Regulatorischer Rahmen und Förderung von Speichern

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Transkript:

Regulatorischer Rahmen und Förderung von Speichern Dr. Ralf Sitte Referat III C 4 Flexibilität der Nachfrage, Technische Systemintegration, Speicher www.bmwi.de

Herausforderungen Technische und wirtschaftliche Optimierung des Gesamtsystems Um-/ Ausbau von Netzen erste Priorität Konventionelle Stromerzeugung muss flexibler werden Flexibilität auf Verbraucherseite erhöhen Flexibilität durch Speicher Speicher stehen im (Kosten-)Wettbewerb mit anderen Flexibilitätsoptionen Aufgabe Politik/Wissenschaft: technische Verfügbarkeit für den Fall veränderter Rahmendaten sicherstellen 2

Förderung Technologieentwicklung: Förderinitiative Energiespeicher Ressortübergreifend (BMWi + BMBF) 200 Mio. EUR Fördervolumen Über 250 Projekte bewilligt Schwerpunkte: Wind-Wasserstoff-Kopplung Batterien im Verteilnetz Thermische Speicher Weitere Felder u.a. alternative Pumpspeicherwerke, Druckluftspeicher 3

Förderung Technologieentwicklung: Förderinitiative Energiespeicher Ressortübergreifend (BMWi + BMBF) 200 Mio. EUR Fördervolumen Über 250 Projekte bewilligt Schwerpunkte: Wind-Wasserstoff-Kopplung Batterien im Verteilnetz Thermische Speicher Weitere Felder u.a. alternative Pumpspeicherwerke, Druckluftspeicher 4

Bilanz bis Ende 2015: 60 Mill. Fördervolumen 19.000 Zusagen 450 Mill. Investitionen 5

Marktanreizprogramm/ KfW-Förderung für dezentrale PV-Speicher II Förderrahmen: Batteriespeichersysteme, die mit PV-Anlage betrieben werden (max. 30 kw) Tilgungszuschuss: anfänglich 25 % der Kosten der Batterie; degressiv gestaffelt Maximale Einspeiseleistung 50% P inst,pv Netzentlastung Fernparametrierbarkeit und Fernsteuerbarkeit Volumen: 30 Millionen 6

Regulatorische Rahmenbedingungen/ Energierecht Speicher ist grundsätzlich keine gesonderte Kategorie, sondern je nach Situation Erzeuger oder Letztverbraucher Aber: Spezialvorschriften privilegieren Speicher unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber Letztverbrauchern 7

Regulatorische Rahmenbedingungen/ Energierecht Mögliche Einteilung von Speichern: Stromspeicher: Strom rein, Strom raus (z.b. Pumpspeicher, Batterien) Energiespeicher: Strom zu irgendwas Für das Stromsystem ist Power to X also kein Speicher, sondern eine zuschaltbare Last und damit Letztverbrauch. 8

Regulatorische Rahmenbedingungen, 1. EnWG EnWG 118 Abs. 6: Neue Stromspeicher (ab 01.01.2009): für 20 Jahre netzentgeltbefreit, wenn Inbetriebnahme zwischen 08/2011 08/2026 tatsächliche elektrische, chemische, mechanische oder physikalische Speicherung Rückspeisung in dasselbe Netz (außer PtG) Power-to-Gas (Herstellung Wasserstoff bzw. Methan): 20 Jahre befreit von Netzentgelten Strom auch ohne Rückspeisung in dasselbe Netz befreit und von den Netzentgelten für die Einspeisung in Gasnetz befreit 9

Regulatorische Rahmenbedingungen, 1. EnWG EnWG 118 Abs. 6: Bestehende Pumpspeicher: für 10 Jahre netzentgeltbefreit, wenn nach dem 4. August 2011 eine Erhöhung der Leistung um 7,5 % oder alternativ der speicherbaren Energiemenge um 5 % erfolgt Höchstlastbeitrag des PSW nicht bei Jahreshöchstlast des Netzes StromNEV 19 Abs. 2: Bestehende Pumpspeicher: individuelles Netzentgelt, wenn netzdienlich (Höchstlastbeitrag des PSW nicht bei Jahreshöchstlast des Netzes) 20% der normalen NNE 10

Regulatorische Rahmenbedingungen, 2. EEG Befreiung von Speichern von der EEG-Umlage ( 60 Abs. 3) bei Stromlieferung an Speicher (elektrisch, chemisch, mechanisch oder physikalisch) mit Zweck Zwischenspeicherung ausschließlich zur Wiedereinspeisung von Strom in das Netz bzw. bei Erzeugung von Speichergas, das in das Erdgasnetz eingespeist wird, mit anschließender Rückverstromung und Einspeisung in das Stromnetz Keine Befreiung von der EEG-Umlage wenn gespeicherte Energie Stromsystem verlässt, z.b. bei Nutzung für Wärme oder Mobilität 11

Regulatorische Rahmenbedingungen, 3. Stromsteuer Befreiung von Stromsteuer (StromStG 9 Abs. 1) Bei Stromentnahme zur Stromerzeugung aber beschränkt auf Pumpspeicher + Batterien (StromStV 12) Für andere Speicher entfällt Stromsteuer bei ausschließlich mit EE-Strom gespeistem Netz Anlagen bis 2 MW bei Eigenverbrauch bzw. Letztverbraucher in räumlichem Zusammenhang Notstromanlagen Wasserelektrolyse: auf Antrag für versteuerten Strom für Produzierendes Gewerbe (StromStG 9a Abs. 1) 12

Fazit Zusätzliche Speicher sind perspektivisch notwendig, aber Speicher heute noch i.d.r. teuer und tw. noch im Entwicklungsstadium F&E wichtig für Kostensenkungen und Technologieentwicklung Verfügbarkeit sicherstellen! Einzelne Anwendungen erreichen über Kosten absehbar Wettbewerbsreife Wettbewerb erschließt ansonsten zuerst kostengünstigere Optionen In jedem Fall ist Netzdienlichkeit sicherzustellen 13

Das war's Vielen Dank für Ihre Geduld!