Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt für Flurneuordnung Muthstraße Sinsheim. Ökologische Voruntersuchung. ÖV 4066 Schriesheim (Mergel)

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Transkript:

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt für Flurneuordnung Muthstraße 4 74889 Sinsheim Ökologische Voruntersuchung ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) Stand: 11. November 2015 Bearbeitung: Dr. Andreas Bauer Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung St.-Peter-Straße 2. 69126 Heidelberg. t 0 62 21 3950590. f 0 62 21 3950580 info@bioplan-landschaft.de. www.bioplan-landschaft.de

Inhaltsverzeichnis 1.0 Vorbemerkungen... 1 2.0 Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen... 3 3.0 Artenschutzrechtliche Grundlagen... 10 3.1 Gesetzliche Vorschriften für besonders geschützte und andere Tier- und Pflanzenarten... 10 3.2 Schutzgebiete... 11 3.3 Floristische und faunistische Potenzialanalysen... 13 3.4 Geschützte Arten... 13 4.0 FFH-Lebensraumtypen... 17 5.0 Abschätzung zu erwartender naturschutzfachlicher Problembereiche bezogen auf die FNO-Ziele... 18 6.0 Geeignete Maßnahmen zur Erreichung eines ökologischen Mehrwerts... 19 7.0 Empfehlung der zu untersuchenden Artengruppen und Untersuchungsumfang... 20 8.0 Fazit... 20 9.0 Verwendete Literatur... 21 10.0 Anhang... 22 10.1 Datenbank Flora Baden-Württemberg Blütenpflanzen... 22 10.2 Datenbank Zielartenkonzept Baden-Württemberg, Auswertung für das Untersuchungsgebiet... 23 10.3 Transekte und Untersuchungsflächen im Untersuchungsgebiet... 34

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 1 1.0 Vorbemerkungen Anlass und Kenntnisstand Ziele der Flurneuordnung Biodiversitäts-Check für Gemeinden Artenschutzprogramm (ASP) Baden- Württemberg Im Rahmen des geplanten Flurneuordnungsverfahren 4066 Mergel in der Stadt Schriesheim (Landkreis Rhein-Neckar) soll über eine Ökologische Voruntersuchung (ÖV) ermittelt werden, welche naturschutzfachlichen Grundlagen und ökologischen Wertigkeiten im Verfahrensgebiet der Flurneuordnung zu erwarten sind. Darüber hinaus soll der Untersuchungsumfang und die zu untersuchenden Artengruppen für die folgende Ökologische Ressourcenanalyse (ÖRA) festgelegt werden. Die Ziele der Flurneuordnung sind der Erhalt und die Entwicklung der historischen Weinbaulandschaft mit Einzelbäumen, Streuobstbeständen und Feldgehölzen. Es sollen hierbei Weinbauflächen besser erschlossen, Grundbesitz zu größeren Wirtschaftseinheiten zusammengelegt und Landschaftselemente vernetzt werden, was teilweise Geländegestaltungsmaßnahmen notwendig macht. Weitere Punkte sind die Sicherung und Entwicklung des Vogelschutzgebietes, die touristische Erschließung sowie die Reduktion der Hochwassergefahr. Der Biodiversitäts-Check" ist ein freiwilliges Modellprojekt für Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Ziel des Biodiversitäts-Checks ist es, die biologische Vielfalt im Gemeindegebiet zu erhalten und zu fördern. Für die Stadt Schriesheim liegt noch kein Biodiversitäts-Check vor. Aus dem Artenschutzprogramm (ASP) Baden-Württembergs liegen Nachweise naturschutzfachlich besonders bedeutsamer Arten auf den Flächen des FFH- oder Vogelschutzgebietes in Schriesheim vor. An der Bergstraße findet sich im südlichen Teil des Gewannes Kühberg jeweils ein Nachweis von Zippammer (Emberiza cia) und Zaunammer (Emberiza cirlus). Die Nachweise stammen allerdings nicht aus dem Untersuchungsgebiet, sondern aus dessen näherer Umgebung.

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 2 Abbildung 1 Übersicht über das Untersuchungsgebiet Mergel in Schriesheim (blau)

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 3 2.0 Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Südwesten der Stadt Schriesheim und grenzt im Süden an die Gemeinde Dossenheim. Es handelt sich im Wesentlichen um intensiv genutzte Weinberge und kleine Obstgartenbereiche sowie Waldrand und umfasst eine Fläche von rd. 65 ha. Einen Überblick über Biotoptypenkomplexe liefert Abbildung 2 1. Das Untersuchungsgebiet besteht größtenteils aus intensiv genutzten Weinbergflächen mit artenarmen Grünlandbereichen (Abbildung 3). Dazwischen befinden sich kleinere, strukturreiche Gartenbereiche, in denen Obstgehölze dominieren, und die oft grünlandartig gepflegt werden (Abbildung 4). Nur im südwestlichen Untersuchungsgebiet sind größere, zusammenhängende Gartenlandbereiche (Abbildung 5) zu finden. Als besonders strukturreich ist das südöstliche Untersuchungsgebiet an der Gemeindegrenze zu Dossenheim zu werten (kleinteiliges Mosaik aus extensiv genutzten Wein- und Gartenflächen, Gehölze, kleiner Grünlandbereich mit Trockenmauern) (Abbildung 6). Das ganze Untersuchungsgebiet ist von Wegen durchzogen. An den Wegrändern befinden sich teilweise Trockenmauern (Abbildung 7), die oft überwachsen oder stark beschattet sind, und randliche Gehölzstrukturen (Feldhecken) (Abbildung 8). Manche Wege sind als Hohlwege mit randlichen Gehölzen ausgebildet (Abbildung 9). Verhältnismäßig kleine Bereiche im Osten des Untersuchungsgebietes sind als Weinbergbrachen ausgebildet (ungenutztes Offenland) (Abbildung 10). Klimatisch ungünstig gelegenere Bereiche am Waldrand im Osten des Untersuchungsgebietes sind als Streuobstwiesen angelegt, die teilweise mit Schafen beweidet werden (Abbildung 11). Im östlichen Untersuchungsgebiet befinden sich Bereiche mit Gebüsch (Abbildung 12), teilweise mit Arten trockenwarmer Standorte (v. a. Schlehe, auch Weißdorn, Hundsrose und Liguster) sowie Waldrand (Abbildung 13). 1 Regierungspräsidium Karlsruhe (2009): Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet 6518-341 Odenwald bei Schriesheim und das Vogelschutzgebiet 6518-401 Bergstraße Dossenheim Schriesheim, 31.05.2009, 225 S.

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 4 Abbildung 2 Biotoptypenkomplexe (Pflege- und Entwicklungsplan, 31.05.2009) Abbildung 3 intensiv genutzter Weinberg im Norden des Untersuchungsgebietes

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 5 Abbildung 4 Gartenbereich mit Obstbäumen und Reisighaufen Abbildung 5 strukturreicher Garten im südwestlichen Untersuchungsgebiet

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 6 Abbildung 6 strukturreicher Bereich mit Trockenmauern und Gehölzen im südöstlichen Untersuchungsgebiet Abbildung 7 sonnenexponierte Trockenmauer im südwestlichen Untersuchungsgebiet

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 7 Abbildung 8 Feldhecken im Norden des Untersuchungsgebietes, geschützt als 33 Biotop Feldhecken östlich Schriesheim Kühberg Abbildung 9 Hohlweg im östlichen Untersuchungsgebiet, links begrenzt von einer efeuüberwachsenen Trockenmauer, rechts mit bewachsenen Gehölzstrukturen, geschützt als 33 Biotop Hohlweg mit Feldgehölz südöstlich Schriesheim

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 8 Abbildung 10 Weinbergsbrache in einem größerem Offenlandbereich im Osten des Untersuchungsgebietes Abbildung 11 Streuobstwiese, von Schafen beweidet, im östlichen Untersuchungsgebiet

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 9 Abbildung 12 Gebüsch trockenwarmer Standorte im östlichen Untersuchungsgebiet, geschützt als 33 Biotop Gebüsch trockenwarmer Standorte südlich Schriesheim Abbildung 13 Waldrand im nordöstlichen Untersuchungsgebiet

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 10 3.0 Artenschutzrechtliche Grundlagen 3.1 Gesetzliche Vorschriften für besonders geschützte und andere Tierund Pflanzenarten 44 BNatSchG (Fassung 01.03.2010) Zugriffsverbote (1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Tötungsverbot), 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (Verschlechterungsverbot des Erhaltungszustandes der lokalen Population), 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Fortpflanzungs- und Ruhestätten), 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. relevante Arten Nach 44 Abs. 5 BNatSchG sind für Planungsvorhaben alle Arten der FFH- Richtlinie-Anhang-IV sowie alle europäische Vogelarten Gegenstand der artenschutzrechtlichen Untersuchung (Trautner 2008). Zusätzlich kann die Naturschutzbehörde Untersuchungen zu weiteren besonders und streng geschützten Arten vorschreiben.

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 11 3.2 Schutzgebiete Schutzgebiete Eine Übersicht über die Lage der Schutzgebiete geben Abbildung 14 und Abbildung 15. Abbildung 14 Überblick über die Schutzgebiete (LUBW Kartendienst) Abbildung 15 Detailauszug Schutzgebiete (LUBW Kartendienst) FFH-Gebiete (Natura 2000) Maßnahmenplan FFH- Gebiet Vogelschutzgebiete (Natura 2000) Das FFH-Gebiet Odenwald bei Schriesheim, Schutzgebiets-Nr.: 6518341, Fläche. 8.402.288 m², liegt etwa 230 m südöstlich vom Untersuchungsgebiet entfernt. Ein Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet Odenwald bei Schriesheim liegt vor (Stand 31.05. 2009). Das Vogelschutzgebiet Bergstraße Dossenheim Schriesheim, Schutzgebiets-Nr.: 6518401, Fläche: 3.707.165 m², liegt innerhalb des Untersuchungsgebietes.

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 12 Naturschutzgebiete (NSG) Maßnahmenplan Vogelschutzgebiet Landschaftsschutzgebiete (LSG) Ein Pflege- und Entwicklungsplan für das Vogelschutzgebiet Bergstraße Dossenheim Schriesheim liegt vor (Stand 31.05. 2009). Das Naturschutzgebiet Ölberg, Schutzgebiets-Nr. 2.212, Fläche: 515.406 m², liegt etwa 150 m östlich vom Untersuchungsgebiet entfernt. Das Landschaftsschutzgebiet Bergstraße-Nord, Schutzgebiets-Nr.: 2.26.043, Fläche: 65.008.481 m² liegt innerhalb des Untersuchungsgebietes. 33 Biotope Nach 33 NatSchG besonders geschützte Biotope liegen in unmittelbarer Umgebung des Untersuchungsgebietes (Aufzählung von Norden nach Süden): Biotop-Nr.: 165182260139 (Trockenmauern östlich Schriesheim - Kuhberg), Fläche: 93.810 m², teilweise innerhalb des Untersuchungsgebietes gelegen; Biotop-Nr.: 165182260141 (Feldhecken östlich Schriesheim - Kühberg), Fläche: 380 m², teilweise innerhalb des Untersuchungsgebietes gelegen; Biotop-Nr.: 165182260142 (Gebüsch trockenwarmer Standorte östlich Schriesheim), Fläche: 935 m², innerhalb des Untersuchungsgebietes gelegen; Biotop-Nr.: 265182260291 (Pflanzenstandorte SO Schriesheim), Fläche: 7.707 m², östlich an das Untersuchungsgebiet angrenzend; Biotop-Nr.. 265182260290 (Bodensaurer Eichen-Wald SO Schriesheim), Fläche: 13.220 m², östlich an das Untersuchungsgebiet angrenzend; Biotop-Nr.: 165182260145 (Gebüsch trockenwarmer Standorte südöstlich Schriesheim), Fläche: ca. 2.800 m², innerhalb des Untersuchungsgebietes gelegen; Biotop-Nr.: 165182260146 (Feldhecke südlich Schriesheim - Schafmaul), Fläche: 96 m², innerhalb des Untersuchungsgebietes gelegen; Biotop-Nr.: 165182260147 (Hohlweg südlich Schriesheim Mergel), Fläche: 600 m², innerhalb des Untersuchungsgebietes gelegen; Biotop-Nr.. 165182260148 (Hohlweg mit Feldgehölz südöstlich Schriesheim), Fläche: 4.917 m², innerhalb des Untersuchungsgebietes gelegen; Biotop-Nr.: 165182260149 (Trockenmauern südlich Schriesheim - Mergel), Fläche: 28 m², innerhalb des Untersuchungsgebietes gelegen; Biotop-Nr.: 165182260150 (Feldhecke I südlich Schriesheim), Fläche: 100 m², innerhalb des Untersuchungsgebietes gelegen; Biotop-Nr.: 165182260151 (Hohlweg südöstlich Schriesheim Mergel), Fläche: 680 m², innerhalb des Untersuchungsgebietes gelegen; Biotop-Nr.: 165182260153 (Gebüsch trockenwarmer Standorte südlich Schriesheim), Fläche: 2.450 m², innerhalb des Untersuchungsgebietes gelegen; Biotop-Nr.: 165182260154 (Trockenmauern nördlich Dossenheim - Untere u. Obere Haag), Fläche: 82.376 m², teilweise innerhalb des Untersuchungsgebietes gelegen; Biotop-Nr.: 165182260152 (Feldhecken und Trockenmauer nördlich Dossenheim), Fläche: 260 m², teilweise innerhalb des Untersuchungsgebietes gelegen;

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 13 Biotop-Nr.: 165182260156 (Trockenmauer südöstlich Schriesheim), Fläche: 20 m², innerhalb des Untersuchungsgebietes gelegen; Anzahl 33 Biotope im Untersuchungsgebiet Innerhalb des Untersuchungsgebietes liegen 14 nach 33 NatSchG besonders geschützte Biotope. 3.3 Floristische und faunistische Potenzialanalysen Floristische Potenzialanalyse Faunistische Analyse Die Ergebnisse der Potenzialanalyse durch Abfrage der floristischen Kartierung über das ZAK-Tool Quadrantenauswertung der Datenbank Flora Baden Württemberg Blütenpflanzen findet sich im Anhang (Kapitel-Nr. 10.1). Die Ergebnisse der Analyse des Zielartenkonzeptes (ZAK), unter Berücksichtigung des Untersuchungsgebietes, finden sich im Anhang (Kapitel-Nr. 10.2). Die Auswertung des ZAK-Tools dient als Basis der folgenden Untersuchung geschützter Arten (Kapitel-Nr. 3.4). 3.4 Geschützte Arten Wirbellose Tiere Das Gelände bietet aufgrund seiner Struktur prinzipiell Lebensraum für Arten von nach 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Wirbellosen. Aufgrund von Lage und Struktur können die Artengruppen Laufkäfer und Weichtiere (Mollusken) auf Basis des ZAK allerdings für das Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden. Heuschrecken Heuschreckenarten der besonders oder streng geschützten Arten (gemäß 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG) können auf vereinzelten offenen, eher trockenen Bereichen im südöstlichen Untersuchungsgebiet vorkommen. Vorkommen von der gemäß 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG geschützten Blauflügeliger Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) sowie weiterer Arten wie Feldgrille (Gryllus campestris), Weinhähnchen (Oecanthus pellucens), Heidegrashüpfer (Stenobothrus lineatus) und Zweifarbiger Beißschrecke (Metrioptera bicolor) am nahegelegen Kühberg (Schriesheim) sind bereits bekannt 2. Eine Probefläche für eine Heuschreckenkartierung wurde angegeben (Kapitel-Nr. 10.3). Schmetterlinge Nach Auswertung des Zielartenkonzepts ist mit Vorkommen wärmeliebender, teilweise gemäß 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützter Tagfalter und Widderchen innerhalb des Untersuchungsgebietes zu rechnen. Es wurde eine Probefläche ausgewählt, die innerhalb des strukturreichsten und extensiv bewirtschafteten Bereichs liegt (Kapitel-Nr. 10.3). 22 Regierungspräsidium Karlsruhe (2009): Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet 6518-341 Odenwald bei Schriesheim und das Vogelschutzgebiet 6518-401 Bergstraße Dossenheim Schriesheim, 31.05.2009, 225 S.

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 14 Holzkäfer Das Vorkommen von streng geschützten Hirschkäfern (gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG) ist aufgrund des Alters und der Struktur von Eichen im Waldrandbereich möglich. Mulmhöhlenbewohnende Arten, wie der Juchtenkäfer (Osmoderma eremita), können aufgrund der Struktur der Gehölze dagegen für das Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden. Abbildung 16 Bestand FFH-Arten (Pflege- und Entwicklungsplan, 31.05.2009) Der Hirschkäfer (Lucanus cervus) ist üblicherweise auf alte Eichenbestände angewiesen. Diese kommen am Waldrand vor. Lebensstätten des Hirschkäfers aus dem nahegelegenen FFH-Gebiet sind bereits bekannt und es ist davon auszugehen, dass Hirschkäfer auch westlich des FFH-Gebietes im Untersuchungsgebiet vorkommen (Abbildung 16) 3. Eine Probefläche mit potentiellen Habitatbäumen für Hirschkäfer wurde angegeben (Kapitel-Nr. 10.3). Wildbienen Nach Auswertung des Zielartenkonzepts (Kapitel-Nr. 10.2) ist mit Vorkommen wärmeliebender gemäß 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützter Wildbienen innerhalb des Untersuchungsgebietes zu rechnen. Es wurde eine Probefläche ausgewählt, die innerhalb des strukturreichsten und extensiv bewirtschafteten Bereichs liegt und einige besonnte Trockenmauern als potentielle Lebensstätten aufweist (Kapitel-Nr. 10.3). 3 Regierungspräsidium Karlsruhe (2009): Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet 6518-341 Odenwald bei Schriesheim und das Vogelschutzgebiet 6518-401 Bergstraße Dossenheim Schriesheim, 31.05.2009, 225 S.

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 15 Reptilien Das Vorkommen von gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Reptilienarten wie Mauer- (Podarcis muralis) und Zauneidechse (Lacerta agilis) sowie Schlingnatter (Coronella austriaca) ist aufgrund im Untersuchungsgebiet vorhandener Strukturen möglich. An der in Waldrandnähe gelegenen Streuobstwiese wäre auch ein Vorkommen der Äskulapnatter (Zamenis longissimus) möglich. Nachweise von Zauneidechse und Schlingnatter sind vom nahegelegenen Kühberg (Schriesheim) bekannt (Pflege- und Entwicklungsplan, 31.05.2009). Mauereidechsen wurden bereits an der nahegelegenen Schauenburg und dem Steinbruch Schriesheim nachgewiesen 4. Probeflächen potentieller Reptilienhabitate wurde abgegrenzt (Kapitel-Nr. 10.3). Brutvögel Entsprechend der EU-Vogelschutzrichtlinie sind alle einheimischen Vogelarten gemäß 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt, zusätzlich sind Arten wie Greifvögel, Falken, Eulen, seltene Spechtarten, Eisvogel oder seltene Singvogelarten gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Das Untersuchungsgebiet bietet Brutmöglichkeiten für eine Vielzahl von Brutvogelarten. Es liegt innerhalb eines Vogelschutzgebietes. Vorkommen von Grau- (Picus canus) und Mittelspecht (Picoides medius), Neuntöter (Lanius collurio), Baumfalke (Falco subbuteo), Zaun- (Emberiza cirlus) und Zippammer (Emberiza cia) innerhalb des Untersuchungsgebietes sind aktuell anzunehmen bzw. wurden nachgewiesen. Vorkommen von Uhu (Bubo bubo) und Wanderfalke (Falco peregrinus) in nahegelegenen Steinbrüchen sind nachgewiesen. Lebensstätten des Schwarzspechts (Dryocopus martius) befinden sich weiter östlich im Odenwald (Abbildung 17, Abbildung 18) 5. Die an das vorliegende Verfahren und den Untersuchungsraum angepasste Checkliste der Brutvögel findet sich im Anhang (Kapitel-Nr. 10.2). Eine Probefläche für die Begehungen zu Brutvögeln wurde festgelegt (Kapitel-Nr. 10.3). 4 Regierungspräsidium Karlsruhe (2009): Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet 6518-341 Odenwald bei Schriesheim und das Vogelschutzgebiet 6518-401 Bergstraße Dossenheim Schriesheim, 31.05.2009, 225 S. 5 Regierungspräsidium Karlsruhe (2009): Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet 6518-341 Odenwald bei Schriesheim und das Vogelschutzgebiet 6518-401 Bergstraße Dossenheim Schriesheim, 31.05.2009, 225 S.

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 16 Abbildung 17 Bestand Vogelarten 1 (Pflege- und Entwicklungsplan, 31.05.2009)

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 17 Abbildung 18 Bestand Vogelarten 2 (Pflege- und Entwicklungsplan, 31.05.2009) Fledermäuse Das Vorkommen von gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Fledermausarten ist möglich. Weite Bereiche des Untersuchungsgebietes eignen sich als Jagdhabitat. Spalten- und Tagesquartiere sowie Wochenstuben in Gehölzbestand und Gartenhäusern der strukturreichen Bereiche des Untersuchungsgebietes sind möglich. Fledermausarten wie Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Großes Mausohr (Myotis myotis) und Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) sind für die Region Grundgebirgs-Odenwald und Bergstraße nachgewiesen 6. Transekte für die Begehungen zu Fledermäusen wurden festgelegt (Kapitel-Nr. 10.3). 4.0 FFH-Lebensraumtypen FFH-Lebensraumtypen Im Untersuchungsgebiet konnten keine FFH-Lebensraumtypen ermittelt werden. Im Maßnahmenplan für die Natura-2000-Gebiete werden ebenfalls keine FFH-Lebensraumtypen innerhalb des Untersuchungsgebietes angegeben (Abbildung 19) 7. 6 Regierungspräsidium Karlsruhe (2009): Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet 6518-341 Odenwald bei Schriesheim und das Vogelschutzgebiet 6518-401 Bergstraße Dossenheim Schriesheim, 31.05.2009, 225 S. 7 Regierungspräsidium Karlsruhe (2009): Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet 6518-341 Odenwald bei Schriesheim und das Vogelschutzgebiet 6518-401 Bergstraße Dossenheim Schriesheim, 31.05.2009, 225 S.

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 18 Abbildung 19 FFH-Lebensraumtypen (Pflege- und Entwicklungsplan, 31.05.2009) 5.0 Abschätzung zu erwartender naturschutzfachlicher Problembereiche bezogen auf die FNO-Ziele Erschließungsverbesserung der Weinbauflächen Zusammenlegung des Grundbesitzes zu größeren Wirtschaftseinheiten Durch Erschließungsmaßnahmen könnten wertvolle Gebietseinheiten durchschnitten werden. Versiegelte Wegeflächen könnten Barrieren für Artengruppen wie Reptilien darstellen. Eine Wegeverbreiterung könnte zur Zerstörung von Hohlwegen, Trockenmauern und Feldgehölzen führen, was teilweise mit dem Pflegeund Entwicklungsplan des Vogelschutzgebietes in Konflikt stehen könnte. Breitere und besser ausgebaute Wege könnten mehr Verkehr und damit ein ansteigendes Tötungsrisiko für Reptilien und Insekten bedeuten. Zusammenlegungen könnten zu einer Verminderung von wertvollen Strukturen wie Trockenmauern, Hohlwegen, Feldgehölzen, Einzelbäumen sowie kleinen extensiv genutzten Obstgärten und somit zu einer schlechteren Biotopvernetzung führen. Von der Entfernung von Altholzbeständen / Höhlenbäume / Streuobstwiesen / Heckenstrukturen / Bracheflächen könnten Baumfalke, Neuntöter, Wendehals, Grau- und Mittelspecht sowie Zaun- und Zippammer betroffen sein. Dies würde mit dem Pflege- und Entwicklungsplan des Vogelschutzgebietes in Konflikt stehen.

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 19 Geländeumgestaltungsmaßnahmen Größere Wirtschaftseinheiten könnten zu einer großflächigen Intensivierung des Weinbaus und damit zu einer Zunahme von ökologisch eher wertlosen Flächen führen. Brachflächen könnten entfallen. Besonders der südöstliche Bereich des Untersuchungsgebietes an der Gemeindegrenze zu Dossenheim ist ein reich strukturiertes Mosaik aus verschiedenen Nutzungen und Brachen und als potentieller Lebensraum von Zaun- und Zippammer besonders durch Zusammenlegungen gefährdet. Durch Geländeumgestaltungsmaßnahmen könnten wertvollen Strukturen wie Trockenmauern, Hohlwege, Feldgehölze, Einzelbäume und kleine extensiv genutzte Obstgärten als Habitat zahlreicher Arten zerstört werden. Eine Gefährdung von Reptilien und bodenbrütenden Vögeln ist durch Geländeumgestaltungsmaßnahmen nicht auszuschließen. Ein Konflikt mit den Zielen des Pflege- und Entwicklungsplans des Vogelschutzgebietes ist möglich. Sofern Eichen am Waldrand entfernt werden sollen, könnten potentielle Lebensstätten des Hirschkäfers betroffen sein. Touristische Aufwertung Eine touristische Aufwertung könnte mit den Zielen des Pflege- und Entwicklungsplanes des Vogelschutzgebietes in Konflikt stehen und störungsempfindliche Vogelarten (z. B. seltene Ammern, Wiedehopf, Baumfalke) durch ungünstige Wegeführungen gefährden. 6.0 Geeignete Maßnahmen zur Erreichung eines ökologischen Mehrwerts Maßnahmen für einen Ökologischer Mehrwert Förderung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele im Pflege- und Entwicklungsplan des Vogelschutzgebietes, z. B o Wiederherstellung halboffener Landschaftselemente (Wespenbussard) o Erhaltung von Altgehölzen / Feldgehölzen / Heckenstrukturen (Baumfalke, Neuntöter, Wendehals, Mittelspecht) o Erhaltung von Obstgärten / Streuobstwiesen (Neuntöter, Wendehals, Grauspecht, Mittelspecht) o Erhalt von kleinteiligen Mosaikstrukturen (Zaunammer, Zippammer) o Freistellen und Neuanlage von Trockenmauern (Zippammer und Reptilien) o Keine Intensivierung des Weinbaus (Zaunammer, Zippammer, Neuntöter) o Erhöhung des Anteils von Streuobstwiesen, Nisthilfen und deren Pflege (Wendehals und Mittelspecht) o Extensive Streuobstwiesenutzung (Grauspecht und Heuschrecken) o Erhöhung des Anteils an Weinbergbrachen, Schaffung von Strukturvielfalt (Neuntöter, Zaunammer) o Neupflanzung von Solitärgehölzen, Heckenstrukturen (Neuntöter) Vernetzung und Förderung von Randstrukturen als Lebensraum und Ausbreitungskorridor für Reptilien und Heuschrecken (Biotopvernet-

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 20 zung) Maßvolles Tourismuskonzept sowie Schonung von Gebieten mit störungsempfindlichen Arten Wiederherstellung und Pflege von typischen Landschaftselementen wie Trockenmauern und Hohlwegen Extensivierung des Weinbaus und weitgehender Verzicht auf Pflanzenschutz zur Erhöhung der Artenvielfalt Aufhängen von Nist- und Fledermauskästen sowie Erhalt potentieller Strukturen wie Garten- und Weinberghütten Schonung von Eichen am Waldrand (Lebensstätte Hirschkäfer) 7.0 Empfehlung der zu untersuchenden Artengruppen und Untersuchungsumfang Probeflächen und Transekte Ein Überblick über die Lage der Probenflächen und Transekte findet sich im Anhang (Kapitel-Nr. 10.3). Heuschrecken Anzahl der Begehungen: 3 Größe der Probefläche: 0,3 ha Tagfalter und Widderchen Anzahl der Begehungen: 5 Größe der Probefläche: 0,3 ha Holzkäfer (Hirschkäfer) Anzahl der Begehungen: 1 Größe der Probefläche: 0,5 ha Wildbienen Anzahl der Begehungen: 5 Größe der Probefläche: 0,3 ha Reptilien Anzahl der Begehungen: 4 Größe der Probefläche: 6,5 ha (mehrere Teilflächen) Brutvögel Anzahl der Begehungen: 5 Größe der Probefläche: ca. 65 ha (komplettes Gebiet) Fledermäuse Anzahl der Begehungen: 5 Länge der Transekte: ca. 2,5 km (2 Transekte) 8.0 Fazit Zu untersuchende Artengruppen Heuschrecken Tagfalter und Widderchen Holzkäfer (Hirschkäfer) Wildbienen Reptilien Brutvögel Fledermäuse

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 21 9.0 Verwendete Literatur Bundesnaturschutzgesetz (2010): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. In Kraft getreten am 01.03.2010. http://dejure.org/gesetze/bnatschg Hölzinger, J., H.-G. Bauer, P. Berthold, M. Boschert & U. Mahler (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 5. Fassung. Stand 31.12.2004. Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11: 1-173. http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/34758/rote_liste_brutvogelarten.pdf?command=downloadconte nt&filename=rote_liste_brutvogelarten.pdf Laufer, H. (1999): Die Roten Listen der Amphibien und Reptilien Baden- Württembergs (3. Fassung, Stand 31.10.1998). Aus: Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg 73: 103-133. http://www.fachdokumente.lubw.badenwuerttemberg.de/servlet/is/50109/pasw05.pdf?command=downloadcontent&filename=pas w05.pdf LUBW (2008): Geschützte Arten - Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden besonders und streng geschützten Arten. LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.). http://www.lubw.badenwuerttemberg.de/servlet/is/36339/ Regierungspräsidium Karlsruhe (2009): Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH- Gebiet 6518-341 Odenwald bei Schriesheim und das Vogelschutzgebiet 6518-401 Bergstraße Dossenheim Schriesheim, 31.05.2009, 225 S. Runge, H., Simon, M. &Widdig, T. (2009): Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben, FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ 3507 82 080, (unter Mitarb. von: Louis, H. W., Reich, M., Bernotat, D., Mayer, F., Dohm, P., Köstermeyer, H., Smit-Viergutz, J., Szeder, K.).- Hannover, Marburg. http://www.bfn.de/fileadmin/mdb/images/themen/eingriffsregelung/fue_cef_end bericht_runge.pdf Südbeck, P., Andretzke, H., Fischer, S., Gedeon, K., Schikore, T. Schröder, K. &Sudfeldt, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Radolfzell, 792 S. www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/mhb_erfassungszeiten.xls Trautner, J. (2008): Artenschutz im novellierten BNatSchG Übersicht für die Planung, Begriffe und fachliche Annäherung. In (Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen): Interdisziplinäre Online-Zeitschrift für Naturschutz und Naturschutzrecht. 1: 1-20. http://www.naturschutzrecht.net/online-zeitschrift/nrpo_08heft1.pdf

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 22 10.0 Anhang 10.1 Datenbank Flora Baden-Württemberg Blütenpflanzen Tabelle 1: Datenbank Flora Baden-Württemberg Blütenpflanzen (Datenbank der floristischen Kartierung Baden-Württembergs am Staatlichen Museum für Naturkunde Stuttgart 1999-2000), Einträge Stadt Schriesheim Vorkommen aufgrund von Standortansprüchen oder Verbreitung möglich LUBW-Nr. Name wiss. Name deutsch Rote Liste Ba-Wü Rote Liste D 0100044 Aira caryophyllea Nelken- 3 : gefährdet Schmielenhafer 0100109 Anacamptis Hundswurz 3 : gefährdet 2 : stark gefährdet pyramidalis 0100111 Anagallis foemina Blauer Gauchheil 3 : gefährdet 0100130 Anthericum liliago Astlose Graslilie 3 : gefährdet 0101228 Antirrhinum Acker-Löwenmaul 2 : stark gefährdet 3 : gefährdet orontium 0102146 Asplenium adiantum-nigrum Schwarzer Strichfarn 3 : gefährdet 0103476 Ceterach officinarum Milzfarn 2 : stark gefährdet 3 : gefährdet 0100487 Chenopodium bonus-henricus Guter Heinrich 0100531 Colutea arborescens Gewöhnlicher Blasenstrauch 0102193 Dactylorhiza fistulosa 0100735 Eriophorum angustifolium Breitblättriges Knabenkraut Schmalblättriges Wollgras V : Sippe der Vorwarnliste 3 : gefährdet 2 : stark gefährdet 3 : gefährdet 3 : gefährdet 3 : gefährdet 3 : gefährdet 0100821 Gagea pratensis Wiesen-Gelbstern 3 : gefährdet 0100822 Gagea villosa Acker-Gelbstern V : Sippe der Vorwarnliste 0100856 Genista germanica Deutscher Ginster 3 : gefährdet 3 : gefährdet 0100893 Globularia punctata Echte Kugelblume 3 : gefährdet 3 : gefährdet 0100912 Gypsophila muralis Mauer-Gipskraut 3 : gefährdet 3 : gefährdet 0100959 Himantoglossum Bocks-Riemenzunge 3 : gefährdet 3 : gefährdet hircinum 0100978 Hyoscyamus niger Schwarzes Bilsenkraut 2 : stark gefährdet 0100991 Hyssopus officinalis Ysop R : extrem selten 0101157 Lychnis viscaria Gewöhnliche Pechnelke 3 : gefährdet

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 23 LUBW-Nr. Name wiss. Name deutsch Rote Liste Ba-Wü Rote Liste D 0101161 Lycopodium Keulen-Bärlapp 3 : gefährdet 3 : gefährdet clavatum 0101214 Menyanthes Fieberklee 3 : gefährdet 3 : gefährdet trifoliata 0101245 Myosotis discolor Buntes Vergißmeinnicht 3 : gefährdet 3 : gefährdet 0101314 Orchis militaris Helm-Knabenkraut V : Sippe der Vorwarnliste 3 : gefährdet 0101318 Orchis purpurea Purpur-Knabenkraut V : Sippe der Vorwarnliste 3 : gefährdet 0101333 Orobanche arenaria Sand-Sommerwurz 2 : stark gefährdet 2 : stark gefährdet 0101344 Orobanche purpurea Purpur-Sommerwurz 2 : stark gefährdet 3 : gefährdet 0101345 Orobanche ramosa Ästige Sommerwurz 3 : gefährdet 2 : stark gefährdet 0101365 Parnassia palustris Herzblatt 3 : gefährdet 3 : gefährdet 0103351 Peplis portula Sumpfquendel 3 : gefährdet 0103283 Potentilla arenaria Sand-Fingerkraut 3 : gefährdet 0101797 Serratula tinctoria Färber-Scharte 3 : gefährdet 3 : gefährdet 0101877 Staphylea pinnata Pimpernuß * : nicht gefährdet 3 : gefährdet 10.2 Datenbank Zielartenkonzept Baden-Württemberg, Auswertung für das Untersuchungsgebiet Tabelle 2: Informationssystem Zielartenkonzept, 27.10.2015 Brutvögel (Aves), Untersuchungsrelevanz 1 Grauammer Emberiza calandra 3 LA NR 2 Haubenlerche Galerida cristata 1 LA NR 1 Kiebitz Vanellus vanellus 1 LA NR 2 Rohrweihe Circus aeruginosus 1 N 1 ja ZAK 3 Weißstorch Ciconia ciconia 1 N 1 ja ZAK V Zippammer Emberiza cia 1 LA 1 NR 1

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 24 Brutvögel (Aves), Untersuchungsrelevanz 2 Baumfalke Falco subbuteo 1 N ZAK 3 Baumpieper Anthus trivialis 1 N ZAK 3 Blaukehlchen Luscinia svecica 1 N 1 ja ZAK - Dohle Corvus monedula 1 N ZAK 3 Feldlerche Alauda arvensis 1 N ZAK 3 Grauspecht Picus canus 1 N ja ZAK V Halsbandschnäpper Ficedula albicollis 2 LB ja NR 3 Kuckuck Cuculus canorus 1 N ZAK 3 Mehlschwalbe Delichon urbicum 1 N ZAK 3 Rauchschwalbe Hirundo rustica 1 N ZAK 3 Rauhfußkauz Aegolius funereus 1 N ja ZAK V Rebhuhn Perdix perdix 3 LA 1 NR 2 Phylloscopus sibilatrix 1 N ZAK 2 Wendehals Jynx torquilla 1 LB 1 NR 2 Brutvögel (Aves), Untersuchungsrelevanz 3 Rotmilan Milvus milvus 1 N ja ZAK - Waldlaubsänger Wespenbussard Pernis apivoris 1 N ja ZAK 3

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 25 Amphibien und Reptilien (Amphibia und Reptilia), Untersuchungsrelevanz 1 Zamenis longissima 1 LA IV NR 1 Amphibien und Reptilien (Amphibia und Reptilia), Untersuchungsrelevanz 2 Äskulapnatter Mauereidechse Podarcis muralis 1 LB 1 IV NR 2 Ringelnatter Natrix natrix 1 N ZAK 3 Coronella austriaca 1 N IV ZAK 3 Amphibien und Reptilien (Amphibia und Reptilia), Untersuchungsrelevanz 3 Schlingnatter Zauneidechse Lacerta agilis 1 N IV ZAK V Heuschrecken (Saltatoria), Untersuchungsrelevanz 1 Grüne Strandschrecke Aiolopus thalassinus 1 LB 1 NR 2!r Rotflügelige Ödlandschre cke Oedipoda germanica 1 LA 1 NR 1 Heuschrecken (Saltatoria), Untersuchungsrelevanz 2 Blauflügelige Ödlandschre cke Lauchschrecke Oedipoda caerulescens 1 N ZAK 3 Mecostethus parapleurus 1 N ZAK V!

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 26 Plumpschre cke Isophya kraussii 1 LB NR V Steppen- Grashüpfer Verkannter Grashüpfer Westliche Beißschrecke Chorthippus vagans 1 N ZAK 3 Chorthippus mollis 1 N ZAK 3 Platycleis albopunctata 1 N ZAK 3 Tagfalter und Widderchen (Lepidoptera), Untersuchungsrelevanz 2 Ampfer- Grünwidderchen Adscita statices 1 N ZAK 3 Argus- Bläuling Plebeius argus 1 N ZAK V Beilfleck- Widderchen Zygaena loti 1 N ZAK V Braunauge Dunkler Wiesen- knopf- Ameisen- Bläuling Lasiommata maera 3 N ZAK 3 Maculinea nausithous 1 LB 1 II, IV NR 3 Großer Feuerfalter Lycaena dispar 2 LB II, IV NR 3! Heller Wie- senknopf- Ameisen- Bläuling Maculinea teleius 1 LA 1 II, IV NR 1 Kleiner Schlehen- Zipfelfalter Satyrium acaciae 2 N ZAK 3 Kreuzdorn- Zipfelfalter Satyrium spini 2 N ZAK 3 Kronwicken- Bläuling Plebeius argyrognomon 1 N ZAK V Kurzschwän ziger Bläuling Cupido argiades 1 N ZAK V! Magerrasen- Perlmutterfalter Boloria dia 1 N ZAK V Malven- Dickkopffalter Carcharodus alceae 1 N ZAK 3

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 27 Mattscheckiger Braun- Dickkopffalter Thymelicus acteon 2 N ZAK V Veränderliches Widderchen Zygaena ephialtes 1 N ZAK V Polyommatus amandus 2 N ZAK 3 Vogelwi- cken- Bläuling Wachtelwei- zen- Scheckenfalter Melitaea athalia 1 N ZAK 3 Zahnflügel- Bläuling Polyommatus daphnis 2 N ZAK 3 Tagfalter und Widderchen (Lepidoptera), Untersuchungsrelevanz 3 Großer Fuchs Nymphalis polychloros 3 LB NR 2 Kleiner Schillerfalter Apatura ilia 1 N ZAK 3 Trauermantel Nymphalis antiopa 1 N ZAK 3 Bechsteinfle dermaus Myotis bechsteinii 1 LB II, IV ZAK 2 Eptesicus serotinus 1 LB IV ZAK 2 Säugetiere (Mammalia)*, Untersuchungsrelevanz n.d. *Von diesen Tierartengruppen sind ausschließlich die Zielorientierten Indikatorarten sowie alle Zielarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie im Programmablauf berücksichtigt. Breitflügelfledermaus Fransenfledermaus Myotis nattereri 1 LB IV ZAK 2 Graues Langohr Plecotus austriacus 1 LB IV ZAK 1 Große Bartfledermaus Myotis brandtii 1 LB IV ZAK 1 Großes Mausohr Myotis myotis 1 N II, IV ZAK 2

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 28 Hamster Cricetus cricetus 1 LA 1 IV ZAK 1 Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 1 N IV ZAK 2 Barbastella barbastellus 1 LA II, IV ZAK 1 Mopsfledermaus Nordfledermaus Eptesicus nilssonii 1 N IV ZAK 2 Wildbienen (Hymenoptera)*, Untersuchungsrelevanz n.d. *Von diesen Tierartengruppen sind ausschließlich die Zielorientierten Indikatorarten sowie alle Zielarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie im Programmablauf berücksichtigt. Blauschillernde Sandbiene Andrena agilissima 1 LB 1 ZAK 2 Braunschuppige Sandbiene Andrena curvungula 1 N 1 ZAK 3 Dünen- Pelzbiene Anthophora bimaculata 1 LA 1 ZAK 2 Grauschuppige Sandbiene Andrena pandellei 1 N 1 ZAK 3 Matte Natterkopf- Mauerbiene Osmia anthocopoides 1 LB 1 ZAK 2 Mohn- Mauerbiene Osmia papaveris 1 LA 1 ZAK 1 Sandbienen- Art Andrena suerinensis 1 LA 1 ZAK 1 Sandlaufkäfer und Laufkäfer (Cicindelidae et Carabidae)*, Untersuchungsrelevanz n.d. *Von diesen Tierartengruppen sind ausschließlich die Zielorientierten Indikatorarten sowie alle Zielarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie im Programmablauf berücksichtigt. Deutscher Sandlaufkäfer Cylindera germanica 3 LA 1 - ZAK 1 Dunkler Uferläufer Elaphrus uliginosus 1 LB 1 - ZAK 2 Erzgrauer Uferläufer Elaphrus aureus 1 LB 1 - ZAK 2

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 29 Großer Puppenräuber Calosoma sycophanta 3 LA 1 - ZAK 2 Kleiner Stumpfzangenläufer Licinus depressus 1 LB 1 - ZAK 2 Länglicher Ahlenläufer Bembidion elongatum 1 z 1 - ZAK V Schwemm- sand- Ahlenläufer Bembidion decoratum 1 z 1 - ZAK V Sumpfwald- Enghalsläufer Platynus livens 1 LB 1 - ZAK 2 Ziegelroter Flinkläufer Trechus rubens 4 LB 1 - ZAK 2 Zierlicher Grabläufer Pterostichus gracilis 1 LB 1 - ZAK 2 Heldbock Cerambyx cerdo 1 LA 1 II, IV ZAK 1 Hirschkäfer Lucanus cervus 1 N II ZAK 3 Juchtenkäfer Holzbewohnende Käfer*, Untersuchungsrelevanz n.d. *Von diesen Tierartengruppen sind ausschließlich die Zielorientierten Indikatorarten sowie alle Zielarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie im Programmablauf berücksichtigt. Scharlachkäfer Osmoderma eremita 3 LB II*, IV ZAK 2 Cucujus cinnaberinus 1 LB II, IV ZAK oe Weichtiere (Mollusca)*, Untersuchungsrelevanz n.d. *Von diesen Tierartengruppen sind ausschließlich die Zielorientierten Indikatorarten sowie alle Zielarten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie im Programmablauf berücksichtigt. Bauchige Windelschnecke Vertigo moulinsiana 1 LB 1 II ZAK 2 Quendelschnecke Candidula unifasciata 1 LB 1 ZAK 2

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 30 Schmale Windelschnecke Vertigo angustior 1 N 1 II ZAK 3 Sonstige Zielarten Weitere europarechtlich geschützte Arten der Anhänge II und/oder IV der FFH Richtlinie - Arten bislang nicht im Zielartenkonzept Baden-Württemberg bearbeiteter Tiergruppen, aufgrund ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung als Zielart eingestuft. Pseudoskorpion-Art Anthrenochernes stellae 1 LB II ZAK oe IIb. Weitere europarechtlich geschützte Arten (Arten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie, die aufgrund ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung nicht als Zielarten des speziellen Populationsschutzes eingestuft sind. Braunes Langohr Plecotus auritus 1 IV ZAK 3 Großer Abendsegler Nyctalus noctula 1 IV ZAK i Haselmaus Mückenfledermaus Nachtkerzenschwärm er Muscardinus avellanarius 1 IV ZAK G Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus 1 IV ZAK 3 Pipistrellus pygmaeus/medite rraneus 1 IV ZAK G Spanische Flagge Rauhhautfledermaus Wasserfledermaus Zweifarbfledermaus Zwergfledermaus Proserpinus proserpina 1 IV ZAK V Pipistrellus nathusii 1 IV ZAK i Callimorpha quadripunctaria 1 II* ZAK - Myotis daubentonii 1 IV ZAK 3 Vespertilio murinus 1 IV ZAK i Pipistrellus pipistrellus 1 IV ZAK 3

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 31 Tabelle 3: Checkliste potenziell für die Flurordnung planungsrelevanter Vogelarten Grund Wiss. Name Art ZN Falco subbuteo Baumfalke ZN Anthus trivialis Baumpieper RL Carduelis flammea Birkenzeisig RL Carduelis cannabina Bluthänfling RL Sylvia communis Dorngrasmücke RL Passer montanus Feldsperling RL Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz RL Hippolais icterina Gelbspötter RL Emberiza citrinella Goldammer ZLA Emberiza calandra Grauammer RL Muscicapa striata Grauschnäpper ZN Picus canus Grauspecht ZLB Ficedula albicollis Halsbandschnäpper RL Sylvia curruca Klappergrasmücke ZN Cuculus canorus Kuckuck RL Dendrocopos medius Mittelspecht RL Lanius collurio Neuntöter RL Oriolus oriolus Pirol ZLA Lanius excubitor Raubwürger KZ Turdus iliacus Rotdrossel ZN Milvus milvus Rotmilan KZ Corvus frugilegus Saatkrähe

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 32 Grund Wiss. Name Art RL Tyto alba Schleiereule - Milvus migrans Schwarzmilan ZN Athene noctua Steinkauz RL Acrocephalus palustris Sumpfrohrsänger RL Ficedula hypoleuca Trauerschnäpper RL Falco tinnunculus Turmfalke - Streptopelia turtur Turteltaube ZN Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger RL Asio otus Waldohreule ZLB Jynx torquilla Wendehals ZN Pernis apivorus Wespenbussard ZLA Upupa epops Wiedehopf ZLA Emberiza zirlus Zaunammer ZLA Emberiza cia Zippammer Erläuterung der Abkürzungen und Kodierungen der Tabellen Untersuchungsrelevanz Arten, von denen mögliche Vorkommen bei vorhandenem Habitatpotenzial immer systematisch und vollständig lokalisiert werden sollten; die Beurteilung des 1 Habitatpotenzials erfolgt durch Tierökologen im Rahmen einer Übersichtsbegehung. Arten, die bei vorhandenem Habitatpotenzial auf mögliche Vorkommen geprüft werden sollten; im Falle kleiner isolierter Populationen durch vollständige systematische Erfassung; bei weiterer Verbreitung im Untersuchungsgebiet durch Erfassung auf repräsentativen Probeflächen; die Bewertung des Habitatpotenzials erfolgt durch 2 Tierökologen im Rahmen einer Übersichtsbegehung. Arten, die vorrangig der Herleitung und Begründung bestimmter Maßnahmentypen dienen; mögliche Vorkommen sind nach Auswahl durch das EDV-Tool nicht gezielt zu 3 untersuchen. Nicht definiert; Untersuchungsrelevanz bisher nur für die im Projekt vertieft bearbeiteten Artengruppen n.d. definiert. Vorkommen (im Bezugsraum): Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum nach 1990 (bei Laufkäfern und Totholzkäfern nach 1980, bei Wildbienen nach 1975, bei Weichtieren nach 1960) belegt und als 1 aktuell anzunehmen. 2 Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum randlich einstrahlend (allenfalls vereinzel-

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 33 Erläuterung der Abkürzungen und Kodierungen der Tabellen te Vorkommen im Randbereich zu angrenzenden Bezugsräumen / Naturräumen, in denen die Art dann deutlich weiter verbreitet / häufiger ist; es darf sich nur um 'marginale' Vorkommen mit sehr geringer Flächenrepräsentanz handeln). Aktuelles Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum fraglich, historische Belege vorhanden (nur bei hinreichender Wahrscheinlichkeit, dass die Art noch vorkommt und 3 bei Nachsuche auch gefunden werden könnte; sonst als erloschen eingestuft). 4 Aktuelles Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum anzunehmen. Faunenfremdes Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum nach 1990 belegt oder f anzunehmen.(nur Zielarten der Amphibien / Reptilien und Fische eingestuft). Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum betrifft ausschließlich Winterquartiere W (Fledermäuse) ZAK Status (landesweite Bedeutung der Zielarten Einstufung, Stand 2005 ergänzt und z.t. aktualisiert, Stand 4/2009 (s. Leitfaden unter Materialien): Landesarten: Zielarten von herausragender Bedeutung auf Landesebene: LA LB N z Landesart Gruppe A; vom Aussterben bedrohte Arten und Arten mit meist isolierten, überwiegend instabilen bzw. akut bedrohten Vorkommen, für deren Erhaltung umgehend Artenhilfsmaßnahmen erforderlich sind. Landesart Gruppe B; Landesarten mit noch mehreren oder stabilen Vorkommen in einem wesentlichen Teil der von ihnen besiedelten ZAK-Bezugsräume sowie Landesarten, für die eine Bestandsbeurteilung derzeit nicht möglich ist und für die kein Bedarf für spezielle Sofortmaßnahmen ableitbar ist. Naturraumart; Zielarten mit besonderer regionaler Bedeutung und mit landesweit hoher Schutzpriorität. Zusätzliche Zielarten der Vogel- und Laufkäferfauna (vgl. Materialien: Einstufungskriterien). Status EG Art der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie bzw. bei den Vögeln Einstufung nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie ZIA (Zielorientierte Indikatorart): Zielarten mit besonderer Indikatorfunktion, für die in der Regel eine deutliche Ausdehnung ihrer Vorkommen anzustreben ist; detaillierte Erläuterungen siehe Materialien: Einstufungskriterien). Bezugsraum (Bezugsebene für die Verbreitungsanalyse der Zielart): ZAK ZAK-Bezugsraum NR Naturraum 4. Ordnung RL BW: Gefährdungskategorie in der Roten Liste Baden-Württembergs (Stand 12/2005, Vögel Stand 4/2009) Gefährdungskategorien (die Einzeldefinitionen der Gefährdungskategorien unterscheiden sich teilweise zwischen den Artengruppen sowie innerhalb der Artengruppen zwischen der bundesdeutschen und der landesweiten Bewertung und sind den jeweiligen Originalquellen zu entnehmen): 0 Ausgestorben oder verschollen 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet V D G R gr r Art der Vorwarnliste Datengrundlage mangelhaft; Daten defizitär, Einstufung nicht möglich Gefährdung anzunehmen (Extrem) seltene Arten und/oder Arten mit geographischer Restriktion, abweichend davon bei Tagfaltern: reliktäres Vorkommen oder isolierte Vorposten Art mit geographischer Restriktion (Libellen) Randliches Vorkommen (Heuschrecken) - Nicht gefährdet N Derzeit nicht gefährdet (Amphibien/Reptilien)! Besondere nationale Schutzverantwortung

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 34 Erläuterung der Abkürzungen und Kodierungen der Tabellen!! Besondere internationale Schutzverantwortung (Schnecken und Muscheln) * Nicht sicher nachgewiesen (Libellen) oe Ohne Einstufung 10.3 Transekte und Untersuchungsflächen im Untersuchungsgebiet

ÖV 4066 Schriesheim (Mergel) 35 Abbildung 20 Transekte und Untersuchungsflächen