Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Schutzrichtungen j StGB

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Transkript:

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Schutzrichtungen 174-184 j StGB sexuelle Selbstbestimmung Gefahren der Prostitution Freiheit zur Wahrnehmung sexueller Vorgänge ungestörte sexuelle Entwicklung Minderjähriger

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sexuelle Selbstbestimmung Gefahren der Prostitution Zwang /Ausnutzen schutzloser Lage 177ff., 184i, 188 j StGB sexuelle Übergriff // Nötigung, Vergewaltigung, Belästigung, Gruppentat Ausnutzen institutioneller Abhängigkeit 174 a sexueller Mißbrauch Gefangener pp. 174 b, c sexueller Mißbrauch unter Ausnutzen der Amtsstellung, Beratungs-, Behandlungs-, Betreuungsverhältnisses 180 a Ausbeutung durch Prostitution 232 Menschenhandel 181 a Zuhälterei

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ungestörte sexuelle Entwicklung Freiheit zur Wahrnehmung sexueller Vorgänge 176-176b sexueller Missbrauch v. Kindern 174 174c sexueller Missbrauch Schutzbefohlener, Gefangenen, Kranken, in besonderer Rechtsstellung 180 Förderung sex. Minderjähriger 184 g jugendgefährdende Prostitution 182 sexueller Missbrauch von Jugendlichen 184 h Ausüben verbotener Prostitution 183 a Erregung öff. Ärgernisses 183 exhibitionistische 184 184e Verbreiten von Pornographie, gewalt- und Tierpornografie

Sexueller Übergriff 177 I StGB - Grundtatbestand - andere Person erkennbarer entgegenstehender Wille sexuelle Handlung Duldung von Täterhandlung en Duldung von Dritter eigene sex. am Täter an Dritten mind. Eventualvorsatz

Sexueller Übergriff 177 II StGB - Gleichgestellter Grundtatbestand - andere Person sexuelle Handlung Ausnutzen Willensmängel Ausnutzen phs.//psych. Defizite Überraschungsmoment Nötigung mit empf. Übel Ausnutzen zukünf. Übel Duldung von Täterhandlungen Duldung von Dritter eigene sex. am Täter an Dritten mind. Eventualvorsatz

Sexueller Übergriff 177 IV StGB - Qualifikation I - andere Person sexuelle Handlung Unfähigkeit Willensbildung wg. Krankheit // Behinderung Unfähigkeit Willensäußerung wg. Krankheit // Behinderung Duldung von Täterhandlungen Duldung von Dritter eigene sex. am Täter an Dritten mind. Eventualvorsatz

Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben Sexuelle Nötigung 177 V StGB - gleichgestellte Qualifikation I - Gewalt Ausnutzen einer schutzlosen Lage bzgl. Tätereinwirkung andere Person sexuelle Handlung Duldung von Täterhandlungen Duldung von Dritter eigene sex. am Täter an Dritten

Sexuelle Nötigung / Vergewaltigung 177 VI StGB - Regelbeispiele - Tat nach 177 I V StGB Vollzug des Beischlafes ähnlich erniedrigende, insbesondere in Verbindung mit Eindringen in den Körper gemeinschaft-liche Tatbegehung mind. Eventualvorsatz

Sexuelle Nötigung / Vergewaltigung 177 VII StGB - Qualifizierung - Tat nach 177 I VI StGB Mitführen einer Waffe oder anderen gefährl. Werkzeuges Mitführen eines sonst. Mittel oder Werkzeuges in Gebrauchsabsicht Gefahr der schweren Gesundheitsschädigung mind. Eventualvorsatz

Sexuelle Nötigung / Vergewaltigung 177 VIII StGB - Qualifizierung - Tat nach 177 I, II, III StGB Verwenden einer Waffe oder anderen gefährl. Werkzeuges Körperliche schwere Mißhandlung Gefahr des Todes mind. Eventualvorsatz

Sexueller Übergriff / Vergewaltigung mit Todesfolge 178 StGB - Erfolgsqualifizierung// Qualifizierung - Grundtatbestand 177 I - VIII StGB Tatfolge ursachenspezifischer Gefahrenzusammenhang wenigstens Leichtfertigkeit Verursachung des Todes eines anderen

232 I StGB Menschenhandel - Grundtatbestand - Person in Zwangslage hilflose Person durch Aufenthalt im Ausland Bestimmen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution sexuelle. an einer, vor einer od. an sich von einer dritten Person Ausbeutung RW, beachte: bei Personen unter 21 Jahre auch ohne Ausbeutungs-Charakter

232 III StGB Menschenhandel - Qualifikation Teil 1 - andere Person Tatopfer Kind bandenmäßige Begehung schwere körperliche Mißhandlung Gefahr des Todes gewerbsmäßig

232 IV StGB Menschenhandel - Qualifikation Teil 2 - andere Person Gewalt, Drohung mit empfindlichem Übel oder List Gewalt, Drohung mit empfindlichem Übel oder List Veranlassen der Aufnahme/ Fortsetzung der Prostitution sexuelle. an einer, vor einer od. an sich von einer dritten Person Bemächtigen mit Ziel der Aufnahme/ Fortsetzung der Prostitution

181 a I StGB Zuhälterei - Grundtatbestand - andere Person mit Prostitutionstätigkeit Beziehungen zum Opfer, die über Einzelfall hinausgehen ausbeuten Überwachung bei Tätigkeitsausübung Orts-/Zeit-/Umstandbestimmung bei Tätigkeitsausübung Verhinderung der Aufgabe der Tätigkeitsausübung Bereicherungsabsicht Beachte: Strafbarkeit auch bzgl. Ehegatten!

181 a II StGB Zuhälterei - Priviligierung - andere Person mit Prostitutionstätigkeit Beziehungen zum Opfer, die über Einzelfall hinausgehen Förderung der Prostitution durch Vermittlung sexuellen Verkehrs Einengung der persönlichen / wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit Gewerbsmäßigkeit Beachte: Strafbarkeit auch bzgl. Ehegatten!

176 I, II, III StGB sexueller Missbrauch von Kindern Tatopfer. Kind 176 I: sexuelle 176 II: bestimmen durch Täter an Kind durch Kind am Täter sexuelle durch Dritte an Kind durch Kind an Dritten beachte: 176 III StGB: unbenannte schwere Fälle

176 IV StGB sexueller Missbrauch von Kindern Tatopfer. Kind sex. Handlung bestimmen Einwirken durch Schriften 11 III Einwirken durch porno. Medien und Sprache durch Täter vor dem Kind Kind vor Täter ohne Abs. I, II Absicht zu sex. Handlung durch Kind an/vor Täter und Dritten beachte: 176 VI StGB: Versuch mit Ausnahmen!

176 V StGB sexueller Missbrauch von Kindern Tatopfer. Kind Kind anbieten Opfer besorgen Tatverabredung Taten gem. Abs. I - IV Taten gem. Abs. I - IV Taten gem. Abs. I - IV

176 a II, III StGB schwerer sexueller Missbrauch von Kindern Qualifikationsstufe 2 Tatopfer. Kind Tat nach 176 I, II StGB Täter über 18 Beischlaf / Penetration gemeinschaftlich Gefahr schwerer Gesundheitschädigung / erheblicher Schaden in geistiger / körperliche Entwicklung Taten gem. 176 I-III, IV, VI Täter / Beteiligter Absicht der Verbreitung als porno. Schrift

176 a I StGB schwerer sexueller Missbrauch von Kindern Qualifikationsstufe 1 Tatopfer. Kind Tat nach 176 I, II StGB Wiederholungstat innerhalb von 5 Jahren nach Urteil

176 b StGB sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge Qualifikationsstufe 5 Tatopfer. Kind Tat nach 176, 176a StGB Tod gefahrenspezifischer Ursachenzusammenhang min. Leichtfertigkeit

182 I StGB sexueller Missbrauch von Jugendlichen jugendliches Tatopfer sexuelle bestimmen durch Täter an Opfer durch Opfer am Täter sexuelle Ausnutzung Zwangslage durch Dritte an Kind durch Kind an Dritten Ausnutzung Zwangslage

182 II StGB sexueller Missbrauch von Jugendlichen jugendliches Tatopfer sexuelle durch Täter an Opfer durch Opfer am Täter gegen Entgelt Täter über 18

182 III StGB sexueller Missbrauch von Jugendlichen jugendliches Tatopfer unter 16 durch Täter an Opfer sexuelle durch Opfer am Täter Ausnutzung fehlender Reife Täter über 21 durch Dritte an Kind bestimmen sexuelle durch Kind an Dritten Ausnutzung fehlender Reife Täter über 21

180 I StGB Förderung sexueller Minderjähriger jugendliches Tatopfer unter 16 sexuelle durch Dritte an Opfer durch Opfer an Dritten Vermittlung, Gewähren, Verschaffen von Gelegenheit Beachte: Ausnahmen!

180 II StGB Förderung sexueller Minderjähriger jugendliches Tatopfer Vermittlung / Bestimmen des Opfers durch Täter an Opfer durch Opfer am/ vor Täter sexuelle gegen Entgelt

180 III StGB Förderung sexueller Minderjähriger jugendliches Tatopfer sexuelle durch Dritte an Opfer durch Opfer an Dritten anvertraut zur Erziehung, Ausbildung, Betreuung, Dienst-/Arbeitsverhältnis Mißbrauch der Abhängigkeit

174 I StGB sexueller Missbrauch Schutzbefohlener jugendliches Tatopfer unter 16 jugendliches Tatopfer sexuelle sexuelle durch Täter an Opfer Anvertraut zur Erziehung, Ausbildung, Betreuung leibl. / angenommenes Kind durch Täter an Opfer anvertraut zu Erziehung, Ausbildung, Betreuung, Arbeit, Dienst Mißbrauch Abhängigkeit

174 II StGB sexueller Missbrauch Schutzbefohlener Schutzbefohlener Tat nach 174 I StGB Vornahme sexueller Vornahme sexueller vor Tatopfer durch Täter durch Tatopfer vor Täter

174 b StGB sexueller Missbrauch durch Amtsträger Amtsträger Mitwirkung im Strafverfahren, Maßregelvollzug, behördliche Verwahrung Vornahme sexueller vor Täter am Tatopfer durch Tatopfer am Täter Mißbrauch Abhängigkeit

183 StGB exhibitionistische Täter: Mann Exhibitionistische Handlung Belästigung

183 a StGB Erregung öff. Ärgernisses öffentlich Sexuelle Handlung Erregung Ärgernis bzgl. Handlung Absicht // direkter bzgl. Ärgernis RW,

184 i StGB sexuelle Belästigung Andere Person Körperliche Berührung Sexuell bestimmter Weise Belästigung Kausalität RW, Beachte: Regelbeispiele in Abs. II

184 j StGB Straftaten aus Gruppen Personengruppe Förderung Bedrängung eines Tatopfers Zieltat: 177, 184 i StGB durch ein Gruppenmitglied RW, Beachte: Subsidiarität in Abs. II