Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor

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Transkript:

Anlage 2.1 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i.v. mit 137f SGB V KHK zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der IKK gesund plus, der Knappschaft, Regionaldirektion Cottbus und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 01.07.2015 Strukturqualität qualifizierter Versorgungssektor zur nicht-invasiven Diagnostik und Therapie der KHK Die nach 4 des Vertrages teilnahmeberechtigten Ärzte haben nachfolgende Anforderungen an die Strukturqualität zu erfüllen. Der Nachweis wird gegenüber der KVSA erbracht. (1) Persönliche Qualifikation des Arztes Facharzt Innere Medizin, der die Schwerpunktbezeichnung Kardiologie führt oder Facharzt für Innere Medizin mit Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung und eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer Klinik für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie sowie die Erbringung von mindestens 100 Leistungen gem. der GOP 33022 oder Leistungen der Schwerpunktkardiologie in einem Quartal und von mindestens 100 Leistungen gem. der GOP 33020 in einem Quartal oder Facharzt für Innere Medizin mit Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung sowie Nachweis der Genehmigung der KVSA zur Erbringung und Abrechnung von Leistungen gem. der GOP 33020 (Echokardiographische Untersuchung mittels Time-Motion [M-Mode] und Real- Time-Verfahren [B-Mode], mit Bilddokumentation)

(2) Organisatorische und apparative Voraussetzungen Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards 24-Stunden-Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards Qualitätsgesicherte EKG Durchführung Belastungs-EKG s unter Berücksichtigung der Leitlinien zur Ergometrie 1 Echokardiographie unter Berücksichtigung der Qualitätsleitlinien in der Echokardiographie 2 bzgl. der Ausstattung, und dem Nachweis der Befähigung zur Durchführung der Echokardiographie gegenüber der KVSA Laborchemische Untersuchungen in einem Labor (ggf. Eigenlabor), welches ein Ringversuchszertifikat nachweisen kann Möglichkeit zur Durchführung der Röntgenuntersuchung des Thorax ggf. per Auftragsleistung Möglichkeit zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers 3 und/oder eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators ggf. per Auftragsleistung (3) Qualitätssicherungsmechanismen Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung, bzw. Information und Kenntnisnahme durch das Arzt-Manual zu Beginn der Teilnahme und Bestätigung der Kenntnisnahme Teilnahme an jährlich mindestens einer KHK-spezifischen Fortbildungsmaßnahme (durch die Landesärztekammer oder die Fachgesellschaft zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen); z. B. Teilnahme an KHK-spezifischen Qualitätszirkeln 1 Leitlinien zur Ergometrie. Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie Herz- und Kreislaufforschung, bearbeitet im Auftrag der Kommission für Klinische Kardiologie von H. J. Trappe und H. Löllgen: Z. Kardiol. 89 (2000), 821-837 2 Qualitätsleitlinien in der Echokardiographie, herausgegeben vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung Z. Kardiol 86: 387-403 (1997) 3 Gem. Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacherkontrolle) vom 01.04.2006 2

Strukturqualität qualifizierter Versorgungssektor zur invasiven Diagnostik und Therapie der KHK (1) Persönliche Qualifikation des Arztes Facharzt für Innere Medizin der die Schwerpunktbezeichnung Kardiologie führt mit der Möglichkeit zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen 4 (Linksherzkatheteruntersuchungen, therapeutische Katheterinterventionen): und Nachweis der Befähigung zur Durchführung invasiver kardiologischer Leistungen (Linksherzkatheteruntersuchungen, therapeutische Katheterinterventionen) gegenüber der KVSA und persönliche Genehmigung des Arztes zur Erbringung invasiver kardiologischer Leistungen durch die KVSA (2) Organisatorische und apparative Voraussetzungen Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards 24-Stunden-Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards Qualitätsgesicherte EKG Durchführung Belastungs-EKG s unter Berücksichtigung der Leitlinien zur Ergometrie 1 Echokardiographie unter Berücksichtigung der Qualitätsleitlinien in der Echokardiographie 2 bzgl. der Ausstattung, und dem Nachweis der Befähigung zur Durchführung der Echokardiographie gegenüber der KVSA Laborchemische Untersuchungen in einem Labor (ggf. Eigenlabor), welches ein Ringversuchszertifikat nachweisen kann Möglichkeit zur Durchführung der Röntgenuntersuchung des Thorax ggf. per Auftragsleistung 1 4 gem. Vorraussetzung gem. 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologische Leistungen 1 Gem. Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacherkontrolle) vom 01.04.2006 3

(3) Qualitätssicherungsmechanismen Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung, bzw. Information und Kenntnisnahme durch das Arzt-Manual zu Beginn der Teilnahme und Bestätigung der Kenntnisnahme Teilnahme an jährlich mindestens einer KHK-spezifischen Fortbildungsmaßnahme (durch die Landesärztekammer oder die Fachgesellschaft zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen); z. B. Teilnahme an KHK-spezifischen Qualitätszirkeln 4

Strukturqualität qualifizierter Versorgungssektor für interventionelle Diagnostik und Therapie der KHK (1) Persönliche Qualifikation des Arztes Facharzt für Innere Medizin der die Schwerpunktbezeichnung Kardiologie Nachweis 3 der Befähigung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Herzschrittmacher Kontrolle (Nr. 13552 des EBM) gegenüber KVSA (2) Organisatorische und apparative Voraussetzungen Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards 24-Stunden-Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards Qualitätsgesicherte EKG Durchführung Belastungs-EKG s unter Berücksichtigung der Leitlinien zur Ergometrie 1 Echokardiographie unter Berücksichtigung der Qualitätsleitlinien in der Echokardiographie 2 bzgl. der Ausstattung, und dem Nachweis der Befähigung zur Durchführung der Echokardiographie gegenüber der KVSA Laborchemische Untersuchungen in einem Labor (ggf. Eigenlabor), welches ein Ringversuchszertifikat nachweisen kann Möglichkeit zur Durchführung der Röntgenuntersuchung des Thorax ggf. per Auftragsleistung Möglichkeit zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers 3 und/oder eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators ggf. per Auftragsleistung 5

(3) Qualitätssicherungsmechanismen Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung, bzw. Information und Kenntnisnahme durch das Arzt-Manual zu Beginn der Teilnahme und Bestätigung der Kenntnisnahme Teilnahme an jährlich mindestens einer KHK-spezifischen Fortbildungsmaßnahme (durch die Landesärztekammer oder die Fachgesellschaft zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen); z. B. Teilnahme an KHK-spezifischen Qualitätszirkeln 6

Anlage 2.2 Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor mit Schulungsberechtigung(= Schulungsarzt) i.s.v. 4 Abs. 3 Ziff. 3 1.Halbsatz Die nach 21 Abs. 3 des Vertrages schulenden Ärzte, die fachärztlich tätig sind, haben nachfolgende Anforderungen an die Strukturqualität zu erfüllen. Der Nachweis wird gegenüber der KVSA erbracht. (1) Persönliche Qualifikation des Arztes Facharzt Innere Medizin, der die Schwerpunktbezeichnung Kardiologie führt oder Facharzt für Innere Medizin mit Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung und eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer Klinik für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie und o Teilnahme als fachärztlich tätiger Arzt gemäß 4 des Vertrags und o Persönliche Genehmigung des Arztes durch die KVSA, Berechtigung zur Schulung für Typ-2-Diabetiker und/oder von Patienten mit Hypertonie und/oder für Patienten mit oraler Gerinnungshemmung nach Anlage 12 Das Schulungsprogramm für Typ-2- Diabetiker, die Normalinsulin spritzen, setzt voraus, dass das Schulungsteam bereits den Nachweis der Schulungsberechtigung für das Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker, die nicht Insulin spritzen und das Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker, die Insulin spritzen, geführt hat. Das Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker, die Insulin spritzen, setzt voraus, dass das Schulungsteam bereits den Nachweis der Schulungsberechtigung für Typ-2- Diabetiker, die nicht Insulin spritzen, geführt hat und diese Schulung bereits in mindestens sechs Schulungszyklen durchgeführt hat. 7

oder Teilnahme gemäß 4 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i. V. mit 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 vom 13.12.2002 (2) Organisatorische und apparative Voraussetzungen Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckerbestimmung Notwendige Ausstattung für die Durchführung der angebotenen Schulungen: - Räumliche Ausstattung muss Einzelund Gruppenschulungen ermöglichen - Curricula und Medien der angebotenen Schulung müssen vorhanden sein (3) Qualitätssicherungsmechanismen Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung, bzw. Information und Kenntnisnahme durch das Arzt-Manual zu Beginn der Teilnahme und Bestätigung der Kenntnisnahme Teilnahme an jährlich mindestens einer KHK-spezifischen Fortbildungsmaßnahme (durch die Landesärztekammer oder die Fachgesellschaft zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen); z. B. Teilnahme an KHK-spezifischen Qualitätszirkeln 8