Schulordnung. Schule Hausen AG

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Schulordnung Schule Hausen AG

wenn etwas kaputt geht oder gestohlen wird, dann haftet die Schule nicht für den Schaden. 8. Rauchen, Alkohol und Drogen Allen Schülerinnen und Schülern ist das Rauchen sowie der Genuss von Alkohol und Drogen vom Gesetz her untersagt. Halte dich an dieses Gesetz! 9. Turnhallen und Aussenanlagen Die Sportanlagen im Freien darfst du in der Freizeit benützen, wenn sie nicht durch Schulklassen oder Vereine belegt sind. Sportgeräte wie Hürden, Speere, Kugeln usw. darfst du aber nicht holen und damit spielen. 10. Fundgegenstände Wenn du etwas gefunden hast, dann kannst das entweder dem Hauswart oder der Lehrerin/dem Lehrer abgeben. Liegengelassene Kleider, Turnschuhe usw. werden vom Hauswart in Verwahrung genommen. Sie können bei ihm oder in den Fundkisten der Schulhäuser wieder abgeholt Gegenstände, die länger als ein halbes Jahr liegen bleiben, werden entweder vernichtet oder in eine Sammlung gegeben. 11. Du hast auch Rechte! Wenn du ein Problem hast, dann wende dich an deine Lehrperson. Sie oder er muss dich anhören, wenn du mit einer Entscheidung (Strafe, Beurteilung) nicht einverstanden bist. Sehr geehrte Eltern, liebe Kinder Herzlich willkommen an unserer Schule! Es ist der Schulpflege, der Schulleitung und den Lehrpersonen ein grosses Anliegen, dass der Besuch unserer Schule für alle Kinder erfolgreich verläuft. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, eine gute Schulatmosphäre zu schaffen und für das körperliche und geistige Wohl der Kinder besorgt zu sein. Die Schulordnung soll ein angenehmes und geordnetes Miteinander an unserer Schule ermöglichen. Sie setzt Grenzen wo nötig, lässt Freiräume wo möglich und basiert auf dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Schulordnung wurde von Schulpflege, Schulleitung und Lehrpersonen der Primarschule Hausen erarbeitet. Sie stützt sich auf das Aargauische Schulgesetz vom 17. März 1981 (SAR 401.100), die Verordnung über die Volksschule vom 29. April 1985 (SAR 421.311) und die Benützungsordnung für die Schulanlage der Gemeinde Hausen vom. Die vorliegende Fassung tritt im August 2009 in Kraft. Schulpflege Hausen 8 1

An die Eltern Als Eltern tragen Sie die Verantwortung für die Erziehung Ihres Kindes. Die Lehrpersonen unterstützen Sie in Ihrem Erziehungsauftrag. In der Freizeit liegt die Aufsicht über Ihr Kind bei Ihnen. 1. Schulpflicht Halten Sie Ihr Kind zu regelmässigem und pünktlichem Schulbesuch an. Bitte beachten Sie den Ferienplan. 2. Absenzen Sollte Ihr Kind erkranken, dann melden Sie dies umgehend der Lehrperson entweder schriftlich oder per Telefon. Die entsprechende Nummer finden Sie auf der Klassen- Telefonliste. In der Regel sind die Lehrpersonen von 08.00-08.15 Uhr telefonisch erreichbar. Die Schulleitung ist berechtigt, ein ärztliches Zeugnis zu verlangen. Als Absenz gilt neben Krankheit auch ein Todesfall in der Familie. Arzt- und Zahnarztbesuche sind soweit möglich auf die unterrichtsfreie Zeit zu verlegen. 3. Urlaub Die Schulpflege hat eine Regelung Urlaubsgewährung verfasst. Sie ist auf dem Schulsekretariat erhältlich oder kann von der Homepage (www.schulehausen.ch) heruntergeladen 2 Während der Schulzeit, also von Montag bis Freitag von 07.30-16.30 h, am Mittwoch bis 12.00 h, ist das Herumfahren mit Fahrrädern, Skateboards, Kickboards, Rollerblades usw. auf dem ganzen Schulhausplatz nicht erlaubt. Du kannst dein Fahrzeug im Fahrradunterstand abstellen. Ausserhalb der Schulzeit darfst du den Pausenplatz benützen. Aber Treppen, Mauern und Bänke darfst du nicht mit Rollbrettern, Rollschuhen, Kickboards und Inline Skates befahren. Das kann zu Beschädigungen führen. 5. Schulmaterial Am Anfang eines Schuljahres erhältst du Bücher und Hefte. Behandle sie sorgfältig. Trage deine Schulsachen stets in der Schultasche oder Mappe mit nach Hause. Wenn du etwas verlierst oder stark beschädigst, musst du damit rechnen, den Schaden zu ersetzen. 4. Gewaltfreie Schule Verhalte dich deinen Mitschülerinnen und Mitschülern gegenüber kameradschaftlich. Verzichte auf Gewalt und Drohungen. Waffen und waffenähnliche Gegenstände (Sackmesser, Spielzeugpistolen) gehören nicht in die Schule. Darunter fallen auch Spielzeuge, welche die Gesundheit anderer gefährden (Laserpointer). Die Lehrpersonen haben das Recht, solche Gegenstände einzuziehen und sie deinen Eltern auszuhändigen. 7. Handys, MP3-Player Wenn du in die Schule kommst, musst du deine elektronischen Geräte wie Handy oder MP3-Player ausschalten und versorgen. Am besten nimmst du sie gar nicht mit, denn 7

Wenn du etwas beschädigt hast, dann melde es sofort deiner Lehrerin, deinem Lehrer oder dem Hauswart. Während den Sommerferien nimmst du deine Mappe, die Finken und alle Kleider mit nach Hause. Befolge die Anweisungen der Schulleitung, von Lehrpersonen, der Sekretärin und des Hauswarts. Mach während des Unterrichtes im Schulhaus keinen Lärm. Wirf keine Gegenstände zum Fenster hinaus. Du könntest damit eine andere Person verletzen. Auf dem Treppengeländer darfst du nicht hinunterrutschen. Das ist sehr gefährlich. 4. Pausenplatz Als Schulhausplatz gilt das Areal zwischen der Rüchligstrasse und der Lindhofstrasse. Der Parkplatz vor dem Gemeindehaus und der Parkplatz für die Lehrpersonen gehören nicht dazu, ebenso der Zugang zum Gemeindehaus. Die grossen Pausen verbringst du grundsätzlich auf dem Pausenplatz. Du darfst den Pausenplatz nicht verlassen ausser mit ausdrücklichem Einverständnis deiner Lehrperson. Befolge die Anweisungen der Pausenaufsicht. Ballspiele sind in der Pause auf dem dazu bestimmten Platz erlaubt. Verboten ist aber das Spielen gegen die Hauswände. Auch Schneebälle sollst du nicht gegen Gebäude werfen. Klettere nicht auf die Vordächer. Wenn ein Gegenstand dort gelandet ist, dann holst du den Hauswart, eine Lehrerin oder einen Lehrer. 6 5. Dispensationen Für eine längere Befreiung vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen (z.b. Unfall) müssen Sie der Lehrperson Ihres Kindes ein Arztzeugnis einreichen. Für alle anderen Dispensationen ist das Departement Bildung, Kultur und Sport BKS zuständig. Der konfessionelle Religionsunterricht unterliegt nicht der allgemeinen Schulpflicht. Für Dispensationen vom konfessionellen Unterricht wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des reformierten resp. katholischen Pfarramts in Windisch. 6. Schulweg Der Schulweg liegt ganz in Ihrer Verantwortung als Eltern. Wir empfehlen, dass Ihr Kind zu Fuss in die Schule kommt (ohne Fahrrad, Skateboard, Rollers usw.). Beachten Sie die Weisungen an die Kinder betreffend Benützung des Pausenplatzes. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind nicht zu früh beim Schulhaus eintrifft. 6. Versicherung Unfälle auf dem Schulweg und während der Schulzeit müssen Sie direkt Ihrer Krankenkasse melden. Die Deckung der Schulversicherung erstreckt sich nur noch auf Invalidität, Todesfall und im Zusammenhang mit der Heilung stehende Kosten, die in der obligatorischen Krankenversicherung nicht eingeschlossen sind. 7. Haftung Für mutwillig angerichtete Schäden der Kinder an der Schulanlage, für Beschädigung von Schulmaterialien und Lehrmitteln können die Eltern haftbar gemacht 3

8. Kontakt zur Schule Schulbesuche sind jederzeit möglich, auch ohne Voranmeldung bei der betreffenden Lehrperson. Eine vorgängige Anmeldung wird jedoch empfohlen. Einmal im Jahr werden Sie anlässlich der Besuchstage zum Schulbesuch eingeladen. Bei Schulproblemen Ihres Kindes haben Sie das Recht, ein Gespräch mit der Lehrperson zu verlangen. Sollten Meinungsverschiedenheiten bestehen bleiben, dann können Sie diese der Schulleitung unterbreiten. Die Schulleitung ist in der Regel während der Schulzeit im Schulhaus erreichbar. Tel. 056 444 23 30 Mail hausen.schulleitung@schulen.ag.ch Als weitere Instanz kann dann die Schulpflege eingeschaltet 4 An die Kinder Mit Toleranz und rücksichtsvollem Verhalten kannst du mithelfen, dass es allen an unserer Schule wohl ist. Verhalte dich so, dass du Andere nicht störst oder gefährdest. Fremdes Eigentum darfst du nicht beschädigen. 1. Unterrichtsbesuch Komm pünktlich und gut vorbereitet in die Schule. Mach deine Hausaufgaben sorgfältig und gewissenhaft. Vergiss die Schulsachen nicht. Religions- und Musikstunden besuchst du ebenso regelmässig wie den übrigen Unterricht. 2. Schulbeginn und Schulschluss Das Schulhaus betrittst du kurz vor Beginn des Unterrichts. Die Empfangszeit von 08.00-08.15 Uhr kannst du auf dem Pausenplatz oder im Schulzimmer verbringen. Nach Schulschluss verlässt du das Schulhaus ohne lange herumzutrödeln. Achte darauf, dass du den Unterricht nicht unnötig störst. 3. Verhalten im Schulhaus Jacken, Mäntel, Mützen usw. hängst du in der Garderobe auf. Lass keine Wertsachen in den Taschen. Die Schule haftet nicht, wenn dir etwas wegkommt. Im Schulhaus trägst du Finken. Die Schuhe versorgst du in der Garderobe unter der Bank. Mit Rollerblades, Kickboards und dergleichen darfst du im Schulhaus nicht herumfahren. Das Ballspielen und Herumwerfen von Gegenständen ist im Schulhaus verboten. Mutwillige Beschädigungen werden auf deine Kosten wieder in Stand gestellt. 5