Herzlich willkommen! Sozialversicherungen Weiterbildungsveranstaltungen für Private Mandatstragende (PriMa) KESB

Ähnliche Dokumente
Private Mandatsträger und Mandatsträgerinnen

Herzlich willkommen! Informationsabend vor der Pensionierung

Herzlich Willkommen. Altersgerechte Zukunft? Ergänzungsleistungen. 1. April Martin Messerli Bereichsleiter Leistungen

EL / Ansätze 2005 Berechnungskomponenten der EL

Finanzierung Pflege Finanzielle Entschädigung Pflegende Angehörige. Pro Senectute, Marianne Buchli, Sozialberatung App. Hinterland

Übersicht. Kurze Pause. Allgemeine Informationen: ein paar Zahlen «Auseinandersetzung mit dem Weg ins Heim» Urs Schenker

Heimfinanzierung. Informationsveranstaltung Seniorennetz Weinfelden vom 21. November 2018

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6.

Zürich, 15. November 2018 MLaw Uwe Koch

Prozesse der IV-Stelle Zug Schwerpunkt: Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden in der Eingliederung

ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR AHV/IV

Alles über die IV. Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die Invalidenversicherung. 2019, 3. Auflage

Fachseminar für Personalverantwortliche Leistungen und Prozesse der IV. Dieter Widmer

Der IV-Prozess von der Frühintervention bis zur Rente. Dieter Widmer, Direktor IV-Stelle Kanton Bern

Alles über Ergänzungsleistungen. Martin Boltshauser, Rechtsanwalt

Lohnkompensation bei den Ergänzungsleistungen. wie läuft das Verfahren? Mai 09

Merkblatt zu Ergänzungsleistungen sowie Finanzierung der Altersund Pflegeheimkosten

Wer ist Integration Handicap? Gesamtschweizerischer Verein. Dachorganisation der Behindertenorganisationen

Die Eidgenössische Invalidenversicherung. Information vom 5. Mai Herzlich Willkommen

Informationsveranstaltung zu Heimfinanzierung und BESA LK 10

4.13 Leistungen der IV Hilflosenentschädigungen der IV

Wie sieht die Finanzierung "Wohnen im Alter" aus? Möglichkeiten und Grenzen der Ergänzungsleistungen zur AHV

Die Eidgenössische Invalidenversicherung

Finanzielle Sicherheit im Alter

Ergänzungsleistungen zur AHV / IV. Jsabella Bruni / AHV-Zweigstelle Thun

Prämienverbilligung 2019 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2018

Finanzielle Sicherheit im Alter

5.02 Ergänzungsleistungen Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Hotelleriekosten (Kost, Logis, Betreuung) Fr Pflegekosten (z.b. BESA 10) Fr Total Heimtaxen Fr

Flexibel in Rente. Was muss ich beachten und was bedeutet die Reform der Altersvorsorge 2020 für die AHV?

Fortbildungstag Rehabilitative Ergonomie 2017

Hotelleriekosten (Kost, Logis, Betreuung) Fr Pflegekosten (z.b. BESA 10) Fr Total Heimtaxen Fr

Änderungen auf 1. Januar 2005 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2005

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Willkommen bei der Spitäler fmi AG

Beratungsstelle

Workshop 1. Werkzeuge in der beruflichen (Wieder) Eingliederung. Kantonale IIZ-Tagung, 14. März IV-Stelle Schwyz. Roger Wolf Marco Besmer

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. INFORMATIONSMARKT Älter werden in Adliswil

Willkommen bei der Spitäler fmi AG

Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2019

Herzlich willkommen. Netzwerk-Apéro 21. Juni 2016 Ausgleichskasse Luzern

Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 10: Ergänzungsleistungen (EL) Kandidatennummer

Ergänzungsleistungen.

Seniorenuniversität Bern

INDIVIDUELLE PRÄMIENVERBILLIGUNG

5.01 Ergänzungsleistungen Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2007 bei Beiträgen und Leistungen

Ergänzungsleistungen im Kanton Nidwalden

Q Soziale Sicherheit: So funktioniert das System 13. QIV: die zentrale Versicherung bei Invalidität 31

4.13 Stand am 1. Januar 2013

INDIVIDUELLE PRÄMIENVERBILLIGUNG

FORTBILDUNG DER HAUS- UND KINDERÄRZTE BEI DER IV-STELLE AARGAU

IV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen

"Wer zahlt was?" 49. Alterskonferenz der Stadt Opfikon. Heidi Lang Chekol, Leiterin Bereich Zusatzleistungen Gerd Bolliger, Leiter Sozialabteilung

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 10: Ergänzungsleitungen (EL) schriftlich. Kandidatennummer

Kurzinformation zur AHV. WAS wenn es soweit ist

Weiterbildung für Private Beistandspersonen

Flexibles Rentenalter. 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das. 2 Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren

Sozialversicherungen in der Schweiz AHV. Änderungen Kurt Häcki. Informationsstelle AHV/IV

Kann mir das Altersheim mein Eigenheim wegnehmen? Kanton Bern

System der Altersvorsorge Schweiz

Kurzinformation zur AHV

Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 des Gesetzes vom 25. November 2007 über die Ergänzungsleistungen

DIE IV IN ZAHLEN 2019 Kostenbeiträge / Geldbeiträge / Preislimiten

Für die Berechnung der AHV- und der IV-Renten gelten die gleichen Grundsätze.

Liebe Bernerinnen und Berner

4.09. Berufliche. Allgemeines. Stand am 1. Januar 2004

Altersrenten und Hilflosenentschädigungen

Repetition nach Prüfungsordnung 2006

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2008 bei Beiträgen und Leistungen

3.04 Leistungen der AHV Flexibler Rentenbezug

4.02. Taggelder der IV. Allgemeines. Das grosse Taggeld. Stand am 1. Januar 2004

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung

Alles über die AHV. Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV. 2019, 13. Auflage

Schenkungen und Vorempfänge Aspekte der Ergänzungsleistungen, Alters- und Pflegeheimkosten

Die IV in Zahlen. Kostenbeiträge/Geldbeträge/Preislimiten. Inhaltsverzeichnis. Herausgeberin: 2. Übrige Eingliederungsmassnahmen

Nachtrag 4 zur Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (WEL)

Altersvorsorge August

Herzlich willkommen zu den regionalen Arbeitgeberanlässen 2017

Hintergrundinformation 2/2015: Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Kanton Schwyz Bericht 2014

Pflegebedürftig kann ich mir das leisten?

1.1 Die Entstehung Der Ausbau Die Konsolidierung Ausblick Die Invalidenversicherung (IV) als Schwester der AHV 23

HERZLICH WILLKOMMEN BEI DER INVALIDENVERSICHERUNG (IV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Invalidenversicherung (IV) Aufgaben

Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen?

Fragen, die sich vor einem Einzug stellen Fragen über einen allfälligen Aufenthalt

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Invalidenversicherung (IV)

Sozialversicherungen 2011

Transkript:

Herzlich willkommen! Sozialversicherungen Weiterbildungsveranstaltungen für Private Mandatstragende (PriMa) KESB

Sozialversicherungen 1. Säule Romana Zimmermann Abteilungsleiterin Rechtsdienst

Organigramm Ausgleichskasse und IV-Stelle Zug

Neu per 1. Januar 2015 Anpassungen an aktuelle Preis- und Lohnentwicklung: 1. AHV- und IV-Renten minimale AHV-/IV-Rente neu 1 175.- (1 170.-) maximale AHV-/IV-Rente neu 2 350.- (2 340.-) 2. Erhöhung Lebensbedarf bei Ergänzungsleistungen für Alleinstehende 19 290.- (19 210.-) für Ehepaare 28 935.- (28 815.-) 3. Junge Leute in Privathaushalten werden für geringfügige Löhne (bis 750.-/jährlich) von der Beitragspflicht befreit

Verfahren Ohne Anmeldung keine Leistungen Meldepflicht Änderungen der persönlichen, finanziellen und beruflichen Verhältnisse Meldepflichtverletzung: Rückforderung von zuviel ausgerichteten Leistungen; Strafanzeige Mitwirkungspflicht unentgeltliche Auskunftspflicht Arbeitgeber, Ärzte und Versicherungen müssen ermächtigt werden, Auskünfte zu erteilen

Rechtsmittel und Fristen AK-Verfügung 30 Tage Einsprachefrist AK-Einspracheentscheid 30 Tage Beschwerdefrist Verwaltungsgerichtsurteil 30 Tage Beschwerdefrist Ausnahme: IPV nur 20 Tage Einsprachefrist IV-Vorbescheid 30 Tage Einwandsfrist IV-Verfügung 30 Tage Beschwerdefrist Verwaltungsgerichtsurteil 30 Tage Beschwerdefrist Gesetzliche Fristen; nicht erstreckbar! Antrag, Begründung und Unterschrift

Datenschutz Hochsensible Daten, insbesondere medizinische Akten und Lohndaten Auskunft grundsätzlich nur an direkt betroffene Person Möglichkeit für Drittauskünfte nur bei Vorliegen einer Vollmacht oder detaillierte Ernennungsurkunde

Beitragspflicht Erwerbstätige ab 18. Altersjahr, solange erwerbstätig ab ordentlichem Rentenalter Freibetrag von Fr. 16 800.- Nichterwerbstätige ab 21. Altersjahr bis 64/65 gilt auch für IV-Rentner anhand Vermögen und Renteneinkommen

Die Invalidenversicherung Heidi Schwander Abteilungsleiterin IV-Stelle

Leistungen der IV Früherfassung/Frühintervention Medizinische Massnahmen bis 20. Altersjahr Integrationsmassnahmen Berufliche Massnahmen Hilfsmittel Taggelder Hilflosenentschädigung Assistenzbeitrag Renten

Zwei Gruppen von Leistungen 1 EINGLIEDERUNGSMASSNAHMEN...... sollen Erwerbsfähigkeit oder Fähigkeit im Aufgaben- bereich herstellen, verbessern oder erhalten 2 GELDLEISTUNGEN... Werden ausgerichtet, während Eingliederungsmassnahmen (Taggelder) oder wenn Eingliederung nicht oder nur ungenügend erreicht wird (Rente)

Grundsatz der IV: Eingliederung vor Rente 1 Arbeit, bisherige Tätigkeit 2 Gesundheitsschaden, Invalidität 3 Eingliederung 4 Arbeit in neuem Beruf/Aufgabenbereich 5 Eventuell Rente

Von der Meldung zum Entscheid BERECHNUNG DER RENTE MELDUNG Früherfassung Weitere med. Abklärungen Festlegung der Bemessungsmethode IV-Grad festlegen PRÜFUNG DER RENTENFRAGE ANMELDUNG Prüfung der Anmeldung EDV-Erfassung Dossier eröffnen Frühintervention Auftrag an Berufsber. Tests/Abklärungen Umschulung Arbeitsplatzsuche Verfügung BM BERUFLICHE MASSNAHMEN PRÜFUNG Versicherungsmässige Voraussetzungen Regressmöglichkeit Aussagekraft der Unterlagen Gespräch mit ärztlichem Dienst Grundsatzentscheid SACHVERHALT PRÜFEN SACHVERHALT ABKLÄREN Einholen der medizinischen Unterlagen Einholen der beruflichen Unterlagen

Berufliche Massnahmen Erstausbildung, Umschulung Aktive Unterstützung bei der Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes Begleitende Beratung im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des bisherigen oder eines neuen, von der IV-Stelle vermittelten Arbeitsplatzes Einarbeitungszuschüsse an die Arbeitgeber, die Versicherte beschäftigen, die vorübergehend nicht voll leistungsfähig sind Taggelder als akzessorische Leistungen

Voraussetzungen für eine IV-Rente Erfülltes 18. Altersjahr Mindestens 40% invalid Wartefrist von 1 Jahr Anspruchsbeginn: Frühestens 6 Monate nach der Anmeldung bei der IV!

Der Invaliditätsgrad bestimmt die Rente Invaliditätsgrad in % Rente 0 40 50 60 70 100 Ab 40% Ab 50% Ab 60% Ab 70%

Allgemeine Methode: Einkommensvergleich Erwerbseinkommen ohne Gesundheitsschaden (Valideneinkommen) Hilfsarbeiter Bau 13 x CHF 4 500.- CHF 58 500.- Erwerbseinkommen mit Gesundheitsschaden (Invalideneinkommen) Leichte Hilfsarbeiten 13 x CHF 1 620.- CHF 21 060.- Erwerbseinbusse CHF 37 440.- 37 440 x 100 = Invaliditätsgrad 58 500 64% Dies gibt Anspruch auf eine Dreiviertels-Rente.

Rentenberechnung: Kürzung einer IV-Rente VOLLRENTE ANNAHME: 4 JAHRE BEITRAGSLÜCKE 1) Mindestrente Maximalrente CHF 2 350.- CHF 2 136.- CHF 1 175.- CHF 1 068.- Bis CHF 14 100.- Ab CHF 84 600.- Massgebliches durchschnittliches Jahreseinkommen 1) Werte Rentenberechnung per 01.01.15

Hilflosenentschädigung IV: Anspruch Drei Grade leichte/mittlere/schwere Hilflosigkeit Aufenthaltsort massgebend (im Heim oder zu Hause) Lebensverrichtungen (An- und Auskleiden; Aufstehen, Absitzen und Abliegen; Essen; Körperpflege; Verrichten der Notdurft; Fortbewegung und gesellschaftliche Kontakte) und lebenspraktische Begleitung

Hilfsmittel für Beruf und Alltag Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel zur Ermöglichung einer Erwerbstätigkeit oder einer Tätigkeit im Aufgabenbereich Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel ohne Rücksicht auf eine Erwerbstätigkeit

Die Revision von IV-Leistungen VON AMTES WEGEN AUF GESUCH HIN MELDEPFLICHT Wesentliche Änderungen (z.b. Veränderung des Gesundheitszustandes, der Arbeitsfähigkeit bzw. des Einkommens) sind zu melden.

Organisation und Zuständigkeit IV-STELLE Prüfung der Voraussetzungen Abklärung des Sachverhaltes Entscheid über Leistungen Anmeldung Erlass der Verfügung Ausgleichskasse Berechnung und Auszahlung der Geldleistungen

Ergänzungsleistungen (EL) Bruno Anderhub Abteilungsleiter Leistungen

Festsetzung immer im Einzelfall beispielsweise bei Alters- und Hinterlassenenrenten Hilflosenentschädigungen AHV/IV Ergänzungsleistungen (EL) Prämienverbilligung (IPV)

Anspruch auf Ergänzungsleistungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner, deren Existenzbedarf nicht gedeckt ist. Zu beachten: Auf EL besteht ein Rechtsanspruch. Zwei Arten: Jährliche EL Vergütung von Krankheitskosten

Anmeldung EL wie, wann, wo Anmeldeformular mit geforderten Unterlagen Anspruch ab Monat Eingang Anmeldung Innert 6 Monaten ab Zusprache AHV oder IV Bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes Für Einwohner der Stadt Zug bei der Ausgleichskasse

Berechnungssystem der EL Summe der anrechenbaren Einnahmen z.b. Fr. 17 000. Summe aller anerkannten Ausgaben und des Lebensbedarfs z.b. Fr. 31 000. Ergänzungsleistungen z.b. Fr 14 000.

Beispiel 1: Alleinstehender Bezüger zu Hause Ausgaben Allgemeiner Lebensbedarf Fr. 19 290. Bruttomietzins (max.) Fr. 13 200. Krankenkasse, Richtprämie Fr. 4 200. Total Fr. 36 690. Einnahmen AHV-Rente Fr. 20 000. Pensionskasse Fr. 4 132. Vermögen Fr. 50 000.- Vermögensertrag* Fr. 1 000. Vermögensverzehr* Fr. 1 250. Total Fr. 26 382.

*Vermögen: Freibeträge und Verzehr Der Freibetrag für: Alleinstehende Fr. 37 500. Ehepaare Fr. 60 000. Selbstbewohnte Liegenschaft Fr. 112 500.- Bei der EL wird ein Anteil des Reinvermögens, nach Abzug eines Freibetrages, als Vermögensverzehr zu den Einnahmen hinzugezählt.

Vermögen: Freibeträge und Verzehr Bei selbstbewohntem Wohneigentum Fr. 300 000.- wenn eine pflegebedürftige Person im Heim und der Ehegatte im selbstbewohnten Wohneigentum lebt. oder wenn die im selbstbewohnten Wohneigentum lebende pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung bezieht. Ein Anteil des Reinvermögens wird als Vermögensverzehr zu den Einnahmen hinzugezählt.

EL pro Jahr: Alleinstehender Bezüger zu Hause Summe der anrechenbaren Einnahmen Fr. 26 382. Summe aller anerkannten Ausgaben und des Lebensbedarfs Fr. 36 690. Ergänzungsleistungen Fr. 10 308.

Finanzierung der Heimkosten Bruttoheimtaxe pro Tag Kosten im Pflegeheim pro Tag (abhängig von der notwendigen Pflege, vgl. Taxordnung der einzelnen Heime) Struktur der Heimtaxe pro Tag Kost und Logis Mög liche Finanzierungsquellen Pflegekosten gemäss BESA - Einstufung (vgl. Taxordnung der einzelnen Heime) AHV - Rente BVG - Rente KVG - Beitrag VVG - Beitrag Hilflosen - entsch. Vermögens - anteil EL Gemeinde

Beispiel 2: Heimbewohner Ausgaben Heimtaxe für Hotellerie, Betreuung und Pflege (max.) Fr. 196.05. /Tag Fr. 71 558. für pers. Auslagen, Fr. 536. /Monat Fr. 6 432. Krankenkasse, Richtprämie Fr. 4 200. Total Fr. 82 190. Einnahmen AHV-Rente, maximal 12 x Fr. 2 350. CHF 28 200. Pensionskasse, 12 x Fr. 1 600. CHF 19 200. Hilflosenentschädigung, 12 x Fr. 940. CHF 11 280. Total CHF 58 680.

Ergänzungsleistung pro Jahr: Heimbewohner Summe der anrechenbaren Einnahmen Fr. 58 680. Summe aller anerkannten Ausgaben und des Lebensbedarfs Fr. 82 190. Ergänzungsleistungen Fr. 23 510.

Heimaufenthalt in der EL Beispiel: Heimtaxe Standardzimmer (Hotellerie) Fr. 140.00 Betreuungstaxe Fr. 30.00 Pflegetaxe bis max. Fr. 10.80 Tagestaxe für Bewohner (oder EL) Fr. 180.80 Der Regierungsrat setzt die maximal anrechenbaren Kosten für Tagestaxen (Kostendach 2015 Maximum 196.05/Tag) fest.

Verfügung und Berechnungsblatt Inhalt der Verfügung Beginn-/Enddatum oder Periode Art und Höhe der Leistungen Abrechnung und Auszahladresse Kommentar Hinweise Rechtsmittelbelehrung Ein Berechnungsblatt pro Periode Berechnung der Ausgaben und Einnahmen (Jahresbetrag)

Verfügung und Berechnungsblatt Worauf ist bei der Verfügung besonders zu achten: Datum der Verfügung Einsprachefrist gemäss Rechtsmittelbelehrung 30 Tage (Fristenstillstand über Ostern, Sommer, Weihnachten) Kommentar zur Berechnung (Grund/Begründung)

Verfügung und Berechnungsblatt Worauf ist beim Berechnungsblatt besonders zu achten: Periode Stimmen die Angaben in der Kolonne «Betrag CHF» mit den effektiven Werten überein? Kolonne «Totalbetrag CHF» kann abweichen durch Pauschalen, anzurechnende Maximalbeträge, Berechnungsvorgaben Rufen Sie an, wenn Sie Fragen haben

Vergütung von Krankheitskosten Kostenbeteiligungen, Transportkosten, Zahnarztkosten etc. Einreichen Originalbelege Kostenbeteiligungen oblig. Krankenpflegeversicherung Zahnbehandlungen zum EL-Tarif Kostenvoranschlag, wenn Behandlung > 3000 Franken Einreichen innert 15 Monaten

Meldepflicht Ansprechpartner ist die EL-beziehende Person, resp. deren Vertreter Jede Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist sofort schriftlich zu melden, z.b. die Veränderung der Heimtaxe durch eine neue Pflegeeinstufung (neue Heimrechnung einsenden, versehen mit Versicherungsnummer) Reichen Sie bitte die Heimrechnung Januar zusammen mit den Vermögensabschlüssen per Ende Vorjahr und weiteren Unterlagen jeweils bis März ein

Fragen? Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an! Ausgleichskasse Zug / IV-Stelle Zug Baarerstrasse 11 Postfach 4032 6304 Zug Tel. 041 560 47 00 info@akzug.ch www.akzug.ch

Eine letzte Bitte: Vermerken Sie stets die Versicherten Nummer, wenn Sie Unterlagen einreichen. Halten Sie die Versicherten Nummer bereit, wenn Sie anrufen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!