Umweltrechtliche Grundprinzipien

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Transkript:

Umweltrechtliche Grundprinzipien 1

Ablauf der Veranstaltung 1. Das Nachhaltigkeitsprinzip 2. Das Vorsorgeprinzip 3. Das Verursacherprinzip 4. Weitere Prinzipien 2

Umweltrechtrechtliche Grundprinzipien Ziele Nach diesem Lernblock kann ich die umweltrechtlichen Grundprinzipien aufzählen; kann ich erklären, was das Nachhaltigkeitsprinzip beinhaltet und bedeutet; kann ich erklären, was das Vorsorgeprinzip beinhaltet und bedeutet; kann ich mindestens zwei Beispiele für die Realisierung des Vorsorgeprinzips in der Gesetzgebung aufzählen; kann ich erklären, was das Verursacherprinzip beinhaltet und bedeutet; kann ich die verschiedenen Arten von Störern aufzählen und definieren; kann ich noch weitere umweltrechtlichen Prinzipien aufzählen. 3

1. Das Nachhaltigkeitsprinzip 4

Nachhaltigkeit im ökologischen Sinn 1902: Forstpolizeigesetz (flächenmässige Erhaltung des Waldes; wirtschaftliche Nutzung des Waldes wird auf den Ertrag beschränkt) Art. 73 BV: Bund und Kantone streben ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits an. 5

Nachhaltigkeit: Aspekte 6

Nachhaltige Entwicklung Nachhaltige Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. (Brundtland-Report, 1987) 7

Nachhaltige Entwicklung: Dimensionen 8

Justiziabilität des Nachhaltigkeitsprinzips? (kurze Durchsicht des Entscheids durch Teilnehmende, anschliessend Diskussion im Plenum) Fall Köniz BE: Dimensionierung einer Kiesabbauzone Entscheid des Bundesgerichts vom 23. Februar 2004 (1A.115/2003) 115/2003) Kann mit Erfolg gerügt werden, dass eine Nutzungsplanung gegen das Nachhaltigkeitsprinzip verstösst? Ist das Nachhaltigkeitsprinzip p überhaupt zu berücksichtigen? Wenn ja, wie? Ist Kiesabbau nachhaltig? [URP 2004, 299] 9

2. Das Vorsorgeprinzip 10

Vorsorge 11

Elemente des Vorsorgeprinzips Thema: Die Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen Bekämpfung der Umweltbeeinträchtigungen an der Quelle Eine Vermeidung von Umweltbelastungen ist nur an der Quelle möglich. Entscheidungsregel für den Fall von Unsicherheit: Verzicht auf wissenschaftliche Gewissheit Umkehr der Beweislast Schaffung von Sicherheitsmargen Stichwort: unüberschaubare Risiken Berücksichtigung der Unsicherheiten über langfristige Wirkungen von Umweltbelastungen durch Schaffung von Sicherheitsmargen (je schwerer die drohende Schädigung wiegt und je grösser die Eintritts- Wahrscheinlichkeit, desto eingreifendere Massnahmen der Vorsorge sind geboten) 12

13

14

Beispiele Rechtsgebiet Bestimmung Wortlaut Zweckartikel des At Art. 1Abs. 2USG Im Sinne der Vorsorge sind USG Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen. Immissionsschutzrecht Art. 11 USG 1 Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen und Strahlen werden durch Massnahmen bei der Quelle begrenzt (Emissionsbegrenzungen). 2 Unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung sind Emissionen i so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich h tragbar ist. 3... 15

Beispiele Rechtsgebiet Bestimmung Wortlaut Katastrophen- t Art. 10 Abs. 1 USG Wer Anlagen betreibt oder schutz (Störfallvorsorge) betreiben will, die bei ausserordentlichen Ereignissen den Menschen oder seine natürliche Umwelt schwer schädigen können, trifft die zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt notwendigen Massnahmen. Insbesondere sind die geeigneten Standorte zu wählen, die erforderlichen Sicherheitsabstände einzuhalten, technische Sicherheitsvorkehren zu treffen sowie die Überwachung des Betriebes und die Alarmorganisation zu gewährleisten. 16

Beispiele Rechtsgebiet Bestimmung Wortlaut Umweltgefähr- Art. 26 Abs. 1 USG Stoffe dürfen nicht für dende Stoffe Verwendungen in Verkehr gebracht werden, bei denen sie, ihre Folgeprodukte oder Abfälle bei vorschriftsgemässem Umgang die Umwelt oder mittelbar den Menschen gefährden können. Mit Stoffen darf nur so umgegangen werden, dass Art. 28 Abs. 1 USG sie, ihre Folgeprodukte oder Abfälle die Umwelt oder mittelbar den Menschen nicht gefährden können. 17

Beispiele Rechtsgebiet Bestimmung Wortlaut Abfallrecht Art. 30 Abs. 1 USG Die Erzeugung von Abfällen soll soweit möglich vermieden werden. Gewässer- schutzrecht ht Gewässer- schutzrecht Art. 3 GSchG Art. 19 ff. GSchG Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebo- tene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden. Die Kantone teilen ihr Gebiet nach der Gefährdung der ober- und unterirdischen Gewässer in Gewässerschutzbereiche ein.... 18

Beispiele Rechtsgebiet Bestimmung Wortlaut Gewässer- At Art. 6GSchV 1 Die Behörde bewilligt die schutzrecht Einleitung von verschmutztem Abwasser..., wenn die Anfor- derungen an die Einleitung in Gewässer nach Anhang 3 eingehalten sind. 2 Sie verschärft oder ergänzt die Anforderungen, wenn: a. die betroffenen Gewässer durch die Einleitung des Abwassers die Anforderungen... nicht erfüllen... 19

Übung Verwertung von Speiseöl- und Speisefettabfällen in einer Abwasserreinigungsanlage (Fall Kiesen BE) BGE 133 II 169 Ist das Vorsorgeprinzip bei umweltrechtlichen Bagatellfällen überhaupt anwendbar? Vgl. E. 3.2. Hat das Vorsorgeprinzip p emissionseliminierenden se e e Charakter? a [URP 2007, 818] [URP 2010, 138] 20

3. Das Verursacherprinzip 21

Der Gedanke dahinter Internalisierung externer Kosten Überwälzung von Kosten für Umweltschutzmassnahmen auf den Verursacher: ein reines Kostenzurechnungsprinzip, keine Herleitung von Verhaltenspflichten Gegenstück zum Gemeinlastprinzip Verankerung in der Bundesverfassung: Art. 74 Abs. 2 Zweck: Anreiz zu umweltfreundlichem et eu e Verhalten ate indirekte Verhaltenslenkung e Wer ist Verursacher? 22

Störer- und Verursacherprinzip Begriff des Verursachers ( Eigentümer, Inhaber, Betreiber?) Begriff des Störers Vorbehalt der gesetzlichen Grundlage 23

Störer- und Verursacherprinzip Die verschiedenen Verursacher: - Verhaltensstörer - Zustandsstörer - Mehrheit von Verursachern 24

Ausprägungen (Beispiele) i Immissionsschutzrecht: i ht Art. 20 USG Abfallrecht: Art. 32 Abs. 1/32a USG Altlastenrecht: Art. 32d USG Gewässerschutzrecht: GSchG 60a 25

4. Weitere Prinzipien 26

Überblickbli Prinzip der ganzheitlichen Betrachtungsweise Art. 8 USG Sind für die Verwirklichung eines Projekts verschiedene materiellrechtliche Vorschriften anzuwenden und besteht zwischen diesen Vorschriften ein derart enger Sachzusammenhang, dass sie nicht getrennt und unabhängig voneinander angewendet werden dürfen, so muss diese Rechtsanwendung materiell koordiniert erfolgen... BGE 116 Ib 57 Kooperationsprinzip Art. 41a USG 27

Übung Lesen Sie den NZZ-Artikel Umweltschutz bleibt eine prekäre Aufgabe vom 2. August 2008: Welche Grundprinzipien des Umweltrechts sind im Artikel angesprochen? Der Artikel stellt im Abschnitt Ressourcenschutz am Anfang die konzeptionelle Ebene des Umweltrechts der Ebene der Praxis gegenüber. Worin bestehen die Ziele der unterschiedlichen Ebenen? Welcher Zielkonflikt ist angesprochen? Welche Konflikte innerhalb der Umweltpolitik sind angesprochen? Woraus entstehen sie? 28

Zielkontrolle: Ziele erreicht? Ich kann die umweltrechtlichen h Grundprinzipien i i aufzählen; Ich kann erklären, was das Nachhaltigkeitsprinzip beinhaltet und bedeutet; Ich kann erklären, was das Vorsorgeprinzip beinhaltet und bedeutet; Ich kann mindestens zwei Beispiele für die Realisierung des Vorsorgeprinzips in der Gesetzgebung aufzählen; Ich kann erklären, was das Verursacherprinzip i beinhaltet und bedeutet; Ich kann die verschiedenen Arten von Störern aufzählen und definieren; Ich kann noch weitere umweltrechtlichen Prinzipien aufzählen. 29