Übertrittsprüfungen 2016

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Transkript:

Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Volksschule Kantonale Übertrittsprüfungskommission für die Übertrittsprüfungen an die Sekundar- und Bezirksschulen Übertrittsprüfungen 2016 Adressen Termine Weisungen

VERTEILER * Erziehungsrat * Kantonale Übertrittsprüfungskommission * Inspektorat * Schulleitungen der aargauischen Volksschulen * Schulpflegen der aargauischen Volksschulen * Verantwortliche Personen zur Erstellung der Prüfungsaufgaben * Schulräte der Bezirke Redaktionelle Mitteilungen Die Verordnung über die Übertrittsprüfungen in die Sekundar- und Bezirksschule finden Sie in der SAR, Band 4 / 421.355 sowie im Internet http://www.ag.ch/sar. Einzelne Exemplare der genannten Verordnung sind auch bei der Staatskanzlei, Sekretariat, Tel 062 835 12 70, erhältlich. 32

Inhaltsverzeichnis 1 ADRESSEN... 4 1.1 Kantonale Übertrittsprüfungskommission... 4 1.2 Sekretariat... 5 2 PRÜFUNGSDATEN... 5 2.1 Übersicht... 5 2.2 Prüfungen 1. Aufgabenserie... 5 2.2.1 Prüfung an die 1. Klasse Oberstufe... 5 2.2.2 Prüfung an die 2. Klasse Bezirksschule bzw. 2. Klasse Sekundarschule (6/3 Struktur).. 5 2.3 Nachprüfungen 2. Aufgabenserie... 6 2.3.1 Prüfung an die 1. Klasse Oberstufe... 6 2.3.2 Prüfung an die 2. Klasse Bezirksschule bzw. 2. Klasse Sekundarschule (6/3 Struktur).. 6 3 TERMINE... 7 3.1 Übertrittsprüfungskommission... 7 3.2 Verantwortliche Personen zur Erstellung der Prüfungsaufgaben... 8 3.3 Schulleitungen... 8 4 VORBEREITUNG AUF DIE PRÜFUNG... 9 4.1 Deutsch... 9 4.2 Mathematik... 9 4.3 Französisch 2. Klasse (6/3 Struktur) (Stoffumfang)... 9 4.4 Englisch 2. Klasse (6/3 Struktur) (Stoffumfang)... 9 5 PRÜFUNGSORGANISATION... 9 5.1 Übertrittsprüfungen in die 1. Klasse, Oberstufe... 10 5.2 Übertrittsprüfungen in die 2. Klasse, Oberstufe (6/3 Struktur)... 10 5.3 Vorbereitungsarbeiten... 11 5.4 Krankheitsfälle... 11 5.5 Betrugsfälle... 11 5.6 Durchführung der Prüfung... 11 5.6.1 Aufsicht... 11 5.6.2 Hilfsmittel... 12 5.6.3 Organisation... 12 6 NOTENGEBUNG... 13 6.1 Notengebung für den Übertritt in die 1. Klasse Oberstufe... 13 6.2 Notengebung für den Übertritt in die 2. Klasse Oberstufe (6/3 Struktur)... 13 7 SCHLUSSBERICHT... 13 8 ENTSCHEID ÜBER BESTEHEN UND NICHTBESTEHEN DER PRÜFUNGEN... 13 9 AUFLAGE DER ARBEITEN... 13 10 AUFBEWAHRUNG DER PRÜFUNGSARBEITEN DER SCHÜLER/INNEN... 13 53

1 ADRESSEN 1.1 Kantonale Übertrittsprüfungskommission Präsidentin Erne Esther, Zurlindenstrasse 8, 5000 Aarau Teil. 079 280 92 84, Mail: esther.erne@schule-entfelden.ch Bezirk Aarau Siegenthaler Brigitte, Oberfeldweg 16, 5036 Oberentfelden Tel. 062 723 32 07, Mail: brigitte.siegenthaler@hispeed.ch Bezirk Baden Stein Marianne, Langhaus 4, 5400 Baden Tel. 056 221 20 42, Mail: marianne.stein@bluewin.ch Bezirk Bremgarten Güntert Daniel, Rebbergstrasse 43, 5610 Wohlen Tel. 056 621 80 83, Mail: daniel.guentert@schulewohlen.ch Bezirk Brugg Richner Patrick, Gartenweg 12, 5213 Villnachern Tel. 079 416 75 61, Mail: patrickrichner@hotmail.com Bezirk Kulm Marinucci Jasmin, General Guisanstrasse 32, 5000 Aarau Tel. 062 823 15 24, Mail: jasmin.marinucci@ks-homberg.ch Bezirk Laufenburg Rubin Markus, Mülimatt 430, 5075 Hornussen Tel. 078 715 11 68, Mail: markus.rubin@bluewin.ch Bezirk Lenzburg Killer Oliver, Hauptstrasse 28a, 5506 Mägenwil Tel. 076 446 26 54, Mail: oliver.killer@bluewin.ch Bezirk Muri Merz-Koch Sibylle, Panoramastrasse 19, 5619 Büttikon Tel. 056 610 53 71, Mail: merz-koch.sibylle@schulemuri.ch Bezirk Rheinfelden Eugster Birgit, Langackerstrasse 44, 4332 Stein Tel. 062 873 00 70, Mail: birgit.eugster@bluewin.ch Bezirk Zofingen Speich Anna Gabriele, Bergackerweg 14 B, 4802 Strengelbach Tel. 062 751 69 67, Mail: ganna@bluemail.ch Bezirk Zurzach Schönenberger Annemarie, Huebweg 24, 5426 Lengnau Tel. 056 241 21 19, Mail: a.schoenenberger@gmx.ch 64

1.2 Sekretariat Departement Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau (BKS) Sektion Ressourcen Bachstrasse 15 5001 Aarau Vertreter BKS: Sachbearbeiter: Eichenberger Urs Baumann David Telefon: 062 835 21 21 Telefon: 062 835 21 20 E-Mail: urs.eichenberger@ag.ch E-Mail: david.baumann@ag.ch 2 PRÜFUNGSDATEN 2.1 Übersicht Dienstag, 31. Mai 2016 und Mittwoch, 1. Juni 2016 Dienstag, 7. Juni 2016 und Mittwoch, 8. Juni 2016 Übertrittsprüfungen (1. Serie) Nachprüfungen (2. Serie) 2.2 Prüfungen 1. Aufgabenserie Aufgrund der Strukturreform 6/3 absolvieren die Schülerinnen und Schüler der aktuellen 3. Realbzw. 3. Sekundarschule (Struktur 5/4) die Übertrittsprüfung an eine 2. Sekundar- bzw. 2. Bezirksschule (Struktur 6/3). 2.2.1 Prüfung an die 1. Klasse Oberstufe Dienstag, 31. Mai 2016, Vormittag 08.15 h 09.05 h Mathematik, Problemlösen 09.15 h 10.45 h Deutsch, Texte verfassen Mittwoch, 1. Juni 2016, Nachmittag 13.30 h 14.00 h Mathematik, Fertigkeiten 14.15 h 15.00 h Deutsch, Textverständnis und Wortschatz 15.15 h 16.00 h Deutsch, Grammatik und Rechtschreibung 2.2.2 Prüfung an die 2. Klasse Bezirksschule bzw. 2. Klasse Sekundarschule Dienstag, 31. Mai 2016, Vormittag 08.15 h 09.15 h Mathematik, Problemlösen 09.30 h 10.15 h Deutsch, Textverständnis und Grammatik 10.30 h 11.30 h Deutsch, Texte verfassen Mittwoch, 1. Juni 2016, Nachmittag 13.30 h 14.30 h Fremdsprache 14.45 h 15.15 h Mathematik, Fertigkeiten 75

2.3 Nachprüfungen 2. Aufgabenserie Die Schulen bestellen die Prüfungsaufgaben für die Nachprüfungen direkt bei der Sektion Ressourcen im BKS bis spätestens am Mittwoch, 1. Juni 2016, 17:00 Uhr. 2.3.1 Prüfung an die 1. Klasse Oberstufe Dienstag, 7. Juni 2016, Vormittag 08.15 h 09.05 h Mathematik, Problemlösen 09.15 h 10.45 h Deutsch, Texte verfassen Mittwoch, 8. Juni 2016, Nachmittag 13.30 h 14.00 h Mathematik, Fertigkeiten 14.15 h 15.00 h Deutsch, Textverständnis und Wortschatz 15.15 h 16.00 h Deutsch, Grammatik und Rechtschreibung 2.3.2 Prüfung an die 2. Klasse Bezirksschule bzw. 2. Klasse Sekundarschule Dienstag, 7. Juni 2016, Vormittag 08.15 h 09.15 h Mathematik, Problemlösen 09.30 h 10.15 h Deutsch, Textverständnis und Grammatik 10.30 h 11.30 h Deutsch, Texte verfassen Mittwoch, 8. Juni 2016, Nachmittag 13.30 h 14.30 h Fremdsprache 14.45 h 15.15 h Mathematik, Fertigkeiten 86

3 TERMINE 3.1 Übertrittsprüfungskommission Mittwoch, 10. Februar 2016 Abgabe der Prüfungsunterlagen in elektronischer Form durch die verantwortlichen Personen zur Kontrolle der Prüfungen an die Sektion Ressourcen (david.baumann@ag.ch). Freitag, 12. Februar 2016 Versand der Prüfungen an die Kommissionsmitglieder in elektronischer Form (CD oder E-Mail). Donnerstag, 25. Februar 2016 17:00 19:00 Uhr Sitzung Genehmigung der Prüfungsaufgaben Sitzungszimmer 0.99, Behmen 2, Süd Die Hauptverantwortlichen für die jeweilige Prüfung sorgen dafür, dass die Korrekturen der Prüfungsaufgaben ausgeführt werden. Bis Freitag, 4. März 2016 Montag, 2. Mai 2016 bereinigte Prüfung ans BKS (in elektronischer Form an david.baumann@ag.ch). Eventualsitzung zur Auswertung des Testlaufs Freitag, 6. Mai 2016 Fertige Version der Prüfung wird von den Hauptverantwortlichen für die jeweilige Prüfung in elektronischer Form als Gut zum Druck an die Sektion Ressourcen (david.baumann@ag.ch) zugestellt. Mittwoch, 11. Mai 2016 Jedes Mitglied der Übertrittsprüfungskommission ist im Besitz eines kompletten Prüfungssatzes (ohne Nachprüfungen) durch das BKS (elektronisch). Dienstag, 24. Mai 2016 Lieferung der Prüfungssätze und der Formulare an die durchführenden Schulen (elektronisch oder in Papierform). Die Vertreter der Schulräte in der Übertrittskommission sind für die Organisation zuständig. Donnerstag, 9. Juni 2016 17:00 19:00 Uhr Erstellen der Notenskala Sitzungszimmer 0.99, Behmen 2 97

3.2 Verantwortliche Personen zur Erstellung der Prüfungsaufgaben Freitag, 8. Januar 2016 Abgabe der Prüfungsunterlagen (1. und 2. Serie) an die verantwortlichen Kommissionsmitglieder in elektronischer Form. 3.3 Schulleitungen Bis Freitag, 4. März 2016 Bis Dienstag, 19. April 2016 Bis Freitag, 22. April 2016 Bis Dienstag, 24. Mai 2016 Bis Mittwoch, 1. Juni 2016 Bis Montag, 6. Juni 2016 Schulen, welche eine Übertrittsprüfung durchführen, senden das Meldeformular mit Angabe, für welche Schulen/Gemeinden sie in ihrem Bezirk die Prüfung durchführen, an das Verantwortliche Kommissionsmitglied im Bezirk (gemäss Adressliste auf Seite 4). Anmeldeschluss der Prüflinge an alle Übertrittsprüfungen an die aufnehmende Schule. Schulen, welche die Prüfungen durchführen: Versand des Informationsschreibens an die Eltern und Prüflinge betreffend Prüfungstermine, erlaubte und unerlaubte Hilfsmittel, Verhalten bei Krankheit und Konsequenzen bei Betrug. (Musterbrief ab 31. März 2016 im Schulportal (www.schulen-aargau.ch/bap). Die Schulen, welche die Prüfung durchführen, sind im Besitz der Prüfungssätze. Die Formulare für die Bestellung der Nachprüfung 2. Serie, Punkteverteilung und Schlussergebnisse stehen im Schulportal (www.schulen-aargau.ch/bap) zur Verfügung. Bestellung der Nachprüfung mit entsprechendem Formular im Schulportal (www.schulen-aargau.ch/bap) Meldung der Prüfungsergebnisse mit dem Formular Punkteverteilung an das BKS. (david.baumann@ag.ch). Freitag, 10. Juni 2016 Publikation der Notenskala im Schulportal (www.schulenaargau.ch/bap). bis spätestens Donnerstag, 23. Juni 2016 bis Freitag, 24. Juni 2016 Auflage der Prüfungsaufgaben und Mitteilung der Prüfungsergebnisse an die Eltern. Einreichen der Schlussergebnisse der Übertrittsprüfungen 2016 mit entsprechendem Formular an das BKS (david.baumann@ag.ch). 10 8

4 VORBEREITUNG AUF DIE PRÜFUNG 4.1 Deutsch Es gilt die aktuelle Rechtschreibung! 4.2 Mathematik (Stoffumfang) Übertritt 6. Primarschule 1. Oberstufe Zahlenbuch 6, gemäss Planungshilfe bis Seite 93 Übertritt 3. Klasse Sek. 2. Klasse Bez. Mathbu.ch 8; gemäss Planungshilfe bis Lernumgebung 34 Übertritt 3. Klasse Real. 2. Klasse Sek. Mathbu.ch 8; gemäss Planungshilfe bis Lernumgebung 34 www.schulen-aargau.ch/lehrplan 4.3 Französisch 2. Klasse (6/3 Struktur) (Stoffumfang) Übertritt 3. Klasse Sek. 2. Klasse Bez. "Envol" Band 8 bis Unité 9 Übertritt 3. Klasse Real. 2. Klasse Sek. "Envol" Band 7 bis Unité 5 www.schulen-aargau.ch/lehrplan 4.4 Englisch 2. Klasse (6/3 Struktur) (Stoffumfang) Übertritt 3. Klasse Real. 2. Klasse Sek. New Inspiration 2 bis Unit 8 5 PRÜFUNGSORGANISATION Die Organisation und Durchführung der Prüfungen stützt sich auf die Verordnung über die Übertrittsprüfungen in die Sekundar- und Bezirksschule vom 17. November 2004, SAR 421.355 (www.ag.ch/sar). Die Prüfungen können wie bisher von verschiedenen Schulen zusammen durchgeführt werden. Dies muss den Bezirksvertreter/innen (siehe Adressliste 1.1 kantonale Übertrittsprüfungskommission, Seite 4) bis 4. März 2016 mitgeteilt werden. Die Schulpflegen werden gebeten, die an den Übertrittsprüfungen beteiligten Lehrpersonen zur Erledigung der Korrekturarbeiten für einen Halbtag zu beurlauben. 11 9

Die Prüfungsarbeiten werden von zwei Lehrpersonen (eine Lehrperson der abgebenden Stufe und eine Lehrperson der aufnehmenden Stufe ohne Lehrkräfte der Prüflinge) nach den Vorgaben der kantonalen Prüfungskommission korrigiert und bewertet. Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen können an der aufnehmenden Schule direkt geprüft werden oder aufgrund der Empfehlung der abgebenden Schule auch provisorisch aufgenommen werden. Den Entscheid darüber, wie Privatschüler/innen aufgenommen werden, trifft die Schulpflege der aufnehmenden Schule. Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich an die Prüfung in den nächsthöheren Typus (von Real an Sek., von Sek. an Bez.). 5.1 Übertrittsprüfungen in die 1. Klasse, Oberstufe Deutsch, Texte verfassen Deutsch, Textverständnis und Wortschatz Deutsch, Grammatik und Rechtschreibung Mathematik, Fertigkeiten Mathematik, Problemlösen 90 Minuten 45 Minuten 45 Minuten 30 Minuten 50 Minuten 5.2 Übertrittsprüfungen in die 2. Klasse, Oberstufe (6/3 Struktur) Deutsch, Texte verfassen Deutsch, Textverständnis und Grammatik Mathematik, Fertigkeiten Mathematik, Problemlösen Fremdsprachen, Fertigkeiten, Textverständnis, Grammatik und kommunikative Elemente 60 Minuten 45 Minuten 30 Minuten 60 Minuten 60 Minuten 12 10

5.3 Vorbereitungsarbeiten Die Prüfungssätze (siehe 3.3, Seite 8) werden den durchführenden Schulen durch ein Mitglied der Übertrittsprüfungskommission zugestellt. 5.4 Krankheitsfälle Die Schülerinnen und Schüler sind darauf aufmerksam zu machen, dass Absenzen sofort der Schulleitung der prüfenden Schule gemeldet werden müssen. Wer krank zu einer Prüfung antritt, kann diese nicht wiederholen. 5.5 Betrugsfälle Bei nachgewiesenen unredlichen Handlungen wird die Übertrittsprüfung gesamthaft für ungültig und nicht bestanden erklärt. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind vor Beginn der Prüfung von der Schulleitung des Prüfungsorts darauf aufmerksam zu machen. 5.6 Durchführung der Prüfung 5.6.1 Aufsicht Die Schulleitung weist jeder Gruppe eine Aufsicht zu. Als Aufsichtspersonen können eingesetzt werden: - ein Kollege / eine Kollegin der eigenen oder einer anderen Schule - ein Kollege / eine Kollegin einer anderen Schulstufe - ein Mitglied der Schulpflege Die Aufsichtsperson trägt die volle Verantwortung dafür, dass die Prüfung korrekt verläuft. Zeitvorgaben sind genau einzuhalten. Die Aufsichtsperson soll sich uneingeschränkt der Aufsicht widmen. Ausser den von der Prüfungskommission gebilligten, den Aufgaben schriftlich beigefügten Erklärungen dürfen keine nachhelfenden Anweisungen gegeben werden. Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, dass den Aufsichtspersonen alle Vorschriften zur Durchführung der Prüfung bekannt sind. Die Schulleitung oder eine von ihr bestimmte Person hält sich auf Abruf bereit, um eine lückenlose Aufsicht durchgehend zu gewährleisten. 11 13

5.6.2 Hilfsmittel Die Schulleitung der prüfenden Schule ist verantwortlich dafür, dass die Schülerinnen und Schüler wissen, was sie für die einzelnen Prüfungsfächer mitzubringen haben. Die Schülerinnen und Schüler werden darauf aufmerksam gemacht, dass weder unerlaubte Hilfsmittel noch die bisher im Unterricht verwendeten Lehrmittel zur Prüfung mitgebracht werden dürfen. Elektronische Geräte müssen vor Prüfungsbeginn abgegeben werden. Mobile Telefone sind als Taschenrechner nicht erlaubt. Mathematik 1. Klasse Den Prüfungskandidaten ist bei allen Mathematikserien zusätzlich zum Aufgabenblatt ein kariertes Blatt abzugeben, da es den Schülern freigestellt ist, ob sie die Aufgaben mündlich, halbschriftlich oder schriftlich lösen wollen. Mathematik 2. Klasse (6/3 Struktur) (Material) Für die Lösung der Mathematikaufgaben sind Taschenrechner, Massstab, Geodreieck und Zirkel notwendig. Es sollen karierte Blätter (fünf mm) bereitgestellt werden. Deutsch Texte verfassen 1. Klasse und 2. Klasse (6/3 Struktur) Den Schüler/innen ist gestattet, ihre eigenen Wörterbücher/Schülerduden mitzunehmen. Deutsch Grammatik und Rechtschreibung 1. Klasse Oberstufe Die Verwendung von Wörterbüchern (Duden usw.) ist nicht gestattet. Deutsch Textverständnis und Wortschatz 1. Klasse Oberstufe Die Verwendung von Wörterbüchern (Duden usw.) ist nicht gestattet. Deutsch Textverständnis und Grammatik 2. Klasse Oberstufe (6/3 Struktur) Die Verwendung von Wörterbüchern (Duden usw.) ist nicht gestattet. 5.6.3 Organisation In jeder Bank darf nur ein Prüfling sitzen. Zimmer mit ansteigender Bestuhlung sind nicht statthaft. Unter der optimalen Ausnützung der räumlichen Gegebenheiten ist eine Sitzordnung (mit Schülernamen) auszuarbeiten und der zuständigen Aufsichtsperson zu Beginn der Prüfung abzugeben. Der Plan ist mit den Prüfungsarbeiten aufzubewahren. Die Fremdsprachen F und E enthalten je einen Teil Hörverständnis, die F- und E- Prüfungen an die 2. Klasse (6/3 Struktur) der Bezirks- und Sekundarschule können demnach nicht im selben Raum stattfinden. Sollte ein Text vorgelesen werden müssen, ist dies durch eine Fachperson zu geschehen. 12 14

6 NOTENGEBUNG Die Bewertung nach Punkten erfolgt aufgrund der Angaben auf den Korrekturhinweisen. Die Notenskala (Anzahl Punkte = Note) wird einheitlich von der Übertrittsprüfungskommission aufgrund einer repräsentativen Anzahl von Resultaten vorgenommen. Die festgelegte Notenskala wird den prüfenden Schulen mitgeteilt. Die Schulen liefern nach der Prüfung eine Liste ihrer Resultate ab. Dafür wird den Schulen mit den Prüfungsarbeiten ein Formular (Punkteverteilung) geliefert. Die Bewertung erfolgt in ganzen, halben und Viertelnoten. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Die Arbeiten müssen bis am 6. Juni 2016 korrigiert sein. Die Prüfungsarbeiten von Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie sollen durch die aufnehmende Schule von Fall zu Fall differenziert und individuell beurteilt werden. Ab 10. Juni 2016 ist die festgelegte Notenskala im Schulportal (www.schulen-aargau.ch/bap) abrufbar. 6.1 Notengebung für den Übertritt in die 1. Klasse Oberstufe Für den Übertritt in die 1. Klasse Bezirksschule ist eine Gesamtnote (Mittelwert aller Prüfungsnoten) von mindestens 5.0 und für den Übertritt in die 1. Klasse Sekundarschule von mindestens 4.5 erforderlich. Die Gesamtnote wird auf einen Zehntel gerundet (Übertrittsprüfungsverordnung, 5, SAR 421.355). 6.2 Notengebung für den Übertritt in die 2. Klasse Oberstufe Für den Übertritt in die 2. Klasse Sekundar- beziehungsweise 2. Klasse Bezirksschule (6/3 Struktur) ist eine Gesamtnote (Mittelwert aller Prüfungsnoten) von mindestens 5.0 erforderlich. Die Gesamtnote wird auf einen Zehntel gerundet (Übertrittsprüfungsverordnung, 9, SAR 421.355). 7 SCHLUSSBERICHT Die Ergebnisse der Prüfung werden durch die Schulleitungen mit dem Formular Schlussergebnisse der Übertrittsprüfungen 2016 bis 24. Juni 2016 der Sektion Ressourcen zugestellt. 8 ENTSCHEID ÜBER BESTEHEN UND NICHTBESTEHEN DER PRÜFUNGEN Den Entscheid über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung fällt die Schulpflege der aufnehmenden Schule aufgrund der von der Übertrittsprüfungskommission festgelegten Notenskala. Der Entscheid hat schriftlich mit Rechtsmittelbelehrung zu erfolgen. Der Beschwerdeweg ist der gleiche wie bei den andern Zuweisungsentscheiden der Schulpflegen (Schulrat des Bezirks, Regierungsrat). 9 AUFLAGE DER ARBEITEN Die Prüfungsaufgaben müssen den Eltern und Schulbehörden zur Einsicht aufgelegt werden. Die Schulleitung bestimmt den Zeitpunkt und orientiert die Eltern und Schulpflege (siehe Terminplan S. 8). 10 AUFBEWAHRUNG DER PRÜFUNGSARBEITEN DER SCHÜLER/INNEN Sämtliche Originale der Prüfungsarbeiten sind während mindestens fünf Jahren aufzubewahren, die Notenblätter während zehn Jahren. 13 15