Wir brauchen strenge Regeln für den freien Postmarkt

Ähnliche Dokumente
Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten. GRENZLÄNDERTREFFEN Zadar (Kroatien) Vortrag von Gerhard FRITZ

Postmarktgesetz in Österreich (PMG 2009)

WAS DER FREIE POSTMARKT WIRKLICH BRINGT

Liberalisierung der Post und Entwicklungen in der Briefdienst-Branche in Deutschland

Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen und Beschäftigung vorläufige Politikempfehlungen

Bescheid. I. Spruch. 2) Gemäß 27 Abs 3 PMG wird die Konzession unter folgenden Auflagen erteilt:

Brennpunkt Niedrigeinkommen: verdienen trotz Vollzeit weniger als 1500 Euro brutto

ÖPNV in Österreich. Doris Unfried DGB-Tagung Mit Bus und Bahn in die Zukunft? Berlin, 7. Juni

Pressegespräch am 15. November Thema: Liberalisierung des Postmarktes

Novelle zum AÜG Neu. Gesetzliche Bestimmungen und ihre Auswirkungen

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft Weilburger Straße Frankfurt/Main Wir leben Gemeinschaft

Arbeitsvertrag. Die unterschiedlichen Regelungen für. PraktikantInnen. Gerechtigkeit muss sein

Arbeitskräfteüberlassung in Österreich

ARBEITSZEIT RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN, UND WAS IHNEN BEI MEHRARBEIT ZUSTEHT

INHALTSVERZEICHNIS. I. Zielsetzungen Seite 1. II. Rahmenbedingungen Seite 1. III. Öffentliche und private Auftraggeber Seite 2

Pressekonferenz Freitag, 20. April 2018, 11 Uhr, Arbeiterkammer Linz

Grobe Missstände bei Marktkommunikation in Supermärkten. Stopp dem Lohn- und Sozialdumping Grüne Forderungen

Bescheid. I. Spruch. 2) Gemäß 27 Abs 3 PMG wird die Konzession unter folgenden Auflagen erteilt:

Bestbieter statt Billigstbieter

ARBEITSZEIT, RUHEZEIT

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Postgesetzes

Faire Bezahlung Für Gerechtigkeit im Job

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs: Folgen für die Gewerkschaften

ARBEITSZEIT RUHEZEIT. Wie lange ein Arbeitstag dauern darf, wie Überstunden zu entlohnen sind und wann Freizeit zusteht. ooe.arbeiterkammer.

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein

Brennpunkt Niedrigeinkommen: verdienen trotz Vollzeit weniger als Euro brutto

Erfolgreiche Privatisierung. im Umfeld der Liberalisierung des Postmarktes

UMSATZSTEUERPRIVILEG der Deutsche Post AG (k)ein Ende in Sicht

Arbeiten ohne Papier!? Bedingungen un(ter)dokumentierter Arbeit von MigrantInnen in Österreich

Frauen sehen die herrschenden Verhältnisse kritisch

LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Vorarlberg

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz neu: AK fordert Nachbesserungen zum Schutz der Beschäftigten

Arbeitszeit und Ruhezeit

Leiharbeit / Zeitarbeit am Beispiel der österreichischen Industrie

Häufig gestellte Fragen

ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT

Die geplanten Änderungen im Arbeitszeitrecht auf einen Blick. Kurzanalyse des Initiativantrags von ÖVP und FPÖ (geplantes Inkrafttreten 1.1.

Beilage BODENLEGERGEWERBE. Lohnordnung. zum Kollektivvertrag für das. in der Fassung vom 1. Mai Gültig ab

Vorsitzender. Bundesnetzagentur Postfach Bonn Bonn,

ARBEITS- VERTRÄGE UND ANDERE BESCHÄFTIGUNGSFORMEN

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Lesefassung November 2016

Zahlen-Daten-Fakten zum Thema

Anhang I. Lohnordnungen für die Berufszweige der Tischler und Holzgestalter. Kollektivvertrag

VERHALTENSKODEX CODE OF CONDUCT

Streichung fast aller Filialen der Deutschen Post AG im Land

Aktuelles aus der AK Linz-Land: Im Einsatz gegen Überstundenklau

Mehr Güter auf die Schiene!

HOLZ- UND KUNSTSTOFFVERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS. Tischler und Holzgestalter. Lohnordnungen

Kollektivvertrag. Artikel I Geltungsbereich. 2. Fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter.

Arbeitszeit und Ruhezeit

Herzlich willkommen zur Halbjahres-Pressekonferenz Deutsche Post World Net Bonn, 3. August 2007

ARBEITEN OHNE PAPIERE, ABER NICHT OHNE RECHTE!

ARBEITS- VERTRÄGE FREIER DIENSTVERTRAG UND WERKVERTRAG GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

Das Ziel heißt Kosten senken und Renditen erhöhen vorwärts

Compliance. Verhaltenskodex der Berlinwasser Gruppe

Aktuelles aus der AK Kirchdorf: Schwarze Schafe in der Gastronomie schädigen die gesamte Branche

10031/J. vom (XXV.GP) Anfrage

NIS-RL und die Umsetzung im NISG

Service Public - Post. Input A. Carrupt

231 (Erklärung des Auftragnehmers HB) Erklärung Auftragnehmer

Werkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit

Bericht an den Bundes-Behinderten-Beirat

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME

LIBERALISIERUNG ÖFFENTLICHER DIENSTLEISTUNGEN IN DER EU UND ÖSTERREICH

IKK e.v. Hegelplatz Berlin 030/ Stand

bekommen derzeit weniger: AK fordert Mindestlohn von Euro pro Monat bzw. zehn Euro pro Stunde

Die Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union (1997)

> ARBEIT. Betriebsübergang. Ihr Recht, wenn die Firma verkauft oder verpachtet wird WIR SIND FÜR SIE DA!

Beruflicher Aufstieg immer schwieriger Zahl der Führungskräfte erneut gesunken

fair Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv Arbeit im Schlachthof Deine Rechte als Beschäftigter in Deutschland

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode

Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.v. vom 26. Mai zum

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! SELBE FIRMA, NEUER CHEF. Die Rechte der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang. ooe.arbeiterkammer.

Beilage BODENLEGERGEWERBE. Lohnordnung. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab

Situation und tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften an Schulen des Gesundheitswesens

Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen

Natur- und Biokosmetik erlaubt weiterhin Greenwashing

BEWERTUNG KOALITIONSVERTRAG

Offener Brief an den Berliner Senat und den Regierungsparteien zur Situation bei der Charité Facility Mangagement GmbH und im Berliner Nahverkehr

Die Schankanlage: Rechtliche Grundlagen Fragen und Antworten

Lesefassung November 2016

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Bremer Arbeitszeitkonferenz 19. Mai 2017

Diskriminierungsfreiheit und Entgeltgleichheit. Aus der Sicht der Praxis

Atypische Beschäftigungsverhältnisse

Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv

Postbüro Ghegastraße Wien Wien, am 22. Dezember Auslegung der Begriffe Postdienste, Universaldienst und Dienste im Universaldienstbereich

Mehr Personal und bessere Entlohnung - entscheidende Faktoren für bessere Arbeit in der Altenpflege

ARBEIT SICHER UND FAIR

DATEN FAKTEN ARBEITSBEDINGUNGEN IM EUROPÄISCHEN VERGLEICH

Faire Bezahlung Für Gerechtigkeit im Job

DAS LEITBILD UND DIE FÜHRUNGSGRUNDSÄTZE

Transkript:

Pressekonferenz am 18. Dezember 2008 Wir brauchen strenge Regeln für den freien Postmarkt Am 1.1.2011 wird der Postmarkt in der EU zur Gänze dem Wettbewerb geöffnet. Gleichzeitig bestehen am Postmarkt Wettbewerbsverzerungen, die bei einer vollständigen Öffnung des Marktes massive Auswirkungen auf die angebotenen Dienste, die Versorgungsqualität, die Wettbewerbsverhältnisse und vor allem auf die Situation der Beschäftigten in der Branche haben müssen, warnen AK Präsident Herbert Tumpel und der Vorsitzende der Postgewerkschaft Gerhard Fritz. Gerade die Situation der Beschäftigten bei den alternativen Dienstleistern ist besonders schlecht das zeigt eine Studie der FORBA im Auftrag der AK. Wie die FORBA-Studie bestätigt, überwiegen bei privaten Postdienstleistern prekäre Arbeitsverhältnisse, die zudem sehr schlecht bezahlt werden. Weniger als 10 Prozent der Beschäftigten bei den alternativen Brief- und Werbemittelzusteller sind unselbstständig angestellt. Im Falle der Paketzusteller überwiegen SubunternehmerInnen. Damit fallen sie einerseits aus vielen arbeits- und sozialrechtlichen sowie kollektivvertraglichen Regelungen. Andererseits schaffen diese Beschäftigungsverhältnisse auch wettbewerbliche Probleme, weil im Zuge von weiteren Liberalisierungsschritten der Kostendruck natürlich auch auf alle anderen Unternehmen übergreift, die bessere Arbeitsbedingungen bieten. AK und Postgewerkschaft sehen als zentrale Notwendigkeiten für die Beschäftigten: + Es gilt derzeit kein Kollektivvertrag für die gesamte Branche. Die Branche wächst aber nicht zuletzt durch die Liberalisierung zusammen. Daher brauchen wir für die Beschäftigten einheitliche Arbeitsbedingungen und Gehälter und somit einen einheitlichen Kollektivertrag, der faire Bedingungen schafft und den Missstand beendet, dass sich die Unternehmer teilweise aussuchen können, welchen Kollektivvertrag sie anwenden. + Aus Wettbewerbssicht brauchen wir faire Rahmenbedingungen, die für alle Anbieter gleiche Voraussetzungen schaffen. Daher muss das Postgesetz, die Vergabe von Lizenzen an Postbetreiber ua zwingend an die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Normen und Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzrechts binden. Weiters müssen Qualitätskriterien für die Zustellung festgeschrieben werden. Es informieren Sie: Herbert Tumpel, AK Präsident Gerhard Fritz, Vorsitzender der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten Christoph Hermann, Studienautor, FORBA

Eines ist klar: Wer eine funktionierende Post will, wer Zuverlässigkeit und Qualität will, muss für gleiche Wettbewerbsbedingungen auf hohem Niveau und für motivierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen. Es muss die Qualität der Dienstleistungen gewahrt bleiben und die Qualität der Arbeit gesichert werden, sagen Tumpel und Fritz. FORBA hat im Auftrag der AK untersucht, welche Beschäftigungsformen und Arbeitsbedingungen in der Branche verbreitet sind. Mangels anderer Datenquellen beruht diese empirische Untersuchung zum Großteil auf qualitativen Interviews mit der Belegschaftsvertretung dieser Unternehmen. Dabei wurden sechs große Unternehmen der Branche einbezogen, wovon vier aus dem Expressdienst- und Paketzustellungsbereich kommen und zwei vor allem unadressierte Briefsendungen, Werbemittel und Zeitungen verteilen. Die Ergebnisse der Studie: + In zwei von vier Fällen im Bereich Expressdienste/Paketzustellungen werden Fahrtätigkeiten ausschließlich von Subunternehmen erledigt. Die restlichen beiden Unternehmen haben zumindest einen Teil dieser Tätigkeiten an SubunternehmerInnen ausgelagert. + Im Falle der Brief-, Werbemittel- und Zeitungszustellung sind ZustellerInnen fast ausschließlich selbständig beschäftigt. + Aber auch innerhalb der unselbstständigen Beschäftigten gibt es deutliche Unterschiede: zb bieten im Bereich Brief-, Werbemittel- und Zeitungszustellung die Kollektivverträge für HandelsarbeiterInnen und ExpeditarbeiterInnen wenig Schutz für die Beschäftigten, da sie sehr niedrige Mindestlöhne vorsehen und im letzten Fall zum Teil auf Stücklöhnen basieren. + Im Durchschnitt bewegen sich die Istlöhne für unselbstständige FahrerInnen/ZustellerInnen bei acht bis zehn Euro brutto pro Stunde. Unklar ist allerdings, inwieweit die kollektivvertraglichen Vorschriften wie die Bezahlung von Überstunden bei den SubunternehmerInnen tatsächlich eingehalten werden. + Es ergibt sich dabei eine beträchtliche Differenz zu selbstständig beschäftigten ZustellerInnen im Bereich Brief-, Werbemittel und Zeitungszustellung, die im Stadtgebiet vier bis fünf Euro brutto pro Stunde verdienen. + Rund 90 Prozent der Beschäftigten dieser Unternehmen sind selbstständig beschäftigt. Als WerkvertragsnehmerInnen kommen sie weder in den Genuss von arbeitsrechtlichen Standards noch von Versicherungsschutz (sofern sie sich nicht selber versichert haben). Seite 2 / 5

Sozialdumping und Wettbewerbsverzerrung Die Studie zeigt: Die arbeits- und sozialrechtlichen Standards in der Postbranche sind bereits jetzt ziemlich schlecht. Jede weitere Liberalisierung schafft einen zusätzlichen Kostendruck mit einer Abwärtsspirale bei den Standards der Beschäftigungsverhältnisse. Das muss verhindert werden, fordern Fritz und Tumpel. Doch nicht nur die Entlohnungsfragen und die schlechtere Absicherung bei Verlust der Arbeit haben Auswirkungen. Durch die selbstständige Berufsausübung unterliegen dies SubunternehmerInnen aber auch kaum den einschlägigen arbeitsrechtlichen Schutznormen etwa betreffend Gesundheitsschutz, Sicherheit im Straßenverkehr (Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, Entlohnung nach Stückzahl oder Kilometerleistung ist rechtswidrig). Auch Haftungsfragen können dabei eine Rolle spielen, weil die auftraggebenden Unternehmen nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden, sondern viele Haftungsfragen auf selbstständige ZustellerInnen überwälzt werden. Diese Entwicklungen sind auch wettbewerblich ein großes Problem. Unternehmen mit einem hohen Grad an selbstständig Beschäftigten haben einen klaren Vorteil gegenüber Unternehmen, die hauptsächlich unselbstständig beschäftigen. Dies ist insbesondere beim Universaldienstleister Post AG der Fall, obwohl auch hier in Tochterunternehmen diese Praktiken zunehmen. Die Spirale nach unten dreht sich bereits, warnen AK und Postgewerkschaft. Forderungen von Postgewerkschaft und AK: + Die Versorgung muss in hoher Qualität und flächendeckend sichergestellt werden. + Verpflichtende arbeitsrechtliche Standards vorschreiben Bestimmte arbeitsrechtliche Standards sollten schon aus Wettbewerbssicht verpflichtend für alle Postbetreiber gelten. Dies könnte im Rahmen von Lizenzen vorgeschrieben werden. Die neue EU Post-Richtlinie, die bis Ende 2010 zwingend im österreichische Postgesetz umgesetzt werden muss, schafft die Möglichkeiten Lizenzen zu vergeben und damit auch alternativen Anbietern gewisse Rechte einzuräumen, aber auch Verpflichtungen aufzuerlegen. Unter anderem wird auch explizit auf arbeitsrechtliche Verpflichtungen eingegangen, die im Zuge von Lizenzvergaben auferlegt werden können. Dies sollte auch bei der Neufassung des österreichischen Postgesetzes genutzt werden. Seite 3 / 5

+ Verpflichtende Versorgungsaufgaben Auch private Postbetreiber sollten gewisse Versorgungsaufgaben verpflichtend übertragen bekommen, um zu einem fairen Wettbewerb zu kommen. Es darf keine Kostensenkungsspirale in Gang gesetzt werden, die vor allem bei den Beschäftigten ansetzt. Keiner darf sich nur die Rosinen herauspicken. Es bedarf eindeutiger regulatorischer Vorschriften, die festlegen, wie die Grundversorgung auszusehen hat, wobei alle Lizenznehmer gewisse Versorgungsverpflichtungen und Qualitätskriterien zu erfüllen haben, wenn sie Postdienste anbieten wollen. So wären etwa Gebietslizenzen denkbar, die einen Mix von Stadt und Land umfassen und flächendeckend versorgt werden müssen. Vorgeschrieben sollten auch bestimmte Zustellungsfrequenzen und ausreichend Abholstellen. + Kostenbeteiligung am Universaldienst Der Universaldienstauftrag der österreichischen Post umfasst viele Auflagen, die erbracht werden müssen. Dies kann nicht immer unter reinen Kostengesichtspunkten geschehen. Die Versorgung mit Postfilialen ist wichtig für die Bevölkerung, aber nicht in jedem Fall kostendeckend für die Post. Es braucht genaue Kriterien, wie diese Versorgung auszusehen hat (etwa die Anzahl und Verteilung von Postämtern nach Bevölkerungsdichte oder maximale Entfernung von Siedlungsgebieten). Falls dabei eine Kostenunterdeckung aufgrund des Versorgungsauftrages aufscheinen sollte, müssen sich auch private Betreiber, die Postdienste erbringen wollen, an diesen Kosten der Grundversorgung beteiligen. + Kollektivvertrag für gesamte Postbranche Was die kollektivvertraglichen Zuordnungen angeht, ist die Postbranche derzeit stark zersplittert. In einem zukünftig liberalisierten, einheitlichen Markt für Postdienstleistungen sollten auch arbeits- und kollektivvertragliche Regelungen einheitlich für alle Beschäftigten der Branche gelten und gemeinsam verhandelt werden. Die potenziellen Kollektivvertragspartner sind deshalb aufgerufen, rasch Verhandlungen aufzunehmen, um einen gemeinsamen Kollektivvertrag zu schaffen der für die gesamte, zusammenwachsende Branche gilt. + Schutz der wirtschaftlich abhängigen Pseudo-Selbstständigen und Schutz vor Lohndumping ÖGB und AK fordern im Zusammenhang mit der "Modernisierung des ArbeitnehmerInnenbegriffs" seit langem, dass nicht die üblichen arbeitsrechtlichen Kriterien (Weisungsunterworfenheit, persönliche Pflicht zur Arbeitsverrichtung, Eingebundenheit in betrieblichen Organisationsablauf, Verrichtung der Arbeit mit Arbeitsmitteln des Arbeitgebers) allein entscheidend sein sollen, sondern dass auch die wirtschaftliche Abhängigkeit als Kriterium dazukommt. Die Kollektivvertrags-Partner und der für den Postmarkt zuständige Gesetzgeber sollen Mindestentgelte auch für Seite 4 / 5

wirtschaftlich abhängige, arbeitnehmerähnliche Selbstständige explezit und zwingend festlegen. Auch eine klar geregelte Auftraggeberhaftung, die die Einbringlichkeit von Sozialversicherungsbeiträgen sicher stellt, wäre dazu ein erster wichtiger Schritt. Seite 5 / 5