Amt der Salzburger Landesregierung - Abteilung 4, Referat 4/01, Zl: /43.270/

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Amt der Salzburger Landesregierung - Abteilung 4, Referat 4/01, Zl: 20401-1/43.270/162-2013 Kundmachung eines E D I K T S 380 kv-starkstromfreileitung - Umweltverträglichkeitsprüfung Die Austrian Power Grid AG, Wagramer Straße 19, IZD-Tower, 1220 Wien, vertreten durch die ONZ, ONZ, KRAEMMER, HÜTTLER Rechtsanwälte GmbH, Schwarzenbergplatz 16, 1010 Wien, hat mit Eingabe vom 28. September 2012 um die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Starkstromfreileitung, der sog. 380-kV-Salzburgleitung gemäß 3, 5, 17 und 39 ivm Anhang 1 Spalte 1 Z 16 lit a, Spalte 2 Z 46 lit a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, UVP-G 2000, BGBl Nr. 697/1993 idgf, angesucht. Diesem Gesamtprojekt ist die Salzburg Netz GmbH, Bayerhamerstraße 16, 5020 Salzburg, ebenfalls vertreten durch die ONZ, ONZ, KRAEMMER, HÜTTLER Rechtsanwälte GmbH, Schwarzenbergplatz 16, 1010 Wien, hinsichtlich der in Salzburg projektgemäß vorgesehenen Maßnahmen auf der Netzebene 110 kv in derselben Eingabe beigetreten. Mit Anträgen vom 21.12.2012 und vom 31.1.2013 haben die Austrian Power Grid AG und die Salzburg Netz GmbH unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Antragsänderungen eingebracht. Für dieses Vorhaben ist gemäß 2 Abs 2, 3, 5, 17 und 39 ivm Anhang 1 Spalte 1 Z 16 lit a UVP-G 2000 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zuständig für die Entscheidung (Erteilung oder Versagung der beantragten Genehmigung durch Bescheid) sind die Landesregierungen von Salzburg und Oberösterreich, da es sich um ein Bundesländergrenzen überschreitendes Gesamtvorhaben handelt. Bei der Verfahrensdurchführung haben die beiden hiefür zuständigen UVP-Behörden, die Salzburger Landesregierung, vertreten durch die Abteilung 4 beim Amt der Salzburger Landesregierung, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg und die Oberösterreichische Landesregierung, vertreten durch die Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Kärntnerstraße 10, 4021 Linz, einvernehmlich vorzugehen. Die Antrag stellenden Unternehmen planen einen Lückenschluss des 380 kv- Höchstspannungsnetzes zwischen dem Netzknoten St. Peter (Oberösterreich) und dem Netzknoten Tauern (Salzburg), um dadurch die Sicherheit der bundesweiten Stromversorgung zu erhöhen. Das Gesamtvorhaben umfasst insbesondere in Oberösterreich Änderungen der zwischen dem Netzknoten St. Peter und dem Umspannwerk Salzburg bereits bestehenden 380 kv- Starkstromfreileitung und in Salzburg den Neubau einer ca 113 km langen 380 kv- Starkstromfreileitung vom Umspannwerk Salzburg bis zum Umspannwerk Kaprun sowie Änderungen in den bestehenden Umspannwerken sowie Netzknoten. Besondere Bedeutung für die Verbesserung der Versorgungssicherheit im Verteilernetz der Salzburg Netz GmbH hat lt. Antragsteller die Errichtung eines neuen Umspannwerks Pongau in St. Johann im Pongau. Von diesem Umspannwerk Pongau wird ein ca 14 km langer 220 kv-starkstromfreileitungsabschnitt bis in den Bereich Mayrdörfl/Wagrain geführt, wo dieser in die bestehende 220 kv-leitung Netzknoten Tauern bis Umspannwerk Weißenbach (Steiermark) einbinden wird. Das Gesamtvorhaben umfasst im Bundesland Salzburg auch die abschnittsweise Mitführung von 110 kv-systemen der Salzburg Netz GmbH auf dem Gestänge der 380 kv-starkstromfreileitung auf einer insgesamten Länge von rund 38 km und deren Anbindung an das 110 kv-bestandsnetz einschließlich abschnittsweiser Verkabelungen und Umlegungen. Schließlich sind Demontagen bestehender 220 kv- und 110 kv-starkstromfreileitungen im Ausmaß von ca 193 km geplant. Die 380-kV-Salzburgleitung umfasst: 1. In Oberösterreich

2 Ausbau des Umspannwerks St. Peter zu einem Netzknoten Neuerrichtung eines Umspannwerkes Wagenham in der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach zur Abstützung des 110 kv-verteilernetzes der Energie AG Oberösterreich Netz GmbH. 2. In Salzburg Adaptierungsarbeiten im Umspannwerk Salzburg Neuerrichtung der 380 kv-starkstromfreileitungsverbindung vom Umspannwerk Salzburg zum Umspannwerk Kaprun Neuerrichtung des 380/220 kv-umspannwerks Pongau Abänderung der bestehenden 220 kv-starkstromfreileitung Netzknoten Tauern bis Umspannwerk Weißenbach (Steiermark) durch Errichtung eines 220 kv- Starkstromfreileitungsabschnitts vom Umspannwerk Pongau bis zum Einbindepunkt in diese Bestandsleitung in Mayrdörfl/Wagrain Adaptierungsarbeiten im Umspannwerk Kaprun Adaptierungsarbeiten im Netzknoten Tauern Mitführung eines 110 kv-systems vom Paß Lueg bis zum Umspannwerk Pongau Mitführung eines 110 kv-systems von Högmoos bis Querung Fuschertal abschnittsweise Verkabelungen bestehender 110 kv-starkstromfreileitungen im Bereich des Umspannwerks Pongau (110 kv-leitung Umspannwerk Pongau - Umspannwerk Reitdorf, 110 kv-leitung KW Dießbach/Umspannwerk Pinzgau - Umspannwerk Pongau und 110 kv-leitung Umspannwerk Arthurwerk - Umspannwerk Annaberg/Strobl) Demontagen von Leitungen der Austrian Power Grid AG - 220 kv-leitung Umspannwerk Salzburg - Netzknoten Tauern zwischen dem Bereich Elixhausen und dem Netzknoten Tauern (rund 98 km). - 220 kv-leitung Netzknoten Tauern - Umspannwerk Weißenbach zwischen dem Netzknoten Tauern und dem Bereich Wagrain/Mayrdörfl bei Mast-Nr. 165 (rund 50 km). - 110 kv-leitung KW Arthurwerk - Umspannwerk Annaberg/Strobl im Abschnitt KW Arthurwerk bis Mast-Nr. 8 (rund 1,7 km). - 110 kv-leitung Umspannwerk Kaprun - Umspannwerk Schwarzach vom Raum Högmoos (Mast-Nr. 78) bis zum Umspannwerk Kaprun (rund 15 km). Demontage von Leitungen der Salzburg Netz GmbH - 110 kv-leitung Umspannwerk Pongau - Umspannwerk Golling zwischen dem Bereich Paß Lueg (M105) bis zum Umspannwerk Pongau der Salzburg Netz GmbH (rund 24,5 km). - 110 kv-leitung Umspannwerk Pongau - Umspannwerk Reitdorf zwischen dem Umspannwerk Pongau der Salzburg Netz GmbH bis östlich der Salzach (rund 0,5 km). - 110 kv-leitung Kraftwerk Dießbach (Umspannwerk Pinzgau) - Umspannwerk Pongau zwischen Einöd (M117) und dem Umspannwerk Pongau der Salzburg Netz GmbH (rund 1,7 km). - 110 kv-leitung Umspannwerk Pinzgau - Umspannwerk Pongau im Abschnitt Mast-Nr. 8 bis 11 (rund 1,2 km). Geographische Beschreibung des Trassenverlaufs

3 Im Bereich Wagenham wird das bestehende Teilstück der gegenständlichen Leitung in das neu zu errichtende Umspannwerk eingebunden. Ausgehend vom Umspannwerk Salzburg führt die Trasse östlich gerichtet bis in den Bereich Seekirchen, schwenkt in allgemein südliche Richtung und verläuft zwischen Marschalln und Ried, quert dann das Fischachtal und erreicht den westlichen Bereich von Eugendorf, wo das Gewerbegebiet von Pebering passiert und die Autobahn gekreuzt wird. Von Pebering aus führt die Leitung in Koppl über den Heuberg, 300m östlich am Nockstein vorbei, über den Klausberg, in Elsbethen westlich von Gurlspitze und Schwarzenberg und in Puch östlich vom Eglsee zum südlichen Ende des Wiestalstausees, führt in Adnet über den Wimberg in das Spumbachtal und östlich von Waidach nach Bad Vigaun, erreicht bei der Römerbrücke nach Querung der Taugl die Gemeinde Kuchl, führt über den Waldgürtel des Außerbühel und Langbühel und erreicht beim Gipswerk in Strubau die Gemeinde Scheffau. Über Hochreith, Riersberg, Hinterkellau und Haarberg wird im Gemeindegebiet Scheffau das Lammertal gequert. In Golling führt die Trasse über Paß Lueg entlang der Bundesstrasse bis Stegenwald in der Gemeinde Werfen, von wo aus bis Sulzau eine autobahnnahe Linie verfolgt wird. Hier erfolgt der Aufstieg auf den Sulzerberg, dann führt die Trasse das Blühnbachtal querend über Haidbergriedl, Tanngutalm und Imlautal durch den Höllngraben bis zur Grünmaißalm. In Bischofshofen wird das Gainfeldtal und nach dem Haidberg in südöstliche Richtung weiterführend das Mühlbachtal gequert. Östlich des Palfner Kogels wird die Gemeinde Sankt Johann erreicht, wo im Bereich Einöden die Einbindung zum Umspannwerk Pongau erfolgt. In westlicher Richtung führt die Trasse weiter über den Schleichkogel und den Almenbereich in der Gemeinde St. Veit bis zum Hochegg, führt in der Gemeinde Goldegg über die Ostflanke des Schwarzenbachtales, in Dienten das Dientenbachtal querend Richtung Eschenauer Kogel. In Taxenbach wird weiter über den Gschwandtnerberg und Hopfberg der Hopfmühlgraben erreicht. Hier schwenkt die Trasse in südliche Richtung, quert das Salzachtal im Bereich Hasenbach (Högmoos), führt in den Wolfbachgraben, schwenkt dort in westliche Richtung und erreicht beim Schaidmoosgraben die Gemeinde Bruck. Danach führt die Tasse über Danklköpfl und Pichlkampen, quert in Fusch das Fuschertal und erreicht nach dem Brucker Berg weiterhin westlich gerichtet die Gemeinde Kaprun, wo unter der Falkenbachwand die Einbindung in das Umspannwerk Kaprun erfolgt. Das Umspannwerk Pongau ist auch Ausgangspunkt für den 220-kV-Leitungszug in Richtung Wagrain. Dieser verläuft mit allgemein östlichem Richtungssinn über Urreiting, Hochstein, Neureitalm, Mittergründeck, Ginausattel, Tiefentalkögerl, Faistalkopf, Asten, Kitzstein und bindet bei Mayrdörfl in die bestehende 220-kV-Leitung nach Weißenbach ein. In den Salzburger Gemeinden Elixhausen, Werfen, St. Johann, Taxenbach und Hüttau werden Baulager eingerichtet. In Oberösterreich wird in der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach ein Baulager eingerichtet. Die Materialtransporte zu den Maststandorten erfolgen über das vorhandene Wegenetz und weiters durch zu errichtende Baustraßen, Materialseilbahnen und Hubschraubertransporte. Durch das Gesamtprojekt der 380-kV-Salzburgleitung werden nachstehende Salzburger Gemeinden als Standortgemeinden in Anspruch genommen: Elixhausen, Seekirchen am Wallersee, Eugendorf, Plainfeld, Hof bei Salzburg, Hallwang, Koppl, Elsbethen, Ebenau, Puch bei Hallein, Oberalm, Adnet, Krispl, Bad Vigaun, Kuchl, Golling, St. Koloman, Scheffau am Tennengebirge, Werfen, Bischofshofen, St. Johann im Pongau, Mühlbach am Hochkönig, St. Veit im Pongau, Schwarzach, Goldegg, Lend, Dienten am Hochkönig, Taxenbach, Bruck an der Glocknerstraße, Fusch an der Glocknerstraße, Kaprun, Piesendorf, Wagrain, Flachau, Hüttau, Maria Alm am Steinernen Meer, Saalfelden am Steinernen Meer, Maishofen, Zell am See.

4 Durch das Gesamtprojekt der 380-kV-Salzburgleitung werden nachstehende Oberösterreichische Gemeinden als Standortgemeinden in Anspruch genommen: St. Peter am Hart und Pischelsdorf am Engelbach. Durch die Demontage der 220 kv-leitung über das Hagengebirge sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt in der Bundesrepublik Deutschland zu erwarten. Es wird dessen ungeachtet eine entsprechende Kontaktaufnahme mit der zuständigen deutschen Behörde erfolgen ( 10 UVP-G 2000). Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Frage der Grundstücksverfügbarkeit und somit die substanzielle Grundinanspruchnahme einschließlich dafür gebührender angemessener Entschädigung nicht Gegenstand dieses UVP-Verfahrens ist. Über allfällige aus diesem Titel abzuleitende Duldungspflichten, Einräumung von Leitungsdienstbarkeiten oder Grundstücksübereignungen sind - sofern solche Rechte nicht durch Übereinkommen zustande gekommen sind oder ex lege bestehen - gesonderte Verfahren nach dem Starkstromwegerecht vor den danach zuständigen Behörden mit den jeweils dinglich Berechtigten, insbesondere Grundeigentümern, durchzuführen. Der Genehmigungsantrag, die nach den Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen und die Umweltverträglichkeitserklärung liegen vom 20.3.2013 bis 15.5.2013 beim Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4, Referat 4/01 - Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 1. Stock, Bauteil B, 5020 Salzburg, während der Amtsstunden: Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 16:15 Uhr und Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr zur öffentlichen Einsicht auf (es ergeht das Ersuchen, sich beim Portier anzumelden). Der Genehmigungsantrag, die nach den Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen und die Umweltverträglichkeitserklärung liegen weiters vom 20.3.2013 bis 15.5.2013 bei allen Salzburger Standortgemeinden auf und können bei den Gemeindeämtern während der jeweiligen Amtsstunden ebenfalls eingesehen werden. Die Beteiligten können sich Abschriften machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen. Zusätzlich sind die angeführten Unterlagen bereits ab 4.3.2013 auch im Internet unter der Adresse http://www.salzburg.gv.at/kundmachung kundgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass jedermann innerhalb der Frist vom 20.3.2013 bis zum 15.5.2013 bei der Salzburger Landesregierung, im Wege der Abteilung 4, Referat 4/01 Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg, eine schriftliche Stellungnahme abgeben kann. Eine Stellungnahme kann durch Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum leserlich anzugeben sind und die datierte Unterschrift beizufügen ist. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in einer Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzenden Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe (Bürgerinitiative), gemäß 19 Abs 4 UVP-G 2000 am Verfahren zur Entscheidung über den eingebrachten Genehmigungsantrag für das Vorhaben und nach 20 UVP-G 2000 als Partei teil. Als Partei ist sie berechtigt, die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften als subjektives Recht im

5 Verfahren geltend zu machen und Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Eine gemäß 19 Abs 7 UVP-G 2000 anerkannte Umweltorganisation hat Parteistellung und ist berechtigt, die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften im Verfahren geltend zu machen, soweit sie vom 20.3.2013 bis 15.5.2013 schriftlich Einwendungen erhoben hat. Sie ist auch berechtigt, Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Da es sich um ein Großverfahren handelt, wird darauf hingewiesen, dass die Parteien des Verfahrens innerhalb der obgenannten Frist, also vom 20.3.2013 bis zum 15.5.2013, bei der Salzburger Landesregierung, im Wege der Abteilung 4, Referat 4/01 - Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg, schriftlich Einwendungen erheben können. Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung im Sinne des 19 UVP-G 2000 verlieren, soweit Sie nicht innerhalb dieser Zeitspanne schriftlich Einwendungen erheben. Sofern schriftliche Einwendungen per E-Mail eingebracht werden, sind diese ausschließlich an die Adresse landw-recht@salzburg.gv.at zu richten. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der rechtzeitigen Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache bei der Salzburger Landesregierung, im Wege der Abteilung 4, Referat 4/01 Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg, die Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von der Behörde zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Oberösterreichische Landesregierung, vertreten durch die Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, hinsichtlich des von ihr geführten Verfahrens ein eigenständiges Edikt kundmachen wird. Diesem Edikt werden ua die Voraussetzungen der Teilnahme als Partei am UVP-Genehmigungsverfahren für das Gesamtprojekt, das die Oberösterreichische Landesregierung führt, zu entnehmen sein. Es wird weiters darauf hingewiesen, dass Kundmachungen und Zustellungen in diesem Genehmigungsverfahren von der Salzburger Landesregierung ebenfalls durch Edikt vorgenommen werden können. Auf weitere Informationen unter http://www.salzburg.gv.at/kundmachung wird hingewiesen. Rechtsgrundlagen für diese Kundmachung/dieses Edikt: 9 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 sowie 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991. Salzburg, am 28.2.2013 Für die Salzburger Landesregierung: Mag. Dr. Eva Hofbauer