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Transkript:

Gebäude 1138 Otto-Klüsener-Haus Im Moore 11B Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäude 1138

Inhalt des Anhangs Brandschutzordnung Teil B 1 Einleitung... 3 2 Brandschutzordnung... 4 3 Brandverhütung... 4 4 Brand- und Rauchausbreitung... 4 5 Flucht- und Rettungswege... 5 6 Melde- und Löscheinrichtungen... 5 7 Verhalten im Brandfall... 5 8 Brand melden... 6 9 Alarmsignale und Anweisungen beachten... 6 10 In Sicherheit bringen... 6 11 Löschversuche unternehmen... 7 12 Besondere Verhaltensregeln... 8 13 Anhang... 9 2

1 Einleitung Dieser gebäudespezifische Anhang zur Brandschutzordnung Teil B der Leibniz Universität Hannover gilt für alle Beschäftigten und Studierenden, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude 1138 Otto-Klüsener-Haus (Im Moore 11B) aufhalten und keine besonderen Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen. Sie ist ein internes Regelwerk der Leibniz Universität Hannover und entbindet nicht von der Verpflichtung, sonstige Arbeitsschutzvorschriften und allgemeine Regeln der Technik zu beachten und einzuhalten. Die Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile: Teil Inhalt Zielgruppe A B B Anhang C Allgemeine Hinweise zum Verhalten im Brandfall (Aushang) Regelungen zum Brandschutz Gebäudespezifische Regelungen zum Brandschutz Zuweisung von besonderen Aufgaben im Brandschutz Alle Personen, die sich in bzw. auf LUH-Liegenschaften aufhalten Alle Mitarbeiter/innen und Studierende von LUH-Liegenschaften Alle Mitarbeiter/innen und Studierende eines LUH-Gebäudes Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandschutz bzgl. einer LUH- Liegenschaft oder eines LUH- Gebäudes (z.b. Brandschutzhelfer) Die Brandschutzordnung mit Unterzeichnung in Kraft. Hannover, den 06.01.2016 gez. Unterschrift Dr. C. Strutz Hauptberuflicher Vizepräsident 3

2 Brandschutzordnung BSO Teil A 3 Brandverhütung Es gilt die Brandschutzordnung Teil B der. 4 Brand- und Rauchausbreitung Um eine Brand- und Rauchausbreitung zu verhindern, sind im Gebäude Brandschutz- und Rauchschutztüren eingebaut, die grundsätzlich geschlossen sein müssen. Es ist verboten, diese Türen mit Gegenständen im geöffneten Zustand zu blockieren. Die mit Feststellanlagen ausgestatteten Türen müssen sich im Brandfall automatisch schließen können. Daher dürfen die offen gehaltenen Türen nicht blockiert werden. Die Schließbereiche müssen freigehalten werden. Darüber hinaus sollten auch alle anderen Türen und Fenster nach Arbeitsschluss geschlossen werden, um eine Brand- und Rauchausbreitung zu verzögern. Die Türen zu den Treppenräumen sind ständig geschlossen zu halten. Beschädigungen oder Störungen dieser Türen sind unverzüglich der Servicezentrale Gebäudemanagement (Tel. (0511 762-) 4440) zu melden. 4

Das Aufhängen von Papieraushängen ist nur an den vorhandenen Pinnwänden erlaubt. Diese sind laufend von alten Aushängen zu befreien und die Anzahl der Aushänge auf das nötige Minimum zu beschränken. Um die Brandlast so gering wie möglich zu halten, ist die Anhäufung brennbarer Stoffe zu vermeiden. Im Gebäude gibt es im Treppenraum eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage mit Bedienstellen im Erdgeschoss und im 5. Obergeschoss. 5 Flucht- und Rettungswege Flucht- und Rettungswege dürfen nicht durch abgestellte Gegenstände eingeengt oder blockiert werden. Im Außenbereich ist auf das Einhalten der Halteverbote zu achten, damit Flächen für die Feuerwehr nicht eingeengt werden. Die Treppenräume sowie die Flure sind brandlastfrei zu halten. Das Aufhängen von Papieraushängen im Treppenraum ist verboten. Gekennzeichnete Notausgänge im Verlauf von Rettungswegen müssen jederzeit von innen ohne Hilfsmittel zu öffnen sein. Sicherheitsschilder und aushängende Flucht- und Rettungspläne, die den innerbetrieblichen Verlauf der Rettungswege sowie sämtliche Feuerlösch- und Meldemöglichkeiten zeigen, dürfen nicht verdeckt und/oder zugestellt werden. Bei Auftreten von Rauch und Wärme ist die Rauch- und Wärmeabzugsanlage über eine der Bedienstellen auszulösen. 6 Melde- und Löscheinrichtungen Feuerwehrnotruf: 112 Von allen Telefonen der Universität kann die Notrufnummer 112 direkt angewählt werden. In Räumlichkeiten, die nicht über ein Telefon verfügen, ist der Notruf über Handys abzusetzen. Die Rauchwarnmelder und die Druckknopfmelder der Hausalarmanlage alarmieren nicht automatisch die Feuerwehr. Nebenstehendes Hinweisschild weist auf die Standorte von Feuerlöschern hin. Diese sind auch im Flucht- und Rettungsplan gekennzeichnet. Alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten, sollen sich mit den Bedienungsanleitungen der Feuerlöscher vertraut machen. 7 Verhalten im Brandfall Es gilt die Brandschutzordnung Teil A (siehe Punkt 2). Im Brandfall ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Unüberlegtes und hektisches Handeln führt zu Fehlverhalten und überträgt sich schnell auf andere Personen. Besonders gegenüber Besucherinnen und Besuchern kann durch das Ausstrahlen von Ruhe und Sicherheit Panik verhindert werden. 5

8 Brand melden Rauch- oder Brandereignisse sind telefonisch über die Notrufnummer 112 zu melden. Dabei sind folgende Angaben zu machen: Wo brennt es? Was brennt? Wie viel brennt? Welche Gefahren? Warten auf Rückfragen! Anschließend ist die Servicezentrale Gebäudemanagement der Universität über die Telefonnummer (0511 762-) 4440 zu benachrichtigen. 9 Alarmsignale und Anweisungen beachten Im Gebäude gibt es eine akustische Alarmierung über eingebaute Lautsprecher in den Rauchwarnmeldern des Hausalarms. Bei Auslösung des Hausalarms durch einen Rauchwarnmelder oder einen Druckknopfmelder ertönt ein auf- und abschwellendes Sirenensignal. Bei Ertönen des Signals sind alle Arbeiten einzustellen, (Lehr-) Veranstaltungen zu unterbrechen und das Gebäude ist unverzüglich über die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen. Ist die Feuerwehr vor Ort, sind deren Anweisungen zu befolgen. Insbesondere darf das Gebäude dann erst nach der Freigabe durch die Feuerwehr wieder betreten werden. 10 In Sicherheit bringen Bei Ausbruch eines Brandes ist der Gefahrenbereich sofort zu verlassen. Dazu sind die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege zu benutzen. Der Aufzug darf dabei nicht benutzt werden. Alle Beschäftigten und Mitglieder der Saalgemeinschaften sorgen dafür, dass Besucher/innen auf dem kürzesten Weg das Haus über den Treppenraum verlassen. Auf Kinder sowie behinderte, verletzte und ältere Personen ist besonders zu achten. Diese sind möglichst mitzunehmen. Ggf. anwesende Tiere sind von ihren Haltern mitzunehmen. Vermisste Personen sind den eintreffenden Einsatzkräften der Feuerwehr umgehend zu melden. Veranstaltungsleiterinnen und Veranstaltungsleiter (z.b. Dozentinnen und Dozenten, aufsichtführende Personen) sorgen im Fall eines Alarm während ihrer Lehrveranstaltungen für die ruhige und geordnete Räumung ihres Lehrraums (Seminarraum, Hörsaal, ). Sind die Flucht- und Rettungswege durch Brandeinwirkung (hohe Temperatur oder Brandrauch) nicht nutzbar, schließen Sie alle Türen und machen Sie sich beim Eintreffen der Einsatzkräfte der Feuerwehr an der nächstmöglichen Gebäudeöffnung (z.b. am geöffneten Fenster) bemerkbar. 6

Der Sammelplatz für das Gebäude befindet sich vor dem Haupteingang des Gebäudes. Alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten, sollen sich mit den aushängenden Flucht- und Rettungsplänen, auf denen auch der zugewiesene Sammelplatz gekennzeichnet ist, vertraut machen. Im Gebäude hängen Flucht- und Rettungspläne aus. Alle Fluchtwege sind mit nebenstehendem Zeichen gekennzeichnet. Die Standorte von Einrichtungen zur Ersten Hilfe sind in den aushängenden Flucht- und Rettungsplänen gekennzeichnet. 11 Löschversuche unternehmen Löschversuche sollen grundsätzlich nur vorgenommen werden, wenn eine Eigengefährdung ausgeschlossen ist. Bei Handfeuerlöschgeräten (tragbare Feuerlöscher) ist darauf zu achten, dass für den brennbaren Stoff auch das geeignete Löschmittel verwendet wird. Im Rechnerraum soll der dort bereitgestellte CO 2 -Feuerlöscher verwendet werden. In den Teeküchen ist besondere Vorsicht geboten, da brennende Speiseöle und Speisefette auf keinen Fall mit Wasser gelöscht werden dürfen. Bei Personenbränden gilt: Am allerwichtigsten ist die sofortige Brandbekämpfung der brennenden Person unter Beachtung des Eigenschutzes. Es ist immer mit irrationalen Handlungen (Flucht) des Verletzten zu rechnen. Brennende Personen können durch verschiedene Verfahren gelöscht werden. Möglich sind Wasser, Feuerlöscher, dichte Gewebe oder das Wälzen auf dem Boden. Sofort nach dem Ablöschen sind bei Bedarf Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Wiederbelebung) durchzuführen. Es ist an die unverzügliche Alarmierung des Rettungsdienstes zu denken. Betroffene Körperstellen kurzzeitig mit Wasser kühlen. Um der Gefahr einer Unterkühlung vorzubeugen, darf dies jedoch nur wenige Minuten dauern. 7

12 Besondere Verhaltensregeln Beim Kochen muss die Küche durchgehend besetzt bleiben. Sind in den Saalgemeinschaften ortsfremde Personen anwesend, sind diese von der Brandschutzordnung zu unterrichten. Die Person, die den Saal als letzte verlässt, stellt sicher, dass alle Nicht-Mitglieder den Saal verlassen sowie alle Türen abgeschlossen sind, alle Fenster geschlossen sind, alle Elektrogeräte (insbesondere Herde und Öfen) abgeschaltet wurden und das Licht ausgeschaltet ist. Die Brandschutzordnung Teil A wird auf jeder Etage ausgehängt. Der Aushang zu den besonderen Verhaltensregeln (siehe Anhang) wird an allen Türen der Saalgemeinschaften angebracht. Festveranstaltungen und Feten sind untersagt, sobald mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist. 1. Veranstaltungen, bei denen mit offener Flamme zu rechnen ist (z.b. Weihnachtsfeiern) 2. Veranstaltungen, bei denen Alkohol in größeren Mengen konsumiert wird 3. Veranstaltungen ab 22:00 Uhr 4. Veranstaltungen, zu denen zusätzliche Brandlasten eingebracht werden (Catering mit Warmhaltung, warmes Essen vor Ort zubereitet, Musikanlagen, Disco-Scheinwerfer, Saalausschmückungen, etc.) 5. Veranstaltungen mit ortsunkundigen und nicht über die Brandschutzordnung informierten Besuchern 6. Veranstaltungen mit mehr Besuchern, als sich sonst üblicherweise im Gebäude aufhalten 7. Mehrere Veranstaltungen zur gleichen Zeit 8

13 Anhang Aushang zu besonderen Verhaltensregeln 9