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Transkript:

An die Mitglieder des VKDA 9. Dezember 2013 050 Rundschreiben 9/2013 I. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag Ausbildung (Anlage) II. Mitgliederversammlung 2014 III. In eigener Sache I. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag Ausbildung vom 7. November 2013 (Anlage) Die Gewerkschaften ver.di und vkm hatten fristgerecht zum 31. Dezember 2013 die Vergütungen des Tarifvertrages Ausbildung gekündigt. Entsprechende Tarifverhandlungen wurden am 7. November 2013 geführt. Die Tarifvertragsparteien haben sich auf neue Ausbildungsvergütungen geeinigt. Diese Einigung stand jedoch bis zum 4. Dezember 2013 unter Widerrufsvorbehalt. Nachdem keine der Tarifvertragsparteien dem Ergebnis widersprochen hat, kann die tarifvertragliche Einigung nunmehr veröffentlicht werden.

Seitens des VKDA wurde schon in der Vorbereitung der Verhandlung deutlich, dass es gute Gründe dafür gibt, die Ausbildungsvergütungen stärker zu erhöhen als die Entgelte unserer Tarifverträge. Das beruht zum einen darauf, dass im vergangenen Jahrzehnt die Ausbildungsvergütungen bei den verschiedenen Entgeltrunden der Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen nicht mit erhöht wurden, so dass der Unterschied zum öffentlichen Dienst immer größer wurde. Die Zahl von interessierten und qualifizierten Auszubildenden, insbesondere im Bereich der Pflegeberufe ist stark zurückgegangen, so dass es immer mehr um eine Konkurrenz der Ausbilder geht. Selbstverständlich ist die Höhe der Ausbildungsvergütung nicht das wesentliche Argument für Auszubildende, sich einen Ausbildungsberuf bzw. einen Ausbilder auszuwählen. Es kann jedoch nicht bestritten werden, dass die Ausbildungsvergütung zu den Auswahlkriterien gehört. Die Verhandlungen haben folgendes Ergebnis erbracht: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen - zum 1. Januar 2014 um 3 %, kaufmännisch gerundet. Weitere Erhöhung - zum 1. August 2014 um einen Sockelbetrag von 40,- Euro - Laufzeit bis zum 31. Dezember 2014. Nach dieser Laufzeit sollen Vergütungsverhandlungen zum Tarifvertrag Ausbildung parallel zu den Entgeltverhandlungen zum KTD geführt werden. Der anliegende Änderungstarifvertrag Nr. 5 enthält noch neben einigen redaktionellen Änderungen die wichtige Möglichkeit auch für Auszubildende Ausbildungsentgelt umzuwandeln. II. Mitgliederversammlung 2014 Der Termin der nächstjährigen Mitgliederversammlung ist auf Montag, 1. Dezember 2014, 14.00 Uhr festgelegt worden. Als Tagungsort ist die vorgesehen. Kapelle des Martinshauses in Rendsburg, Kanalufer 48

III. In eigener Sache Wir danken allen, die die Arbeit des Verbandes im zurückliegenden Jahr tatkräftig oder auch nur durch ihre konstruktive Kritik unterstützt haben, ganz herzlich. Wir wünschen Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr. Kunst Geschäftsführer

Änderungstarifvertrag Nr. 5 Anlage zu RS 09/2013 zum Tarifvertrag Ausbildung vom 7. November 2013 Zwischen dem Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA) und - einerseits - der Gewerkschaft Kirche und Diakonie VKM-NE der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirke Hamburg und Nord - andererseits - wird auf der Grundlage der Tarifverträge vom 5. November 1979 Folgendes vereinbart: 1 Änderung des Tarifvertrages Ausbildung Der Tarifvertrag Ausbildung vom 16. Dezember 2002, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 19. April 2012, wird wie folgt geändert: 1. In 1 wird nach der Abkürzung VKDA die Abkürzung -NEK gestrichen. 2. 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 wird Satz 2 gestrichen. b) Dem Paragrafen wird folgender Absatz 4 angefügt: Der Auszubildenden ist auf Wunsch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung gemäß den Regelungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung einzuräumen. Der Durchführungsweg wird vom Ausbildenden bestimmt.

3. In 10 Abs. 1 wird der Begriff 1.11. durch die Worte 1. November ersetzt. 4. In 21 Abs. 2 wird die Jahreszahl 2013 durch die Jahreszahl 2014 ersetzt. 5. Anlage 1 Buchst. a und b erhält folgende Fassung: a) Auszubildende gem. 1 Buchst. a) im ersten Ausbildungsjahr 726,- im zweiten Ausbildungsjahr 774,- im dritten Ausbildungsjahr 819,- im vierten Ausbildungsjahr 891,- b) Auszubildende gem. 1 Buchst. b) und c) aa) Schülerinnen in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege und Altenpflege im ersten Ausbildungsjahr 845,- im zweiten Ausbildungsjahr 914,- im dritten Ausbildungsjahr 1.020,- bb) Schülerinnen in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe 774,-. 6. Anlage 1 Buchst. a und b erhält folgende Fassung: a) Auszubildende gem. 1 Buchst. a) im ersten Ausbildungsjahr 766,- im zweiten Ausbildungsjahr 814,- im dritten Ausbildungsjahr 859,- im vierten Ausbildungsjahr 931,- b) Auszubildende gem. 1 Buchst. b) und c) aa) Schülerinnen in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege und Altenpflege im ersten Ausbildungsjahr 885,- im zweiten Ausbildungsjahr 954,- im dritten Ausbildungsjahr 1.060,- bb) Schülerinnen in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe 814,-.

2 Inkrafttreten Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt 1 Nr. 6 am 1. August 2014 in Kraft. Hamburg, den 7. November 2013 Für den Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA) Für die Gewerkschaften gez. Unterschriften gez. Unterschriften