KONZEPT 2017/18. GEESTLANDSCHULE FREDENBECK Oberschule mit gymnasialem Zweig
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- Innozenz Hofer
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1 Inklusion und Kooperation 1. Einleitung 2. Kooperation 2.1. Rahmenbedingungen 2.2. Ziele 3. Inklusion 3.1. Rahmenbedingungen 3.2. Förderpläne 3.3. Leistungsbewertung und Zeugnisse 3.4. Rolle des inklusiv arbeitenden Sonderpädagogen 1. Einleitung Die Herausforderungen, die mit heterogenen Klassen für alle unterrichtenden Lehrer gegeben sind, beinhalten immer die Chance, den Blickwinkel auf die individuellen Lernbedürfnisse aller Schüler zu verändern und neue Lernformen zu erproben. So ist das Erkennen und Anerkennen der Heterogenität der Gruppe eine Möglichkeit und Bereicherung für alle Beteiligten (Schüler, Eltern, Lehrer). Das Soziale Lernen bietet als durchgängiges Unterrichtsprinzip für alle SchülerInnen erweiterte Wege zu einem erfolgreichen Lernen und schulischen Miteinander. 2. Kooperation 2.1 Rahmenbedingungen Seit dem Schuljahr 2012/2013 besteht eine Kooperation zwischen der Geestlandschule und der Förderschule Ottenbeck. Im Schuljahr 2017/2018 befinden sich zwei kooperative Klassen unter dem Dach der Geestlandschule. In diesen Klassen werden SchülerInnen der Förderschule Ottenbeck und SchülerInnen der Geestlandschule in einigen Fächern gemeinsam unterrichtet (u.a. Wirtschaft, Naturwissenschaften, LernZEIT). Die Auswahl der gemeinsam zu unterrichtenden Fächer hängt in den jeweiligen Klassenstufen vom Stundenplan ab. Jede Klasse der Förderschule wird mit zwei Förderschullehrkräften und einer/m pädagogischen Mitarbeiter/in begleitet. Die Klassenräume der KooperationsschülerInnen liegen direkt neben dem Klassenraum der jeweiligen Partnerklasse, so dass ein Zusammenarbeiten zu jederzeit gegeben ist. Hierfür ist eine differenzierte und zielorientierte Unterrichtsplanung des Kooperationsteams wichtig, damit die Lerninhalte auf die verschiedenen Lehrpläne abgestimmt werden können. Die kooperierenden Klassen sind fester Bestandteil der Geestlandschule und nehmen an allen Veranstaltungen und Aktivitäten teil. zuletzt bearbeitet im August 2017 Seite 1
2 2.2 Ziele Die Einrichtung von Kooperationsklassen ist ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zur Inklusion, einer Schule für Alle. Der Schulalltag soll gemeinsam gelebt werden. Das Ziel der Kooperation mit der Förderschule Ottenbeck ist es, die auftretende Vielfältigkeit als selbstverständlich anzusehen. Ziele für die SchülerInnen der Geestlandschule: - Soziale Kompetenzen fördern und ausbauen - Selbstbewusstsein aufbauen, durch die Erfahrung den Lernprozess der Förderschüler aktiv zu unterstützen - Kennenlernen neuer Lernspektren durch ihnen unbekannte Kommunikationsformen (Gebärden, Talker) Ziele für die SchülerInnen der Förderschule: - Fördern und Fordern - Kontakte zu Gleichaltrigen einer Regelschule - Orientieren an Vorbildern - Leben mitten in der Gesellschaft durch Teil des Regelschullebens Ziele für alle SchülerInnen: - Miteinander und voneinander lernen - Gelebte Normalität - Erweiterung der Methodenkompetenz - Begegnungen im Schulalltag auch außerhalb des Unterrichts - Lernen mit allen Sinnen - Ausbau der Medienkompetenz 3. Inklusion 3.1 Rahmenbedingungen An der Geestlandschule werden aktuell SchülerInnen mit den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen in den Bereichen Lernen, emotional-soziale Entwicklung, Sprache, Hören und körperlich-motorische Entwicklung inklusiv beschult. Für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf emotional-soziale Entwicklung übernimmt BESE die Beratung von Eltern und Regelschullehrern. SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Hören und körperlichmotorische Entwicklung werden durch den mobilen Dienst Hören betreut. zuletzt bearbeitet im August 2017 Seite 2
3 Die Förderschullehrkräfte arbeiten mit den SchülerInnen mit den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen Lernen und Sprache. Hierbei werden nur SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Lernen zieldifferent nach den Rahmenrichtlinien der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen beschult. Daraus ergibt sich eine notwendige quantitative und qualitative Differenzierung des Regelschulunterrichts in allen Fächern. In Mathematik, Deutsch und Englisch sollen die Lerninhalte an den individuellen Lernständen der SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf anknüpfen, nach Möglichkeit aber orientiert am aktuellen Unterrichtsgegenstand der Klasse. Erst mit gefestigten Grundlagen ist es diesen SchülerInnen möglich dem Lernstoff der Regelschule zu folgen. Auch in allen anderen Fächern sollen die SchülerInnen am selben Lernstoff arbeiten. Für alle Fächer gilt, dass den SchülerInnen als Unterstützung differenziertes Arbeitsmaterial, eine Reduktion des Umfangs oder zusätzliche Hilfen angeboten werden müssen. Gegebenenfalls erfolgen weitere Unterrichtstunden unter sonderpädagogischer Anleitung. 3.2 Förderpläne Als Grundlage für die Arbeit mit SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist ein Förderplan zu erstellen und halbjährlich zu überarbeiten. In diesem werden die Lernausgangslagen in den einzelnen Fächern sowie das Arbeits- und Sozialverhalten dokumentiert. Anschließend werden kurz- und mittelfristige Zielsetzungen und entsprechende konkrete Maßnahmen und Materialeinsätze formuliert. Der Förderplan wird in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Lehrkräften erstellt. Anschließend wird der Förderplan mit den entsprechenden Maßnahmen mit den Eltern besprochen und von ihnen unterschrieben. Die Einbindung der im Förderplan gesetzten individuellen Lernziele sowie der entsprechenden Maßnahmen in den Regelunterricht ist durch alle beteiligten Lehrkräfte zu gewährleisten. Die fortlaufende Förderplanerstellung gewährleistet eine Dokumentation des Lernverhaltens und der Lernfortschritte des Einzelnen, gibt Tipps und Hilfestellung für den Unterricht des Regelschullehrers und kann zur Erstellung der Zeugnisse herangezogen werden. 3.3 Leistungsbewertung und Zeugnisse Entsprechend ihrer individuell gestalteten Teilnahme am Regelschulunterricht und der Förderplanung sollen SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Lernen nach Möglichkeit an den Klassenarbeiten und weiteren Leistungsüberprüfungen teilnehmen. Aus der vorangegangenen Differenzierung hinsichtlich der Unterrichtsinhalte ergibt sich die Differenzierung der Arbeiten und Überprüfungen. Dies kann inhaltlich zuletzt bearbeitet im August 2017 Seite 3
4 erfolgen und eine Reduktion des Umfangs bedeuten. Zusätzliche Hilfestellungen und Vereinfachungen durch z.b. vorgegebene Lösungsansätze, Auswahl von Lösungen, verbinden statt schreiben, Vorgaben von Formeln, Auswahl an Vokabeln usw. müssen individuell angepasst werden. Die Notengebung erfolgt orientiert am Maßstab der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen bzw. wenn möglich am grundlegenden Niveau der Regelschule. Das Zeugnis von inklusiv beschulten SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Lernen entspricht ab Klasse 5 dem der Regelschule. In den Bemerkungen wird mit dem Datum der behördlichen Feststellung der jeweilige sonderpädagogische Unterstützungsbedarfs dokumentiert. Eine Versetzung in den nächsten Schuljahrgang erfolgt am Ende von Klassenstufen mit gerader Zahl, in allen anderen Jahrgängen steigen die SchülerInnen auf. In jeder Zeugniskonferenz muss für die SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf über diesen reflektiert, abgestimmt und ggf. über die Einleitung des Verfahren zur Feststellung eines (veränderten) sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs abgestimmt werden. Im Protokoll muss eine Formulierung dazu stehen. 3.4 Rolle der inklusiv arbeitenden Förderschullehrkräfte Die Förderschullehrkräfte unterstützen und beraten die Regelschullehrkräfte hinsichtlich förderpädagogischer Grundstrukturen im Klassenunterricht und führen individuelle Fördermaßnahmen durch. Des Weiteren werden individuell notwendige Maßnahmen, Hilfsmittel und Unterrichtsmaterialien dem jeweiligen Förderschüler zu seiner individuellen Unterstützung durch die sonderpädagogische Lehrkraft bereitgestellt und wenn notwendig außerschulische Unterstützungsmaßnahmen koordiniert. Das bereitgestellte Material wird auch in Abwesenheit der Förderschullehrkraft von den Regelschullehrern eingesetzt. Abhängig von zeitlichen und personellen Ressourcen sind im inklusiven Unterricht verschiedene Formen des Teamteachings von Regel- und Förderschullehrkraft denkbar. Planungsverantwortung und Gesprächsanteile können hierbei unterschiedlich gewichtet sein. Es ist wünschenswert, dass beim Teamteaching beide Lehrkräfte gleichermaßen die Arbeit und Entwicklung aller SchülerInnen im Blick behalten, um sich im Anschluss über Lernerfolge und weiteres Vorgehen austauschen zu können. Darüber hinaus sind die Förderschullehrkräfte vorrangig für eine fortlaufende Förderdiagnostik der SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Lernen und Sprache zuständig. Die daraus resultierende Erstellung der Förderpläne und die Beratung von Eltern erfolgen in Zusammenarbeit mit den beteiligten Regelschullehrkräften. zuletzt bearbeitet im August 2017 Seite 4
5 Zusätzlich zur Arbeit mit den SchülerInnen ist die Beratung der Regelschullehrkräfte hinsichtlich weiterer auffälliger oder von Behinderung bedrohter SchülerInnen Aufgabenfeld der Förderschullehrkräfte. Die Beobachtungen aus diagnostischen Verfahren werden dokumentiert und mit den Regelschullehrern besprochen. Mögliche resultierende Maßnahmen sind u.a. Nachteilsausgleiche oder die Einleitung des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. Im gesamtschulischen Kontext beraten und unterstützen die Förderschullehrkräfte die Regelschule bei der Erarbeitung von schulischen Förderkonzepten. Außerdem beraten sie bei der Auswahl und Anschaffung spezifischer Materialien für die formelle und informelle Diagnostik, für den Unterricht und für die individuelle Nutzung durch einzelne SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Des Weiteren beraten sie die Regelschullehrkräfte bei der Erstellung der Zeugnisse der SchülerInnen mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen. zuletzt bearbeitet im August 2017 Seite 5
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