Minijobs die Position der IG BAU
Was sind Minijobs? Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig 400 nicht überschreitet ( 8 SGB IV). 2
Die Pauschalbesteuerung ist für den AG teurer wenn Minijob-Regeln gesetzeskonform in der Praxis umgesetzt würden und Minijobber/innen insbesondere den gleichen Bruttostundenlohn wie entsprechende sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigte bekämen, wären Minijobs unter reinen Lohn- und Lohnnebenkostenaspekten für den Arbeitgeber unvorteilhafter als reguläre Arbeitsverhältnisse. Grund ist, dass die Arbeitgeber-Pauschalabgabe für Minijobs rund zehn Prozentpunkte über den Arbeitgeberbeiträgen für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte liegt. 3
Der AG hält sich nur nicht an die Regeln ein Beispiel Eine Beschäftigte mit einem illegalem Verdienst unter Mindestlohn von 5 einem max. Verdienst von 400 könnte maximal 80 Stunden pro Monat arbeiten. Mit einem Stundenlohn von 8,82 käme sie bei 80 Stunden im Monat schon auf 706. Macht eine Differenz von 306. An Sozialversicherungsabgaben fallen für den AG bei 400 max. 120 an. Für 706 müsste er 141 aufwenden. Macht 21 Differenz. Beide Differenzen zusammen ergeben für den AG eine Ersparnis von 327 im Monat für eine Beschäftigte. Wenn dieses Unternehmen deutschlandweit 4.000 geringfügig Beschäftigte hat, beträgt die Ersparnis des AG 1,3 Mio. pro Monat. Das sind pro Jahr gut 15, 6 Mio.. 4
Verteilung der Stundenlöhne im Niedriglohnsektor Vollzeit Teilzeit Minijob unter 5 10,5% 23,8% Rund 66 % der geringfügig Beschäftigten arbeiten für unter 5 die Stunde 65,8% unter 6 13,8% 37,4% 48,8% unter 7 17,7% 37,2% 45,1% unter 8 21,2% 33,7% 45,1% Quelle: IAQ Report 05-2009 08.05.2012 Rie - Teilnehmer der AG Minijobs der IG BAU 5
Die soziale (Nicht)Absicherung der Minijobber/innen Ansprüche an die Sozialversicherung bei Vollzeit/Teilzeit Rentenversicherung Minijob Geringe Ansprüche in Bezug auf Wartezeit und Guthaben; Keine Ansprüche auf Reha-Leistungen oder Renten aufgrund Erwerbsunfähigkeit; Krankenversicherung Keine! Arbeitslosenversicherung Keine! Pflegeversicherung Keine! Unfallversicherung Volle Ansprüche, denn AG muss versichern. 08.05.2012 Rie - Teilnehmer der AG Minijobs der IG BAU 6
Minijobs sind problematisch - Fünf Gründe! 1. Die soziale Absicherung der Beschäftigten ist völlig unzureichend. 2. Minijobber/innen werden die ihnen zustehenden tariflichen Ansprüche oft nicht gewährt. 3. Sie verdrängen eher reguläre Beschäftigung, als zusätzliche Arbeitsplätze für Arbeitslose zu schaffen. 4. Sie erschweren und behindern das gesetzliche Regulativ der Betriebsratsgründung. 5. Letztlich beeinflussen Minijobs die Konzeption des Wohlfahrtsstaates und jeder zusätzliche Minijob ist Sozialversicherungsbetrug 7
Entwicklung Minijobs von 1999-2011 Gebäudereinigung Baugewerbe Gala Bau Landwirtschaft Zuwachs 57,6% 463.876,00 294.380,00 Zuwachs 126,8% 293.644,00 138.126,00 Zuwachs 52,4% 87.011,00 57.094,00 Zuwachs 284,2% 33.300,00 8.668,00 1999 2011 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Eigene Berechnungen; Angaben jeweils für den 30. Juni. 08.05.2012 Rie - Teilnehmer der AG Minijobs der IG BAU 8
Die Entwicklung der Minijobs in der gesamten Wirtschaft von 1999-2011 Gesamte Wirtschaft Zuwachs 101,9% 7.386.881,00 3.658.212,00 Die Zahl der geringfügig Beschäftigten hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. 1999 2011 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Eigene Berechnungen; Angaben jeweils für den 30. Juni. 9
Hauptberuflich Minijobberin Anteil der Minijob-Beschäftigten, für die der Minijob die einzige 7,3 Mio Erwerbstätigkeit darstellt Nahezu zwei Drittel der Minijobs werden von Frauen ausgeübt! 4,8 Mio Fast 45 % aller Minijobber sind Frauen, die den Minijob als einzige Erwerbstätigkeit ausüben! davon 3,2 Mio Frauen Quelle: Hans Böckler Stiftung 2012 Minijobber insgesamt Minijob einzige Erwerbstätigkeit 08.05.2012 Rie - Teilnehmer der AG Minijobs der IG BAU 10
Daten und Fakten zu Minijobs Für die insgesamt rund 7,3 Millionen Minijobber/innen gilt dabei: Es gibt keinen Mythos Minijobs bei privaten Putz-Jobs, denn nur 2,5 % sind in Privathaushalten beschäftigt, der Rest bei gewerblichen Arbeitgebern. 18 % sind 60 Jahre und älter; viele von ihnen dürften auf einen Minijob zur Aufbesserung einer niedrigen Rente angewiesen sein. Rund 64 % sind weiblich. 31,4 % üben den Minijob als Nebenjob zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit aus. Mehr als 86 % arbeiten im Niedriglohnsektor. (die Niedriglohngrenze entspricht einem Stundenlohn von 9, 61 in West- und 6, 81 in Ostdeutschland) 11
Der DGB Vorschlag zur Reform kleiner Arbeitsverhältnisse vom 29. Februar 2012 1. Gleichbehandlung bei den Arbeitsbedingungen Unabhängig von der Arbeitszeit müssen alle Beschäftigten entsprechend ihrer Tätigkeit bei der Entlohnung (Eingruppierung) und den übrigen Arbeitsbedingungen gleich behandelt werden. Die Ausweitung von tariflichen Mindestlöhnen nach dem Entsendegesetz ist eine wichtige Voraussetzung hierfür. Entgeltgleichheit und Mindestlöhne sind zudem Voraussetzung, um überhaupt eine Kontrolle der Arbeitsverhältnisse durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) durchzuführen. Zur Stärkung der Beschäftigung muss die Möglichkeit sachgrundloser Befristungen abgeschafft werden. Der Rechtsanspruch auf Arbeitszeiterhöhung muss gestärkt werden. 12
Der DGB Vorschlag zur Reform kleiner Arbeitsverhältnisse vom 29. Februar 2012 2. Gleichbehandlung durch Stärkung der eigenständigen Sozialversicherung und Altersvorsorge Alle Arbeitsverhältnisse ab dem ersten EURO unterliegen der vollen Sozialversicherungspflicht. Ein möglicher Weg ist die Erweiterung der Gleitzone. 13
Exkurs: Gleitzone bei Einkommen von 1 bis 850 EURO im Monat Entnommen aus: Expertise Mini-Jobs, von Dr. Claudia Weinkopf, IAQ, August 2011 14
Der DGB Vorschlag zur Reform kleiner Arbeitsverhältnisse vom 29. Februar 2012 3. Pauschale Besteuerung beenden Die pauschale Besteuerung der Einkommen aus Minijobs wird beendet. Für die Phase der Umstellung ist eine angemessene Übergangsfristen für die bestehenden Arbeitsverhältnisse notwendig. Dem Gesetzgeber steht es frei, für gesellschaftlich nützliche Tätigkeiten Ausnahmen bei der Besteuerung zuzulassen, z.b. Jugendtrainer im Sportverein. 4. Mini-Jobzentrale bleibt erhalten Zur Entlastung von Arbeitgebern und Privathaushalten bleibt die Mini- Jobzentrale erhalten. 15
Die Botschaft des DGB Vorschlags lautet: Es geht nicht um die Abschaffung von Minijobs also um die Abschaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für die derzeit Betroffenen! Es gibt einen Bedarf an Teilzeit, ohne Frage! Aber er rechtfertigt keine Sonderform am Arbeitsmarkt. Jede Teilzeit kann sozialversicherungspflichtig gestaltet werden. Die Arbeit die Minijobber/innen heute tun wird nicht wegfallen Büros und andere Großgebäude werden auch morgen noch geputzt. Sondern, jede Form der Beschäftigung ist gleich zu behandeln und die Beschäftigten müssen in die sozialen Sicherungssysteme eingebunden sein! 08.05.2012 Rie - Teilnehmer der AG Minijobs der IG BAU 16
Welche Vorteile beinhaltet der Vorschlag für die Beschäftigten in der Gebäudereinigung Es wird leichter, sich gegen Stundenkürzungen und Leistungsverdichtung zu wehren. Die Möglichkeit auf mehr Stunden(mehr Einkommen), ein durchgängiges Arbeitsverhältnis oder sogar Vollzeittätigkeit nimmt zu. Die Chance der Beschäftigten von der Arge wegzukommen wird deutlich besser. Die Möglichkeiten zur Verbesserung der Rente steigen erheblich und somit auch die Chance pünktlich in Rente gehen zu können. Die Möglichkeiten von Steuerrückzahlungen z.b. für Fahrgeld oder das Absetzen von Arbeitskleidung sind gegeben. Es entsteht Anspruch auf Reha-Leistungen. Ansprüche auf Wegezeit-Zahlung oder Mehrstunden könnten entstehen. 08.05.2012 Rie - Teilnehmer der AG Minijobs der IG BAU 17
Was können/müssen wir jetzt in der Gebäudereinigung tun? Den Vorschlag zur Abschaffung von Minijobs auf Betriebs- und Abteilungsversammlungen thematisieren; zum Thema von Fachgruppensitzung machen, sie jetzt einladen und durchführen; in Verbindung mit der Leistungsverdichtung zum 15. Juni diskutieren; den Politikern vor Ort nahe bringen; 08.05.2012 Rie - Teilnehmer der AG Minijobs der IG BAU 18
Danke!! Der Dank gilt im Besonderen aber den Kolleginnen und Kollegen für die kritische Spiegelung der Verhältnisse von Minijobs in der Praxis, ohne Eure Hartnäckigkeit wären wir nicht soweit gekommen! DANKE an die AG Mitglieder: Kerstin Fischer Margit Kizilirmak Elke Luce Susanne Neumann Sabine Pahl Christa Rein Norbert Riediger Iris Santoro Petra Vogel Ingrid Wellmann Frank Lasthaus und all diejenigen, die ich vergessen habe!! 08.05.2012 Rie - Teilnehmer der AG Minijobs der IG BAU 19