Aufhebung Gewässerabstandslinie und Zonenplanänderung

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Transkript:

Teilrevision Bau- und Zonenordnung Aufhebung Gewässerabstandslinie und Zonenplanänderung In Verbindung mit dem privaten Gestaltungsplan Stadthausareal Erläuternder Bericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV) Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch Tel. +41 (0)44 315 13 90 info@skw.ch 32506 6.5.2015

Auftraggeber Bearbeitung Leutschenbach AG, Henrik J. Stump Suter von Känel Wild AG Michael Camenzind, Projektleiter Olaf Wolter, Stv. Projektleiter 2 Suter von Känel Wild AG

Inhalt 1. Einleitung 4 1.1 Ausgangslage 4 1.2 Aufgabe 5 1.3 Verfahren 5 2. Planungsgrundlagen 6 2.1 Nutzungsplanung 6 2.2 Gewässerabstandslinie 7 2.3 Weitere Grundlagen 7 3. Aufhebung der Gewässerabstandslinie 8 4. Zonenplanänderung 9 5. Mitwirkung 10 5.1 Öffentliche Auflage, Anhörung 5.2 Vorprüfung ARE 10 10 6. Verfahrensablauf 11 3 Suter von Känel Wild AG

1. Einleitung Investorenwettbewerb 1.1 Ausgangslage Die Stadt Adliswil hat im Juni 2011 einen Investorenwettbewerb zum geplanten Verkauf des Stadthausareals zwischen Zürichstrasse und Sihl ausgeschrieben. Es gingen zwölf Projektarbeiten und Angebote rechtzeitig ein. Die Jurierung des Wettbewerbs fand am 23. November 2011 statt. Der Gewinner des Wettbewerbs ist die Leutschenbach AG mit ihrem Team von Ballmoos Krucker Architekten und Schmid Landschaftsarchitekten. Das Hauptziel des Wettbewerbs wurde vom Stadtrat von Adliswil so formuliert: Auf dem Stadthausareal, welches ein Herzstück des Zentrums von Adliswil darstellt, soll ein Projekt mit qualitativ hochstehender Architektur und nachhaltiger Nutzung realisiert werden. Als Zielsetzung für die Nutzungen war formuliert, dass auf dem Areal rund 50 Prozent der Nutzfläche für Wohnen, 25 Prozent für Gastronomie und 25 Prozent für Dienstleistungen reserviert sein sollen. Das Siegerprojekt sieht auf dem 6'274 m 2 grossen Areal an der Sihl vier Gebäude vor. Das markanteste Gebäude am Brückenkopf besitzt eine Höhe von 35 Metern. Orthofoto mit Gestaltungsplangebiet Privater Gestaltungsplan Stadthausareal Mit einem privaten Gestaltungsplan soll die Überbauung des Areals rechtlich abgesichert werden. 4 Suter von Känel Wild AG

Aufhebung Gewässerabstandslinie im Bereich des Gestaltungsplans Stadthausareal Festlegung des Gewässerraums der Sihl Anpassung der Zonengrenze 1.2 Aufgabe Die geplanten Gebäude verletzen die bestehende Gewässerabstandslinie entlang der Sihl. Diese soll daher im Geltungsbereich des Gestaltungsplans aufgehoben werden. An ihre Stelle treten die detaillierten Festlegungen des privaten Gestaltungsplans Stadthausareal. Gleichzeitig mit der Gestaltungsplanung soll der Gewässerraum der Sihl entsprechend den gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen im Bereich des Gestaltungsplanareals abschliessend festgelegt werden. Die Festlegung des Gewässerraums richtet sich nach den in der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) beschriebenen Verfahrensschritten. Im Bereich des Gestaltungsplans wird eine Begradigung des Grenzverlaufs zwischen den Grundstücken Kat. Nr. 7650 (Stadt Adliswil) und Kat. Nr. 8024 (Gewässerparzelle Sihl, im Eigentum des Kantons) vorgenommen. Dabei wird eine Fläche von 26 m 2 von der Gewässerparzelle an die Parzelle der Stadt Adliswil übertragen. Die Zonengrenze soll entsprechend dem neuen Grenzverlauf angepasst werden. Zustimmung des Grossen Gemeinderates erforderlich 1.3 Verfahren Die Gewässerabstandslinien sind gestützt auf 67 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) Teil der Bau- und Zonenordnung der Stadt Adliswil. Die Aufhebung der Gewässerabstandslinie und die Zonenplanänderung liegen gemäss 88 PBG in der Kompetenz des Grossen Gemeinderates (Legislative). Die Aufhebung der Gewässerabstandslinie und die Zonenplanänderung müssen von der Baudirektion des Kantons Zürich genehmigt werden. 5 Suter von Känel Wild AG

2. Planungsgrundlagen 2.1 Nutzungsplanung Das Gestaltungsplangebiet Stadthausareal befindet sich in der Zentrumszone Ost. Südlich der Zürichstrasse befindet sich die Kernzone Kronenstrasse, nördlich folgt eine Wohnzone mit Gewerbe WG. Ausschnitt BZO Adliswil Zonengrenze Die Zonenplanänderung betrifft eine schmale dreieckige Fläche im Umfang von 26 m 2. Die Gewässerparzelle ist im Zonenplan keiner Nutzungszone zugewiesen und ist Teil des Nicht-Baugebietes. Anpassung des Grenzverlaufs 6 Suter von Känel Wild AG

Verlauf 2.2 Gewässerabstandslinie Die Gewässerabstandslinie verläuft in einem Abstand von rund 20 m zum Sihlufer. Sie endet an der Grenze zu Kat. Nr. 7651 (Zürichstrasse 1 und 3). Erläuterungsbericht 2.3 Weitere Grundlagen Weitere Grundlagen zum Gestaltungsplan Stadthausareal sind im dazugehörigen erläuternden Bericht nach Art. 47 RPV zu finden. 7 Suter von Känel Wild AG

3. Aufhebung der Gewässerabstandslinie Funktion der Gewässerabstandslinie Ablösung der Gewässerabstandslinie durch den privaten Gestaltungsplan Mit Gewässerabstandslinien kann eine Gemeinde den kantonalrechtlichen Mindestabstand von Gewässern für Bauten und Anlagen erhöhen. Gewässerabstandslinien erfüllen damit eine raumplanerische Funktion, beispielsweise zur Sicherung von Erholungsräumen, geschützten Landschaften oder Vegetationen entlang von Gewässerufern (BEZ 1995 Nr. 7). Die Gewässerabstandslinie wird neu durch die detaillierten Festlegungen des Gestaltungsplans Stadthausareal abgelöst. Dieser sieht entlang des Sihlufers vielfältige Raumbezüge zur Sihl und eine Aufwertung des Uferbereichs vor. Die generelle Zielsetzung der Gewässerabstandslinie zur Freihaltung der Uferbereiche wird damit durch eine auf die spezifischen örtlichen Verhältnisse angepasste Regelung ersetzt. Konzept Sihlufergestaltung, Situation (Plan: Schmid Landschaftsarchitekten GmbH, Zürich, Stand 26.5.2015) 8 Suter von Känel Wild AG

Konzept Sihlufergestaltung, Schnitt BB, entspricht Querprofil 93a (Plan: Schmid Landschaftsarchitekten GmbH, Zürich, Stand 28.10.2014) Festlegung Gewässerraum in einem separaten Verfahren In Absprache mit dem AWEL wird der Gewässerraum der Sihl im Abschnitt des Gestaltungsplangebiets nach den entsprechenden gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen abschliessend festgelegt. Die Festlegung erfolgt inhaltlich und zeitlich abgestimmt mit dem Gestaltungsplan in einem separaten Verfahren nach den in der HWSchV beschriebenen Verfahrensschritten. 4. Zonenplanänderung Umzonung Die von der Begradigung des Grenzverlaufs betroffene Fläche wird vom Nicht-Baugebiet in die Zentrumszone Ost umgezont. Mit der Änderung ist die Zonengrenze identisch mit der Grenze des Gewässerraums sowie der neuen, begradigten Grenze der Gewässerparzelle. Die Vergrösserung der Bauzonenfläche hat keine Nutzungserhöhung im Bereich des Gestaltungsplans Stadthausareal zur Folge. 9 Suter von Känel Wild AG

5. Mitwirkung 5.1 Öffentliche Auflage, Anhörung Öffentliche Auflage Anhörung Verzicht auf öffentliche Auflage und Anhörung zur Zonenplanänderung Die Unterlagen wurden gemäss 7 PBG während 60 Tagen, vom 6. Februar bis 7. April 2015, öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist konnte sich jedermann zur Vorlage äussern und Einwendungen dagegen einreichen. Während der Auflagefrist gingen keine Einwendungen gegen die Aufhebung der Gewässerabstandslinie ein. Gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage wurden die Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ) sowie die Nachbargemeinden Kilchberg, Stallikon, Langnau und Zürich zur Anhörung eingeladen. Seitens der Gemeinden wie der ZPZ ergaben sich keine Bemerkungen bzw. Einwendungen zur Aufhebung der Gewässerabstandslinie. Die Notwendigkeit einer Zonenplanänderung wurde erst während der öffentlichen Auflage der Unterlagen zum Gestaltungsplan Stadthausareal erkannt. Die Abteilung Bau und Planung der Stadt Adliswil hat eine entsprechende Einwendung eingereicht. Die Zonenplanänderung ist mit 26 m 2 Fläche geringfügig und hat keine Nutzungserhöhung im Bereich des Gestaltungsplans Stadthausareal zur Folge. Auch sonst sind durch die Zonenplanänderung keine Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu verzeichnen. Daher wird auf die Durchführung der öffentlichen Auflage und der Anhörung für die Zonenplanänderung verzichtet und diese in das Gesamtpaket der Planungen zum Stadthausareal integriert. 5.2 Vorprüfung ARE Anträge Kanton Siehe erläuternder Bericht zum Gestaltungsplan Stadthausareal. 10 Suter von Känel Wild AG

6. Verfahrensablauf Koordination Verfahren Das Verfahren zur Aufhebung der Gewässerabstandslinie und zur Änderung des Zonenplans wird eng mit dem Verfahren zum Erlass des privaten Gestaltungsplans koordiniert. Zeitplan bis zur Zustimmung im Grossen Gemeinderat Beratung Stadtrat, Verabschiedung zur öffentlichen Auflage Öffentliche Auflage und Anhörung Auswertung Einwendungen Einreichung an Stadtrat z.h. der Zustimmung durch den Grossen Gemeinderat Weisung Stadtrat an Grossen Gemeinderat Zustimmung Grosser Gemeinderat 2015 Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Bearbeitungszeit Grosser Gemeinderat Stadtrat Meilensteine Zeitplan bis zur Genehmigung 2015 2016 Genehmigung Publikation Genehmigung, Rekursfrist Rechtskraftbescheinigung Genehmigung Nov. Dez. Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. 11 Suter von Känel Wild AG