Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V für neue Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse. Einbettung in die Methodenbewertung

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Transkript:

Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V für neue Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse Informationsveranstaltung am 20. Mai 2016 Einbettung in die Methodenbewertung Dr. Dietrich Sonntag Abt. Methodenbewertung und veranlasste Leistungen Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses

Inhalt Informationen über den G-BA Grundzüge des 137h-Verfahrens Kurzausflug zur Methodenbewertung (kleine) Reise durch die Erprobungsregelung Seite 2 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

Struktur des G-BA Seite 3 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

Die Unterausschüsse Seite 4 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

Die Unterausschüsse Seite 5 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

Rechtsstellung des G-BA Seite 6 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

Versorgungssteuerung durch den G-BA im Bereich der Methodenbewertung Vertragsärztliche Versorgung Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Krankenhausbehandlung Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt zu Lasten der GKV erbringbare Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Seite 7 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

GKV-VSG in der Krankenhausbehandlung sollen Methoden, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, oder von Medizinprodukten, die den aktiven implantierbaren Medizinprodukten zuzuordnen sind und deren Anwendung einen besonders invasiven Charakter aufweist mit Blick auf Potenzial bzw. Nutzen vom G-BA geprüft werden Hintergrund: Herstellung von Versorgungssicherheit aufgrund des besonders invasiven Charakters dieser Eingriffe Seite 8 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

Bewertungsverfahren nach 137h SGB V Beratung hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzung (verbindlich und kostenlos) im Vorfeld InEK erstmalige NUB-Anfrage zu Methode mit MP hoher Risikoklasse Krankenhaus Informationen über Stand wissenschaftliche Erkenntnisse der Methode Benehmen mit MP-Hersteller G-BA Eingangsbestätigung 2 Wochen Plausibilitätsprüfung Bekanntmachung der Informationen 1 Monat Ergänzung weiterer Informationen (weitere KH und MP-Hersteller) Voraussetzungen u. a. neues theor.-wiss. Konzept MP hoher Risikoklasse Entscheidung über Voraussetzungen Veröffentlichungen Bewertung 3 Monate Nutzen ist als belegt anzusehen Nutzen nicht als hinreichend belegt anzusehen, aber Potenzial Kein Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative Bewertungsergebnis Prüfung, ob QS-M nach 136 nötig Entscheidung über Erprobungs-RL Entscheidung über Ausschluss Methode Seite 9 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

Methodenbewertung mit RL-Entscheidung Antragserfordernis Einschätzungsverfahren Nutzenbewertung Entwurf einer Richtlinie Stellungnahmeverfahren Beschluss zur Richtlinie Prüfung durch BMG Veröffentlichung QS-Maßnahmen dann, wenn Unsicherheit über den Nutzen besteht Nutzenfeststellung gemäß 137h SGB V Informationen an G-BA Informationsergänzungsverfahren Nutzenfeststellung Veröffentlichung ggf. QS-Maßnahmen Seite 10 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

Methodenbewertung mit RL-Entscheidung Antragserfordernis Einschätzungsverfahren Nutzenbewertung Entwurf einer Richtlinie Stellungnahmeverfahren Beschluss zur Richtlinie Prüfung durch BMG Veröffentlichung QS-Maßnahmen dann, wenn Unsicherheit über den Nutzen besteht Nutzenfeststellung gemäß 137h SGB V Informationen an G-BA Informationsergänzungsverfahren Nutzenfeststellung Veröffentlichung ggf. QS-Maßnahmen Seite 11 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

Rückblick: Einführung der Erprobungsregelung Bewertung von neuen Methoden Nutzen, Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit Gesetzliche Kriterien erfüllt noch keine ausreichende Evidenz, aber Studien laufen kein Nutzenbeleg und kein Potenzial Nutzen noch nicht hinreichend belegt, aber Potenzial Anerkennung bzw. Bestätigung Aussetzung der Beratungen Ausschluss n. 137c SGB V Erprobung nach 137e SGB V Seite 12 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

Erprobung nach Antrag durch MP- Hersteller Neuheit einer Methode Potenzial für erforderliche Behandlungsalternative und Planbarkeit einer Studie systematische Überprüfung des Potenzials Auswahlverfahren Erprobung nach Potenzialfeststellung nach 137h-Verfahren neues theoretischwissenschaftliches Konzept Potenzial für erforderliche Behandlungsalternative (systematische Überprüfung?) kein Auswahlverfahren (kein Ermessenspielraum des G-BA) Seite 14 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

Erprobung nach Antrag durch MP- Hersteller Neuheit einer Methode Potenzial für erforderliche Behandlungsalternative und Planbarkeit einer Studie systematische Überprüfung des Potenzials Auswahlverfahren Erprobung nach Potenzialfeststellung nach 137h-Verfahren neues theoretischwissenschaftliches Konzept Potenzial für erforderliche Behandlungsalternative (systematische Überprüfung?) kein Auswahlverfahren (kein Ermessenspielraum des G-BA) Seite 15 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

Antragsgesteuerte Erprobung (gemäß 137e Abs. 7 SGB V) MP-Hersteller, auf dessen Einsatz die zu erprobende Methode maßgeblich beruht oder eines Anbieters der zu erprobenden Methode. zulässiger Antrag (u. a. Nutzen noch nicht belegt) Erprobung nach Nutzenbewertung Früherkennung von Krankheiten ( 25 Abs. 3 SGB V), vertragsärztlichen Versorgung ( 135 Abs. 1 SGB V), Krankenhausbehandlung ( 137c Abs. 1 SGB V). Nutzen ist noch nicht hinreichend belegt Erprobung nach Bewertung gemäß 137h SGB V Erprobung von Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse Nutzen ist als noch nicht hinreichend belegt anzusehen nein 1. Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative vorhanden? 2. Erprobungsstudie planbar? nein Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative vorhanden? nein Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative vorhanden? Verfahren beendet ja Ausschluss der Methode ja Bewertung der Methode für die Krankenhausbehandlung (gemäß 137c Abs. 1 SGB V) ja Überprüfung der Potenzialfeststellung mittels systematischer Literaturrecherche Aussetzung des Bewertungsverfahrens Auswahl der zu erprobenden Methoden (einmalig pro Jahr im Rahmen der Haushaltsaufstellung) und Aufnahme der Beratungen zu den diesbezüglichen Erprobungs-Richtlinien Aufnahme von Beratungen zu einer Erprobungs-Richtlinie Beschluss zur Erp-RL Ermittlung der Studienleitung (Ausschreibung durch DLR) Durchführung und Auswertung der Erprobungsstudie Beschluss zu einer Richtlinie Früherkennung von Krankheiten ( 25 Abs. 3 SGB V) oder Methoden vertragsärztliche Versorgung ( 135 Abs. 1 SGB V) oder Seite 16 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016 Methoden Krankenhausbehandlung ( 137c Abs. 1 SGB V)

Erprobung-RL: Gemeinsame Endstrecke ( Einschätzungsverfahren ) Ermittlung von (weiteren) kostentragenden Unternehmen Erstellung eines Richtlinienentwurfs (Eckpunkte der Erprobungsstudie) Stellungnahmeverfahren vor Entscheidung Kostentragung Beschluss zur Richtlinie, Prüfung durch BMG, Inkrafttreten Seite 17 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

Erprobung-RL: Gemeinsame Endstrecke ( Einschätzungsverfahren ) Ermittlung von (weiteren) kostentragenden Unternehmen Erstellung eines Richtlinienentwurfs (Eckpunkte der Erprobungsstudie) Stellungnahmeverfahren vor Entscheidung Kostentragung Beschluss zur Richtlinie, Prüfung durch BMG, Inkrafttreten Seite 18 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

Vertiefung: Eckpunkte der Erprobungsstudie Fragestellung (PICO) muss zur Potenzialfeststellung passen Studientyp (muss geeignet sein, die Evidenzlücke schließen zu können) (methodische) Anforderungen an die Erprobung müssen die Versorgungsrealität berücksichtigen sächliche, personelle und sonstige Anforderungen an die Qualität Beobachtungszeitraum Seite 19 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

Vertiefung: Kostentragung studienbedingte Kosten: Durchführung und Auswertung der Studie (Overheadkosten) (meist) Hersteller des MP Größenordnung (nach bisherigen Erfahrungen): geschätzt zwischen ca. 0,6 und ca. 3,3 Mio. Euro über 2 bis 4 Jahre Seite 20 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

Vertiefung: Kostenminderung Förderung aufgrund verminderter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (KMU-Regelung) 50 %: 2 Mio.* und < 10 MA** (Kleinstunternehmen) 35 %: 10 Mio. und < 50 MA (kleines Unternehmen) 25 %: 50 Mio. und < 250 MA (klein- und mittelständisches Unternehmen) Förderung bei seltenen Erkrankungen möglich (bundesdeutsche Prävalenz von 5 auf 10.000) für alle KMU: zusätzliche Minderung auf weitere 20 % für alle anderen Unternehmen: im begründeten Einzelfall Minderung um 20 % *Jahresumsatz ** Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Seite 21 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

1. Finanzierungsstufe = Kostenübernahmeerklärung dem Grunde nach (bei Antragstellung) Vertiefung: Finanzierungsstufen (I) im Zuge der Ermittlung (weiterer) kostentragender Unternehmen 2. Finanzierungsstufe = Kostenübernahmeerklärung nach Kostenschätzung (Bestätigung der Kostenübernahmeerklärung dem Grunde nach) Overheadkosten bekannt Anzahl der kostentragenden Unternehmen bekannt individuelle Kostenminderung geklärt Entwurf der Erprobungs-Richtlinie unter Berücksichtigung der Inhalte der Stellungnahmen liegt vor Seite 22 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

1. Finanzierungsstufe = Kostenübernahmeerklärung dem Grunde nach 2. Finanzierungsstufe = Kostenübernahmeerklärung nach Kostenschätzung 3. Finanzierungsstufe Vertiefung: Kostenübernahme (II) Finanzierungsvereinbarung zwischen G-BA, beteiligten Unternehmen und Studienleitung in Kenntnis des Studienprotokolls wer zahlt zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen Mittel an die WI zahlt Seite 23 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

Studiendurchführung obliegt einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution (Studienleitung) Auswahl durch G-BA mit Unterstützung eines Projektmanagements (PT-DLR) - Vergabeverfahren Erstellung des Studienprotokolls und Einholung erforderlicher Genehmigungen Auswahl der Leistungserbringer Durchführung der Erprobung Begleitung der Erprobungsstudie durch den PT-DLR : Prüfung der Vorbereitung und Durchführung der Studie Prüfung der Mittelverwendung Berichterstattung Endauswertung der Studie (Abschlussbericht an G-BA) Seite 24 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

Studiendurchführung obliegt einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution (Studienleitung) Auswahl durch G-BA mit Unterstützung eines Projektmanagements (PT-DLR) - Vergabeverfahren Erstellung des Studienprotokolls und Einholung erforderlicher Genehmigungen Auswahl der Leistungserbringer Durchführung der Erprobung Begleitung der Erprobungsstudie durch den PT-DLR : Prüfung der Vorbereitung und Durchführung der Studie Prüfung der Mittelverwendung Berichterstattung Endauswertung der Studie (Abschlussbericht an G-BA) Seite 25 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

und nach der Erprobung Bewertung auf Grundlage der durch die Erprobung gewonnenen Kenntnisse Beschluss zur Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung soll 3 Monate nach Abschluss der Erprobung erfolgen Seite 26 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Dietrich Sonntag www.g-ba.de erprobung137e@g-ba.de Vorträge zur Informationsveranstaltung über die Erprobungsregelung von Oktober 2015: https://www.gba.de/institution/service/veranstaltungen/137everanstaltungen/erprobung-2/ Seite 27 20. Mai 2016 Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V G-BA, 2016