4. Osnabrücker Erbrechtstage

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Transkript:

4. Osnabrücker Erbrechtstage

Erben und Vererben - Ein Buch mit sieben Siegeln? Claudia Piepenbrink CFP / CFEP Michael Baldin CFP / CFEP

Umfeld/ allgemeine Daten Private Vermögenswerte in Höhe von ca. 2,6 Billionen sollen bis 2020 an die Erbengeneration übergeben werden Pro Erbfall sollen mehr als 300.000 vererbt werden Ein Erbe erbt im Schnitt 153.000 Zahl der Erbnehmer je Erbschaft nimmt laufend ab Vier von zehn Erbschaften enthalten eine Immobilie In 2010 waren rund 1/3 der Bevölkerung älter als 60 Jahre alt

Der Erbfall: Leider selten gut geregelt Drei von vier Deutschen haben kein Testament 90 % der Testamente sind mangelhaft mangelhaftes Testament 20% einwandfreies Testamtent 3% Bei jeder zweiten Erbschaft kommt es zum Streit, Tendenz steigend Häufigste Streitpunkte: Bevorzugung durch vorzeitige Schenkung Widerspruch von Vollmachten über den Tod hinaus Differenzen bei der gerechten Aufteilung des Gesamterbes kein Testament 77%

Wie sieht die Rolle der Sparkasse in diesem Umfeld aus? 1. Rolle der Sparkasse als Vermögensverwalter: nimmt Kunden- bzw. Stiftungsgelder entgegen und verwaltet sie 2. Rolle der Sparkasse als Generationenmanager: coacht den Kunden, der sich mit der eigenen Nachfolgeplanung beschäftigt übernimmt geschäftsmäßig Testamentsvollstreckungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Erbrechtliche Aspekte Gesetzliche Erbfolge Großeltern Onkel Eltern Tante Vetter Bruder Erblasser Schwester Cousine Abkömml. Neffe Kind Nichte Abkömml. Großneffe Enkel Großnichte 3. Ordnung 2. Ordnung Urenkel 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung

Neben gesetzlichen Erben der: 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung Erbrechtliche Aspekte Erbrecht des Ehegatten Zugewinngemeinschaft ¼ gesetzl. Erbe + ¼ pauschal. Zugewinn = ½ erbrechtl. Lösung ½ + ¼ pauschl. Zugewinn = ¾ ½ neben Großeltern + Anteil der vorverst. Großeltern + ¼ Zugewinn = ¾ Gütertrennung ½ neben 1 Kind 1/3 neben 2 Kindern ¼ neben 3 oder mehr Kindern ½ Wenn keine Großeltern alles 4. Ordnung alles ½ + Anteil der vorverst. Großeltern

Zahnarzt Zahnweh Fall 1: Kein Testament Zahnarzt Z und Frau Z Kind1 minderjährig Kind2 minderjährig Zahnarztpraxis Vormundschaftsgericht

Erbrechtliche Aspekte Das Risiko der Erbengemeinschaft Zwangsgemeinschaft, die auf Auflösung ausgerichtet ist Die quotale Aufteilung von Immobilienvermögen erfolgt durch eine sog. Teilungsversteigerung Beim Unternehmen entsteht Mitunternehmereigenschaft der Mitglieder der Erbengemeinschaft

Erbrechtliche Aspekte Arten der Erbfolge Gesetzliche Erbfolge Gewillkürte Erbfolge Testament Erbvertrag Öffentliches Testament Privatschriftl. Testament Sonderform: Berliner Testament

Eheleute Reich Fall 2: Berliner Testament Herr R u. Frau R Kind 1 Kind 2 Kind 3 vermietet + 1. Mio. Geldvermögen Verkehrswert: 400.000 VKW=Steuerwert

Erbschaftsteuerliche Aspekte Steuerklassen und persönliche Freibeträge Steuerklassen Personen Freibeträge in I Ehegatten Kinder und Stiefkinder sowie Enkel deren Eltern vorverstorben sind 500.000* 400.000 Enkel 200.000 Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen 100.000 II Eltern und Großeltern bei Schenkungen, Geschwister, Nichten u. Neffen, Schwiegereltern u. kinder, geschiedene Ehegatten 20.000 III Alle übrigen 20.000 *dto. eingetragene Lebenspartnerschaften

Erbschaftsteuerliche Aspekte Erbschaftsteuersätze ab 01.01.2010 Steuerklasse I II III Wert bis % % % 75.000 7 15 30 300.000 11 20 30 600.000 15 25 30 6.000.000 19 30 30 13.000.000 23 35 50 26.000.000 27 40 50 Über 26.000.000 30 43 50

Handlungsbedarf? Steuerrechnung: Barvermögen 1.000.000 Immobilie 400.000 Steuerpflichtig 1.400.000 Abzgl. Freibetrag 500.000 Zu versteuern 900.000 19% Steuern 171.000 Lösungsansätze?

Testamentsgestaltung: Vermächtnis oder Erbe? Der Erbe erwirbt Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge als Ganzes Universalsukzession d. h. er rückt in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein alle Rechte und Pflichten gehen uneingeschränkt auf ihn über, dies gilt für das Vermögen, aber auch für die Verbindlichkeiten, übernommenen Bürgschaften etc. Der Vermächtnisnehmer wird nicht Mitglied der Erbengemeinschaft hat schuldrechtlichen Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses gegenüber dem oder den Erben

Bewertung von Immobilien Verschonungsregeln selbstgenutztes Wohneigentum Schenkung an den Ehepartner Immobilie in EU/EWR Keine Behaltens-/ Selbstnutzungsfrist von 10 Jahren Keine Beschränkung der Wohnfläche Vererbung an den Ehepartner Immobilie in EU/EWR Behaltens-/ Selbstnutzungsfrist von 10 Jahren Keine Beschränkung der Wohnfläche Vererbung an Kinder Immobilie in EU/EWR Behaltens-/ Selbstnutzungsfrist von 10 Jahren Beschränkung der Wohnfläche auf 200 m² Verstoß gegen Behaltensfrist: rückwirkender Wegfall der Steuerbefreiung

Ehepaar Steinreich Fall 3: Berliner Testament Herr St. u. Frau St. Kind 1 Kind 2 Kind 3 selbstgenutzt + vermietet Verkehrswert: 400.000 VKW=Steuerwert Verkehrswert: 1,0 Mio. VKW=Steuerwert

Handlungsbedarf? Steuerrechnung: Immobilie (400.000) Immobilie 1.000.000 abzgl. 10% Steuerpflichtig 900.000 Abzgl. Freibetrag 500.000 Zu versteuern 400.000 15% Steuern 60.000 weitere Problemfelder?

Einschränkung der Testierfreiheit: Pflichtteil Pflichtteil = ½ des gesetzlichen Erbteils Pflichtteilsberechtigt sind: Ehegatte / Abkömmlinge / Eltern Anspruch auf Geld!!! Schuldner ist der Erbe Verjährung 3 Jahre ab Kenntnis

Weitere Einschränkung der Testierfreiheit Berliner Testament Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten Gegenseitige Erbeinsetzung Nach dem Tod des überlebenden Ehegatten fällt der Nachlass an einen Dritten typischerweise an das Kind oder die Kinder Stichwort: Bindungswirkung nach dem Erstversterbenden!

Familie Schäfer Fall 4: Herr S u. Frau S vorverstorben Berliner Testament weißes Schaf weißes Schaf schwarzes Schaf Ausnutzung der Schenkungsteuerfreibeträge: vor vor 15 Jahren gegen Nießbrauchvorbehalt übertragen selbstgenutzt Verkehrswert: 400.000 VKW=Steuerwert 5 Jahren erneut jeweils 400 T in bar geschenkt + am Todestag 1. Mio. Geldvermögen

Pflichtteilsergänzungsanspruch Pflichtteil erhöht sich um die Schenkungen der vergangenen zehn Jahre vor Todestag aber: bei Nießbrauchvorbehalt und Übertragung an den Ehegatten beginnt die Frist nicht zu laufen!! seit 2010 in rata pro temporis, d. h. pro abgelaufenem Jahr reduziert sich die Hinzurechnung um 10% 100,00% 90,00% 80,00% 70,00% 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Anzahl der Jahre zwischen Schenkung u. Todesfall

Handlungsbedarf? gesetzlicher Erbanspruch des schwarzen Schafes: 1/3 Pflichtteilsanspruch: 1/6 maßgebliches Nachlassvermögen: a) zum Todeszeitpunkt 1.000.000 b) unter Nießbrauchvorbehalt geschenktes Haus 400.000 c) Schenkungen in den letzten 10 Jahren 50% der Schenkung vor 5 Jahren 400.000 1.800.000 Pflichtteil: 300.000 in bar und sofort

Onkel Dagobert Fall 5: Onkel Dagobert Nichte (viel im Ausland unterwegs) vermögen selbstgenutzt Verkehrswert: 400.000 VKW=Steuerwert + 2.600.000 Geld- und Immobilien-

Handlungsbedarf? Steuerrechnung: Vermögen 2.600.000 Immobilie 400.000 Steuerpflichtig 3.000.000 Abzgl. Freibetrag 20.000 Zu versteuern 2.980.000 35% Steuern 1.043.000 weitere Themen

Das Investment für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses Die Testamentsvollstreckung Die Abwicklung einer letztwilligen Verfügung ist mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden, von dem die Erben entlastet werden können: Sicherstellung der Befolgung testamentarischer Ziele und Wünsche des Erblassers. Fachkundige Nachlassverwaltung bis zur vollzogenen Auseinandersetzung. "Schiedsrichter" einer Erbengemeinschaft Schutz eines geschäftlich unerfahrenen Erben oder Vermächtnisnehmers. Erfüllung eines Stiftungszwecks Die Finanzplaner unseres Hauses sind nicht nur Experten im Bereich Generationenmanagement sondern auch zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT)

Unternehmer Meyer Fall 6: Berliner Testament Herr M u. Frau M Kind 1 Kind 2 Kind 3 vermietet + Unternehmen in der Rechtsform der GmbH u. Co. KG Verkehrswert: 400.000 VKW=Steuerwert Verkehrswert: 1.500.000 VKW=Steuerwert

Handlungsbedarf? Steuerrechnung: Unternehmen 1.500.000 Verschonung 85% Sofortbesteuerung 15% 225.000./. Abzugsbetrag 112.500 Ansatz Unternehmen 112.500 Immobilie V+V 360.000 Steuerpflichtig 472.500 Abzgl. Freibetrag -500.000 Achtung: aktuell wird Verfassungsmäßigkeit überprüft!! Zu versteuern 0 aber: schwebende Steuer für die nächsten 5 bzw. 7 Jahre bezogen auf 1.275.000

Professionelle Hilfe?

Die Sparkasse als Generationenmanager Um eine für den Mandanten optimale Lösung zu erzielen, arbeitet der Estate Planner während des gesamten Prozesses eng mit den anderen Beratern (Steuerberater, Rechtsanwalt, Vermögensberater) des Mandanten zusammen. Es erfolgt keine eigene Rechts- und Steuerberatung durch den Certified Estate Planner (CEP). Diese wird durch sein Netzwerk ermöglicht.

1. Schritt: Erstellen einer Privatbilanz Gesamtvermögen 2.676.000 ( 100%) Verbindlichkeiten 263.000 ( 9,8%) Nettovermögen 2.413.000 ( 90,2%)

2. Schritt: Erstellen einer privaten GuV

Fazit typische Fehler: - fehlendes Testament - rechtliche Unklarheit durch eigenformuliertes Testament - überholtes Testament - falscher Güterstand - falsches Berliner Testament - Freibeträge nicht optimal ausgenutzt - Pflichtteilsverzicht nicht geregelt - keine Vollmachten erteilt immer zuerst die eigene Absicherung gewährleisten steuerliche Überlegungen nicht in den Vordergrund stellen Darum: frühzeitig aktiv werden und strategisch sinnvoll unter professioneller Hilfe planen!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Sparkasse Osnabrück Claudia Piepenbrink Certified Financial und Estate Planner zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) Tel. 0541/324-3151 Wittekindstr. 2-4 49074 Osnabrück claudia.piepenbrink@spk-osnabrueck.de Michael Baldin Certified Financial und Estate Planner zertifzierter Testamentsvollstrecker (AGT) Tel. 0541/324-1991 Wittekindstr. 2-4 49074 Osnabrück michael.baldin@spk-osnabrueck.de