Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv
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- Monica Diefenbach
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1 Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv Arbeiten Sie als LKW-Fahrer in Deutschland? Informationen für Beschäftigte, die aus dem Ausland kommen und als LKW-Fahrer (zeitweise) in Deutschland arbeiten deutsch
2 Wussten Sie, dass es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn gibt? Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindest lohn von 8,50 (brutto) je Stunde*. Der Mindestlohn gilt für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ein höherer Mindestlohn kann sich auch aus einem Tarifvertrag ergeben. Ich bin bei einem ausländischen Unternehmen beschäftigt. Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für mich? Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für Sie, wenn Sie Ihre Arbeitsleistung (zeitweise) in Deutschland erbringen, unabhängig davon, ob ein Arbeitsvertrag mit einem deutschen oder einem ausländischen Unternehmen besteht. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine andere Vereinbarung getroffen haben. Für welche Zeiten muss mich mein Arbeitgeber bezahlen? Auch für das Be- und Entladen des LKW, das Tanken, Fahrzeugkontrollen und Wartungsarbeiten besteht ein Anspruch auf Lohnzahlung, zumindest in Höhe des in Deutschland gültigen Mindestlohnes. Ein höherer Lohnanspruch kann sich aus Ihrem Arbeitsvertrag ergeben. Dokumentieren Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeiten, einschließlich der Pausen. Schreiben Sie auch auf, welche Touren Sie gefahren sind und gegebenenfalls mit wem Sie gearbeitet haben. * Der gesetzliche Mindestlohn wird zum voraussichtlich auf 8,84 angehoben.
3 Habe ich Anspruch auf Spesen? In Deutschland haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Spesen. Dies kann jedoch in Ihrem Arbeitsvertrag oder aufgrund eines gültigen Tarifvertrages anders geregelt sein. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag dazu genau! Kennen Sie die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten? Als Fahrer sind Sie verpflichtet, die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten. Wichtig: Lassen Sie sich niemals auf eine Manipulation Ihrer Fahrerkarte ein! Halten Sie die Lenk- und Ruhezeiten nicht ein, so kann gegen Sie und Ihren Arbeitgeber ein Bußgeld verhängt werden. Haben Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz? Sollten Sie bei einer ausländischen Firma angestellt sein, ist es wichtig, eine europäische Krankenversicherungskarte zu beantragen, um auch in Deutschland Anspruch auf Krankenbehandlung zu haben. Wenn Sie unterwegs einen Arzt benötigen, können Sie bei DocStop ( anrufen, um zu erfahren, wo Sie in Ihrer Nähe ärztliche Hilfe bekommen. Hotline: ** ** Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min; Anrufe über ausländische Anbieter eventuell teurer. Wir empfehlen: Werden Sie vom ersten Arbeitstag an in Deutschland Gewerkschaftsmitglied! Kontaktieren Sie Ihre zuständige Gewerkschaft. Fragen Sie im Zweifel eine Beratungsstelle. Sind Sie in Ihrem Heimatland Gewerkschaftsmitglied, fragen Sie Ihre zuständige deutsche Gewerkschaft, ob Ihre Mitgliedschaft anerkannt wird.
4 Was muss ich sonst noch beachten? Falls Sie für einen deutschen Arbeitgeber tätig sind, sollten Sie auf einem schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen. Zumindest können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Ihnen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich bestätigt. Halten Sie sich an die geltenden Sicherheitsvorschriften zur Geschwindigkeitsbegrenzung, Ladungssicherung und Einhaltung des Sicherheitsabstands, um Unfälle zu vermeiden. Im Falle eines Unfalls wird üblicherweise die Versicherung Ihres Arbeitgebers eintreten. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.b. bei vorsätzlichem Handeln) können Sie aber persönlich haften. Achtung: Nach deutschem Recht ist keine Haftungsbeschränkung vorgesehen. Bei jedem Unfall sollten Sie die Polizei benachrichtigen und so lange an der Unfallstelle warten, bis die Polizei eintrifft und alle notwendigen Angaben erfasst hat. In Deutschland ist es nicht erlaubt, auf dem Standstreifen zu halten. Dieser ist nur für den Notfall vorgesehen. Ohne Ihre Zustimmung darf Ihr Arbeitgeber grundsätzlich keine Abzüge von Ihrem Lohn (z.b. für eine Unterkunft, Kosten für Reinigung und Reparatur usw.) vornehmen. Gegen diese Abzüge können Sie vorgehen! Stand: Juli 2016
5 Beratungsstellen für Beschäftigte aus Mittel- und Osteuropa Beratungsstelle Faire Mobilität Berlin Telefon (+49) 030/ Telefon (+49) 030/ (deutsch, englisch, polnisch, bulgarisch, mazedonisch, kroatisch, serbisch) Beratungsstelle Faire Mobilität Dortmund Telefon (+49) 0231/ Telefon (+49) 0231/ (deutsch, englisch, ungarisch, rumänisch, bulgarisch, polnisch) Beratungsstelle Faire Mobilität Frankfurt/Main Telefon (+49) 069/ Telefon (+49) 069/ Telefon (+49) 069/ (deutsch, englisch, bulgarisch, rumänisch, polnisch) Beratungsstelle Faire Mobilität Oldenburg Telefon (+49) 0441/ Telefon (+49) 0441/ (deutsch, englisch, polnisch, rumänisch) Beratungsstelle Faire Mobilität Kiel Telefon (+49) Telefon (+49) (deutsch, englisch, polnisch, rumänisch) Beratungsstelle Faire Mobilität Stuttgart Telefon (+49) 0711/ Telefon (+49) 0711/ (deutsch, englisch, polnisch, tschechisch) Beratungsstelle Faire Mobilität München Telefon (+49) 089/ Telefon (+49) 089/ (deutsch, englisch, bulgarisch)
6 Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und kontaktieren Sie uns! Bezüglich Einzelheiten und bei individuellen Fragen wenden Sie sich an die Gewerkschaft oder an eine der Beratungsstellen des Projektes Faire Mobilität. V.i.S.d.P.: Annelie Buntenbach DGB-Bundesvorstand Henriette-Herz-Platz Berlin ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft logistik@verdi.de Das Projekt liegt in der Verantwortung des DGB-Bundesvorstandes und wird durchgeführt mit den Projektpartnern bfw Unternehmen für Bildung, Europäischer Verein für Wanderarbeiterfragen (EVW), PCG-PROJECT CONSULT GmbH und DGB Bildungswerk BUND.
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