Erkennbarkeit von Einsatzfahrzeugen - Technische Möglichkeiten - - Absicherung als ganzheitlicher Ansatz -

Ähnliche Dokumente
Übersicht. Dipl.-Ing. OBR René Schubert Feuerwehr Ratingen Obmann im NA Allgemeine Anforderungen an Feuerwehr-Fzge.

Sonder- und Wegerechte?!?!!!?

Rechtliche Hinweise und Tipps zu Einsatzfahrten, insbesondere unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten

3M Verkehrssicherheit. Retrorefl ektierende. Fahrzeug-Markierung. und -Werbung. Lkw früher erkennen: Weniger Unfälle, sinkende Kosten

Begriffsbestimmung: Sonderrechte befreien von der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrs- Ordnung ( StVO ).

Eine Zusammenfassung zum Dienstabend am 24. Mai 2004 der DRK-Bereitschaft Römerstein

1 Einleitung 1.1 Problemdarstellung und Auswirkungen

MINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERKEHR BADEN-WÜRTTEMBERG

Konturmarkierungen an Nutzfahrzeugen

Sonder- und Wegerechte

Beklebung von Feuerwehrfahrzeugen

Standardeinsatzregel (SER) Nr. 2. Verkehrsabsicherung BAB

3M Verkehrssicherheit. Retrorefl ektierende. Fahrzeug-Markierung. und -Werbung. Der Sicherheit verpfl ichtet

Einsatzstellen im Verkehrsraum sind zwangsläufig mit Gefährdungen durch Fahrzeugverkehr verbunden.

SISTRA Fachtagung vom 20. November 2014

Standard-Einsatz-Regeln: Absicherung von Einsatzstellen

3M Verkehrssicherheit. Retrorefl ektierende. Fahrzeug-Markierung. und -Werbung. Lkw früher erkennen: Weniger Unfälle, sinkende Kosten

Merkblatt DER BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR UND DIGITALE INFRASTRUKTUR

Anpassung des äußeren Erscheinungsbildes der Einsatzleitwagen der analytischen Task Force

Musterausbildungsplan auf Standortebene

Bezirksregierung Köln

Sonder- und Wegerechte

Überblick. Straßenverkehrsordnung. Fahren im Verband Sonderrechte. Rechtsgrundlagen. Geltungsbereich Grundsätze

Begriffsbestimmung: Sonderrechte befreien von der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung

Sonder- und Wegerecht

GV 9 Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.

Erläuterungen zum Begriff der charakteristischen Masse in den DIN- Normen für Feuerwehrfahrzeuge

Originaltext: 8. GSGV

MarkingSet* Preisliste

In Erfurt ist seit 1. Oktober 2012 eine Umweltzone in Kraft. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt. ADAC e.v.

Kennzeichnungswesten für. die Steirischen Feuerwehren

ANFORDERUNGEN AN FEUERWEHR- FAHRZEUGE in Rheinland-Pfalz

Magnetschilder Aufkleber - Stauschilder

MarkingSet* Preisliste

Richtlinien für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge sowie bestimmter hinausragender Ladungen

Fahrzeuge > Straßenfahrzeuge > LKW > LKW mit DB Schenker. Vorgaben zu LKW und Transportern mit der Marke DB Schenker

Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 17/2009*)

Umweltzone in Bonn. Bonn. ADAC e.v. Seite 1. Interessenvertretung Verkehr (VIN) September 2014 Hansastr. 19, München

Truppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Rechtsgrundlagen

DEUTSCHE NORM DIN

Schriftliche Kleine Anfrage

Feinstaubplakette. Seit März 2007 gibt es die Feinstaubplakette.

3M Retroreflektierende Werbung und Konturmarkierung Zuverlässig sichtbar. 24h präsent.

gerichtete Kennleuchten

Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz. Fahrzeugbeschriftung Nr. 14/2017 SG Brand- und Katastrophenschutz

In Neuss ist seit 15. Februar 2010 eine Umweltzone in Kraft. Hier sind die wichtigsten Informationen dazu zusammengestellt. ADAC e.v.

DBW 5000 Kundenspezifisch konfigurierbar Maximale Warnwirkung Aerodynamisches Gehäuse Einfaches Bedienkonzept Verschiedene Montagevarianten

GV09 Gesetze und Verordnungen

Sonderrechtsfahrten der Feuerwehr. Voraussetzungen und Risiken. Kreisfeuerwehrtag Bautzen am 4. September 2016 in Großdubrau

Akustische Warneinrichtungen (Einsatzhorn) und Kennleuchten. für blaues Blinklicht an Privatfahrzeugen von Führungskräften der Feuerwehren

Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr

Aus der DIN EN 471 wird die ISO Auswirkungen auf Feuerwehr und Rettungsdienst. Page 1

3M Verkehrssicherheit. Retroreflektierende. Fahrzeugmarkierung. und -werbung. Sicherheit durch Sichtbarkeit

Notöffnungen in transportablen Schutzeinrichtungen


Erstellt durch Matthias Konrad

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.

Änderungen des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen

Umweltzone in Düsseldorf

DBS Kundenspezifisch konfigurierbar. Maximale Warnwirkung Aufbau durch modulares Baukastensystem flexible Anpassung an individuelle Ansprüche

MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR

TEILEGUTACHTEN Nr. 17/

Seite 1 von 5. Z u w e n d u n g s f ä h i g e K o s t e n (einschl. MWSt.) Gesamtsumme (Sp. 3 und 4)

Anlage zur Benennungsurkunde

Teil 1: Verhalten auf der Fahrt zum Einsatz Teil 2: Die Rettungskarte

Andere CD Anwendungen > DB Schenker Transa

Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 6/2014*)

Inanspruchnahme von Sonderrechten nach 35 StVO mit Privatfahrzeugen und bei Übungen

T E I L E G U T A C H T E N

DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

Einheiten im Hilfeleistungseinsatz

Übereinkommen vom 8. November 1968 über Strassenverkehrszeichen

Beispiele: - Kanalspülen mit Reinigungsfahrzeug -kl. Reparaturarbeiten (Baustellen kürzer Dauer) - Aufgrabungen (Baustellen längerer Dauer)

Volks-/ Hauptschule. mittl. Bild. Absch Jahre Jahre Jahre Jahre 60 +

Auch am Tag gut sichtbar: gelbe Westen mit Reflektorstreifen


Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL

Umweltzone in Pleidelsheim, Ingersheim und Freiberg

Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste

DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

Fahrzeuge > Schienenfahrzeuge > Lokomotiven. Visuelles Erscheinungsbild und Kennzeichnung von Lokomotiven

Wie will das Land Dieselfahrverbote ab 2019 kontrollieren und welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung des Verbots?

DBS 5000 Kundenspezifisch konfigurierbar Maximale Warnwirkung Aerodynamisches Gehäuse Einfaches Bedienkonzept Verschiedene Montagevarianten


DBS 5000 Kundenspezifisch konfigurierbar Maximale Warnwirkung Aerodynamisches Gehäuse Einfaches Bedienkonzept Verschiedene Montagevarianten

T E I L E G U T A C H T E N

Feuerwehr im Straßenverkehr. Sonderrechte gemäß 35, 38 StVO

Durchführung und Sicherung von Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum öffentlicher Straßen

3M Scotchlite Reflective Material

BOAR Arndt, BAR Bayer, BD Cimolino, Ltd.BD Fischer, BAR Flatten, GBI Heinen, BD Klein, BOAR Kühling, OBR Reckert, OBR Schubert, BOI Walbrodt

Schnell informiert. Einsatzfahrten. Checklisten zu Rechtmäßigkeit und Rechtsfolgen

Standard-Einsatz-Regeln: Hilfeleistungseinsatz bei Verkehrsunfällen

Umweltzone in Ilsfeld

In Berlin ist seit 1. Januar 2008 eine Umweltzone in Kraft. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt. ADAC e.v.

Feuerwehrschutzkleidung nach EN 469 und HuPF Unterschiede und Gemeinsamkeiten, Vor- und Nachteile

Transkript:

Erkennbarkeit von Einsatzfahrzeugen - Technische Möglichkeiten - - Absicherung als ganzheitlicher Ansatz - Eine Veranstaltung der

Dipl.-Ing. OBR René Schubert Feuerwehr Ratingen Fachbereichsleiter des DIN FNFW NA-031-04-FBR Fachbereichsausschuss Ausrüstung für die Feuerwehr Obmann im DIN FNFW NA-031-04-06 Allgemeine Anforderungen Essen, an 15.September Feuerwehr-Fahrzeuge, 2010 Löschfahrzeuge

I Unfallbeispiele

BAB 2 Magdeburg 23.04.2001 LKW in Unfallstelle 4 Tote 3 Verletzte

BAB 40 Essen 28.04.2002 PKW in LF, welches zur Absicherung eines Unfalls einsetzt wurde. 2 Tote

II Ursachen Warum kommt es zu Unfällen in abgesicherten Einsatzstellen / Arbeitsstellen?

Ursachen (Auszug) Neben dem Fehlverhalten des Unfallfahrers spielen folgende Aspekte eine Rolle: Es wird keine Absicherung vorgenommen Die Einsatzstelle wird ungenügend oder zu spät abgesichert Es wird keine Warnkleidung getragen Einsatzfahrzeuge werden ungünstig aufgestellt Der Abstand von der ersten Warnung bis zur Einsatzstelle ist zu gering Es ist kein geeignetes Warngerät vorhanden Es ist zu wenig Warngerät vorhanden Einsatzfahrzeuge sind unauffällig u.s.w.

III Verbesserungsansätze

Ganzheitliches Konzept erforderlich Tagessichtbarkeit von Personal und Fahrzeug Nachtsichtbarkeit von Personal und Fahrzeug Weitwarnwirkung durch Heckwarnsystem Ausstattung mit mobilen Gerätschaften Taktik und Ausbildung Einsatzorganisation

IV Fahrzeuggestaltung Erläuterung der Anforderungen am KONZEPT RATINGEN

ca. 100.000 Bewohner, Einpendler, Gäste ca. 90 m² Stadtfläche ca. 90 km Autobahnzuständigkeit BF: RD 1 Standort BS / HL / Sonderfzge i.d.r. Schutzziel 1 AGBF FF: 8 Standorte BS / HL / Sonderfzge i.d.r. Schutzziel 2 AGBF Fuhrpark: ca. 60 Fahrzeuge bis auf zwei alle RAL 3000 erste Anfänge mit Konturmarkierung

Beispiel Ausgangslage Ratingen

Tagessichtbarkeit Erforderlich sind Farbe mit Wiedererkennungswert Kontrast Fluoreszenz

Farbe RAL 3024/6 mit RAL 9010 Fluoreszenz und Kontrast

Farbe RAL 3000 mit RAL 1016 Fluoreszenz und Kontrast

Farbe RAL 3000 mit RAL 1016 Fluoreszenz und Kontrast

Farbe RAL 3000 mit RAL 1016 Fluoreszenz und Kontrast

Nachtsichtbarkeit Farben egal - Nachts sind alle Katzen grau Konturmarkierung in Anlehnung an ECE R 104 Beschriftungen reflektierend nach ECE R104 Umfeldbeleuchtung Arbeitsfeldbeleuchtung

Reflexion Kontur und corporate design

Reflexion Kontur ohne corporate design

Reflexion - gleiche Heckansicht wie am Tage

Zu Beachten Rechtslage Materialauswahl Verarbeitung Investitionsaufwand

Weitere Maßnahmen Feuerwehr Ratingen Anbauteile bei Neufzgen / Sanierung RAL 1016 Schwefelgelb (kein Ausbleichen!) Warnanlagen in LED intersection-lights - Kotflügelblaulicht Heckwarnsystem gelb LED

Saniertes LF 16/12

Kotflügelblaulicht

Kotflügelblaulicht

Heckwarnanlage LED

V Ansichten Entwicklung international

F Bild: Internet

GB Bild: Internet

Braunschweig Bild: Internet

Hessen Bild: Internet

Brandenburg Bild: Internet

Solingen Bild: FW Solingen

Bremen Bilder: Internet

USA

VI Rechtslage

ECE R 104 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung retroreflektierender Markierungen für schwere und lange Fahrzeuge und ihre Anhänger In Verbindung mit ECE R 48 http://www.bmvbs.de/static/ece/r-104-retroreflektierende-markierungen-anschweren-und-langen-fahrzeugen-konturmarkierung.pdf http://www.bmvbs.de/static/ece/r-48-beleuchtung-lichtsignaleinrich-tungen- Kfz.pdf

DIN 14502-3 Farbgebung und besondere Kennzeichnung 3.1.5 Zusätzlich sollten an den Außenflächen der Fahrzeuge jeweils a) für eine bessere Tagessichtbarkeit 1) bei Fahrzeugen, die nicht in Farbe Leuchtrot RAL 3024 oder Leuchthellrot RAL 3026 ausgeführt sind, fluoreszierende Teilflächen und 2) bei allen Fahrzeugen weiße oder fluoreszierende Teilflächen als Kontrast zur Grundfarbe angebracht sein; b) für eine bessere Nachtsichtbarkeit reflektierende Kontur-markierungen, Beschriftungen und sonstige Applikationen in Anlehnung an ECE-104 angebracht sein. ANMERKUNG 1 Diese Vorgaben wurden in Analogie zu DIN EN 1789:2007-05, Anhang A aufgenommen. ANMERKUNG 2 Bei Ausführung von fluoreszierenden Teilflächen sowie von reflektierenden Applikationen über ECE-R 104 hinausgehend, ist eine Ausnahmegenehmigung von 49a, Absatz 1, Satz 1 der StVZO erforderlich.

DIN EN 1789 2007-08 Anhang A Um die Erkennbarkeit und die Sichtbarkeit des Fahrzeuges bei Tageslicht zu verbessern, sollte die Grundfarbe der Karosserie Gelb (RAL 1016) 10) oder Weiß sein. Wird die Option der weißen Karosserie gewählt, sollte zusätzlich an den Außenflächen der Fahrzeuge fluoreszierendes Gelb bzw. Gelb (RAL 1016) oder fluoreszierendes Rot (RAL 3024) eingesetzt werden. Für die Sicherstellung der Sichtbarkeit bei Nacht sollte mikroprismatisches reflektierendes Material aufgebracht werden.

StVZO 49a (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel....

StVZO 70 (4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig.

Ziel Einheitliche Rahmenbedingungen für Heckwarnanlagen und Fahrzeuggestaltung reflektierend und fluoreszierend durch Regelung in StVZO ECE und Normung zugunsten der Sicherheit von Einsatzkräften Opfern und Dritten

Weg Initiative DFV / AGBF in AFKzV zu HWS (2004) führte zu Länderregelungen Neu: Bundesratsinitiative Sachen HWS (2009) Initiative DFV / AGBF in AFKzV zur Verankerung der DIN 14502-3 in der StVZO (2009) Initiativern in den Ländern Hessen umgesetzt Baden Württemberg umgesetzt Rheinplan Pfalz umgesetzt Nordrhein-Westfalen...

Nordrhein-Westfalen Entwurf in Anlehnung an Erlaß Hessen wurde erarbeitet AGBF und VdF haben Entwurf verabschiedet Entwurf liegt im MIK Übergang: Einzeln Ausnahmegenehmigung beantragen

VII Literaturhinweis

Literaturhinweis Inhalte zu Einsatzstellenabsicherung - warum? Rechtslage Persönliche Schutzausrüstung Absicherungsgerät Einsatzablauf Einsatzvorbereitung viele praktische Beispiele als Grafik 116 Seiten ca.. 100 farbige Abbildungen

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit