Tierheim: Immer wieder Streit wegen Kosten Finanzierung Einige Kommunen haben feste Verträge mit der Koblenzer Einrichtung Von unserer Redakteurin Doris Schneider M Koblenz. Rund 400 000 Euro benötigt das Tierheim pro Jahr für den laufenden Betrieb. Die Einnahmen kommen aus vielen unterschiedlichen Quellen. Und immer wieder bleiben sie auch aus, bedauert Gisela Kroppenberg, Vorsitzende des Tierschutzvereins Koblenz und Umgebung, in dessen Trägerschaft das Tierheim ist. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts in der vergangenen Woche war da aus ihrer Sicht ein Schritt in die genau falsche Richtung. In dem verhandelten Fall hatte eine Passantin einen angeleinten Hund auf einem Autobahnparkplatz gefunden (die RZ berichtete) und zur Polizei gebracht. Die rief beim Tierheim Koblenz an, ein Mitarbeiter holte den Hund ab. Die Kosten für die Unterbringung wollte weder die Verbandsgemeinde tragen, in deren Bereich der Parkplatz lag, noch die Polizei. Ein Tierheim wie hier das Koblenzer ist ein kleines Unternehmen. Laufende Kosten, Gehälter der Mitarbeiter und so weiter müssen abgedeckt werden doch immer wieder wird es eng. Spenden sammeln ist ein mühsames Geschäft, und die Kostenübernahme klappt nicht immer reibungslos. Foto: Denise Remmele Immer wieder gibt es Diskussionen, was überhaupt ein Fundtier ist, sagt Gisela Kroppenberg. Nur bei Fundtieren ist nämlich die Kostenübernahme durch die Stadt oder Gemeinde geklärt. Dabei sind die anderen Fälle die viel häufigeren: der Fall einer Frau, die ins Gefängnis muss und in deren Wohnung eine Hündin mit Welpen gefunden wird; der Fall eines Mannes, der mit dem Notarzt ins Krankenhaus gebracht wird und einen Hund zurücklässt, der Fall eines Hundes, dessen Frauchen stirbt und der in der Wohnung neben ihrem Bett gefunden wird, der Fall eines Mietnomaden, der in einer vermüllten Wohnung auch Tiere zurücklässt.
In der Regel gibt es Streit um die Übernahme der Kosten, wenn wir die dann aufnehmen, sagt Kroppenberg. Die Kommunen verweisen darauf, dass die Tiere ja keine Fundtiere sind, sondern noch Besitzer haben. An die sollen wir uns wenden und unsere Kosten einfordern. Das klappe aber in ganz vielen Fällen nicht, weil die Besitzer nicht mehr zu ermitteln sind schon gar nicht für den Tierschutzverein. Eine Kommune hat ja zum Beispiel bei einem Todesfall ganz andere Möglichkeiten, an die Erben heranzukommen. Das Problem bestehe bundesweit, sagt Gisela Kroppenberg. In manchen Tierheimen bleiben die Träger auf bis zu 80 Prozent der Kosten sitzen, in Koblenz sind es rund 60 Prozent. Denn nur mit wenigen Kommunen gibt es feste Vereinbarungen, bei denen eine Pauschale gezahlt wird, die sich vor allem an der Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden orientiert. Eine Pauschale in Höhe von 30 000 Euro jährlich zahlt beispielsweise die Stadt Koblenz an den Verein. Davon werden aber sofort die Kosten für die Pacht, Müllabfuhr, Wasser und anderes mehr abgezogen, sodass rund 16 000 Euro bleiben, so Kroppenberg. Verträge, die die Kostenübernahme regeln, gibt es außerdem mit der Stadt Lahnstein und der Verbandsgemeinde Rhens. Für Bendorf ist der Vertrag gerade ausgelaufen und wird neu verhandelt. Der Vertrag mit der VG Vallendar sei bereits vor zwei Jahren ausgelaufen, so Kroppenberg. Die Pauschalen variieren zwischen 30 und 60 Cent pro Einwohner. Außerdem gibt es eine Reihe Kommunen, mit denen das Koblenzer Tierheim im Einzelfall die Kostenübernahme klärt. Mehr zum Tierheim auf Seite 18 RZ Koblenz und Region vom Dienstag, 26. Februar 2013, Seite 15
Tierschutzverein fordert strengere Regelungen Aufruf Gesetzliche Änderungen könnten den Schutz der Hunde und Katzen enorm erleichtern Von unserer Redakteurin Doris Schneider M Koblenz. Neben der Alltagsarbeit im Tierheim liegen den Koblenzer Tierschützern drei Themen besonders am Herzen: die Kennzeichnungsund Kastrationspflicht für Katzen, die Einführung eines Hundeführerscheins und die Klärung der Kostenübernahme für Tierunterbringungen. 1 Wenn man sich das Leben der Katzen in den Wildkolonien ansieht, die es auch in Koblenz gibt, dann muss man einfach für eine Kennzeichnungsund Kastrationsregelung für die Tiere plädieren, wie es sie in manchen Kommunen schon gibt, sagt Gisela Kroppenberg, Vorsitzende des Tierschutzvereins Koblenz und Umgebung. Denn nur so könne man der Flut der Wildtiere Herr werden. Dieser hübsche Kerl lebt derzeit im Koblenzer Tierheim. Um die Bedingungen, unter denen Hunde bei Privatleuten leben, zu verbessern, fordert der Koblenzer Tierschutzverein auch in Rheinland-Pfalz die Einführung eines Hundeführerscheins für alle, die sich erstmals einen Vierbeiner anschaffen. Foto: Remmele Ein Vorbild, das Kroppenberg auch in Koblenz gern umgesetzt sähe, hat die Stadt Paderborn geschaffen. Im sogenannten Paderborner Modell ist festgelegt, dass Halter, die ihren Katzen (ab fünf Monate) Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen lassen müssen. Als Katzenhalter gilt danach streng genommen auch jemand, der
freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Ausnahmen werden auf Antrag bei Rassekatzen zur Zucht gemacht. Die Stadt Paderborn (und nachfolgend etliche Städte, vor allem in Nordrhein-Westfalen) begründet diese strenge Regelung damit, dass Aufrufe zur freiwilligen Kastration der Tiere nicht den nötigen Erfolg gebracht haben. Da eine freilaufende Katze ab einem Alter von etwa sechs Monaten zweimal im Jahr jeweils vier bis sechs Nachkommen bekommen kann, die wiederum ein halbes Jahr später selbst Junge bekommen könnten, haben die Zahl der ausgesetzten, herrenlosen und verwildert lebenden Katzen und die damit einhergehenden Probleme in sehr starkem Maße zugenommen. Die stellenweise erhebliche Bestandsdichte erhöht die Gefahr der Ausbreitung von Katzenkrankheiten und damit von kranken und leidenden Tieren erheblich, heißt es in der Verordnung der Stadt. Dazu kommt, dass die hohe Katzendichte in städtischen und dörflichen Randbereichen bei bestandsgefährdeten Vogelarten entscheidend zum Erlöschen lokaler Singvogelpopulationen beiträgt. 2 Der Koblenzer Tierschutzverein spricht sich außerdem vehement für die Einführung eines sogenannten Hundeführerscheins aus, der in Niedersachsen jetzt als Reaktion auf gefährliche Beißattacken eingeführt und in Rheinland-Pfalz ebenfalls diskutiert wird. Danach müssen Menschen, die sich erstmals einen Hund anschaffen, nachweisen, dass sie zur Haltung eines Tieres geeignet sind. Die Prüfung für den sogenannten Sachkundenachweis dürfen alle von den Gemeinden anerkannten Vereine, Hundeschulen und Personen abnehmen. Das Hundegesetz nimmt hiervon allerdings von vornherein etliche Hundebesitzer aus. Wer in den vergangenen zehn Jahren für mindestens zwei Jahre ohne Probleme ein Tier gehalten hat, ist genauso befreit wie Jäger, Tierärzte und weitere Gruppen wie zum Beispiel Betreiber von Tierheimen. Familienmitglieder müssen keinen eigenen Hundeführerschein ablegen, um mit dem Tier spazieren gehen zu können. Der Halter übernimmt die Verantwortung, wenn er seinen Hund einem anderen anvertraut. 3 Viele Tierheime in Deutschland haben große Probleme, weil die Kostenübernahme bei der Versorgung von Tieren nicht eindeutig geregelt ist. Sie gehen regelrecht in die Knie, sagt die Koblenzerin Gisela Kroppenberg. So hat der Tierschutzbund auch eine große Kampagne unter dem Motto Rettet die Tierheime gestartet. Auf der Internetseite www.tierschutzbund.de findet sich dazu folgender Appell: Die Tierheime leisten Tag für Tag praktische Tierschutzarbeit, zum großen Teil ehrenamtlich, damit Tiere eine Chance auf ein besseres Leben bekommen. Tierheime sind Tierschutzeinrichtungen sie verstehen sich nicht als ausführende Organe der Behörden, obwohl sie für die Kommunen wichtige Pflichtaufgaben übernehmen wie die Aufnahme von Fundtieren und beschlagnahmten Tieren. Wir erwarten für die Aufgaben, die wir im Auftrag der Kommunen übernehmen, eine kostendeckende Erstattung.
Dazu kommt, dass Spenden und Sponsoring zurückgehen. Viele Menschen wollen heutzutage nicht mehr Mitglied in einem Verein sein. Und: Immer mehr Tiere werden aus finanziellen Gründen abgegeben. RZ Koblenz und Region vom Dienstag, 26. Februar 2013, Seite 18