EINFÜHRUNG IN DAS SYSTEM DER MENSCHENRECHTE

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Transkript:

1 EINFÜHRUNG IN DAS SYSTEM DER MENSCHENRECHTE Ringvorlesung: verstehen Einführung in die WS 2013/14 Renate Kicker Österreichisches Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten

verstehen Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der (AEMR) 2

verstehen Menschliche Würde Menschliche Sicherheit Menschenrechtsbildung Menschenrechtsbildung, Lernen und der Dialog soll das kritische Denken und seine systematische Analyse in einer geschlechtergerechten Weise über politische, bürgerliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Belange im Rahmen der fördern. (Shulamith Koenig, PDHRE) 3

Menschenrechtsbildung Einstellungen Fähigkeiten Wissen definiert die Methodik der Menschenrechtsbildung, die auf die Bildung einer universellen Kultur der durch die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten und die Formung von Einstellungen abzielt. 4

Menschenrechtsbildung Menschenrechtsbildung ist jedes Lernen, das Wissen, Fähigkeiten und Werte über entwickelt und Gerechtigkeit fördert sowie Toleranz, Würde und den Respekt für die Rechte und die Würde anderer bewusst macht. (Nancy Flowers, Menschenrechtszentrum der University of Minnesota) Alle für alle : Wiener Weltkonferenz über 1993 abgeleitet von Art. 26 AEMR und Art. 13 IPBPR: Recht auf Menschenrechtsbildung (MRB) Weltkonferenzen von UNESCO zur Menschenrechtsbildung: Wien 1978 und Montreal 1993 5

Menschenrechtsbildung UNO-Dekade der Menschenrechtsbildung: Aktionsplan (1995-2004) Definition der Ziele der Menschenrechtsbildung: Die Stärkung der Achtung für und Grundfreiheiten; Die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Bedeutung ihrer Würde; Die Förderung des Verständnisses, der Toleranz, der Geschlechtergleichheit und der Freundschaft zwischen allen Nationen, den eingeborenen Völkern und rassischen, nationalen, ethnischen, religiösen und sprachlichen Gruppen; 6

Menschenrechtsbildung UNO-Weltprogramm zur Menschenrechtsbildung basiert auf Resolution des UNO-Sicherheitsrates 59/113A 1. Phase von 2005 bis 2009: Aktionsplan konzentrierte sich auf die Primär- und Sekundärausbildung 4 Stufen der Umsetzung: Analysen zur gegenwärtigen Situation der Menschenrechtsbildung Prioritäten setzen und Entwicklung von nationalen Umsetzungsstrategien Umsetzung und Monitoring Evaluierung 7

Menschenrechtsbildung UNO-Weltprogramm zu Menschenrechtsbildung 2. Phase von 2010-2014: Aktionsplan mit Priorität auf höherer Bildung und MRB für einschlägige Berufe, wie öffentlicher Dienst, Polizei, Justiz und Militär Vier Stufen der Umsetzung Grazer UNI-ETC erstellt Baseline Study Konferenz des BMWF über Strategie MRB und -forschung an Universitäten Rolle von unterstützenden Menschenrechtszentren wie ETC, BIM (Wien), ÖIM (Salzburg) 3. Phase ab 2015: Fokus auf Journalisten und Medien 8

Menschenrechtsbildung Deklaration über Menschenrechtsbildung und -training 2011: Definition der Menschenrechtsbildung: Bildung über durch für Fünf Hauptziele: Bewusstsein für schaffen Entwicklung einer universellen Kultur der Effektivere Verwirklichung der Chancengleichheit für alle Beitrag zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen 9

und menschliche Sicherheit Menschliche Sicherheit? F. D. Roosevelt: Freiheit von Not und Freiheit von Angst sind Teil der vier Freiheiten, die 1941 von ihm verkündet wurden 1994: Bericht zur menschlichen Entwicklung (UNDP) Netzwerk für menschliche Sicherheit: entwickelte sich aus den Bemühungen rund um den Ottawa-Vertrag (Verbot von Personenminen) Kommission für menschliche Sicherheit: unter dem Vorsitz von Sadako Ogata und Amartya Sen Report Human Security Now 2003 Human Security Centre, Canada: Human Security Report seit 2005 10

und menschliche Sicherheit Persönliche Sicherheit = Schutz vor willkürlicher Festnahme Soziale Sicherheit = Bereitstellung der Grundbedürfnisse wie Nahrungssicherheit Internationale Sicherheit = das Recht, in einer sicheren internationalen Ordnung zu leben liefern eine Basis, auf der menschliche Entwicklung und menschliche Sicherheit aufgebaut werden können. 4. MinisterInnentreffen des Netzwerkes für menschliche Sicherheit in Santiago de Chile 2002 11

Geschichte und Philosophie der sind immer mit der Menschenwürde verknüpft. Eine goldene Regel existiert in jeder Kultur: Man sollte andere so behandeln, wie man selbst behandelt werden will. Der Schrecken des zweiten Weltkrieges führte zur Schaffung eines universellen Menschenrechtssystems, ermöglicht durch die damals neu gegründeten Vereinten Nationen. 12

Weltkonferenzen über Weltkonferenzen über Teheran 1968: Alle sind unteilbar und bedingen einander! Wien 1993:... es ist die Pflicht der Staaten, unabhängig von ihren wirtschaftlichen und kulturellen Systemen, alle und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen. (Wiener Aktionsprogramm, Absatz 5, 1993) UNIVERSALITÄT DER MENSCHENRECHTE 13

Konzept und Idee der : basieren auf dem Konzept der jedem Menschen innewohnenden Würde (Quelle: AEMR, Internationale Pakte aus 1966). Sie sind: - unabdingbar - universell - unteilbar - voneinander abhängig. 14

Konzept und Idee der Verschiedene Kategorien oder Generationen: Bürgerliche und politische Rechte Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Solidaritätsrechte Naturrechtliche und positiv-rechtliche Grundlegung 15

Konzept und Idee der Von den n sind zu unterscheiden: Bürgerrechte: stehen nur Staatsangehörigen zu Minderheitenrechte: abhängig von der Zugehörigkeit zu einer Minderheit sind beschränkt auf die Mitglieder dieser Gruppen und deshalb nicht universell. 16

Internationale Menschenrechtsstandards 1948 Allgemeine Erklärung der 1948 Konvention über die Prävention und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes 1965 Internationale Konvention über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung 1966 Internationaler Pakt für wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte 1966 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte 1979 Konvention über die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung der Frau 1984 Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und Fakultativprotokoll 2002 1989 Konvention über die Rechte des Kindes 2006 Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und verschwundene Personen 17

Pflichten des Staates Staaten haben die Pflicht...... zu respektieren: kein staatliches Organ darf diese verletzen... zu schützen: der Staat hat Gewalt und andere Menschenrechtsverletzungen zwischen den Menschen auf seinem Territorium zu verhindern... zu verwirklichen: internationale Verpflichtungen gehören umgesetzt und, wenn nötig, in nationale Gesetze umgewandelt, so dass der Einzelne diese geltend machen kann 18

Menschenpflichten? Pflichten des Individuums Menschen haben Pflichten gegenüber der Gemeinschaft (Art. 29:1 AEMR) Einschränkung der durch Staat möglich, aber nur durch Gesetz, zur Gewährleistung der Achtung der Rechte anderer, zum Schutz der Moral, öffentlichen Ordnung und allgemeinen Wohlfahrt (Art. 29:2 AEMR) dürfen nicht so ausgelegt werden, dass dadurch andere zerstört werden (Art. 30 AEMR) Bei erklärtem Staatsnotstand sind Einschränkungen einiger, nicht aller möglich 19

Durchsetzung internationaler Menschenrechtsstandards präventives Besuchssystem zb CPT Berichtssysteme Individualbeschwerden: IPBPR, CEDAW,... zwischenstaatliche Beschwerden Gerichtsverfahren: nur EGMR, IAGMR, Afr. GH Verfahren auf Grundlage der Charta: wie zb das 2007 durch den MRR rev. 1503-Verfahren Sonderverfahren des Menschenrechtsrates (MRR) 20

Monitoring Staaten können kontrolliert werden durch: internationale Mechanismen (siehe vorherige Folie): zentrale Rolle des UNHCHR nationale Mechanismen: Ombudspersonen, nationale Menschenrechtsinstitutionen Zivilgesellschaft 21

und die Zivilgesellschaft Nichtregierungsorganisationen (NGOs)...... basieren auf der Versammlungsfreiheit (Art 22 IPWSKR)... sind Hauptakteure beim Schutz und der Förderung von n... verfolgen oftmals bestimmte spezifische Schutzinteressen (APT: Association for the Prevention of Torture)... sind geschützt durch eine Resolution der UNO- Generalversammlung aus 1992, der Human Rights Defenders Declaration: diesen Schutz genießen auch deren AktivistInnen.... organisieren sich oftmals in Netzwerken, um ihre Ziele zu erreichen. 22

und die Zivilgesellschaft NGOs...... organisieren dringliche Handlungsaufrufe (ai)... erstellen Schattenberichte (Human Rights Watch)... beeinflussen Regierungen durch qualitativ hochwertige Berichte (International Helsinki Federation)... fördern die Menschenrechtsbildung (PDHRE)... kooperieren mit anderen NGOS (HRC-SEE und das ETC)... machen Staaten wie auch die Öffentlichkeit aufmerksam auf Menschenrechtsthemen werden in einigen Staaten in ihren Aktivitäten zunehmend eingeschränkt 23

Regionale Systeme des Menschenrechtsschutzes und der Förderung von n Regionale Systeme können...... sensibler auf kulturelle und religiöse Fragen reagieren... Beschwerden effizienter behandeln... bei Gerichten zu rechtskräftigen Entscheidungen mit Ausgleichszahlungen für den Einzelnen führen Änderungen der nationalen Gesetzgebung bewirken mit dem Ziel der Konformität mit internationalen Verpflichtungen einen regionalen Konsens fördern 24

Europa Das Europäische Menschenrechtssystem kennt drei Akteure: - Europäische Union: 28 Mitgliedsstaaten - Europarat: 47 Mitgliedsstaaten - OSZE: ist politischer Natur, umfasst ein Europa von 57 Staaten Alle drei haben verschiedene Geltungsbereiche und Ziele, aber alle tragen zum Schutz und zur Förderung der durch verschiedenartige Mechanismen und Dokumente bei. 25

Europa 1950 Europäische Konvention zum Schutze der und Grundfreiheiten und 14 Zusatzprotokolle 1961 Europäische Sozialcharta, revidiert 1991 und 1996 und Zusatzprotokolle 1998 und 1995. 1987 Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe 1975 Helsinki Schlussakte und nachfolgende Prozesse KSZE/OSZE 1990 Charter von Paris für ein neues Europa 1992 Europäische Charta für Regional- und Minderheitensprachen 1994 Rahmenübereinkommen für den Schutz nationaler Minderheiten 2000 Charta der Grundrechte der Europäischen Union 26

Europäischer Gerichtshof für (EGMR) 1. Prüfung der Zulässigkeit einer Beschwerde (Verletzung durch EMRK geschützter Rechte, in einem EMRK- Mitgliedsstaat, Erschöpfung aller nationalen Rechtsmittel, Sechsmonatsfrist) 2. Verfahren über Inhalt der Beschwerde (schriftlich und mündlich) 3. Urteil, bindend für Staat 4. Überwachung durch Ministerkomitee 27

Das Inter-Amerikanische System der 1948 Amerikanische Deklaration über die Rechte und Pflichten des Menschen 1959 Inter-Amerikanische Menschenrechtskommission 1969/1979 Amerikanische Menschenrechtskonvention 1988 Zusatzprotokoll über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 1990 Zusatzprotokoll über die Abschaffung der Todesstrafe 1979/1984 Inter-Amerikanischer Gerichtshof für 1994 Inter-Amerikanische Konvention über die Prävention, Bestrafung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen 1999 Inter-Amerikanische Konvention gegen jede Diskriminierung behinderter Personen 28

Afrika 1981 Afrikanische Charta der Rechte des Menschen und der Völker, seit 1986 in Kraft 1987 Afrikanische Kommission für die Rechte des Menschen und der Völker 1990 Afrikanische Charta über die Rechte und das Wohlergehen des Kindes, seit 1999 in Kraft 1997 Protokoll über die Einrichtung eines Afrikanischen Gerichtshofs für die Rechte des Menschen und der Völker, seit 2003 in Kraft 2003 Protokoll über die Rechte der Frauen, seit 2005 in Kraft 2008 Afrikanischer Gerichtshof für 29

Andere Regionen Andere regionale Systeme, wenn auch nicht so gut entwickelt und funktionierend, sind: Kairoer Außenministererklärung der im Islam von 1990: wurde von Islamischer Konferenz nie offiziell angenommen Arabische Charta der von 2004: nach sieben Ratifikationen 2008 in Kraft; Kommission; Gericht Kein offizielles System in Asien, aber eine aktive NGO- Gemeinschaft organisiert unter der Schirmherrschaft des Asian Legal Resource Centre (Hong Kong) Cotonou-Abkommen zwischen der EU und 79 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten: fordert Respekt für, demokratische Prinzipien und Rechtsstaatlichkeit 30

Internationale Gerichtsbarkeit und das Problem der Straflosigkeit Straflosigkeit ist nicht gleich Amnestie: 1998 wurden in Argentinien Amnestiegesetze aufgehoben, da diese eine Verletzung des Rechtes auf gerichtlichen Schutz und faires Verfahren darstellten Prinzip der Verantwortlichkeit: zunehmend anerkannt, sowohl auf universeller als auch nationaler Ebene Universelle Verfolgung, wie sie zb in der UNO-Konvention gegen Folter vorgesehen ist, bildet die Grundlage für Fälle wie jenen gegen den früheren Diktator Augusto Pinochet in Großbritannien im Jahre 1998 Neben den gerichtlichen Mitteln gibt es auch noch Versöhnungs- und Wahrheitskommissionen, die helfen die Wahrheit festzustellen und den Konflikt aufzuarbeiten (zb Südafrika) 31

Internationale Strafgerichtsbarkeit Internationaler Strafgerichtshof (ICC): seit 1. Juli 2002 in Kraft, ergänzend zur nationalen Rechtssprechung, prinzipiell beschränkt auf Mitgliedsstaaten, beruht auf einem völkerrechtlichen Vertrag Ad-hoc-Tribunale für Ex-Jugoslawien (ICTY) und Ruanda (ICTR): Einschränkungen hinsichtlich Geltungszeitraum und Geltungsbereich, geschaffen durch Resolutionen des UNO- Sicherheitsrates Internationale Gerichte bilden ein Sicherheitsnetz mit dem Ziel, Straflosigkeit zu beenden. Die Verpflichtung der Staaten, zu respektieren, zu schützen und zu verwirklichen, wird dadurch aber nicht aufgehoben. Andere Formen sind möglich (siehe Sondergerichtshof für Sierra Leone), aber die Angst vor verschiedenen Standards bleibt. 32

Menschenrechtsinitiativen in den Städten Menschenrechtsstädte: Idee der PDHRE (Peoples Movement for Human Rights Learning) - Teilnehmende Städte und Gemeinden in Argentinien, Senegal, Ghana, Mali, Südafrika, Indien, Bangladesch, Philippinen, Brasilien, Österreich und Kanada - Graz wurde 2001 die erste europäische Menschenrechtsstadt: Alle von der Stadt getroffenen Entscheidungen sollen hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den n geprüft werden. Die EinwohnerInnen sind über ihre informiert und dazu aufgerufen, bei Verletzungen zu reagieren. 33

Menschenrechtsinitiativen in den Städten Europäische Charta für den Schutz der in der Stadt von 1998, unter der Schirmherrschaft von Barcelona und St. Denis: mehr als 300 Unterzeichnerstädte Internationale Städtekoalition gegen Rassismus: initiiert von der UNESCO, die auch regionale Koalitionen wie in Europa aufgebaut hat www.unesco.org/shs/citiesagainstracism 34

Globale Herausforderungen und Chancen für die Umsetzung der eingegangen Verpflichtungen in die Praxis Capacity-Building lokaler Institutionen Standards in neuen Bereichen, zb Behinderte, ältere Personen Verbindungen zwischen n und anderen Bereichen wie dem humanitärem Völkerrecht oder dem Flüchtlings- und Migrationsrecht stärken Konfliktprävention und post-konfliktuelle Rehabilitation Verantwortlichkeit für Menschenrechtsverletzungen Neue Herausforderungen, zb Globalisierung und, Informationsgesellschaft und UN-Rahmen und Prinzipien für Wirtschaft und Aufrechterhaltung der Menschenrechtsstandards bei der Bekämpfung des Terrorismus 35