Berliner Kommentare. ElektroG. Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Kommentar

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Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Transkript:

Berliner Kommentare ElektroG Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Kommentar Bearbeitet von RAin Dr. Rebecca Prelle, RA Dr. Holger Thärichen, RAin Dr. Andrea Versteyl 1. Auflage 2008 2008. Buch. 382 S. Hardcover ISBN 978 3 503 11017 9 Format (B x L): 13 x 19,5 cm Gewicht: 480 g Recht > Öffentliches Recht > Umweltrecht > Umweltrecht, Technikrecht, Immissionsschutzrecht schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

ElektroG Elektro- und Elektronikgerätegesetz Kommentar Von Dr. Rebecca Prelle Syndikusanwältin bei der Berliner Stadtreinigung Dr. Holger Thärichen Rechtsanwalt Dr. Andrea Versteyl Fachanwältin für Verwaltungsrecht ERICH SCHMIDT VERLAG

Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über dnb.ddb.de abrufbar. Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/978 3 503 11017 9 Zitiervorschlag: Bearbeiter, in: Prelle/Thärichen/A. Versteyl, ElektroG,... Rn... ISBN 978 3 503 11017 9 ISSN 1865-4177 Alle Rechte vorbehalten Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Berlin 2008 www.esv.info Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungen der Deutschen Bibliothek und der Gesellschaft für das Buch bezüglich der Alterungsbeständigkeit und entspricht sowohl den strengen Bestimmungen der US Norm Ansi/Niso Z 39.48-1992 als auch der ISO Norm 9706. Gesetzt aus 8/9 Candida. Satz: multitext, Berlin Druck und Bindung: Hubert & Co., Göttingen

Vorwort Vor fast drei Jahren, am 24. März 2005, ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung bezwecken, um die zu beseitigenden Abfallmengen zu reduzieren sowie den Eintrag von Schadstoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verhindern. Hierfür wurde ein neues Entsorgungssystem geschaffen. Während die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger weiterhin die Erfassung der Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten durchführen, sind die Hersteller grundsätzlich mit Ausnahme des Rechts der Kommunen auf Eigenvermarktung für die Wiederverwendung, Behandlung, Verwertung und Entsorgung dieser Altgeräte verantwortlich. Koordiniert werden die Schnittstellen der Entsorgungsverantwortung von den Kommunen auf die Hersteller durch die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR), die von den Herstellern nach dem Gesetz einzurichten war. Seit zwei Jahren ist das neue Entsorgungssystem operativ wirksam. Die Jahre 2005 und 2006 waren insbesondere von der Organisation, Funktion und Ausstattung der EAR, der Art und Weise der Registrierung der Hersteller bei der EAR, der Meldung und Ausstattung der kommunalen Übergabestellen mit geeigneten Behältnissen, dem Aufbau und Einschwingen des Abholkoordinationssystems sowie Abstimmungen zwischen Herstellern, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Entsorgern geprägt. 2007 trat bezüglich der Abholung der Altgeräte von kommunalen Übergabestellen eine gewisse Konsolidierung ein, wenn auch Vollzugserfahrungen gezeigt haben, dass der bei den Beteiligten erforderliche hohe administrative Aufwand und unterschiedliche Verantwortlichkeiten sich zu Lasten der Qualität der Verwertung der Altgeräte auswirken. Seit Ende 2006 setzen sich erste Gerichtsentscheidungen mit der Vereinbarkeit des ElektroG mit dem Grundgesetz, der Wettbewerbserheblichkeit einzelner Normen des ElektroG, Fragen der Registrierungspflicht und der Rechtmäßigkeit der Gestellungs- und Abholanordnungen auseinander. Im Zuge der 2008 durch die Europäische Kommission erfolgenden Revision der WEEE-Richtlinie auf der Basis der Vollzugserfahrungen stehen einige Fragen an, deren Lösung einen Vorschlag zur Änderung oder Ergänzung der Richtlinie zur Folgen haben könnte: diese betreffen vor allem die europäische Rechtsharmonisierung z.b. durch Vereinheitlichung der Herstellerregistrierung und der zu leistenden finanziellen Garantien, die Optimierung der Abholsysteme und die Nachweisführung von Alt- 5

ElektroG Vorwort gerätemengen und Verwertungsquoten. Weitere Anknüpfungspunkte für Verbesserungen bilden die Abgrenzung von Altgeräten aus privaten Haushalten und Gewerbe, die gerechte Verteilung der Mengen auf die Hersteller und das Erreichen der Zielsetzungen des ElektroG z.b. bei der Wiederverwendung, der stofflichen Verwertung und der individuellen Herstellerverantwortung. Der vorliegende Kommentar setzt sich neben den Erläuterungen der einzelnen Vorschriften mit den Anwendungsproblemen, den Vollzugserfahrungen, den Handlungsmöglichkeiten der Beteiligten und den ersten gerichtlichen Entscheidungen auseinander. Berlin im Februar 2008 Dr. Rebecca Prelle Dr. Holger Thärichen Dr. Andrea Versteyl 6

Inhaltsverzeichnis Vorwort................................................ 5 Abkürzungsverzeichnis................................... 9 Literaturverzeichnis...................................... 15 Gesetzestext............................................ 19 Einleitung.............................................. 43 Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 49 1 Abfallwirtschaftliche Ziele............................ 49 2 Anwendungsbereich................................. 67 3 Begriffsbestimmungen............................... 94 Abschnitt 2 Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten 127 4 Produktkonzeption.................................. 127 5 Stoffverbote........................................ 133 6 Einrichten der Gemeinsamen Stelle, Registrierung, Finanzierungsgarantie................................ 148 7 Kennzeichnung..................................... 175 8 Vertrieb mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik....... 180 Abschnitt 3 Sammlung, Rücknahme, Behandlungsund Verwertungspflichten 185 9 Getrennte Sammlung................................ 185 10 Rücknahmepflicht der Hersteller...................... 240 11 Behandlung........................................ 251 12 Verwertung........................................ 266 13 Mitteilungs- und Informationspflichten der Hersteller..... 277 Abschnitt 4 Gemeinsame Stelle, zuständige Behörde 289 14 Aufgaben der Gemeinsamen Stelle.................... 289 15 Organisation der Gemeinsamen Stelle.................. 305 16 Aufgaben der zuständigen Behörde.................... 314 7

ElektroG Inhaltsverzeichnis Abschnitt 5 Beleihung 323 17 Ermächtigung zur Beleihung.......................... 323 18 Aufsicht............................................ 330 19 Beendigung der Beleihung............................ 334 Abschnitt 6 Schlussbestimmungen 339 20 Beauftragung Dritter................................. 339 21 Widerspruch und Klage............................... 345 22 Kosten............................................. 351 23 Bußgeldvorschriften.................................. 358 24 Übergangsvorschriften................................ 367 25 Inkrafttreten........................................ 370 Stichwortverzeichnis...................................... 373 8