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Transkript:

Zentrale Prüfungen Klasse 11 Schuljahr 2016-2017

Termine für die zentralen Prüfungen 2017 Schriftliche Prüfungen 2017 Deutsch: Dienstag, 16. Mai 2017 (Nachschreibtermin: Dienstag, 30. Mai 2017) Englisch: Donnerstag, 18. Mai 2017 (Nachschreibtermin: Donnerstag, 01. Juni 2017) Mathematik: Dienstag, 23. Mai 2017 (Nachschreibtermin: Donnerstag, 08. Juni 2017) Bekanntgabe der Jahres- und Prüfungsnoten Dienstag, 19. Juni 2017, 10.05 Uhr im Forum Mündliche Prüfungen Der Termin wird in Absprache mit der Partnerschule festgesetzt und frühzeitig bekannt gegeben. (zwischen 26. Juni und 04. Juli 2017)

Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Zentrale Prüfung in Deutsch (125 Min. + 10 Min.*) Mathematik (90 Min.) + jeweils 10 Min. Orientierung *Auswahlzeit Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) Zentrale Prüfung in Deutsch (150 Min + 10 Min.*) Mathematik (120 Min.) Englisch (120 Min.) + jeweils 10 Min. Orientierung *Auswahlzeit Alle sonstigen Fächer werden wie bisher beurteilt! Alle sonstigen Fächer werden wie bisher beurteilt!

Für alle Fächer gilt: Zwei Prüfungsteile: 1. Teil: Überprüfung von Basiskompetenzen (30 Min./40 Min.*) unabhängig von der Schulform identisch für alle Schülerinnen und Schüler, die auf demselben Abschlussniveau geprüft werden. Spätestens nach 40/50 Minuten (30/40* Min. + 10 Min. Orientierung) abzugeben *gilt nur für das Fach Englisch! 2. Teil: Kompetenzen gem. der Kernlehrpläne für die Jahrgänge 9 / 10 der Hauptschule (HSA 10) bzw. der Realschule (FOR). Wird Teil 1 früher abgegeben, steht entsprechend mehr Zeit für Teil 2 zur Verfügung!

Anmeldung der Schüler (1) Die Anmeldung der Schüler erfolgt durch die Eltern gemäß Anmeldeformular. Letzter Abgabetermin: Montag, 09.01.2017 12.00 Uhr (im Sekretariat) Weiterleitung durch die RSS nach Düsseldorf (MSW)

Anmeldung der Schüler (2) Wir empfehlen generell die Anmeldung zur Zentralen Prüfung für den Mittleren Schulabschluss (FOR) Dies sollte in Einzelfällen mit den Klassenbetreuern besprochen werden, die individuelle Empfehlungen geben. Falls eine FOR-Prüfung nicht bestanden ist, kann bei Erreichen der erforderlichen Noten der HSA 10 bescheinigt werden. Falls der FOR durch eine freiwillige mündliche Abweichungsprüfung (Abweichung um mindestens eine Note von der Jahresnote) erreicht werden kann, so wird diese von den Eltern beantragt. (Formular wird mit Bekanntgabe der Noten ausgehändigt) die Anmeldung muss spätestens 2 Tage nach Noten-Bekanntgabe erfolgt sein und von den Eltern unterschrieben sein (bei vorliegender Volljährigkeit auch von der Schülerin oder dem Schüler).

Anmeldung der Schüler (3) LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche) Bei Vorliegen einer erheblich veränderungsresistenten LRS, deren Behebung bis zum Ende des Bildungsganges nicht möglich war, so dass ein besonderer Ausnahmefall begründet ist, können die Eltern einen Antrag bei der Schule auf Gewährung einer Verlängerung der Arbeitszeit stellen. Hier ist ein entsprechendes Gutachten beizulegen (bis 24.10.2016). Es wird kein Notenschutz gewährt, d. h. keine Verbesserung der Note aufgrund von LRS!

Die Zentrale Prüfung - Ablauf Für jede Schülerin / jeden Schüler wird ein Laufzettel angelegt 1. Schriftliche Prüfung: Download der Aufgaben erfolgt durch die Partnerschule. Die Prüfungsaufgaben werden der RSS in benötigter Anzahl in verschlossenen Umschlägen zur Verfügung gestellt. Über den Ablauf der schriftlichen Prüfungen wird Protokoll geführt. Bei Vorliegen einer erheblich veränderungsresistenten LRS kann eine Verlängerung der Arbeitszeit gewährt werden (bis zu 30 Minuten). Die Prüfungsarbeiten werden von den Fachlehrern der RSS Dortmund gem. der zur Verfügung gestellten Beurteilungs- und Bewertungsvorgaben bewertet. Die Zweitkorrektur erfolgt durch eine Fachkollegin oder einen Fachkollegen der von der oberen Schulaufsichtsbehörde beauftragten staatlichen Schule (Partnerschule). Die Fachlehrkraft der RSS setzt in Abstimmung mit dem Zweitkorrektor die Prüfungsnote fest. Können sie sich nicht einigen, zieht die obere Schulaufsicht eine weitere Lehrkraft einer staatlichen Schule hinzu und die Note wird im Rahmen der vorgeschlagenen Noten durch Mehrheitsbeschluss festgesetzt. Falls keine mündliche Prüfung gewünscht wird, ist die Prüfungsnote zugleich die Endnote!

Die Zentrale Prüfung - Ablauf 2. Mündliche Prüfung (1): Die mündlichen Prüfungen werden in Zusammenarbeit mit der Partnerschule durchgeführt. Der Prüfungsausschuss besteht aus: Ø dem Fachkollegen der RSS als Prüfer Ø dem Prüfungsvorsitzenden (Kollege der Partnerschule) Ø dem Protokollführer (Kollege der Partnerschule) Den Schülern müssen die Chancen und Risiken vor der Anmeldung zur freiwilligen Prüfung bekannt sein. Über den Ablauf der mündlichen Prüfungen wird Protokoll geführt. Als eine Entscheidungsgrundlage für die Meldung zu einer freiwilligen Prüfung bzw. zur frühzeitigen Vorbereitung auf die Prüfung teilt die Fachlehrkraft am Tage der Notenbekanntgabe der Schülerin oder dem Schüler drei Unterrichtsvorhaben aus Klasse 10 und 11 als mögliche Prüfungsgrundlage mit. Die Prüfungsaufgaben werden der Prüfungskommission spätestens zwei Tage vor der Prüfung zur Genehmigung vorgelegt. Die Schüler/Innen können zu gleichen Prüfungsthemen in einer Gruppe von drei Schülern (nacheinander in Einzelprüfungen) geprüft werden. Es besteht keine Auswahlmöglichkeit unter mehreren Aufgaben. Der Prüfling erhält zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung die Aufgabenstellung in schriftlicher Form Die mündliche Einzelprüfung dauert in der Regel 15 Minuten.

Die Zentrale Prüfung - Ablauf 2. Mündliche Prüfung (2): Über die Prüfung wird Protokoll geführt, aus dem hervorgehen muss, in welchem Umfang die Schülerin oder der Schüler die Aufgaben selbstständig oder mit Hilfen lösen konnte. Nach jeder Prüfung oder jedem Block inhaltsgleicher Prüfungen wird über die Prüfungsleistung beraten. Die Fachlehrkraft der RSS macht einen Bewertungsvorschlag. Der Prüfungsausschuss berät über den Vorschlag und beschließt eine Bewertung. Das Ergebnis der mündlichen Prüfung wird in einer ganzen Note ausgedrückt und im Protokoll begründet. im Anschluss setzt der Prüfungsausschuss die Endnote für das Fach aus den Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfung im Verhältnis 1 : 1 fest. Ergeben sich bei der Berechnung Dezimalstellen, so hat der Fachprüfungsausschuss gemäß 6 PO-Waldorf-SI zu verfahren. Die Endnote wird in das Zeugnis übernommen.

Abschließende Informationen Weitere Informationen zu den inhaltlichen Vorgaben und Kompetenzen finden Sie in den Übungsmaterialien des Stark Verlages, welche die Schülerinnen und Schüler für alle Fächer erhalten. Zudem erhalten Sie allgemein frei zugängliche Informationen unter: www.standardsicherung.nrw.de/zp10/

Und nun viel Erfolg!!! Alle Informationen auch auf der Website der Rudolf-Steiner-Schule: www.rss-do.de