IAA Plus / Internetausfuhranmeldung Plus Häufige Fragen und Probleme Überblick: 1) Wann und wie kann ich meine Ausfuhranmeldungsdaten signieren (= an den Zoll absenden)? 2) Wie lade ich das Ausfuhrbegleitdokument in der IAA Plus herunter? 3) Wie lade ich den Ausgangsvermerk in der IAA Plus herunter? 4) Was muss ich bei den Eintragungen auf Kopf und Positionsebene beachten? 5) Was muss ich bei der Nutzung des einstufigen Ausfuhrverfahrens (< 3.000 ) beachten? 6) Welche Probleme können bezüglich der Besonderen Maßeinheit auftreten und wie können diese gelöst werden? 7) Wie kann ich (irrtümlich) angelegte Positionen löschen? 8) Auf welche Weise werden Beipackpositionen in der IAA Plus angelegt? Ansprechpartner: Hedy Kling Tel. 089 / 5116-1371, hedy.kling@muenchen.ihk.de IHK für München und Oberbayern Verfasser: Christina Kechagias Stand Februar 2015
1) Wann und wie kann ich meine Ausfuhranmeldungsdaten signieren (= an den Zoll absenden)? Voraussetzungen: Alle notwendigen Felder sind ausgefüllt (Kopfseite 1 und 2, Positionsseite) und es werden keine Fehlermeldungen (mehr) angezeigt. Vorgehensweise: 1. Links in der Mitte Ausfuhranmeldung anklicken 2. Das Wort Ausfuhranmeldung erscheint fett gedruckt 3. Stift in der Menüleiste verfärbt sich von grau auf blau-gold 4. Stift anklicken Sie 2) Wie lade ich das Ausfuhrbegleitdokument in der IAA Plus herunter? Voraussetzung: Die Ausfuhranmeldung befindet sich im Status 31 (Übersicht unter Menüpunkt Ausfuhranmeldungen in Bearbeitung ). Vorgehensweise: Zuerst links oben den Punkt Überlassung zur Ausfuhr anklicken (der Ausdruck muss fett erscheinen). 2
In der Menüleiste erscheint ein Blatt in der Büroklammer. Sie können nun zum Herunterladen des Ausfuhrbegleitdokumentes entweder die Büroklammer anklicken oder direkt auf das angezeigte pdf-icon klicken: 3) Wie lade ich den Ausgangsvermerk in der IAA Plus herunter? Voraussetzung: Die Ausfuhranmeldung befindet sich im Status 35 (Übersicht unter Menüpunkt Anmeldungen Bearbeitung beendet ) Vorgehensweise: Zuerst links oben den Punkt Mitteilung zur Ausfuhranmeldung anklicken (der Ausdruck muss fett erscheinen): In der Menüleiste erscheint ein Blatt in der Büroklammer. Sie können nun zum Herunterladen des Ausgangsvermerks entweder die Büroklammer anklicken oder direkt auf das angezeigte pdf-icon klicken. 3
4) Was muss ich bei den Eintragungen auf Kopf und Positionsebene beachten? Nachfolgende Felder dürfen nur entweder auf Kopf ODER auf Positionsebene (nicht auf beiden Ebenen!) aufgefüllt werden, da sonst Fehlermeldungen erscheinen: Beförderungskosten, Kennnummer der Sendung, Registriernummer Fremdsystem, Empfänger, Art des Geschäfts, Incoterms 5) Was muss ich bei der Nutzung des einstufigen Ausfuhrverfahrens (< 3.000 ) beachten? Das einstufige Ausfuhrverfahren kann nur verwendet werden, wenn a.) der statistische Wert der Sendung unter 3.000 Euro liegt, b.) die Ausgangszollstelle (=EU Grenz Zollstelle) in Deutschland liegt (z.b. Flughafen Frankfurt oder Schweizer Grenze), c.) die Ausgangszollstelle 100%ig fest steht (sie darf sich nachträglich nicht mehr ändern!), d.) das Frachtunternehmen (Spediteur/Kurier) mit der Abwicklung der Sendung über das einstufige Verfahren einverstanden ist (viele Kuriere lehnen einstufige Ausfuhranmeldungen grundsätzlich ab!), e.) die Sendung keinerlei Verboten oder Beschränkungen unterliegt sowie keine Ausfuhrgenehmigung notwendig ist. 4
6) Welche Probleme können bezüglich der Besonderen Maßeinheit auftreten und wie können diese gelöst werden? Im Feld Besondere Maßeinheit (auf Positionsebene, im Kasten Statistik ) besteht je nach Zolltarifnummer entweder die zwingende Notwendigkeit eine Maßeinheit einzutragen, oder das Verbot eine Maßeinheit einzutragen! Ein Eintrag in diesem Feld ist zwingend immer dann notwendig, wenn im EZT bei Eingabe der entsprechenden Zolltarifnummer ein entsprechender Hinweis auf eine besondere Maßeinheit angegeben ist (Link: http://auskunft.ezt-online.de/ezto/): Die gleiche Information kann auch dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik entnommen werden (siehe letzte Spalte, Link: https://www.destatis.de/de/methoden/klassifikationen/aussenhandel/warenverzeichnis_download s.html?nn=173772): WICHTIG: Sollte keine Besondere Maßeinheit angegeben sein, darf keine Maßeinheit eingetragen werden. Dies würde zu einer Fehlermeldung führen! 7) Wie kann ich (irrtümlich) angelegte Positionen löschen? Zum Löschen nicht benötigter Positionen klicken Sie bitte die zu löschende Warenposition an, so dass diese links im Verzeichnisbaum fett erscheint: 5
Anschließend klicken Sie links oben auf X Warenposition und klicken auf Ja. Daraufhin wird nur die betreffende Positionsseite gelöscht (der irreführende Hinweis auf die Unterformulare kann ignoriert werden). 8) Auf welche Weise werden Beipackpositionen in der IAA Plus angelegt? Zuweilen werden in ein Packstück (z.b. in einen Karton) mehrere Positionen eingepackt, derartige Beipack Umstände werden auf der Positionsebene wie folgt abgewickelt: In der ersten Position des Packstücks wird die Rohmasse des gesamten Packstücks angegeben (Gesamtgewicht inkl. Verpackung), die Eigenmasse nur der jeweiligen Position angegeben (Gewicht der Ware), die Art des Packstücks eingetragen (z.b. CT für Karton ), die Anzahl der Packstücke eingetragen (z.b. 1 ), im Feld Zeichen/Nummer eine Packstücknummer eingetragen (ersatzweise evtl. auch die Rechnungsnummer). In der zweiten und möglichen weiteren Beipackpositionen wird im Feld Rohmasse 0 eingetragen, die Eigenmasse nur der jeweiligen Position angegeben (Gewicht der Ware), die Art des Packstücks eingetragen (z.b. CT für Karton, genau wie in der 1. Position des Packstücks!), als Anzahl der Packstücke 0 eingetragen, im Feld Zeichen/Nummer wird die gleiche Packstücknummer eingetragen wie in der ersten Position des Packstücks! 6