Förderkonzept der Dilsbachschule

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Transkript:

Förderkonzept der Dilsbachschule Vorbemerkung Die Einschulung stellt für Kinder einen großen Einschnitt in ihrem Leben dar. Neue Anforderungen in schulischer und persönlicher Hinsicht werden an sie gestellt und auf der Grundlage ihrer bis dahin entwickelten Fertigkeiten und Fähigkeiten, ihrer sozialen und emotionalen Erfahrungen und ihrer individuellen Disposition unterschiedlich bewältigt. Ein Ziel der Dilsbachschule ist, allen Schüler und Schülerinnen einen individuellen Zugang zum Unterricht zu gewähren und sie entsprechend ihrer Begabungen und Fähigkeiten zu fördern. Differenzierte und individuell nutzbare Zugänge zu den Unterrichtsinhalten schaffen dafür die Grundlage. Dennoch treten in einzelnen Fällen Auffälligkeiten zutage, die ohne besondere Fördermaßnahmen nicht bewältigt werden können, so z.b.: Probleme beim Sprechen, Lesen und Schreiben (Schriftspracherwerb), Probleme beim Rechnen besondere Fähigkeiten (Hochbegabung) besondere emotionale Schwierigkeiten / Verhaltensschwierigkeiten sprachliche Probleme aufgrund nichtdeutscher Herkunftssprache Schulfähigkeit Die Ursachen der besonderen Lernschwierigkeiten sind vielschichtig, individuell vielfältig und unterschiedlich ausgeprägt, da sie Ausdruck der komplexen Lernbiographie und Lebenssituation jedes einzelnen Kindes sind. Alle SchülerInnen der Dilsbachschule haben das Recht auf Förderung, spezifische Fördermaßnahmen und auf die Erstellung eines Förderplans beim Auftreten von individuellen Schwierigkeiten, denen mit differenzierenden Maßnahmen im Unterricht nicht umfassend begegnet werden kann. Alle Lehrkräfte der Dilsbachschule arbeiten hierbei eng mit Eltern und außerschulischen Organisationen zusammen. Dem Entstehen von Versagensängsten, Demotivation und Schulfrust kann so intensiv vorgebeugt werden. Das Förderkonzept orientiert sich damit vor allem an den Leitvorstellungen Kooperation und Gesundheit. Pädagogische Grundsätze Das Förderkonzept gilt als Vereinbarung über pädagogische Maßnahmen für das gesamte Kollegium und unterstützt so die Kontinuität der Unterrichts- und Erziehungsprozesse der Dilsbachschule. Der Unterricht richtet sich nach den Fähigkeiten und Fertigkeiten unserer SchülerInnen. Die Weiterentwicklung emotionaler und sozialer Kompetenzen ist neben der Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten wesentliches Erziehungsziel in allen Jahrgangsstufen. Ein grundlegendes Förderprinzip ist dabei auch, die individuellen Bedürfnisse und Lernwege zu verstehen und zu berücksichtigen. Jedes Kind wird mit Eintritt in die Seite 1 von 6

Dilsbachschule deshalb sorgfältig beobachtet und seine Lernfortschritte dokumentiert, damit zu einem frühen Zeitpunkt festgestellt werden kann, ob und in welcher Hinsicht Unterstützungsbedarf besteht. Individuellen Schwierigkeiten wird zunächst mit differenzierenden Maßnahmen begegnet. Absprachen der Lehrkräfte untereinander sind dabei obligatorisch. In Zusammenarbeit mit den Eltern erfahren die SchülerInnen auch im häuslichen Bereich zusätzliche und auf sie abgestimmte Unterstützungsmaßnahmen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden und personellen Ressourcen können als äußere Differenzierungsmaßnahme zusätzlich Förderstunden eingerichtet werden. Außerdem kooperiert die Dilsbachschule in besonderen Fällen mit dem schulpsychologischen Dienst am Staatlichen Schulamt, dem Zentrum für schulische Erziehungshilfe in Babenhausen, der Dr.-Kurt-Schumacher-Schule/Abteilung für Lernhilfe in Reinheim und bei Bedarf mit weiteren außerschulischen Kooperationspartnern. Beschreibung einzelner Förderanlässe a) Besondere Schwierigkeiten beim Sprechen, Lesen, Schreiben und Rechnen Besondere Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen bestehen, wenn über einen längeren Zeitraum keine ausreichenden Lernergebnisse in diesen Kernbereichen erzielt werden, in den anderen Lernbereichen aber altersgemäße Leistungen festzustellen sind. Die besonderen Schwierigkeiten werden in der Klassenkonferenz erörtert und pädagogische Maßnahmen eingeleitet. In Zweifelsfällen werden auch hier der schulpsychologische Dienst, die zuständige Beratungslehrerin der Förderschule oder das Zentrum für schulische Erziehungshilfe zu Rate gezogen. b) Besondere Begabungen Besondere Begabungen werden von den Lehrkräften bei (weit) überdurchschnittlichen Schulleistungen festgestellt. Daraufhin können gezielte schulische Fördermaßnahmen eingeleitet werden. Eine standardisierte Testdiagnostik einer möglichen Hochbegabung ist hierfür aus Sicht unserer Schule nicht erforderlich. Die Feststellung der Diagnose Hochbegabung beruht auf Ergebnissen von Intelligenztests, die von qualifizierten Fachleuten (Diplom-PsychologInnen, Kinderund JugendpsychiaterInnen) durchgeführt werden können. Aus dem Vergleich dieser Ergebnisse mit den durch die Fachlehrer festgestellten Schulleistungen in den einzelnen Lernbereichen (z.b. im sprachlichen, mathematisch-naturwissenschaftlichen oder musischen Bereich) werden Schlussfolgerungen für die Förderplanung gezogen. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin über schulische Fertigkeiten verfügt, mit denen er/sie voraussichtlich auch in der nächsthöheren Klassenstufe ohne allzu großen Lernaufwand bestehen könnte, kann dort ein zwei-/vierwöchiger Probeunterricht erfolgen sofern die Motivation des Kindes und das Einverständnis der Eltern und der beteiligten Lehrkräfte gegeben sind. Hat der Schüler oder die Seite 2 von 6

Schülerin die Anforderungen im Probeunterricht erfüllt, kann er/sie vorversetzt werden. Eine durch einen fachlich qualifizierten Befund nachgewiesene Hochbegabung ist ein Grund für eine vorzeitige Einschulung, wenn auch die persönliche und soziale Schulfähigkeit bzw. -bereitschaft gegeben sind. c) Emotionale Schwierigkeiten Treten bei einem Kind besondere Verhaltensschwierigkeiten oder Auffälligkeiten im emotionalen/sozialen Bereich auf (z.b. ADHS), werden diese längerfristig beobachtet. Zur Förderplanung werden gemeinsam mit den Eltern kleinschrittige Ziele festlegt und als Erziehungsvereinbarungen im Förderplan dokumentiert. Evaluationsgespräche finden in diesem Fall nach Vereinbarung, jedoch in regelmäßigem Rhythmus (z.b. wöchentlich) statt. Eine klinische Untersuchung wird den Eltern im Bedarfsfall mit dem nötigen Respekt nahegelegt. Zur Feststellung des Förderbedarfs kooperiert die Dilsbachschule in Einzelfällen mit dem Zentrum für schulische Erziehungshilfe/Ost in Babenhausen. d) Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache Nur sehr wenige Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache besuchen die Dilsbachschule und werden vor allem durch binnendifferenzierende Maßnahmen und den Besuch des Förderunterrichts unterstützt. Nicht ausreichende Deutschkenntnisse werden oft schon von den Erzieherinnen im Kindergarten festgestellt, spätestens aber bei der Schulanmeldung. Eltern von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache werden bei der Schulanmeldung ihrer Kinder zeitnah über die Bedeutung des Erwerbs der deutschen Sprache informiert. Bei Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache können die Beratungslehrerinnen der Sprachheilschule zu Rate gezogen werden, wenn der Verdacht auf eine Sprachentwicklungsstörung besteht. Eventuell wird dann geprüft, ob sonderpädagogischer Förderbedarf im Sinne der Sprachheilschule vorliegt. Vor Beginn des ersten Schuljahres besteht für die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf mit Zweitsprache Deutsch die Möglichkeit, an Vorlaufkursen zur deutschen Sprache an der Gersprenzschule Reinheim teilzunehmen. Die Lernentwicklung im Vorlaufkurs wird dokumentiert. Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die trotz Empfehlung nicht den Vorlaufkurs besucht haben und weiterhin über nicht ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, können vom Schulbesuch zurückgestellt werden. In allen folgenden Schuljahren basiert die Förderplanung auf der Erhebung des Sprachstandes in den relevanten Bereichen (Wortschatz, Syntax, Grammatik, Textverständnis, Fachsprache). e) Besuch der Vorklasse bei schulpflichtigen, aber nicht schulfähigen Kindern Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, deren allgemeiner Entwicklungsstand nicht den Anforderungen des ersten Schuljahres entspricht, können vom Schulbesuch Seite 3 von 6

zurückgestellt werden. Der Besuch der Vorklasse an der Gersprenzschule Reinheim wird angeraten, wenn dadurch angemessene Förderung zu erwarten ist. Individuelle Förderplanung Beim Auftreten individueller Schwierigkeiten, denen durch binnendifferenzierende Maßnahmen nicht begegnet werden kann, wird ein Förderplan für den betreffenden Schüler / die betreffende Schülerin erstellt. Erreichbare Förderziele werden darin nach Absprache in der Klassenkonferenz konkretisiert und mit allen beteiligten Lehrkräften, den Erziehungsberechtigten und soweit das möglich ist auch mit den Schülerinnen und Schülern abgestimmt. Im Förderplan werden die Ziele und geeignete Maßnahmen detailliert beschrieben. Die individuelle schulische Förderung ist in erster Linie eine Aufgabe der Lehrkräfte. Häusliche Maßnahmen sowie auch Therapien oder Kinder- bzw. Jugendhilfe sind in einigen Fällen zusätzlich ratsam, insbesondere wenn weitere, vor allem psychosoziale Belastungen oder Störungen hinzu kommen. Den Förderplan erstellt die Klassenleitung in Absprache und Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Lehrkräften. Einen festgelegten Zeitpunkt zur Erstellung der Förderpläne gibt es nicht, da es die Absicht aller Lehrkräfte der Dilsbachschule ist, auf eventuelle Schwierigkeiten möglichst schnell zu reagieren. Ebenso kann die Dauer eines Förderzeitraums individuell geplant und mit allen Beteiligten abgesprochen werden. Standardisierte Tests oder Überprüfungsverfahren können zur Feststellung des Förderbedarfs und Förderplanung herangezogen werden, sind aber nicht (allein) maßgeblich, bindend und können nicht eingefordert werden. Weitere Grundlage für die Erstellung des Förderplans sind Beobachtungen des Arbeits- und Sozialverhaltens: im Unterricht (Konzentrationsprobleme, Ablenkbarkeit, Arbeitstempo, vor allem beim Schreiben, Leistungsangst; Probleme nur in einzelnen Fächern?) bei Klassenarbeiten (umgrenzte Defizite in bestimmten Teilleistungen bzw. Fächern) die Beurteilung der Arbeitshefte (Vollständigkeit, Ordnung, Rechtschreibung, Schriftbild) Fördermaßnahmen a) Förderkurse/-stunden Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird versucht, Förderstunden (in den Klassen) oder -kurse (klassenübergreifend) einzurichten; der Umfang ist abhängig von den zugeteilten Förderstunden durch das Kultusministerium und / bzw. von den aktuellen personellen Möglichkeiten der Schule. Alle Kinder, bei denen die besonderen Schwierigkeiten festgestellt wurden, müssen an den eingerichteten Förderkursen teilnehmen. Der Förderunterricht wird in enger Absprache mit der Klassenlehrerin erteilt und richtet sich inhaltlich nach den im Unterricht aktuell behandelten Themen. Zusätzlich werden die SchülerInnen mit computergestützten Lernprogrammen (insbesondere Lernwerkstatt, Cesar Lesen und Schreiben, Budenberg) individuell gefördert. Seite 4 von 6

b) Maßnahmen zur Binnendifferenzierung Folgende Maßnahmen zur Binnendifferenzierung werden an der Dilsbachschule durchgeführt: - besondere Schulaufgaben: Differenzierung nach Schwierigkeitsgrad - spezielle Aufträge bei Gruppenarbeiten - besondere Hausaufgaben c) Nachteilsausgleich Folgende Maßnahmen zum Nachteilsausgleich können bei besonderen Schwierigkeiten gewährt werden, wenn Binnendifferenzierung und Förderkurse sich als nicht hinreichend erwiesen haben: - verlängerte Arbeitszeiten (auch bei Klassenarbeiten) - verringerter Aufgabenumfang - geänderte Gewichtung der Teilnoten - bei Diktaten: Vergleich mit dem Originaltext In besonderen Fällen können nach Absprache mit der Klassenkonferenz weitere Maßnahmen zum Nachteilsausgleich vereinbart werden. Maßnahmen zum Nachteilsausgleich werden nicht im Zeugnis vermerkt. d) Notenschutz Wenn die Schwierigkeiten trotz der vorgenannten Maßnahmen fortdauern, kann Notenschutz (im Sinne einer Abweichung von den Grundsätzen der Leistungsfeststellung und -bewertung) gewährt werden. Im Zeugnis erscheint dann folgende Bemerkung: "In den Fächern. wurde/n das Lesen / die Rechtschreibung nicht / nur eingeschränkt benotet." Der individuelle Leistungsfortschritt bei Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunft ist in den ersten beiden Schulbesuchsjahren besonders zu beachten. Die Benotung im Fach Deutsch wird gegebenenfalls durch eine verbale Beurteilung über die mündliche und schriftliche Ausdrucks- und Verständigungsfähigkeit ersetzt. Die Entscheidung darüber trifft die Klassenkonferenz. Kooperation mit den SchülerInnen und Eltern Die Klassenleitung informiert die Erziehungsberechtigten, wenn individueller Förderbedarf besteht und bezieht sie in die Förderplanung mit ein. Persönliche Besonderheiten, z.b. über die familiäre Situation, bzgl. der kindlichen Entwicklung werden mit Einverständnis der Eltern im Förderplan dokumentiert, ebenso eventuelle außerschulisch durchgeführte Maßnahmen wie Nachhilfeunterricht etc.. Fördergespräche werden mit Eltern und SchülerInnen je nach Bedarf und Situation einzeln und/oder gemeinsam geführt und im Protokoll festgehalten. Seite 5 von 6

Dokumentation und Evaluation Die Fördermaßnahmen werden wie geplant umgesetzt und halbjährlich auf ihre Zweckmäßigkeit hin geprüft, nötigenfalls auch vor dem nächsten eigentlich vorgesehenen Evaluationstermin modifiziert. Der Zeitpunkt für das Evaluationsgespräch wird gemeinsam mit den Beteiligten festgesetzt. Im Evaluationsgespräch wird überprüft, inwieweit gesetzte Ziele erreicht wurden. Gründe für ein eventuelles Nichterreichen der Ziele werden festgehalten sowie wenn nötig- ein neuer Förderzielbogen erstellt. Die Evaluation führt zu einem unter Umständen mehrjährigen Förderkreislauf (Planung - Evaluation - Planung) und zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung. Die Förderpläne sowie Evaluationsbögen werden als wichtige Dokumente, die detaillierter als die Zeugnisse Auskunft über die Lernentwicklung geben, in die Schülerakte übernommen. Zuständigkeiten Die jeweiligen Klassenkonferenzen (Tagung > mindestens einmal pro Halbjahr) Die Gesamtkonferenz der Dilsbachschule hat am 21.11.2006 gemäß 4 Abs.2 der VOLRR folgende Lehrkräfte benannt: Bereich Deutsch (LRS): Ulrike Tränkner Bereich Mathematik (Dyskalkulie): Karin Kalwis-Kummer Anhang: Förderplan der Dilsbachschule Evaluationsbogen Seite 6 von 6