Stand: 06.07.2012. 6. Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR



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Transkript:

6. Transaktionsleistungen Wertpapierdepot Preis in EUR Fremdkosten inländische Börsen Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. Sonstige Handelsplätze, insbesondere ausländische Börsen Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Aufgabe des Dritten/Drittlandes an. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. 6.1 Festverzinsliche Wertpapiere 6.1.1 Abwicklung über eine inländische Wertpapierbörse Grundpreis pro Transaktion 20,00 zzgl. Provision 0 bis 5 T 0,45 % 5 bis 15 T 0,40 % über 15 T 0,30 % A 7

Preis in EUR 6.1.2 Abwicklung über eine ausländische Wertpapierbörse Grundpreis pro Transaktion 50,00 zzgl. Provision 0 bis 5 T 0,45 % 5 bis 15 T 0,40 % über 15 T 0,30 % 6.2 Dividendenwerte Aktien, Kuxe und andere Anteile an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften, Aktienanteile, Genussscheine, Bezug junger Aktien und Bezugsrechte, Investmentzertifikate soweit keine Abwicklung über die Kapitalanlagegesellschaft erfolgt. 6.2.1 Abwicklung über eine inländische Wertpapierbörse Grundpreis pro Transaktion 20,00 a) zzgl. Provision 0 bis 5 T 0,90 % 5 bis 15 T 0,80 % 15 bis 50 T 0,60 % über 50 T 0,40 % b) Bezugsrechte bis 76,69 10,00 A 8

Stand: 23.07.2012 Preis in EUR 6.2.2 Abwicklung über eine ausländische Wertpapierbörse Grundpreis pro Transaktion 50,00 a) zzgl. Provision 0 bis 5 T 0,90 % 5 bis 15 T 0,80 % 15 bis 50 T 0,60 % über 50 T 0,40 % b) Bezugsrechte bis 76,69 10,00 Die Preise im SDirekt-Brokerage sind identisch. 6.3 Limite Erteilung, Änderung, Verlängerung, Streichung (Die Limitgebühr bezieht sich auf erteilte und im Limitzeitraum nicht ausgeführte Aufträge) 6.4 Investmentzertifikate (Abwicklung erfolgt über die Kapitalanlagegesellschaft) 6.5 Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/ Übernahme-/ Rückkaufangebot; Einlösung von Zertifikaten und anderen Finanzinstrumenten; Optionsscheinausübung 8,00 ohne Berechnung von Provision Transaktionspreis 10,00 6.6 Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. A 9

6.7 Informationen über Kosten und Sicherheitsleistungen Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hat in der überarbeiteten Wohlverhaltensrichtlinie vom 9. Mai 2000 gem. Teil B Nr. 1.2 von den Wertpapierdienstleistungsunternehmen eine Kundeninformation u. a. über vereinbarte Geldzahlungen und andere geldwerte Vorteile im Rahmen der Vermittlungstätigkeit gefordert. Festpreisgeschäfte In der Abrechnung, die Sie von Ihrer Sparkasse erhalten, werden Kosten und Spesen nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern sind in die Kalkulation des Festpreises eingegangen. Zudem berücksichtigt die Sparkasse bei der Ermittlung des Kaufpreises regelmäßig eine Handelsspanne. Kommissionsgeschäft Kommt an der Börse für Ihre Rechnung ein Wertpapiergeschäft zustande, erhalten Sie von Ihrer Sparkasse eine Wertpapierabrechnung. Dieser Abrechnung können Sie alle Ausführungsdaten zum Wertpapiergeschäft entnehmen, insbesondere welche Wertpapiere gekauft beziehungsweise verkauft wurden, die Stückzahl, den Geschäftsgegenwert, den Ausführungsort und den Ausführungszeitpunkt, den Ausführungskurs, den Erfüllungstag (Valutatag), bei verzinslichen Wertpapieren die vom Käufer an den Verkäufer zu entrichtenden Stückzinsen, das Entgelt (Provision der Sparkasse für die Auftragsausführung) und die Auslagen und fremden Kosten, die Ihrer Sparkasse bei Ausführung des Auftrages entstanden sind und Ihnen weiter belastet werden. Im Zusammenhang mit der Durchführung der Aufträge kann es zu Geldzahlungen oder der Gewährung von geldwerten Vorteilen durch Dritte an die Sparkasse kommen. Als Beispiel hierfür sind Vergütungen einer Fondsgesellschaft an die Vermittler von Anlagen in Investmentfonds zu nennen. Auch Vergütungen durch Broker, die von der Sparkasse bei der Ausführung der Aufträge im Ausland eingeschaltet werden, sowie durch Börsen und Clearingorganisationen sind international nicht unüblich. Ebenso gewähren Emittenten für den Vertrieb ihrer Emissionen mitunter Vertriebsprovisionen. Entsprechende Zahlungen oder Vergünstigungen werden regelmäßig auf der Grundlage des über einen längeren Zeitraum mit dem Dritten abgewickelten gesamten Geschäftsvolumens vorgenommen, in das auch Kundenaufträge einbezogen sein können. A 10

Investmentgeschäft Vermittlungs-/Bestandsprovisionen Die Fondsgesellschaft gewährt Vermittlern, zum Beispiel Kreditinstituten, in bestimmten Fällen Vergütungen für deren Vermittlungstätigkeit. Hierzu wird vielfach ein von der Fondsgesellschaft vereinnahmter Ausgabeaufschlag teilweise oder ganz an den Vermittler gezahlt oder von diesem vereinnahmt und gemäß den Vereinbarungen mit der Fondsgesellschaft nicht abgeführt. Alternativ oder auch in Ergänzung hierzu werden wiederkehrend meist jährlich Vermittlungsentgelte als so genannte Bestandsprovisionen gezahlt. Die Höhe dieser Provisionen wird in der Regel in Abhängigkeit vom vermittelten Fondsvolumen bemessen. Werden die Investmentanteile unmittelbar bei der Fondsgesellschaft verwahrt, leiten die Gesellschaften mitunter einen Teil der erhaltenen Depotentgelte an den Vermittler weiter. Geschäfte in Optionsscheinen a) Festpreisgeschäfte In der Abrechnung, die Sie von Ihrer Sparkasse erhalten, werden Kosten und Spesen nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern sind in die Kalkulation des Festpreises eingegangen. Zudem berücksichtigt die Sparkasse bei der Ermittlung des Kaufpreises regelmäßig eine Handelsspanne. b) Kommissionsgeschäfte Kommt an der Börse für Ihre Rechnung ein Optionsscheingeschäft zustande, erhalten Sie von Ihrer Sparkasse eine Wertpapierabrechnung. Dieser Abrechnung können Sie alle Ausführungsdaten zum Optionsscheingeschäft entnehmen, insbesondere welche Optionsscheine gekauft beziehungsweise verkauft wurden, die Stückzahl, den Geschäftsgegenwert, den Ausführungsort und den Ausführungszeitpunkt, den Ausführungskurs, den Erfüllungstag (Valutatag), das Entgelt (Provision der Sparkasse für die Auftragsausführung) und die Auslagen und fremden Kosten, die Ihrer Sparkasse bei Ausführung des Auftrages entstanden sind und Ihnen weiter belastet werden. In bestimmten Fällen kann es im Zusammenhang mit der Abwicklung der Aufträge zu Geldzahlungen oder der Gewährung von geldwerten Vorteilen durch Dritte an die Sparkasse kommen. Ein Beispiel hierfür sind Vergütungen durch Broker, die von der Sparkasse bei der Ausführung der Aufträge eingeschaltet werden, sowie Vergütungen von Börsen und Clearingorganisationen. Ebenso gewähren Emittenten für den Vertrieb ihrer Emissionen mitunter Vertriebsprovisionen. Entsprechende Zahlungen oder Vergünstigungen werden regelmäßig auf der Grundlage des über einen längeren Zeitraum mit dem Dritten abgewickelten gesamten Geschäftsvolumens vorgenommen, in das auch Kundenaufträge einbezogen sein können. A 11