Betriebsverei nbaru ng Zwischen der Business Unit Functional Chemicals und dem Betriebsrat des Werkes Leverkusen der Deutschland GmbH wird auf der Grundlage der GBV Gleitende Arbeitszeit vom 22. Februar 1996 nachfolgende Vereinbarung zur flexiblen Ausgestaltung der Gleitenden Arbeitszeit für die Tarifmitarbeiter1 der Logistik der Business Une PCH im Gebäude T 36 getroffen. Ziele Die Vereinbarung dient der Ausrichtung der Arbeitszeitgestaltung im Hinblick auf eine optimale Aufgabenerledigung unter Berücksichtigung eines unregelmäßig verlaufenden Arbeitsanfalls. Die Mitarbeiter haben unter Wahrung der betrieblichen Interessen, unter Beachtung der nachstehenden Regelungen sowie der gesetzlichen Vorschriften, die Möglichkeit, ihre tägliche Arbeitszeit innerhalb festgelegter Rahmenbedingungen, d. h. der Ansprechzeit für die einzelnen Funktionsarbeitsplätze selbst zu bestimmen. Die Einteilung der Mitarbeiter auf die einzelnen Funktionsarbeitsplätze bzw. die Erbringung der Arbeitsleistung erfolgt entsprechend des in der Anlage aufgeführten Besetzungsplanes. Die rollierende Erbringung der Arbeitsleistung auf den einzelnen Funktionsarbeitsplätzen ist dabei gleichermaßen Ziel dieser Vereinbarung. 1. Rahmenbedingungen 1.1 Arbeitszeitbandbreite: 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Montag bis Freitag). 1.2 Bei der Berücksichtigung bezahlter Fehlzeiten wird eine Normalarbeitszeie von 7,5 Stunden (Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 15:30 Uhr) zugrunde gelegt; bei Teilzeitbeschäftigten gemäß der einzelvertraglichen Regelung. 1.3 Ganztägige Dienstreisen oder Fortbildungsveranstaltungen werden entsprechend der jeweils gültigen GBV Gleitende Arbeitszeit bewertet. 1.4 Die tägliche Mindestarbeitszeit (Montag bis Freitag) beträgt 4 Stunden. Individuelle Vereinbarungen bei Teilzeitbeschäftigten sind möglich. Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt grundsätzlich 10 Stunden ( 3 ArbZG). Nach Arbeitsende muss eine mindestens 11-stündige Ruhezeit eingehalten werden. Höchstarbeitszeit und Ruhezeit sind gesetzliche Vorschriften, auf deren Einhaltung alle Beteiligten achten müssen. 1 Die in dieser Vereinbarung genannten Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in gleicher Weise. 2 siehe Protokollnotiz
2 1.5 Innerhalb der Arbeitszeitbandbreite können Beginn und Ende der täglichel1nergizingchemistry Arbeitszeit unter Wahrung der Funktionsfähigkeit bzw. der Ansprechzeit der einzelnen Funktionsarbeitsplätze von den Mitarbeitern selbst bestimmt werden. Eine Absprache zwischen den einzelnen Mitabeitern ist erforderlich, um eine an den betrieblichen Erfordernissen zu orientierende Ansprechzeit zu gewährleisten. Sofern ein Funktionsarbeitsplatz im Bereich Abfüllung, Tankwagen oder Stapler (siehe Protokollnotiz, abis e) nicht besetzt ist, übernimmt ein Springer den vakanten Arbeitsplatz. Für die kurzfristige Übernahme eines Funktionsarbeitsplatzes gilt eine Ankündigungsfrist von 1 Tag. Ist eine Einigung zwischen den Mitarbeitern nicht möglich, so gilt für alle Mitarbeiter die Ansprechzeit der einzelnen Funktionsarbeitsplätze als verbindliche Arbeitszeit. Es besteht das gemeinsame Verständnis beider Betriebsparteien, dass in diesem Fall ein Anspruch der betroffenen Mitarbeiter auf eine Arbeitszeit von acht Stunden zzgl. einer Stunde Pause besteht. 1.6 Die Zeiterfassung hat in Arbeitskleidung zu erfolgen. 2. Angeordnete Anwesenheit I Mehrarbeit Für einzelne Mitarbeiter kann in Ausnahmefällen Arbeitszeit innerhalb der Gleitzeitbandbreite aufgrund betrieblicher Erfordernisse angeordnet werden. In diesen Fällen sollen die persönlichen Belange der Mitarbeiter angemessen Berücksichtigung finden. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sind dabei zu wahren. Für die Behandlung der Mehrarbeit gelten die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen gesetzlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Bestimmungen. Bei Diskonti-Einsätzen gelten die bisherigen Regelungen. 3. Ruhepausen I Arbeitsunterbrechungen 3.1 Die Ruhepausen werden im Gleitzeitsystem hinterlegt und maschinell wie folgt berücksichtigt: a) ab einer Anwesenheitszeit von mehr als 4 Stunden und 15 Minuten werden die folgenden 15 Minuten aufbauend als Pause gerechnet, b) ab einer Anwesenheitszeit von mehr als 5:45 Stunden werden weitere 45 Minuten aufbauend als Pause gerechnet. 3.2 In Abstimmung mit dem Vorgesetzten ist eine Arbeitszeitunterbrechung bis zu 4 Stunden möglich; diese Unterbrechung ist durch Zeiterfassung zu dokumentieren. Vor und nach der Arbeitszeitunterbrechung ist eine Arbeitsleistung von mindestens 2 Stunden zu erbringen.
4. Arbeitszeitberechnung, Ausgleichszeitraum, Zeitausgleich 3 4.1 Abweichungen der tatsächlichen Arbeitszeit von der Normalarbeitszeit nach Ziffer 1.2 führen zu Zeitguthaben bzw. Zeitschulden. Der hieraus resultierende GLAZ-Saldo ist zum Ende des Ausgleichszeitraums (31. März des Folgejahres) auf bis zu + 30 Stunden / - 30 Stunden auszugleichen. Zur Vermeidung ausufernder Gleitzeitsaiden darf der Saldo im laufenden Jahr + 90 Stunden bzw. - 30 Stunden nicht über- bzw. unterschreiten. Die Betriebsleitung und der Betriebsrat erhalten während des Probelaufes die monatliche Aufstellung der Gleitzeitsaiden. 4.2 Da die Mindestarbeitszeit 4 Stunden beträgt, ist eine halbtägige bzw. stundenweise Freizeitnahme nicht erforderlich. Der Ausgleich von ganztägigen Zeitguthaben bedarf der Genehmigung nach den Kriterien der Urlaubsgewährung. 4.3 Bei der Wahrnehmung planbarer persönlicher Termine sind zeitliche Überschneidungen mit der täglichen Arbeitsverpflichtung zu vermeiden. 5. Mitarbeiter in Teilzeit Mitarbeiter mit Teilzeitverträgen werden gemäß Ziffer 1 Protokollnotiz der GBV GLAZ in die Gleitende Arbeitszeit einbezogen. 6. Geltungsdauer Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft und ist zunächst im Rahmen eines Probelaufes bis zum 30. September 2011 befristet. Rechtzeitig vor Beendigung der Laufzeit werden Gespräche mit dem Betriebsrat bezüglich der Verlängerung bzw. der unbefristeten Fortführung aufgenommen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Regeln der jeweils gültigen GBV "Gleitende Arbeitszeit". 7. Protokollnotiz Die ergänzende Protokollnotiz ist Bestandteil dieser Vereinbarung. ~/... ~/2 / /'h'~~. Betriebsra
#/tj. Protokoll notiz zur Betriebsvereinbarung zur flexiblen Ausgestaltung der Gleitenden Arbeitszeit für die Tarifmitarbeiter der Logistik der Business Une PCH der Business Unit Functional Chemieals im Gebäude T 36 Für die Tarifmitarbeiter in Tagschicht wird in Ergänzung I Abweichung der Betriebsvereinbarung der Logistik der Business Une PCH im Gebäude T 36 zu Ziffer 1,Rahmenbedingungen der Arbeitszeitgestaltung' folgendes festgelegt: a) Definition von Funktionsarbeitsplätzen a) Abfüllung 1 b) Abfüllung 2 c) Tankwagen 1 d) Tankwagen 2 e) Stapler f) Springer 1 g) Springer 2 h) Vorarbeiter 4 Energizing Chemistry b) Ansprechzeit für die einzelnen Funktionsarbeitsplätze a) 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr b) 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr c) 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr d) 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr e) 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr f) 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr g) 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr h) 06:30 Uhr bis 14:30 Uhr c) Normalarbeitszeit 7:00 Uhr bis 15:30 Uhr, 7,5 Stunden zuzüglich 1 Stunde Pause (aufbauend)
Zuordnunq zu den Funktionsarbeitsplätzen 5 Die Tarifmitarbeiter der Logistik der Business Une PCH im Gebäude T 36 werden entsprechend Punkt a) einzelnen Funktionsarbeitsplätzen zugeordnet und rollierend gemäß des Besetzungsplanes eingesetzt. Arbeitszeitmodell FrS,a Di A2 So A1 T1 T2 ST S2 S1 Mi Do 1 A2 A1 T1 T2 ST S2 Mo 1 Logistik PCH Beispiel für die rollierende Besetzung Arbeitszeitmodell 7. 8. 14. 15. A2 T1 T2 5T ST S1 51 S2 52 3. 6. 9. 10. 11. 12. 13, A1 1., 52 11 12 T2 A1 5T S1 S2 ST A2 Logistik PCH 20. 5T ST 51 52 A1 A2 T2 22. 26. 28. 30. 17. 19. S1 S2 T1 21. 23. 24. 25 27. 29. 18. 16. T1 51 S2 A1 A2 ST S1 T2