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GEMEINDEAMT PATSCH Bezirk Innsbruck-Land, Tirol Dorfstraße 22, 6082 Patsch Tel.: +43 512 378757, Fax-DW 4 gemeinde@patsch.tirol.gv.at Datum: 26. Jänner 2012 GEMEINDERATSSITZUNG NIEDERSCHRIFT GR 21 Ort: Sitzungszimmer der Gemeinde Patsch Beginn: 20.15 Uhr Ende: 22.50 Uhr Anwesende: als Vorsitzender: und folgende Gemeinderäte: Bgm. Dipl. Ing. Danler Andreas Bgm. Stv. Stöckholzer Johannes GV Greier Florian GR Falgschlunger Georg GR Haller Thomas GR Siegele Siegmund GR Linser Eva GR Braunegger Johann für den entschuldigt ferngebliebenen: GR DI Holzleitner Wolfgang Ersatzmitglied Oss Walter GR Holzknecht Claudia Ersatzmitglied Troger Klaus GV Strobl Alois Ersatzmitglied Mag. Redlich Nina Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschriften vom 24.11.2011 und 20.12.2011 2. Rückkauf Leasingobjekt Volksschule und Kindergarten 3. Schneeräumung Privatwege 4. Nachbesetzung Ausschüsse Natur- und Landschaftsschutz, Abfallbeseitigung (NLA) und Familie, Soziales, Generationsanliegen (FSG) 5. Neuerlassung Leinenzwangverordnung 6. Kanal Burgstall 7. Vertrag Johanniter Schülerbeförderungen 8. Schützenkompanie Patsch Verwendung Gemeindewappen Einspruch gegen den GR-Beschluss v. 24.11.2011 9. Anträge, Anfragen und Allfälliges 2012.01.26 GR-Sitzung Seite 1

Der Bürgermeister eröffnet die Gemeinderatssitzung, begrüßt die Zuhörer, die anwesenden Gemeinderäte und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gemäß 44 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 gegeben ist. Das Ersatzmitglied Troger Klaus wird von Bürgermeister DI Danler Andreas angelobt. BESCHLÜSSE Zu Punkt 1) Genehmigung der Niederschriften vom 24.11.2011 und 20.12.2011 Niederschrift 24.11.2011: Die Niederschrift wird von den damals Anwesenden mit 7 Ja, 0 Nein Stimmen genehmigt. Niederschrift 20.12.2011: Die Niederschrift wird von den damals Anwesenden mit 7 Ja, 0 Nein Stimmen genehmigt. Zu Punkt 2) Rückkauf Leasingobjekt Volksschule und Kindergarten Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde der Steuerberater der Gemeinde Mag. Schwaizer Martin eingeladen. Dieser erklärt den Sachverhalt zum Rückkauf des Leasingobjektes und empfiehlt die Möglichkeit des umsatzsteuerfreien Ankaufs zu wählen. Der Gemeinderat beschließt mit 11 Ja, 0 Nein Stimmen, den vorgelegten Leasingvertrag zu unterfertigen und damit das Leasingobjekt zu den im Schreiben der UniCredit Leasing v. 21.12.2011 ausgewiesenen Bedingungen zurückzukaufen. Zu Punkt 3) Schneeräumung Privatwege Es wurden Auskünfte von den Nachbargemeinden eingeholt. In nahezu allen Gemeinden werden die Privatwege mit Öffentlichkeitscharakter unentgeltlich geräumt. Private Hauszufahrten werden von einigen Gemeinden auf Antrag und gegen Kostenersatz geräumt. In den Gemeinden Lans und Sistrans wurde die Bevölkerung über die Vorgangsweise mittels Postwurfsendung informiert. Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Räumung in der bisherigen Form beizubehalten. Nach Klärung der Thematik Räumung, Streuung und Schneeentsorgung wird eine Postwurfsendung an alle Haushalte versandt. Abstimmung: 11 Ja, 0 Nein Stimmen Zu Punkt 4) Nachbesetzung Ausschüsse Natur- und Landschaftsschutz, Abfallbeseitigung (NLA) und Familie, Soziales, Generationsanliegen (FSG) Der Bürgermeister bedankt sich bei GV Greier Florian für die geleistete Arbeit in beiden Ausschüssen, insbesondere bei der Einführung des Kleingruppenhortes. Für die Nachbesetzung der Ausschüsse macht der Fraktionsobmann GV Greier Florian folgende Vorschläge: NLA GR Braunegger Johann FSG GR Haller Thomas Abstimmung: 11 Ja, 0 Nein Stimmen 2012.01.26 GR-Sitzung Seite 2

Zu Punkt 5) Neuerlassung Leinenzwangverordnung Die überarbeitete Leinenzwangverordnung wurde vom Amt der Tiroler Landesregierung geprüft und folgendes festgestellt: Der unter 1 (1) b) angeführte jahreszeitlich begrenzte Leinenzwang ist nach dem Landes-Polizeigesetz nur gedeckt, da es laut der vorgelegten Verordnung zum Schutz des Weideviehs dient. Sachlich nicht zu rechtfertigen wäre ein Schutz der Felder auf Grundlage dieses Gesetzes. Der Gemeinderat beschließt mit 10 Ja, 1 Nein Stimme die neue Leinenzwangverordnung. Verordnung über den Leinenzwang sowie die Verpflichtung zur Aufnahme von Hundekot Aufgrund des 6a Abs. 2 Landes-Polizeigesetz 1976, LGBl. Nr. 60, in der jeweils geltenden Fassung, und aufgrund des 18 Abs. 1 Tiroler Gemeindeordnung 2001 TGO, LGBl. Nr. 36, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Patsch mit Beschluss v. 26.01.2012 verordnet: 1 Leinenzwang (1) Da es aufgrund besonderer Verhältnisse erforderlich ist, damit das Leben und die Gesundheit von Menschen oder von Tieren nicht gefährdet werden oder Menschen nicht über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden, sind Hunde a) in öffentlichen Einrichtungen wie öffentlichen Verkehrsmitteln und allgemein zugänglichen Gebäuden, Parkanlagen und sonstigen allgemein zugänglichen Anlagen b) im Bereich von beweideten Weideflächen im Zeitraum von 01. März bis 30. November c) in bestimmten Gebieten und auf bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen, welche in der einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage (Übersichtskarte der Gemeinde) mit roter Farbe gekennzeichnet sind, an einer nicht mehr als zwei Meter langen Leine zu führen. (2) Ausgenommen vom Leinenzwang sind Diensthunde öffentlicher Dienststellen sowie Jagd- und Rettungshunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes. 2 Verpflichtung zur Aufnahme von Hundekot im gesamten Gemeindegebiet (1) Neben dem Hundehalter haben alle Personen, die sich in der Öffentlichkeit mit Hunden bewegen, dafür zu sorgen, dass das gesamte Gemeindegebiet (insbesondere landwirtschaftliche Flächen, Grünanlagen, Kinderspielplätze und Verkehrsflächen) nicht durch Hundekot verunreinigt wird. 2012.01.26 GR-Sitzung Seite 3

(2) Die Besitzer oder Verwahrer von Hunden sind verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen. 3 Strafbestimmungen (1) Verstöße gegen 1 Abs. 1 dieser Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden gemäß 8 Abs. 1 lit. d des Landes-Polizeigesetzes von der in 23 Abs. 2 des Landes-Polizeigesetzes genannten Behörde mit einer Geldstrafe bis zu EUR 360,- geahndet. (2) Verstöße gegen 2 dieser Verordnung stellen, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung dar und werden gemäß 18 Abs. 2 der TGO vom Bürgermeister mit einer Geldstrafe bis zu EUR 1.820,- geahndet. Hinweis: Gehsteige und Gehwege sowie Fußgängerzonen und Wohnstraßen sind nach der StVO sauber zu halten. 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Verordnung über Leinenzwang sowie die Verpflichtung zur Aufnahme von Hundekot außer Kraft. Zu Punkt 6) Kanal Burgstall Vertrag Regionsammler: Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat, dass es bisher keinen Erhaltungsvertrag für den Kanalverlauf von Ruggschrein bis Igls gibt. Ein Entwurf wurde ausgearbeitet und der Gemeinde Ellbögen zur Stellungnahme übermittelt. Der Kanalschaden vom Herbst 2010 ist in den Vertrag einzuschließen. Erweiterung Gemeindekanal im Bereich Burgstall: Die bestehende Situation mit privaten Kanälen im Gemeindeweg ist nicht zufriedenstellend. Weiters muss in Folge eines Baugesuchs ein Oberflächenkanal der Gemeinde umgelegt werden. Der Gemeinderat beschließt mit 11 Ja, 0 Nein Stimmen, den Ausschuss Bau, Wasser, Kanal in beiden Angelegenheiten zu beauftragen. Zu Punkt 7) Vertrag Johanniter Schülerbeförderungen Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat, dass für die Schülerbeförderung eines Kindes von Patsch nach Innsbruck und retour Kosten in der Höhe von 1.824,40 anfallen. Dieser Betrag liegt knapp unter dem vom Gemeinderat beschlossenen Budget von 2.000,-. Die Schülerbeförderung wird von den Johannitern durchgeführt. Der dazu ausgearbeitete Vertrag wird dem Gemeinderat vorgelegt. Der Gemeinderat beschließt mit 11 Ja, 0 Nein Stimmen, die Kosten in der Höhe von 1.824,40 zu übernehmen. Gleichzeitig wird der Vertrag unterzeichnet. 2012.01.26 GR-Sitzung Seite 4

Zu Punkt 8) Schützenkompanie Patsch Verwendung Gemeindewappen Einspruch gegen den GR-Beschluss v. 24.11.2011 Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat, dass der am 24.11.2011 gefasste Beschluss nicht der Absicht der Tiroler Gemeindeordnung entspricht. Beschluss 24.11.2011: GR Falgschlunger Georg stellt den Antrag, dass das Gemeindewappen nur bei überregionalen Veranstaltungen mit der Zustimmung des Bürgermeisters verwendet werden darf, da die Verwendung des Gemeindewappens ausschließlich für Gemeindeeinrichtungen vorgesehen ist. Die Verwendung des Gemeindewappens liegt also nicht im Kompetenzbereich des Bürgermeisters. Der 11 der Tiroler Gemeindeordnung (Gemeindewappen) besagt, dass die Führung und die Verwendung des Gemeindewappens einer Bewilligung des Gemeinderates bedürfen. Sie ist zu erteilen, wenn dies im besonderen Interesse der Gemeinde gelegen und ein nachteiliger Gebrauch nicht zu erwarten ist. Der Gemeinderat hat die Bewilligung zu entziehen, wenn auch nur eine der Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist. GR Braunegger Johann stellt den Antrag, den am 24.11.2011 unter Tagesordnungspunkt 10) gefassten Beschluss aufzuheben und der Schützenkompanie Patsch gleichzeitig die Verwendung des Gemeindewappens zu erteilen. Abstimmung: 10 Ja, 1 Nein Stimme Zu Punkt 9) Anträge, Anfragen und Allfälliges Berichte Bürgermeister: Es liegt ein sozialer Härtefall vor, mit dem sich der zuständige Ausschuss (FSG) befassen soll. Der Sportverein Patsch hat der Gemeinde die Abrechnung über die Verwendung der Subventionsmittel vorgelegt. Private Hochzeitsfeier Es wird diesbezüglich auf die gültige Saalordnung verwiesen. Die ÖBB beabsichtigen den alten Bahnhof und das Personalhaus abzubrechen. Die Angelegenheit wird dem Bauausschuss übertragen. BBT Kommunalsteuer In der letzten Sitzung wurden weitere Details besprochen. Die nächste Sitzung wurde auf den 23.02.2012 angesetzt. Bis spätestens Mitte des Jahres soll die Vereinbarung vorliegen. GR Linser Eva fragt an, ob die Wildbach- und Lawinenverbauung schon auf unser Schreiben reagiert hat. Es gibt derzeit noch keine Stellungnahme von Seiten der Wildbach, so Bürgermeister Danler. GV Greier Florian Tankstelle Bauhof Es gibt eine günstige Möglichkeit einen 1000-Liter-Tank zu erwerben. Die Investitionskosten würden sich sicher relativ schnell amortisieren. Der alte Kompressor der Gemeinde wird im kommenden Dorfblatt inseriert. 2012.01.26 GR-Sitzung Seite 5

Der Obmann des Redaktionsausschusses Dorfblatt, Bgm.Stv. Stöckholzer Hannes hält fest, dass nur mehr Redaktionsmitglieder zu den künftigen Redaktionssitzungen eingeladen werden. Die Nächste GR-Sitzung findet am 23.02.2012 statt. Der Schriftführer: Kienast Richard Der Bürgermeister: DI Danler Andreas 2012.01.26 GR-Sitzung Seite 6