rettungswachen sowie die Verteilung und Vorhaltezeiten der Rettungsmittel Im Kreis Weimarer Land werden folgende Rettungswachen vorgehalten: 1. Rettungswache Apolda 2. Rettungswache Bad Sulza 3. Rettungswache Blankenhain In Anlage 1 werden die Einsatzbereiche der Rettungswachen sowie die Anzahl und Verteilung der Rettungsmittel und Notarztstandorte festgelegt. 3.3. Ausstattung der Rettungswachen Die Ausstattung der Rettungswachen hat der Ziff. 5.3 LRDP sowie anderen rechtlich geltenden Bestimmungen zu entsprechen. 3.4. Personelle Besetzung der Rettungswachen und Rettungsmittel Die personelle Besetzung der Rettungswachen erfolgt auf der Grundlage der Anzahl und Vorhaltezeiten der Rettungsmittel. Die Festlegung der Personalstellen erfolgt gemäß den gesetzlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen sowie auf Grundlage der Vorhaltezeit entsprechend Anlage 1. Die Rettungsmittel sind gemäß Ziff. 6.5 des LRDP zu besetzen. Stand: 15.02.2011 Seite 4

3.5. Ausstattung der Rettungsmittel Die Ausstattung der Rettungsmittel erfolgt entsprechend der EN 1789 für Krankentransportwagen (KTW) und Rettungstransportwagen (RTW). Für die Ausstattung von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) gilt die DIN 75079. Für den Krankentransport werden Krankentransportwagen Typ A2 und für die Notfallrettung Rettungswagen Typ C eingesetzt. Ergänzende Ausrüstung der Rettungstransportwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge sind mit dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst und den Kostenträgern abzustimmen. Mit den Kostenträgern ist das Benehmen herzustellen, wenn eine Kostenerhöhung damit einhergeht. 3.6. Notärztliche Sicherstellung Die notärztliche Versorgung erfolgt entsprechend Ziff. 3.3 Abs. 4 LRDP im Rendezvoussystem, bei dem NEF und RTW zum Einsatz kommen. Eine Ausnahme hierzu wird derzeit im Einsatzbereich der Rettungswache Blankenhain praktiziert. Hier wird von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr der RTW als Notarztwagen (NAW) eingesetzt. 3.7. Bereichsübergreifender Rettungsdienst Zur Sicherstellung des bereichsübergreifenden Rettungsdienstes wurden Vereinbarungen (siehe Anlage) mit den Rettungsdienstbereichen der kreisfreien Stadt Weimar, der Landeshauptstadt Erfurt, dem Kreis Saalfeld-Rudolstadt, dem Kreis Sömmerda und dem Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt) geschlossen. Ziel des bereichsübergreifenden Rettungsdienstes ist die rettungsdienstliche Sicherstellung von unterversorgten Gemeinden der jeweiligen Rettungsdienstbereiche mit vorhandenen Rettungswachen und -mitteln der anderen Rettungsdienstbereiche. Stand: 15.02.2011 Seite 5

3.8. Dispositionsgrundsätze 3.8.1. Notfallrettung: Die Notfallrettung dient der dringlichen Versorgung und dem Transport von Notfallpatienten. Zum Einsatz kommen NEF, RTW und NAW. Grundsätzlich wird die Nächste-Fahrzeug-Strategie angewendet. Sie besteht in dem Einsatz des dem Notfallort zeitlich nächstbefindlichen, geeigneten Rettungsfahrzeuges. Die notärztliche Versorgung erfolgt im Rendezvous-System. Zur Einhaltung der Hilfsfrist kann die Zentrale Leitstelle nach Möglichkeit hilfsweise einen Krankentransportwagen zur Überbrückung des therapiefreien Intervalls einsetzen. 3.8.2. Krankentransport: Der Krankentransport dient dem Transport von Patienten unter fachgerechter Betreuung und ist im Gegensatz zur Notfallrettung grundsätzlich disponibel. Zum Einsatz kommen KTW und im Ausnahmefall Rettungstransportwagen. Stand: 15.02.2011 Seite 6

3.9. Zentrale Leitstelle 3.9.1. Aufgaben und Befugnisse Die Aufgaben und Befugnisse im Rettungsdienst, Brandschutz und Katastrophenschutz der Zentralen Leitstelle sind im 14 Abs. 1-3 ThürRettG i. V. m. Ziff. 4.1 LRDP geregelt. 3.9.2. Personelle Besetzung Die Zentrale Leitstelle ist 24 h mit mindestens zwei Leitstellendisponenten besetzt. Dabei muss ein Leitstellendisponent die Qualifikation Rettungsassistent und eine mindestens dreijährige Tätigkeit nachweisen. Der andere Leitstellendisponent muss die Befähigung zum mittleren Feuerwehrtechnischen Dienst besitzen ( 14 Abs. 4 ThürRettG). Die Zentrale Leitstelle im Kreis Weimarer Land ist mit 9 Disponenten und einem Leiter besetzt. 3.9.3. Standort Der Standort der Zentralen Leitstelle ist im Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda. 3.9.4. Erreichbarkeit Die Zentrale Leitstelle ist ständig erreichbar über Notruf: 112 öffentlichen Telfonanschluss: 03644 / 50000 Telefax: 03644 / 500012 Stand: 15.02.2011 Seite 7

4. Größere Notfallereignisse 4.1. Grundsätze Größere Notfallereignisse gemäß 17 Abs. 1 ThürRettG i. V. m. Ziff. 8.1 LRDP sind Ereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle mit mehreren Verletzten oder Erkrankten, bei denen die Tätigkeiten des eingesetzten Personals koordiniert werden müssen. 4.2. Massenanfall von Verletzen und Erkrankten (MANV) Bei einem Ereignis mit einer größeren Anzahl von Verletzten und Erkrankten ist der Kreis Weimarer Land nicht in der Lage, die Versorgung von Betroffen mit den vorgehaltenen Rettungsmitteln der Notfallrettung sicherzustellen. Die Notfallrettung ist bereichsübergreifend zu organisieren, wenn die eigenen Kräfte und Mittel nicht reichen. 4.3. Großschadensereignis Bei Ereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten und Erkrankten sind unverzüglich Rettungsmittel aus den benachbarten Rettungsdienstbereichen anzufordern. Geplante bzw. angemeldete Krankentransporte sind zurückzustellen. Bei einem Großschadensereignis ist in jedem Fall ein Einsatzabschnitt Rettungsdienst zu bilden. Die Leitung des Einsatzabschnittes Rettungsdienst hat der diensthabende Leitende Notarzt (LNA). Er berät die Einsatzleitung bei medizinischen und medizinischorganisatorischen Fragen. Ihm zur Seite steht der Organisatorische Leiter (OrgL). Er ist für die rettungsdienstliche und rettungsdienstlich-organisatorisch Maßnahmen zuständig. Weiter Maßnahmen der Leitstelle und der Einsatzleitung regelt der Maßnahmenplan für größere Notfallereignisse im Rettungsdienst im Kreis Weimarer Land (Anlage 2). Stand: 15.02.2011 Seite 8

5. Geltungsbereich Der Rettungsdienstbereichsplan gilt für das gesamte Gebiet des Kreises Weimarer Land. 6. Inkrafttreten Der Rettungsdienstbereichsplan des Kreises Weimarer Land tritt einen Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Damit tritt der Rettungsdienstbereichsplan des Kreises Weimarer Land vom Januar 2006 außer Kraft. Münchberg Landrat Anlagen: Anlage 1 - Standorte und Einsatzbereiche der Rettungswachen Anlage 2 - Maßnahmeplan für größere Notfallereignisse Die Anlagen des Rettungsdienstbereichsplanes sind zu den bekannten Öffnungszeiten im Landratsamt Weimarer Land Amt für Brand- und Katastrophenschutz/Rettungsdienst einzusehen. Stand: 15.02.2011 Seite 9