Products Solutions Services PED in der Messtechnik Druckgeräterichtlinie 97/23/EG Sicherheitskonformität von Anlagen CH-Druckgeräteverordnung 819.121 Folie 1 PED in der Messtechnik Kurzvorstellung Regina Staats G-T/Technische Sicherheit Colmarer Str. 6 79576 Weil am Rhein Regina.Staats@de.endress.com Tel. +49 7621 975-435 Fax +49 7621 975-20435 Folie 2
PED in der Messtechnik Was sind Druckgeräte gemäß Richtlinie bzw. Verordnung? Behälter Inkl. überhitzungsgefährdete Druckgeräte zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser mit T > 110 C Rohrleitungen Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion druckhaltende Ausrüstungsteil mit einem max. zulässigen Druck PS von mehr als 0,5 bar. Zum Druckgerät gehören auch direkt an drucktragenden Wänden angebrachte Teile wie Flansche, Stutzen Kupplungen Stützen, Aufhängevorrichtungen usw. Folie 3 PED in der Messtechnik Definitionen Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion: Einrichtungen, die zum Schutz des Druckgerätes bei einem Überschreiten der zulässigen Grenzen bestimmt sind. Diese müssen vom Hersteller als solche spezifiziert und auf den Markt gebracht werden. Ein Druckmessgerät ist in der Regel kein Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion, da der Druck nur gemessen werden kann Druckhaltende Ausrüstungsteile: Einrichtungen mit einer Betriebsfunktion, die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen. Diese erfordern ein inneres druckbeaufschlagtes Volumen. Folie 4
PED in der Messtechnik NAMUR Empfehlung NE 80 Folie 5 Druckbeaufschlagtes Gehäuse - Definition Definition aus der NE 80 (Namur-Empfehlung): Einrichtungen mit Betriebsfunktion, die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen. Weist ein Gerät kein druckbeaufschlagte Gehäuse auf ( kein eigener Druckraum ) so liegt kein druckhaltendes Ausrüstungsteil im Sinne der Richtlinie vor. Beispiele hierfür sind Messumformer mit Flansch oder Einschraubstück oder Temperaturschutzhülsen. Diese Teile werden wie z. B. ein Flansch oder ein Stutzen gehandhabt. Sie benötigen kein CE-Kennzeichen und keine Konformitätserklärung. Bei der Entwicklung und der Fertigung solcher Geräte muss der Stand der Technik beachtet werden. Folie 6
Einordnung der Druckgeräte Zulauf 1 Rohrleitungen MSR-Geräte 5.15 Dampf Behälter Einrichtungen mit einer Betriebsfunktion, die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen Kondensat Produkta bzug druckhaltendes Ausrüstungsteil Folie 7 PED in der Messtechnik Geltungsbereich der PED Die Druckgeräterichtlinie gilt für Entwurf Fertigung Konformitätsbewertung von Druckgeräten und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von > 0,5 bar Überdruck Folie 8
PED in der Messtechnik Ausschlüsse Die Druckgeräterichtlinie gilt nicht für z. B. Einfache Druckbehälter Ortsbewegliche Druckbehälter Geräte als Bestandteil von Maschinen Aufzügen Beschränkt auf Geräte Elektrischen Betriebsmitteln mit höchstens Medizinprodukten Kategorie I Gasverbrauchseinrichtungen Zusammenbau von Druckgeräten, der auf dem Gelände des Anwenders unter seiner Verantwortung erfolgt Folie 9 PED in der Messtechnik Druckgeräterichtlinie 97/23/EG (DGRL oder PED) Zusammenfassung: Messgeräte mit einem Messbereich (PS) > 0,5 bar und < 200 bar bzw. Nenndurchmesser < DN 25 werden nicht in einer Kategorie eingestuft, sondern entsprechen nach Artikel 3 Abs. 3 der guten Ingenieurpraxis (nur geringes Gefahrenpotential). Geräte nach Artikel 3 Abs. 3 (die der guten Ingenieurpraxis entsprechen) dürfen kein CE-Kennzeichen erhalten. Ein Gerät, dessen einzige druckbeaufschlagte Oberfläche ein Flansch oder ein Anschlussstück ist, ist kein druckhaltendes Ausrüstungsteil z. B. Füllstandsgrenzschalter Folie 10
PED in der Messtechnik Definition Gase und Flüssigkeiten Gase, verflüssigte Gase, unter Druck gelöste Gase, Dämpfe und diejenigen Flüssigkeiten, deren Dampfdruck bei der zulässigen maximalen Temperatur um mehr als 0,5 bar über dem normalen Atmosphärendruck liegt. Flüssigkeiten, deren Dampfdruck bei der zulässigen maximalen Temperatur um höchstens 0,5 bar oberhalb dem normalen Atmosphärendruck liegt. Folie 11 Druckgeräterichtlinie 97/23/EG (DGRL) Zertifikat AD 2000-Merkblatt Herstellung und Prüfung von Druckbehältern Allgemeine Grundsätze für Auslegung, Herstellung und damit verbundene Prüfungen AD 2000- Merkblatt HP0 Folie 12
Druckgeräterichtlinie AD 2000-Regelwerk Was ist das AD 2000-Regelwerk? Allgemein anerkannte Regeln der Technik für Druckbehälter Sicherheitstechnische Anforderungen für Ausrüstung, Aufstellung und Kennzeichnung Berechnung Herstellung und Prüfung Werkstoffe Die technische Spezifikation "AD 2000- Regelwerk" konkretisiert alle wesentlichen Sicherheitsanforderungen, die nach der europäischen Druckgeräterichtlinie (97/23/EG) erfüllt werden müssen. AD = Arbeitsgemeinschaft Druckbehälter Folie 13 MSR-Geräte Füllstand-, Druck oder Analysengeräte fallen nicht unter die Druckgeräterichtlinie Bestätigt durch den TÜV Folie 14
Druckgeräterichtlinie Druckgeräterichtlinie 97/23/EG (DGRL) Bescheinigungen Folie 15 V < 0,1 liter max Druck PS < 200 bar DGRL, Art. 3, Absatz 3 kein CE-Zeichen zulässig MSR-Geräte Folie 16
Einstufung nach Gefahrensituation Einflussgrößen Aggregatszustand des Mediums - gasförmig oder flüssig Gefährlichkeit des Mediums z. B.: giftig, entzündlich, explosiv Resultat Bei geringer Gefahr - sind Druckgeräte nach guter Ingenieurpraxis ausreichend (Art. 3 - Abs. 3) Je nach Gefahrengrad sind Geräte der Kategorie 1...3 erforderlich gespeicherte Energie -Druck x Volumen Folie 20 Fluide: Einordnung in Gruppe 1 oder Gruppe 2? Fluide - Gruppe 1 Fluide - Gruppe 2 explosionsgefährlich hochentzündlich, leicht entzündlich, brandfördernd entzündlich d. h. wenn die max. zulässige Temperatur über dem Flammpunkt liegt Alle nicht unter Gruppe 1 fallenden Fluide gesundheitsgefährlich, umweltgefährlich, ätzend. überhitzter Dampf usw. und Stoffe ohne gefährliche Eigenschaften wassergefährdend ätzend sehr giftig giftig Folie 21 Stoffeigenschaften
Zuordnung der Kategorie Gase Flüssigkeiten Fluide Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 1 Gruppe 2 gefährliche Fluide alle andern Fluide gefährliche Fluide alle andern Fluide Behälter Diagramm 1 Diagramm 2 Diagramm 3 Diagramm 4 Rohrleitung Diagramm 6 Diagramm 7 Diagramm 8 Diagramm 9 Folie 22 Wann ist ein nach DGRL kategorisiertes Gerät erforderlich? Hat das Gerät ein eigenes Druckvolumen? Ja Druckgerät im Sinne der DGRL, z.b.: Durchflussmessgeräte, Durchflussarmaturen, Druckmittler Netze für Wasser/ Abwasser; Fernleitungen; Betriebsdruck 0,5 bar; Nennweite NW 25 Nein Nein Nein Mediumseigenschaften Druckvolumen 1 Liter unbekannt oder instabiles Gas? und P 200 bar (Siehe Rückseite) Medium gasförmig? Nein, d.h. Flüssig Nein Standardgerät Trifft eine oder mehrere der Bedingungen zu, dann Standardgerät Ja Beispiele: - Cerabar mit Manometeranschluss -Deltabar mit Imulseleitung: nach Artikel 3 (3) Standardgerät o.k. Standardgerät Ja Ab NW 32 grundsätzlich Gerät nach Kaetegorie III erforderlich Ja Ja, d.h. Gasförmig im Sinne der DGRL Max. Dampfdruck bei max. Betriebstemperatur > 1,5 bar (siehe Rückseite) PN DN 6 10 16 25 40 64 100 160 50 65 80 100 125 150 200 250 300 350 400 500 600 700 800 900 Folie 25 Ja= Gruppe 1 600 Medium explosiv oder toxisch? Ja- Gruppe 1 Medium explosiv oder toxisch? (Siehe Rückseite) PN Nein= Gruppe 2 DN 6 10 16 25 40 64 100 160 50 Nein = Gruppe 2 65 80 100 125 150 200 250 300 350 400 500 600 700 800 900 1000 PN PN DN 6 10 16 25 40 64 100 160 DN 6 10 16 25 40 64 100 160 50 50 65 65 80 80 100 125 100 150 125 200 150 250 200 300 350 250 400 300 500 350 400 700 500 800 600 900 700 1000
PED in der Messtechnik Wann muss PED in der Messtechnik berücksichtigt werden Folie 32 Druckgeräterichtlinie 97/23/EG Qualitäts- -Module A A1 B B1 C1 D D1 E E1 F G H H1 Interne Fertigungskontrolle Interne Fertigungskontrolle mit Überwachung der Abnahme EG-Baumusterprüfung EG-Entwurfsprüfung Konformität mit der Bauart Qualitätssicherung Produktion Qualitätssicherung Produktion Qualitätssicherung Produktion Qualitätssicherung Produktion Prüfung der Produkte EG-Einzelprüfung Umfassende Qualitätssicherung Umfassende Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung und besonderer Überwachung der Abnahme Kat. I Kat. II Kat. III Kat. IV Grundlegende Sicherheitsanforderungen: - 3.1 Werkstoffzeugnis - Stückprüfung Druckfestigkeit Modul A Modul A1 D1 E1 Modul B1+D B1+F B+E B+C1 H Modul B+D B+F G H1 Folie 33
Wie stellt E+H Kategorie III sicher? Beispiel: PROWIRL Vortex 1. EG Baumusterprüfung = Modul B einer benannten Stelle: Stoomwezen BV (NL) 2. Konformität mit der Bauart = Modul C1 3. Stückprüfung Grundlegende Sicherheitsanforderungen 3.1B-Werkstoffzeugnis für drucktragende Teile 2.3 Zeugnis für Druckprüfung Folie 34 EG-Baumusterprüfung Promag Folie 35
Wie sind Druckgeräte zu beschaffen? Besteller Spezifikation Bestelltext Werksstandart Technisches Datenblatt Kennt die Einsatzanwendung national geregelter Bereich Herstellung Hersteller Auslegung Lieferant Konstruktion Fertigung Prüfung Konformitätsbewertung Kennzeichnung Dokumentation Kann Geräte liefern, kennt aber die Einsatzbedingungen nicht Bereich Folie 36 der Richtlinie 97/23/EG Wie sind Druckgeräte zu beschaffen? Besteller Muss wissen was er braucht Kenntnis des Prozesses, in welchen das Druckgerät eingesetzt werden soll Hat Kenntnisse der Auslegungsbedingungen Folie 37
Bestellinformationen Folie 38 Bestellinformationen Folie 39
Kennzeichnung Folie 41 Konformitätserklärung Folie 42
Resümee Füllstand-, Druck-, Temperatur- und Analysen-Messgeräte fallen nicht unter die Richtlinie Kein eigenes, druckbeaufschlagtes Volumen oder geringes Gefahrenpotenzial Ausnahmen beachten: Rohrdruckmittler, hohe Drücke >200 bar Genauere Betrachtungen bei Durchflussmessungen Bis DN 25 können grundsätzlich Standardgeräte verwendet werden Abhängig von der Anwendung ist eine DGRL-Option erforderlich Bestandschutz Bei wesentlichen Änderungen d.h. andere Kategorie muss neu beurteilt werden Wirtschaftliche Abwägung Preiswertere, anwendungsspezifische Ausführung nach Kategorie oder grundsätzlich allgemeingültige, lagerfähige Variante in Kategorie III (ab DN 32) Folie 43 Products Solutions Services Offene Diskussion mit den Teilnehmern Die Referenten stehen Rede und Antwort Folie 44