R U N D S C H R E I B E N

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "R U N D S C H R E I B E N"

Transkript

1 R U N D S C H R E I B E N FAK, WE, ZUV, SB-DUB Bearbeiter/in: Walther von Loebenstein Schlagwort : Prüfung von Druckbehältern Der Präsident Gruppe H Stellenzeichen / Tel. Datum: SDU L / Dezember 2016 Dieses Rundschreiben ersetzt: Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz Merkblatt (AUM) Nr. 1.3 Druckbehälter Sehr geehrte Damen und Herren, das anhängende Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz Merkblatt (AUM) Nr. 1.3 Druckbehälter gibt die Regelung an der TU Berlin wieder und ist Grundlage für die Unterweisung im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Es legt die Betreiberverantwortung fest und regelt die Prüfung der Druckbehälter. Bitte melden Sie Ihre Druckbehälter mit dem anhängenden Formblatt. In Forschung und Lehre an der TU Berlin sowie in der Haustechnik kommen vielfältige Arten von Druckbehältern zum Einsatz. Um die z.t. auch sehr hohen Gefährdungen, die von ihnen ausgehen können, zu mindern, sind unterschiedliche Maßnahmen und insbesondere Prüfungen notwendig sowie eine zentrale Erfassung. Das AUM 1.3 Druckbehälter wurde grundlegend überarbeitet und der derzeitigen Rechtslage und organisatorischen Regelung an der TU Berlin angepasst. Es behandelt den Betrieb und das Prüfen von Druckbehältern mit einem zulässigen Betriebsdruck von mehr als 0,5 bar (Überdruck). Dazu zählen auch Autoklaven, aber auch z.b. Rohrleitungen. Auf Druckgasflaschen wird hier ausdrücklich nicht eingegangen, da für sie besondere Vorschriften und technische Regeln gelten. Außerdem kommen an der TU Berlin in der Regel Leihflaschen zum Einsatz, für deren Prüfungen der Hersteller bzw. der Inverkehr-Bringer zuständig ist. Dieses Merkblatt bietet eine erste Orientierung zum Thema Druckbehälter, für eine abschließende Beurteilung muss oft die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln Betriebssicherheit oder weitere Rechtsquellen zusätzlich herangezogen werden. Das AUM finden Sie im Internet bei SDU unter dem TUB-Direktzugang: Für Beratungen in Einzelfragen wenden Sie sich gerne an IVC 8-1, Herrn Hartwig (App ) bzw. an meine Stabsstelle SDU (Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz) unter der Leitung von Frau Walther von Loebenstein, App , sdu@tu-berlin.de dort auch direkt an SDU 11, Herrn Kühn (App ). www. tu-berlin.de/?5394. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag G. Borchert KANZLER (m.d.w.d.g.b.)

2 Arbeitsschutz - Umweltschutz Gesundheitsschutz Der Präsident Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz Tel.: sdu@tu-berlin.de Merkblatt Nr. 1.3 Stand: November 2016 Druckbehälter Betrieb von Druckbehältern an der TU Berlin Dieses AUM ersetzt das AUM 1.3 vom Juli 1999 Inhalt 1 Rechtliche Grundlagen Definitionen Betreiber an der TU Berlin / Service für Professor(innen) Prüfungen Prüfung vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen Wiederkehrende Prüfungen Prüffristen... 4 Formblatt... 5 Dieses Merkblatt behandelt den Betrieb und das Prüfen von Druckbehältern mit einem zulässigen Betriebsdruck von mehr als 0,5 bar (Überdruck). Dazu zählen Autoklaven sowie Rohrleitungen für Gefahrstoffe und Dampf- und Heißwassererzeuger. Auf Druckgasflaschen wird hier nicht eingegangen, da für sie besondere Regelungen und technischen Regeln gelten. Außerdem kommen an der TU Berlin in der Regel Leihflaschen zum Einsatz, für deren Prüfungen der Hersteller bzw. der Inverkehrbringer zuständig ist. 1 Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen für den Betrieb von Druckbehältern sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), zuletzt geändert am und die dazugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere: TRBS 1201 Teil 2 - Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck TRBS Allgemeine Anforderungen TRBS Gefährdungen durch Dampf und Druck AUM Nr. 1.3 Druckbehälter November (5)

3 Weiterhin gelten folgende Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Für neu hergestellte und auf dem Markt bereitgestellte Druckgeräte gilt außerdem die Richtlinie 2014/68/EU (Inverkehrbringen) und die 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV, Druckgeräteverordnung) vom Für einfache Druckbehälter gilt die 6. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (6. ProdSV, Verordnung über einfache Druckbehälter) vom Beide Verordnungen regeln die Beschaffenheitsanforderungen an die Druckbehälter. Bei der Beförderung gefährlicher Güter mit ortsbeweglichen Druckgeräten gilt die Richtlinie 2010/35/EG (Transportable pressure equipment concil directive - TPED). 2 Definitionen Druckgeräte sind Behälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile, gegebenenfalls einschließlich an drucktragenden Teilen angebrachter Elemente wie Flansche, Stutzen, Kupplungen, Trageelemente, Hebe-Ösen ( 2 Abs. 3, 14. ProdSV). Rohrleitungen zum Befördern von Fluiden sind keine Druckbehälter. Hierfür gelten besondere Regelungen. Ein Druckbehälter ist ein geschlossenes Bauteil, das zur Aufnahme von unter Druck stehenden Fluiden (Gase, Dämpfe und Flüssigkeiten) ausgelegt und gebaut ist, einschließlich der direkt angebrachten Teile bis hin zur Vorrichtung für den Anschluss an andere Geräte. Ein Behälter kann mehrere Druckräume aufweisen. Außer den sogenannten einfachen Druckbehältern sind Druckbehälter Druckgeräte im Sinne der EU-Druckgeräterichtlinie (Richtlinie 2014/68/EU). Einfache Druckbehälter nach der 6. ProdSV 2 sind dazu bestimmt, nur Luft oder Stickstoff aufzunehmen und werden keinerlei Flammenwirkung ausgesetzt. Ihr maximaler Betriebsdruck liegt bei 30 bar und das Produkt aus diesem Druck und dem Fassungsvermögen des Behälters (p V) beträgt höchstens bar*liter. Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) sind z. B. TÜV, Dekra, GTÜ. Sie werden von der zuständigen Landesbehörde nach 37 Absatz 1 und 2 ProdSG benannt und über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bekannt gemacht. Eine Liste der ZÜS finden Sie unter Ueberwachungsstellen.html. Zur Prüfung befähigte Personen sind nach 2 (6) BetrSichV Personen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen. Nach Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 3 BetrSichV müssen zu Prüfung befähigte Personen darüber hinaus eine einschlägige technische Berufsausbildung haben sowie über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten verfügen. Sie müssen außerdem ihre Kenntnisse durch Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen auf dem aktuellen Stand halten. Wesentliche Veränderung ist jede Änderung, die die Anlage soweit verändert, dass sie den Sicherheitsmerkmalen einer neuen Anlage entspricht. Prüfpflichtige Änderung ist jede Maßnahme, durch welche die Sicherheit eines Arbeitsmittels beeinflusst wird. Instandsetzungsmaßnahmen können z.b. solche Maßnahmen sein. 3 Betreiber an der TU Berlin / Service für Professor(inn)en Betreiber sind verantwortlich für den sicheren Betrieb der Anlagen. Betreiber von Druckbehältern, die zur Haustechnik gehören, ist die Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV). Die Betreiberpflicht dafür wird von der Abteilung Gebäude- und Dienste-Management, Team Fachtechnik (IVC) wahrgenommen. Die Veranlassung und Bezahlung der vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) erfolgt ebenfalls durch das Team IVC. AUM Nr. 1.3 Druckbehälter November (5)

4 Betreiber von Druckbehältern in den Fachgebieten, Zentraleinrichtungen und Instituten, die für Forschung und Lehre eingesetzt werden, sind die jeweiligen Leitungen bzw. GD. Bei Anlagen, die von mehreren Fachgebieten des Instituts genutzten werden, ist Betreiber der/die Geschäftsführende Direktor/in (GD). Als Service ermittelt IV C über öffentliche Vergabeverfahren die Dienstleister für die Druckbehälterprüfungen und stellt diese den Fachgebieten und Instituten zur Verfügung. Fachgebietsleitungen organisieren die Prüfungstermine, beauftragen und bezahlen den Dienstleister. Bitte melden Sie Ihre Druckbehälter an IV C und SDU (Formblatt in der Anlage). Bitte senden Sie Kopie der Prüfdokumente für das zentrale Controlling an IV C. 4 Prüfungen Druckbehälter und Druckbehälteranlagen sind überwachungsbedürftige Anlagen nach 2 Abs. 13 BetrSichV. Sie müssen einer Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden. Die Prüfungen können bei Behältern mit geringerem Gefährdungspotential von einer befähigten Person, bei Behältern mit höherem Gefährdungspotential müssen sie von einer Zentralen Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt werden. 4.1 Prüfung vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen Die Druckbehälter und Druckbehälteranlagen sind vor der erstmaligen Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen zu prüfen. Bei der Prüfung vor Inbetriebnahme ist zu prüfen, ob alle benötigten technischen Unterlagen vorliegen und ob ihr Inhalt plausibel ist. Es muss geprüft werden, ob die Anlage und Anlagenteile entsprechend der BetrSichV errichtet wurden und in einem sicheren Zustand sind. Für die Prüfung erforderliche Unterlagen sind: EG-Konformitätserklärung und technische Unterlagen vom Hersteller mit den sicherheitsrelevanten Informationen, Gefährdungsbeurteilung mit Hinweisen auf Restgefahren vom Betreiber, Unterlagen zu den festgelegten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen vom Betreiber. Die Prüfung nach einer prüfpflichtigen Änderung darf sich darauf beschränken zu prüfen, ob die Anlage entsprechend der BetrSichV geändert wurde und sicher funktioniert. (Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 4.2 BetrSichV) 4.2 Melden Sie prüfpflichtige Änderungen an Ihren Druckbehältern (Formblatt in der Anlage) für das zentrale Controlling, auch spätere Neubeschaffungen, an IV C und SDU. Informieren Sie IV C und SDU bei Außerbetriebnahme Ihrer Druckbehälter. Wiederkehrende Prüfungen Die Druckbehälter und Druckbehälteranlagen und ihre Anlagenteile sind wiederkehrend zu prüfen. Dabei ist nach Anhang 2, Abschnitt 5 der BetrSichV festzustellen, ob: die benötigten o.g. Unterlagen vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist, sich die Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und sicher verwendet werden kann und die festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen wirksam sind. Wiederkehrende Prüfungen bestehen aus äußeren Prüfungen, inneren Prüfungen und Festigkeitsprüfungen. AUM Nr. 1.3 Druckbehälter November (5)

5 Abweichend davon müssen Versuchsautoklaven zusätzlich nach jeder Verwendung ( 17 in Verbindung Anhang 5) durch eine befähigte Person geprüft werden Äußere Prüfungen beinhalten die Prüfung des äußeren Zustandes und die Prüfung der sicherheitsrelevanten Ausrüstung auf Vorhandensein, Zustand und Funktionsfähigkeit Innere Prüfungen bestehen aus einer Prüfung der drucktragenden Wandung, einer Prüfung der sicherheitsrelevanten Ausrüstungen auf Vorhandensein, Zustand und Funktionsfähigkeit und einer Prüfung der Übereinstimmung der Aufstellung mit den Angaben der Prüfunterlagen Die Festigkeitsprüfung besteht aus einer statischen Druckprüfung mit Wasser zum Nachweis einer entsprechenden Sicherheit gegenüber dem zulässigen Betriebsdruck. 4.3 Prüffristen Die Prüffristen werden vom Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und dürfen 10 Jahre nicht überschreiten. An der TU Berlin sind in der Regel Druckbehälter der Prüfgruppen III und IV in Betrieb. Für diese Druckbehälter gelten die in Tabelle 1 aufgeführten Prüffristen. Für die Zuordnung der Druckbehälter zu den Prüfgruppen sind das Volumen, der maximal zulässige Druck und das enthaltene Medium einzubeziehen. Genaue Angaben dazu finden Sie im Anhang 2 Abschnitt 5 BetrSichV. SDU erhält mindestens jährlich von IV C die Auflistung und Ergebnisse der wiederkehrenden Prüfungen. Bei Fragen zur Eingruppierung Ihres Druckbehälters oder den Prüffristen oder wenn Sie andere Medien als Druckluft und Stickstoff verwenden kontaktieren Sie IV C (Herrn Hartwig, IVC8-1, Tel , markus.hartwig@tu-berlin.de) oder SDU. Tabelle 1: Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen (Höchstfristen) Anlagenteil Äußere Prüfung Innere Prüfung Festigkeitsprüfung Kategorie IV, sofern das Produkt aus maximal zulässigem Druck p und Volumen V 1 Jahr 5 Jahre 10 Jahre (Einheit: Bar mal Liter) größer als ist Dampfkessel 1 Jahr 3 Jahre 9 Jahre Kategorie III, sofern das Produkt aus maximal zulässigem Druck p und Volumen V 1 Jahr 5 Jahre 10 Jahre (Einheit: Bar mal Liter) kleiner als ist (aber größer als 200) Einfache Druckbeh. bis 30 bar, sofern das Produkt aus maximal zulässigem Druck p und Volumen V 1 Jahr 5 Jahre 10 Jahre (Einheit: Bar mal Liter) kleiner ist Rohrleitungen, gefahrstoffführend 5 Jahre - 5 Jahre Beratung kann bei SDU eingeholt werden SDU@tu-berlin.de, Tel oder direkt bei SDU11, Herrn Kühn, Tel oder SDU10, Frau Höschel, Tel Dieses AUM 1.3 ist eine offizielle Mitteilung und gehört zu Ihren Unterlagen des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass die Regelungen dieses Merkblattes in Ihrem Bereich umgesetzt werden. Vielen Dank. M. Walther von Loebenstein SDU Leitende Sicherheitsingenieurin, Leitende Umweltbeauftragte AUM Nr. 1.3 Druckbehälter November (5)

6 Formblatt zur Erfassung der Druckbehälter Das ausgefüllte Formblatt bitte an IV C und in Kopie an SDU senden. Betreiber der Druckbehälter Fakultät: zur Anzeige von prüfpflichtigen Änderungen an Druckbehältern Ansprechperson: Institut: Fachgebiet: Leitung: Gebäude / Sekr.: Name Vorname: Tel.-Nr.: / Mobil-Nr.: lfd.- Nr. Raum Fabr.-Nr. Volumen V [Liter] Druck p [Bar] Medium / Verwendungszweck Prüfgruppe (<III, III, IV) Erstinbetriebnahme (Datum) Sicherheitstechnische Bewertung Art der Prüfung Datum der letzten Prüfung Fälligkeitsdatum der nächsten Prüfung Kommentar Äußere Prüfung Innere Prüfung Festigkeitsprüfung Sonderprüfungen Ersatzprüfungen Angaben zur prüfpflichtigen Änderung AUM Nr. 1.3 Druckbehälter November (5)

Tabellen für die Prüfungen gemäß BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Punkt 5

Tabellen für die Prüfungen gemäß BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Punkt 5 TABELLE 1: HÖCHSTFRISTEN FÜR DIE WIEDERKEHRENDEN PRÜFUNGEN VON ANLAGENTEILEN DURCH EINE ZÜS Anlagenteil Tabelle Äußere Innere Festigkeitsprüfung Dampfkessel (BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 5.9)

Mehr

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v. Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während

Mehr

Herzlich Willkommen! Albrecht Förster. heliotec Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbh

Herzlich Willkommen! Albrecht Förster. heliotec Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbh Herzlich Willkommen! Albrecht Förster 1 Der Betrieb von Druckanlagen im Licht der Betriebssicherheitsverordnung 25. Windenergietage 08.-10.11.2016, Potsdam Albrecht Förster 2 BetriebsSicherheitsVerordnung

Mehr

Auswirkungen der Betriebssicherheitsverordnung auf Kälteanlagen

Auswirkungen der Betriebssicherheitsverordnung auf Kälteanlagen DKV 2002, Magdeburg AA II.1, Sicherheitsfragen, Normung und Umrüstung Auswirkungen der auf Kälteanlagen Peter Wohlmuth TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

Mehr

Prüfen von Anlagen in. explosionsgefährdeten Bereichen

Prüfen von Anlagen in. explosionsgefährdeten Bereichen Prüfen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Dipl.-Ing. Gerd Siering TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG Saalfelder Str. 33 06110 Halle (Saale) Tel: 0345-5686-764 Fax: 0345-5686-725 GSM: 0160-8884957

Mehr

BetrSichV 10. Info-Tag beim Informationszentrum für Kälte-, Klima- und Energietechnik

BetrSichV 10. Info-Tag beim Informationszentrum für Kälte-, Klima- und Energietechnik 10. Info-Tag beim Informationszentrum für Kälte-, Klima- und Energietechnik 6/2017 KISC-Schrempf+Kreß Partnerschaft e.p. - www.kiscnet.com 1 KISC Ihr Partner BetrSichV 6/2017 KISC-Schrempf+Kreß Partnerschaft

Mehr

EK ZÜS-Geschäftsstelle im VdTÜV

EK ZÜS-Geschäftsstelle im VdTÜV EK ZÜS-Geschäftsstelle im VdTÜV Beschluss des EK ZÜS zum Arbeitsgebiet ZÜS Druckanlagen BD-007 rev 1 [D] Abgestimmt im EK ZÜS 12. Sitzung, TOP 9.1 29.11.2011 20. Sitzung, TOP 8.1 04.11.2015 Erläuterungen

Mehr

Druckgeräte/-behälter und einfache Druckbehälter

Druckgeräte/-behälter und einfache Druckbehälter Druckgeräte/-behälter und einfache Druckbehälter Merkblatt für Betreiber Geltungsbereich: Behälter für Gase, verflüssigte Gase, unter Druck gelöste Gase, Dämpfe und Flüssigkeiten, deren Dampfdruck bei

Mehr

Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung

Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung DRGS Consulting wirtschaftliche und rechtssichere Umsetzung gesetzlicher Anforderungen beim Anlagenbetrieb Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung Fachveranstaltung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung

Mehr

Die neue BetrSichV Die Zeit rennt!

Die neue BetrSichV Die Zeit rennt! Die neue BetrSichV Die Zeit rennt! Stand der Novellierung der BetrSichV und Konsequenzen für die überwachungsbedürftigen Anlagen Februar 2015 Judith Ortenburger Folie 1 Inhalt 1 Begründung, Historie, Aufbau

Mehr

Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung

Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, P. Dürdoth 26.11.2012 Rechtsgrundlagen Ursprung der BetrSichV: EU-Richtlinie 89/655/EG und 95/63/EG Inhalte gelten europaweit Umsetzung

Mehr

Prüfung von Druckanlagen. Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS

Prüfung von Druckanlagen. Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS Prüfung von Druckanlagen Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS Prüfung von Druckanlagen, Guterl, 03-2011 28.03.2011 Waren- und Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt - Gerätesicherheit

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung

Betriebssicherheitsverordnung Betriebssicherheitsverordnung Auswirkungen auf die Überwachung von Dampfkesseln, Druckbehältern und Rohrleitungen 26.11.2002 1 Beschaffenheitsanforderungen Beschaffenheitsanforderungen gemäß EG-RL Bauprod.-

Mehr

Wiederkehrende Prüfung von Anlagen und Anlagenteilen

Wiederkehrende Prüfung von Anlagen und Anlagenteilen Wiederkehrende Prüfung von Anlagen und Anlagenteilen IGV Positionspapier 01.09.2016 Ind Industriegaseverband e.v. Französische Str. 8 10117 Berlin Telefon: 0203 206 458-800 Telefax: 030 206 458-815 e-mail:

Mehr

Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung

Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung E1 Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung Überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen - Aufzüge, Maschinen zum Heben von Personen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Personen-Umlaufaufzüge, Mühlen-Bremsfahrstühle

Mehr

Fragen und Antworten zur Betriebssicherheitsverordnung

Fragen und Antworten zur Betriebssicherheitsverordnung Seite 1! Fragen und Antworten zur Betriebssicherheitsverordnung Was ist die Betriebssicherheitsverordnung? Eine bundesgesetzliche Verordnung; Sie regelt die Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz (im Betrieb!)

Mehr

Workshop Energiekostenreduzierung

Workshop Energiekostenreduzierung Workshop Energiekostenreduzierung 1 Inhalt BetrSichV Betreiberverpflichtung Karenzzeiten Prüffristen Anlagenkataster Übersicht über die Technischen Regeln Betrieb von Dampfkesseln, Kesselwärter Konservierung

Mehr

Vorteile von Baugruppen Dipl.-Ing. Ralf Brinkmann WTT-Expo Karlsruhe, 28. September 2011

Vorteile von Baugruppen Dipl.-Ing. Ralf Brinkmann WTT-Expo Karlsruhe, 28. September 2011 Vorteile von Baugruppen Dipl.-Ing. Ralf Brinkmann WTT-Expo Karlsruhe, 28. September 2011 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Vorteile von Baugruppen / Ralf Brinkmann / WTT-Expo, 28. September 2011 / 1 Baugruppen

Mehr

Explosionsschutz. Kommentar zur ExVo und BetrSichV

Explosionsschutz. Kommentar zur ExVo und BetrSichV Explosionsschutz Kommentar zur ExVo und BetrSichV Begründet von Wolfram Jeiter Präsident und Professor der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin a. D. Matthias Nöthlichs ehemals Ministerialdirigent

Mehr

Antragsformular 7.3: Gefahrstoffverordnung, Produktsicherheitsgesetz Blatt 1

Antragsformular 7.3: Gefahrstoffverordnung, Produktsicherheitsgesetz Blatt 1 Antragsformular 7.3: Gefahrstoffverordnung, Produktsicherheitsgesetz Blatt 1 Schutz der Arbeitnehmer beim Umgang mit Gefahrstoffen 1 Es werden Gefahrstoffe mit den nachgenannten Gefährlichkeitsmerkmalen

Mehr

SIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand

SIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand SIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA - Ziele und Grundlagen Ziele Rechts- und Strukturreform und Fortentwicklung

Mehr

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber geändert? Dr. Albert Seemann Rheinsberg, 29. bis 30. September 2015 Gliederung des Vortrages Rechtliche Grundlagen Anforderungen

Mehr

Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge

Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge Vorgehensweise bei der Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge (Lagermenge < 3t) Anita Franzkowiak, München 1. Aufstellung Aufstellung einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Erdgastankstelle

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung Regelungen zu Druckanlagen

Betriebssicherheitsverordnung Regelungen zu Druckanlagen Betriebssicherheitsverordnung 2015 Regelungen zu Druckanlagen Druckanlagen, Gtl, 09-2015 Druckanlagen TRGS 2141 Druckanlagen sind druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen gemäß

Mehr

Novellierte Betriebssicherheitsverordnung

Novellierte Betriebssicherheitsverordnung Neuerungen ab 1. Juni 2015 Novellierte Betriebssicherheitsverordnung s shop k r o W e Inhous! möglich TÜV NORD GROUP Was ändert sich? Seit der Einführung im Jahre 2002 regelt die Betriebssicherheitsverordnung

Mehr

Anlage 13 zur Verwaltungsrichtlinie für überwachungsbedürftige Anlagen der Schienenfahrzeuge

Anlage 13 zur Verwaltungsrichtlinie für überwachungsbedürftige Anlagen der Schienenfahrzeuge Anlage 13 zur Verwaltungsrichtlinie für überwachungsbedürftige Anlagen der Schienenfahrzeuge Definition von einfachen Fällen überwachungsbedürftiger Anlagen in Schienenfahrzeugen gemäß 33 (4) EBO Sachkundige

Mehr

Informationsblatt C zur Betriebssicherheitsverordnung

Informationsblatt C zur Betriebssicherheitsverordnung C1 Informationsblatt C zur Betriebssicherheitsverordnung Überwachungsbedürftige drucktechnische Anlagen - Druckbehälteranlagen, Dampfkesselanlagen, Rohrleitungen, Füllanlagen, ortsbewegliche Druckgeräte

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neufassung zum 01.06.2015 Beschaffung, Einsatz und Prüfung von Arbeitsmitteln Rechtsvorschriften in Deutschland Arbeitsmittel im Unternehmen Grundgesetz ArbSchG

Mehr

Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH

Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH Die neue BetrSichV 2015 Änderung der GefStoffV - wesentliche Änderungen für Anlagen mit Explosionsgefahren BetrSichV 2015 Explosionsgefährdungen

Mehr

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen ASI Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen ASI 6.83 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN Themenübersicht Vorwort 3 1. Was versteht man unter Prüfung einer Getränkeschankanlage

Mehr

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist

Mehr

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA 1. Sächsisches Arbeitsschutz-Forum am in Dresden Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA Betriebssicherheitsverordnung Verordnung

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV

Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV 1. Inhalt, Ziele und Auswirkung der BetrSichV 2. Betriebs- und Anlagensicherheit 3. Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln 4. Überwachungsbedürftige Anlagen

Mehr

Auswirkungen der novellierten Betriebssicherheitsverordnung auf Energieversorgungsunternehmen

Auswirkungen der novellierten Betriebssicherheitsverordnung auf Energieversorgungsunternehmen Auswirkungen der novellierten Betriebssicherheitsverordnung auf Energieversorgungsunternehmen 8. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung 29. - 30. September 2015, Rheinsberg

Mehr

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136

Mehr

TRBS 1203 Befähigte Personen - Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen

TRBS 1203 Befähigte Personen - Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen TRBS 1203 Befähigte Personen - Besondere Anforderungen Elektrische Gefährdungen Dieser Teil stellt zusätzliche Anforderungen, die alle befähigten Personen erfüllen müssen, denen Prüfungen zum Schutz vor

Mehr

Verband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin

Verband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin Verband der TÜV e.v. Neue Dr. VdTÜV, Berlin Formales > Beschluss Kabinett am 07.01.2015 > Veröffentlichung im BGBl. am 6. Februar 2015 > Inkrafttreten am 1. Juni 2015 > Änderung und GefStoffV - GefStoffV

Mehr

Befähigte Personen. Technische Regeln. für Betriebssicherheit 1203. Februar 2012

Befähigte Personen. Technische Regeln. für Betriebssicherheit 1203. Februar 2012 Befähigte Personen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. Februar 2012; Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 21 vom 26. April 2012 Technische Regeln 1203 für Betriebssicherheit

Mehr

CE-Kenzeichnung von Gas-Versorgungsanlagen und deren Anlagenteile

CE-Kenzeichnung von Gas-Versorgungsanlagen und deren Anlagenteile CE-Kenzeichnung von Gas-Versorgungsanlagen und deren Anlagenteile IGV Positionspapier 01.02.2017 Industriegaseverband e.v. Französische Str. 8 10117 Berlin Telefon: 030 206 458-800 Telefax: 030 206 458-815

Mehr

zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) September 2005

zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) September 2005 Aufzüge und Fahrtreppen Merkblatt zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) September 2005 Merkblatt zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung

Betriebssicherheitsverordnung Betriebssicherheitsverordnung Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz

Mehr

in der Betriebssicherheitsverordnung

in der Betriebssicherheitsverordnung Bayerischer Arbeitsschutztag Neuordnung des Sachverständigenwesens in der Betriebssicherheitsverordnung 4. Juli 2008 LGL, München (Pfarrstraße) Dipl.-Ing. (Univ.) Andreas Neubig Stand: Juli 2008 Copyright:

Mehr

Die neue Betriebssicherheitsverordnung

Die neue Betriebssicherheitsverordnung Die neue Betriebssicherheitsverordnung Praktische Erläuterungen, Beispiele und Checklisten zur Umsetzung der geänderten Vorschriften Bearbeitet von Jürgen Dabel, Matthias Born-Dahmen, Peter Guterl, Thorsten

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung. EU Zielsetzungen. EG-Vertrag Harmonisierung

Betriebssicherheitsverordnung. EU Zielsetzungen. EG-Vertrag Harmonisierung Europa EU Zielsetzungen Schaffung einer politischen und wirtschaftlichen Union der Mitgliedstaaten Freier Warenverkehr Freier Kapitalverkehr Freier Dienstl.- verkehr Freier Personenverkehr EG-Vertrag Harmonisierung

Mehr

Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand

Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand 39. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen in der HAW Hamburg, 26. bis 28. Mai 2014 Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand Marlies

Mehr

Anlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Anlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Hartmut Karsten Ministerium für Gesundheit und Soziales Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Mehr

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG

DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG Ausgangslage und Forderungen Modernisierung von 2002 wird beibehalten Zentrales Anliegen: Verbesserung des Arbeitsschutzes (Instandhaltung, besondere Betriebszustände,

Mehr

Vom 28.September 2005 (GABl. 2005, Nr. 12, S. 714)

Vom 28.September 2005 (GABl. 2005, Nr. 12, S. 714) Bekanntmachung des Umweltministeriums über die in der Anlagendatei zu speichernden anlagenspezifischen Daten überwachungsbedürftiger Anlagen Vom 28.September 2005 (GABl. 2005, Nr. 12, S. 714) Nach 3 Abs.

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen Neufassung Ausgabe: März 2010 GMBl. Nr. 29 vom 12. Mai 2010 S. 627 Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen Vorbemerkung Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS)

Mehr

BAGOM LPG Tank und Services GmbH. BAGOM Prüfkonzept

BAGOM LPG Tank und Services GmbH. BAGOM Prüfkonzept BAGOM Prüfkonzept Prüfkonzept für die wiederkehrende Prüfung gemäß 16 BetrSichV von erdgedeckten Flüssiggasbehältern nach Anhang 2, Abschnitt 4, Nummer 6.17.4 I n h a l t 1 Gesetzliche Grundlagen 2 Geltungsbereich

Mehr

Beschaffung von Arbeitsmitteln und Anpassung an den Stand der Technik

Beschaffung von Arbeitsmitteln und Anpassung an den Stand der Technik Beschaffung von Arbeitsmitteln und Anpassung an den Stand der Technik Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe "Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit" Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Mehr

Neue Betriebssicherheitsverordnung. Änderungen im Bereich Explosionsschutz.

Neue Betriebssicherheitsverordnung. Änderungen im Bereich Explosionsschutz. . Änderungen im Bereich Explosionsschutz. Agenda. 1 2 3 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung Neuregelungen zu Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Neuregelungen zu Anlagen in explosionsgefährdeten

Mehr

EK ZÜS-Geschäftsstelle im VdTÜV

EK ZÜS-Geschäftsstelle im VdTÜV EK ZÜS-Geschäftsstelle im VdTÜV Beschluss des EK ZÜS zum Arbeitsgebiet ZÜS Druckanlagen BD-003 rev 2 [D] Angenommen vom EK ZÜS 6. Sitzung, TOP 9.1 03.12.08 7. Sitzung, TOP 9.1 13.05.09 22. Sitzung, TOP

Mehr

4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz: Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen

4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz: Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen : Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen von Judith Ortenburger TÜV SÜD AG Abteilung: IS-DD-MUC/Or 13.10.2010 1 I N H A L T 1. BetrSichV Ein kurzer Überblick 2. Begriffszuordnung: Arbeitsmittel

Mehr

Thema: Betriebssicherheitsverordnung

Thema: Betriebssicherheitsverordnung Vortrag: BTE Dialog Thema: Betriebssicherheitsverordnung Referent: Dipl. Ing., Dipl. Kfm. Uwe Borg Beratender Ingenieur KBI Sperberweg 8 66129 Saarbrücken-Bübingen www.uweborg.de Email buero@uweborg.de,

Mehr

Eckpunkte der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Eckpunkte der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Eckpunkte der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Vortrag für Kongress Gesünder Arbeiten in Niedersachsen 2003 in Osnabrück Dipl.-Ing. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales,

Mehr

Prüffristen. Praktisches Vorgehen bei der Festlegung von Prüffristen. Dipl.-Ing. Hans Dick, Leitende Sicherheitsfachkraft

Prüffristen. Praktisches Vorgehen bei der Festlegung von Prüffristen. Dipl.-Ing. Hans Dick, Leitende Sicherheitsfachkraft Prüffristen Praktisches Vorgehen bei der Festlegung von Prüffristen Dipl.-Ing. Hans Dick, Leitende Sicherheitsfachkraft TESIUM GmbH Mühlenfeldstraße 1 37603 Holzminden www.tesium.de Symrise AG (M-DAX)

Mehr

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)

Mehr

Explosionsschutz ohne Aktualisierungsservice

Explosionsschutz ohne Aktualisierungsservice Explosionsschutz ohne Aktualisierungsservice Kommentar zur ExVO und BetrSichV Bearbeitet von Wolfram Jeiter, Dipl.-Ing. Ralph Fähnrich, Matthias Nöthlichs Loseblattwerk mit 45. Aktualisierung 2017. Loseblatt.

Mehr

Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten

Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten Verfahrenstechnische Einrichtungen unter nichtatmosphärischem Druck Betriebssicherheitsverordnung Explosionsfähige Atmosphäre (i.s.d.v) ist

Mehr

Landesamt für Arbeitsschutz

Landesamt für Arbeitsschutz Landesamt für Arbeitsschutz Liane Rabe Landesamt für Arbeitsschutz URL: http://bb.osha.de E-Mail: liane.rabe@las.brandenburg.de Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der

Mehr

Informationsveranstaltung. Fernwärmegemeinschaft

Informationsveranstaltung. Fernwärmegemeinschaft Informationsveranstaltung Fernwärmegemeinschaft 22. 03.2004 Die Betriebssicherheitsverordnung Umsetzung in den Betrieben Referent : DI Günter Hammer TÜV Nord Anlagentechnik Bereich : Ost Region : Halle

Mehr

Handout. Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag. Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge

Handout. Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag. Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge Handout Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge 22.05.2014 1 Agenda I. Betriebssicherheitsverordnung II. Techn. Richtlinien 22.05.2014 2 22.05.2014

Mehr

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz 4 Allgemeine Grundsätze Eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermeiden und die verbleibende Gefährdung

Mehr

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung netinforum 2007 Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff 1 5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für

Mehr

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Kap. 9 - Betrieb von Druckbehältern und Druckgasflaschen

Kap. 9 - Betrieb von Druckbehältern und Druckgasflaschen Kap. 9 - Betrieb von Druckbehältern und Druckgasflaschen Betriebssicherheitsverordnung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRGS) von Dampfsterilisatoren von Druckgasflaschen Umgang mit Sauerstoff-Flaschen

Mehr

Zusammenstellung anlagenspezifischer Daten ( 15 Abs. 3 BetrSichV)

Zusammenstellung anlagenspezifischer Daten ( 15 Abs. 3 BetrSichV) 634 Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 25 vom 2. Juni 2005 Zusammenstellung anlagenspezifischer Daten ( 15 Abs. 3 BetrSichV) Anlage 1. Allgemeine Angaben zu Betreiber und Betriebsort

Mehr

Burkhard Schaper. Mitarbeiter der zugelassenen Überwachungsstelle TÜV NORD Systems GmbH. Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung

Burkhard Schaper. Mitarbeiter der zugelassenen Überwachungsstelle TÜV NORD Systems GmbH. Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung Burkhard Schaper Mitarbeiter der zugelassenen Überwachungsstelle TÜV NORD Systems GmbH Tel.: 0511/9986-1646 Mobil: 0160/8880028 Email: bschaper@tuev-nord.de

Mehr

11. Workshop "Krematorium" in Bremen am April 2014

11. Workshop Krematorium in Bremen am April 2014 Druckgeräterichtlinie Bedeutung im Krematorium 11. Workshop "Krematorium" in Bremen am 09. + 10. April 2014 1 Firmenprofil Energieeffizienz mit Tradition eneg unser Name ist unser Auftrag, denn eneg ist

Mehr

A+A Forum. Qualitätsoffensive Befähigte Personen. Thema: Befähigte Person in der Metallindustrie. Vortrag , A+A Düsseldorf, Messegelände

A+A Forum. Qualitätsoffensive Befähigte Personen. Thema: Befähigte Person in der Metallindustrie. Vortrag , A+A Düsseldorf, Messegelände A+A Forum Qualitätsoffensive en Thema: in der Metallindustrie Vortrag 06.11.2009, A+A Düsseldorf, Messegelände Dr. Ing. Klaus Büdicker Schaeffler KG, Schweinfurt Schutzkonzept im Arbeitsschutz Auf der

Mehr

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17. A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17. A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19 Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19 Autoren: Dr. Helmut Klein / Hans-Peter Raths 1 Vorgeschichte 21 2 Die Neuregelungen

Mehr

Handelt es sich bei Acetylen-Anlagen um überwachungsbedürftige Anlagen?

Handelt es sich bei Acetylen-Anlagen um überwachungsbedürftige Anlagen? 1 von 8 Handelt es sich bei Acetylen-Anlagen um überwachungsbedürftige Anlagen? Ja! Siehe hierzu aktuell BetrSichV 1 (2), GPSG 2 (7) sowie Richtlinie 97/23/EG Artikel 1 (2) 2.1. Auch schon in der inzwischen

Mehr

Existenzgründer/-innen

Existenzgründer/-innen Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen GESUND UND SICHER STARTEN für Existenzgründer/-innen und Übernehmer/-innen zum Thema Das Projekt wird im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter

Mehr

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken nplan engineering GmbH Celler Straße 5 29229 Celle www.ceh4.de BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Neufassung Juni 2015

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2141 Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen -

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2141 Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen - Vorbemerkung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2141 Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen - (GMBl. Nr. 15 vom 23. März 2007 S. 327) Diese Technische Regel für Betriebssicherheit

Mehr

Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG

Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann GmbH & Co. KG Was ist der Stand der Technik? Unterscheidung zwischen Stand der Technik hinsichtlich der Beschaffenheit

Mehr

Herausforderungen und Praxislösungen zur Betriebssicherheit technischer Anlagen aus Betreibersicht. Holger Rabanus

Herausforderungen und Praxislösungen zur Betriebssicherheit technischer Anlagen aus Betreibersicht. Holger Rabanus Herausforderungen und Praxislösungen zur Betriebssicherheit technischer Anlagen aus Betreibersicht Holger Rabanus Abfallwirtschaftsgesellschaft Wuppertal mbh Herausforderungen Praxislösungen Betrieb des

Mehr

Übersicht von neuen, neu gefassten, geänderten und ergänzten Technischen Regeln Stand: 05. April 2017 Seite - 1 -

Übersicht von neuen, neu gefassten, geänderten und ergänzten Technischen Regeln Stand: 05. April 2017 Seite - 1 - Seite - 1 - Übersicht über die Bekanntmachung zu Technischen Regeln Geltende Technische Regeln der Reihe 1000 (Allgemeines und Grundlagen) Technische Regeln der Reihe 2000 (Gefährdungsbezogene Regeln)

Mehr

Arbeitsschutztag 2003

Arbeitsschutztag 2003 Arbeitsschutztag 2003 Betriebssicherheitsverordnung Erste Erfahrungen aus der Sicht der zuständigen Behörde nützliche URL: http://ped.eurodyn.com/de/index.html http://lasi.osha.de/news/leitlinien_betrsichv.pdf

Mehr

Betrieb von Kompressoren und anderen Druckgeräten

Betrieb von Kompressoren und anderen Druckgeräten Betrieb von Kompressoren und anderen Druckgeräten Kapitel 12 Inhalte Checkliste zum Betrieb von Druckgeräten in der Zahnarztpraxis... Betrieb von Druckgeräten (Kompressoren, Sterilisatoren etc.)... Seite

Mehr

Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015

Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 Vom Notruf zum Kommunikationssystem Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Dezernat 35.2 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik/Hünfeld Regierungspräsidium Kassel Steinweg 6

Mehr

Aktueller Stand und mögliche Weiterentwicklung der BetrSichV

Aktueller Stand und mögliche Weiterentwicklung der BetrSichV Aktueller Stand und mögliche Weiterentwicklung der BetrSichV Fachtagung BetrSichV am 06. Juli 2016 bei der IHK Karlsruhe MR Dipl.-Ing. Ralf Rutscher Gliederung 1. Änderung der BetrSichV 2016 2. Überwachungsbedürftige

Mehr

PED in der Messtechnik Druckgeräterichtlinie 97/23/EG. Kurzvorstellung. Sicherheitskonformität von Anlagen CH-Druckgeräteverordnung 819.

PED in der Messtechnik Druckgeräterichtlinie 97/23/EG. Kurzvorstellung. Sicherheitskonformität von Anlagen CH-Druckgeräteverordnung 819. Products Solutions Services PED in der Messtechnik Druckgeräterichtlinie 97/23/EG Sicherheitskonformität von Anlagen CH-Druckgeräteverordnung 819.121 Folie 1 PED in der Messtechnik Kurzvorstellung Regina

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe

Die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe Die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe René Brünn MEBEDO Consulting GmbH BDSH e. V. geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik 1 Rev2_29.05.2015 Warum Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Anforderungen aus GefStoffV und BetrSichV bei Arbeiten an Gasleitungen und Gasanlagen

Anforderungen aus GefStoffV und BetrSichV bei Arbeiten an Gasleitungen und Gasanlagen Anforderungen aus GefStoffV und BetrSichV bei Arbeiten an Gasleitungen und Gasanlagen 10. Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Rheinsberg Dr. Albert Seemann Gliederung Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? "Arbeitssicherheit in der Energieversorgung" 9. Rheinsberger Fachtagung

Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? Arbeitssicherheit in der Energieversorgung 9. Rheinsberger Fachtagung Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? "Arbeitssicherheit in der Energieversorgung" 9. Rheinsberger Fachtagung 14.09.2016 Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 14 Prüfung von Arbeitsmitteln

Mehr

Die Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten

Die Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung (852/2004) und

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Druckbehälter - TRB. Titel. Bibliografische Informationen digitalisiert durch.

Inhaltsverzeichnis. 1. Druckbehälter - TRB. Titel. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch. Inhaltsverzeichnis 1. Druckbehälter - TRB TRB-Nr. ZH 1-Nr. Ausgabe/ BetrSichV TRBS 1111 TRBS 1201 TRBS 1201 Teil 2 TRBS 1203 TRBS 1203 Teil 2 3.07 12.06 12.06 9.08 11.04 11.04 TRBS 2141 3.07 TRBS 2141

Mehr

Der sichere Betrieb. von Luftstoßgeräten

Der sichere Betrieb. von Luftstoßgeräten Der sichere Betrieb von Luftstoßgeräten 1 Vorwort Der Betreiber einer Anlage ist für die Einhaltung der gesetzlichen und normativen Bestimmungen, die für einen sicheren Betrieb notwendig sind, verantwortlich.

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen

Betriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen Betriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen Christoph Preuße, FASI-Vortragsveranstaltung Memmingen 13.10.2017 Inhalt Neuerungen Allgemeine Anforderungen an

Mehr

VDMA Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378

VDMA Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378 VDMA-Einheitsblatt April 2013 VDMA 24020-3 ICS 27.200 Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378 Operational Requirements

Mehr

GSG-Novelle Anpassung an EG-Recht. Anlagenkatalog in 2 Abs. 2a wird erweitert: 6. (alle) Anlagen in Ex-Bereichen

GSG-Novelle Anpassung an EG-Recht. Anlagenkatalog in 2 Abs. 2a wird erweitert: 6. (alle) Anlagen in Ex-Bereichen GSG-Novelle 2000 Anpassung an EG-Recht Anlagenkatalog in 2 Abs. 2a wird erweitert: 6. (alle) Anlagen in Ex-Bereichen Einführung von Betreiberprüfstellen in 9 Abs. 2 (Prüfaufgaben/freier Warenverkehr) zugelassene

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Druckbehälter - TRB. TRB-Nr. ZH 1-Nr. Ausgabe/ (neue (alte Fassung/ Bestell-Nr.) Bestell-Nr.) Stand. Titel.

Inhaltsverzeichnis. 1. Druckbehälter - TRB. TRB-Nr. ZH 1-Nr. Ausgabe/ (neue (alte Fassung/ Bestell-Nr.) Bestell-Nr.) Stand. Titel. Inhaltsverzeichnis 1. Druckbehälter - TRB TRB-Nr. ZH 1-Nr. Ausgabe/ BetrSichV TRBS 1111 TRBS 1201 TRBS 1201 Teil 2 TRBS 1201 Teil 3 TRBS 1203 TRBS 1203 Teil 2 TRBS 2141 TRBS 2141 Teil 1 TRBS 2141 Teil

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb

Die Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e.v. Kesselbetriebstechnik 2004 TÜV Süd Gruppe, München, 25./26.11.2004 Jochem Graßmuck Die Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb

Mehr

BGG/GUV-G 969. Prüfbescheinigung über die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen. Grundsatz. April 2012

BGG/GUV-G 969. Prüfbescheinigung über die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen. Grundsatz. April 2012 969 BGG/GUV-G 969 Grundsatz Prüfbescheinigung über die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen April 2012 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Mittelstraße

Mehr

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung

Betriebssicherheitsverordnung Betriebssicherheitsverordnung 2015 Herausgeber Der Facility Manager Mandichostr. 18 86504 Merching www.facility-manager.de Am 1. Juni 2015 tritt die an das europäische Recht angeglichene neue Betriebssicherheitsverordnung

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen

Betriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen Betriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen Christoph Preuße, FASI-Vortragsveranstaltung Augsburg 17.11.2016 Inhalt Neuerungen Allgemeine Anforderungen an

Mehr

Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - Beschaffung von Maschinen (Bekanntmachung des ABS)

Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - Beschaffung von Maschinen (Bekanntmachung des ABS) Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - Beschaffung von Maschinen (Bekanntmachung des ABS), Erlangen Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung Warum wurde novelliert? Welche Änderungen

Mehr