Schenkungen und Vorempfänge Aspekte der Ergänzungsleistungen, Alters- und Pflegeheimkosten

Ähnliche Dokumente
Kann mir das Altersheim mein Eigenheim wegnehmen? Kanton Bern

Herzlich Willkommen. Altersgerechte Zukunft? Ergänzungsleistungen. 1. April Martin Messerli Bereichsleiter Leistungen

Schenkung Grundeigentum Auswirkungen auf spätere Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe und Familienunterstützung

Der HEV Region Thun heisst Sie herzlich willkommen zum Herbstanlass 2018.

EL / Ansätze 2005 Berechnungskomponenten der EL

Die Komplexität im Reality-Check. Stefano Marinelli Bereichsleiter Leistungen Ausgleichskasse Luzern

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 10: Ergänzungsleitungen (EL) schriftlich. Kandidatennummer

Willkommen bei der Spitäler fmi AG

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 10: Ergänzungsleitungen (EL) schriftlich. Kandidatennummer

Willkommen bei der Spitäler fmi AG

Ergänzungsleistungen.

Herzlich willkommen! Informationsabend vor der Pensionierung

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. INFORMATIONSMARKT Älter werden in Adliswil

Alles über Ergänzungsleistungen. Martin Boltshauser, Rechtsanwalt

Zürich, 15. November 2018 MLaw Uwe Koch

Wie sieht die Finanzierung "Wohnen im Alter" aus? Möglichkeiten und Grenzen der Ergänzungsleistungen zur AHV

Nachtrag 4 zur Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (WEL)

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Private Mandatsträger und Mandatsträgerinnen

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Nullserie

Heimfinanzierung. Informationsveranstaltung Seniorennetz Weinfelden vom 21. November 2018

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Nullserie

Übersicht. Kurze Pause. Allgemeine Informationen: ein paar Zahlen «Auseinandersetzung mit dem Weg ins Heim» Urs Schenker

Subsidiaritätsprüfung an der Schnittstelle zur EL

Auswirkungen von Schenkungen und Erbschaften auf die EL

Pflegebedürftig kann ich mir das leisten?

Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen?

Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 10: Ergänzungsleistungen (EL) Kandidatennummer

Von einer Direkterhebung zu einer registergestützten EL-Statistik

5.02 Ergänzungsleistungen Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht

Liebe Bernerinnen und Berner

Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 411

Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Tabellenteil

Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 10: Ergänzungsleistungen (EL) Kandidatennummer

Wer ist Integration Handicap? Gesamtschweizerischer Verein. Dachorganisation der Behindertenorganisationen

Finanzierung Pflege Finanzielle Entschädigung Pflegende Angehörige. Pro Senectute, Marianne Buchli, Sozialberatung App. Hinterland

Finanzielle Sicherheit im Alter

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2015

Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Tabellenteil

5.01. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Einführung. Stand am 1. Januar 2006

"Wer zahlt was?" 49. Alterskonferenz der Stadt Opfikon. Heidi Lang Chekol, Leiterin Bereich Zusatzleistungen Gerd Bolliger, Leiter Sozialabteilung

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission SVS-FEAS-FIAS. Diplomprüfung 2017

EL-rechtliche Beurteilung von Wohnrecht und Nutzniessung

Herzlich willkommen. Netzwerk-Apéro 21. Juni 2016 Ausgleichskasse Luzern

Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Tabellenteil

Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 des Gesetzes vom 25. November 2007 über die Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen

5.01 Ergänzungsleistungen Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

RA lic.iur. Diana Berger-Aschwanden, Mitarbeiterin Rechtsdienst

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV 01 / Geschichte und Bedeutung Geschichte und Bedeutung Gesetz 6

Ergänzungsleistungen zur AHV / IV Aktuelles aus der EL-Reform

Spitäler fmi AG. Dokumentation. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Sozialberatung, Januar Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG

Die Zusatzleistungen zur AHV und IV

Die Zusatzleistungen zur AHV und IV. Eine Informationsbroschüre für Rentnerinnen und Rentner in der Stadt Bern

Ergänzungsleistungen zur AHV / IV. Jsabella Bruni / AHV-Zweigstelle Thun

Merkblatt zu Ergänzungsleistungen sowie Finanzierung der Altersund Pflegeheimkosten

Immobilien im Alter. Workshop. Pensionierungsplanung Steuerberatung Hypothekarberatung Nachlassplanung Vermögensverwaltung

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2010

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Inkassohilfe für familienrechtliche Unterhaltsbeiträge. (Alimentenhilfeverordnung, AliV)

Lohnkompensation bei den Ergänzungsleistungen. wie läuft das Verfahren? Mai 09

Fragen, die sich vor einem Einzug stellen Fragen über einen allfälligen Aufenthalt

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 360

Recht konkret «Von der Enterbung bis zur Meistbegünstigung»

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission SVS-FEAS-FIAS. Diplomprüfung 2017

Juristisches und Finanzielles im Alter

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2016

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung 2008

Seniorenuniversität Bern

Sie können auch private Organisationen mit der Durchführung betrauen. Die Entscheidkompetenz

Reglement über die Zusatzleistungen der Stadt Luzern zur Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenrente

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV 01 / b) und zudem in der Schweiz Wohnsitz haben und sich hier gewöhnlich aufhalten

Finanzielle Sicherheit im Alter

Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2016

Repetition nach Prüfungsordnung 2006

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207

ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR AHV/IV

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2013

Prämienverbilligung 2019 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2018

5.01 Stand am 1. Januar 2013

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Nachlass: Das müssen Sie wissen

> Mutterschaftsentschädigungen sind bei der AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers geltend zu machen.

Nr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014)

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6.

Die Meistbegünstigung des Ehegatten

Vortrag von lic. iur. Marcel Landolt, RA Knus Gnädinger Landolt Rechtsanwälte 8645 Jona 3. September 2018

Reform der Ergänzungsleistungen und Mietzinsmaxima

8. Kontrollfragen; Stand Januar 2013

Ergänzungsleistungen und Verwandtenunterstützung

Transkript:

Schenkungen und Vorempfänge Aspekte der Ergänzungsleistungen, Alters- und Pflegeheimkosten www.be.prosenectute.ch

Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen II. III. IV. V. Tipps Alters- und Pflegeheime im Kanton Bern Die Ergänzungsleistungen Auswirkungen des Schenkungsvertrages «Gerda und Hans Müller» für die Berechnung der EL 2

Kurzvorstellung Marcel Schenk Geschäftsleiter Pro Senectute Dipl. Sozialarbeiter 3

Vorstellung Pro Senectute Non-Profit-Organisation 10 Regional- und Beratungsstellen im Unentgeltliche Beratung durch Sozialarbeitende für alle Lebenslagen Finanzielle Unterstützung für ältere Menschen, die es nötig haben Sport- und Bewegungsangebot Bildungsangebot Serviceleistungen / Hilfen zu Hause 4

I. Vorbemerkungen Schenkungen und Ergänzungsleistungen? Grundlage: Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (WEL) des Bundesamtes für Sozialversicherungen www.sozialversicherungen.admin.ch unter EL - Weisungen 5

II. Alters- und Pflegeheime 350 Alters- und Pflegeheime Unterschiedliche Angebote Für Berechnung der EL entscheidend Heime auf der Spital- und Pflegeheimliste EL anerkannte Heime EL nicht anerkannte Heime 6

II. Alters- und Pflegeheime www.wohnen60plus.ch 7

III. Die Ergänzungsleistungen - Ergänzungsleistungen seit 1965 - Sicherung des Existenzbedarfes zu AHV und IV - Gesetzlicher Anspruch - Ein Recht auf Ergänzungsleistungen 8

Anspruchsvoraussetzungen - Schweizer Bürgerinnen und Bürger - Ausländerinnen und Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen - AHV- oder IV-Rentner - Bezüger HE der IV ab 18. Altersjahr - Bezüger IV-Taggelder - Geschiedene oder getrennte Ehegatten mit Zusatzrente 9

Berechnung der Ergänzungsleistungen - EL soll Existenzbedarf decken - Bedarfsrechnung - Individuelle finanzielle Verhältnisse sind massgebend - Anerkannte Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen - Jährliche EL Auszahlung monatlich - Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten 10

Einbezug des Vermögens (1) Freibeträge CHF 37 500 bei Alleinstehenden CHF 60 000 bei Ehepaaren CHF 15 000 pro Kind CHF 112 000 bei selbstbewohnten Liegenschaften CHF 300 000 bei selbstbewohnten Liegenschaften unter bestimmten Voraussetzungen 11

Einbezug des Vermögens (2) Anrechenbares Vermögen 1/15 bei IV-Rentnern 1/10 bei Altersrentnern 1/5 bei Altersrentnern, die sich dauernd im Heim aufhalten 1/10 bei Altersrentnern, 1 Pers. Heim 1 Pers. zu Hause 12

Erstes Berechnungsbeispiel (1) Ausgaben Lebensbedarf CHF 19 290 Krankenkassenprämie Kant. Durchschnittsprämie (Prämienregion 2) CHF 5 280 Miete netto CHF 13 560 Nebenkosten CHF 1 800 CHF 15 360 Anrechenbar CHF 13 200 Total Ausgaben CHF 37 770 13

Erstes Berechnungsbeispiel (2) Einnahmen Vermögensverzehr Vermögen CHF 60 000./. Freibetrag CHF 37 500 Anrechenbares Vermögen CHF 22 500 Vermögensverzehr 1/10 CHF 2 250 Vermögensertrag (brutto) CHF 60 AHV-Rente CHF 19 320 Pension CHF 2 400 Total Einnahmen CHF 24 030 Ausgabenüberschuss EL im Jahr CHF 13 740 EL im Monat CHF 1 145 14

Verzicht auf Einkünfte und Vermögenswerte Ohne rechtliche Verpflichtung Ohne adäquate Gegenleistung 15

Berechnung des massgebenden Vermögensverzichtes Vermögen: Grundstück / Wert des Grundstückes Gegenleistung? Verminderung des Verzichtsvermögens Ertrag aus Verzichtsvermögen (0.1%) 16

IV. Auswirkungen des Schenkungsvertrages «Gerda und Hans Müller» Annahmen - Berechnung EL im Jahre 2016 - Schenkungsvertrag 2005 - Heimaufenthalt von Gerda Müller (Pflegestufe 4) - Hans Müller lebt noch in der eigenen Wohnung - AHV-Rente CHF 3 400.00 für das Ehepaar - Pension Hans Müller CHF 2 300.00 - Sparheft mit Vermögen CHF 100 000.00 17

Schenkung mit Nutzniessungsrecht für beide Ehegatten Berechnung Kapitalwert Ermittlung des Kapitalisierungsfaktors 1 000 : Jahresrente gemäss Tabelle (Umrechnungstabellen der Eidg. Steuerverwaltung zur Umrechnung von Kapitalleistungen in lebenslängliche Renten) Alter der begünstigten Person (57 Gerda Müller) Jahresrente gemäss Tabelle 38.19 Kapitalisierungsfaktor 1000 : 38.19 = 26.18 18

Schenkung mit Nutzniessungsrecht für beide Ehegatten Berechnung Kapitalwert Eigenmietwert CHF 16 800.00 Mietzinseinnahmen CHF 55 680.00 Bruttojahreswert CHF 72 480.00./. Hypothekarzins CHF 12 000.00./. Gebäudeunterhaltskostenpauschale CHF 14 496.00 20% der Einnahmen Liegenschaft gemäss Steuerrecht (20% von 72 480.00) Nettojahreswert CHF 45 984.00 Kapitalwert (45 984 x 26.18) CHF 1'203 861.00 19

Schenkung mit Nutzniessungsrecht für beide Ehegatten Höhe des Vermögensverzichtes Höhe der Leistung Amtlicher Wert bei Abtretung 2005 CHF 920 000.00 + Differenz zum Repartitionswert 2005 CHF 0.00 Anrechenbarer Liegenschaftswert Verkehrswert CHF 920 000.00 20

Schenkung mit Nutzniessungsrecht für beide Ehegatten Höhe der Gegenleistung Nutzniessung (Kapitalwert) CHF 1 203 861.00 Schuldenübernahme CHF 600 000.00 Total CHF 1 803 861.00 21

Schenkung mit Nutzniessungsrecht für beide Ehegatten Höhe des Vermögensverzichtes Wert der Leistung CHF 920 000.00./. Wert der Gegenleistung CHF 1 803 861.00 Total CHF 0.00 22

Berechnung Beispiel 1 Einnahmen Mann Frau AHV-Rente 20 400 20 400 Pension 13 800 13 800 Nutzniessung Liegenschaft 27 840 27 840 Eigenmietwert 16 800 Bruttoeinkommen Vermögen 50 50 Vermögen 100 000 Freibetrag 60 000 Anrechenbares V.; 40 000 Anteil Vermögensverzehr 1/10 2 000 2 000 Total Einnahmen 80 890 64 090 23

Berechnung Beispiel 1 Ausgaben Mann Frau Heimtaxe pro Tag 182.40 66 576 Freie Quote 367.00 p.m. 4 404 Lebensbedarf zu Hause 19 290 Mietzins inkl. NK 13 200 NK Gebäudeunterhalt 14 496 Hypothekarzins 12 000 Durchschn. KK Prämie 5 904 5 904 Total Ausgaben 64 890 76 884 Fehlbetrag/Überschuss +16 000-12 794 Monatliche EL 1 067 24

Schenkung mit Wohnrecht Berechnung des Vermögensverzichtes Kapitalwert des Wohnrechts Ermittlung des Kapitalisierungsfaktors 1 000 : Jahresrente gemäss Tabelle (Umrechnungstabellen der Eidg. Steuerverwaltung zur Umrechnung von Kapitalleistungen in lebenslängliche Renten) Alter der begünstigten Person (57 Gerda Müller) Jahresrente gemäss Tabelle 38.19 Kapitalisierungsfaktor 1000 : 38.19 = 26.18 25

Schenkung mit Wohnrecht Berechnung Kapitalwert des Wohnrechtes Eigenmietwert CHF 16 800.00 Kapitalwert (16 800 x 26.18) CHF 439 824.00 26

Schenkung mit Wohnrecht Höhe des Vermögensverzichtes Höhe der Leistung Amtlicher Wert bei Abtretung 2005 CHF 920 000.00 + Differenz zum Repartitionswert 2005 CHF 0.00 Anrechenbarer Liegenschaftswert Verkehrswert CHF 920 000.00 27

Schenkung mit Wohnrecht Höhe der Gegenleistung Wohnrecht CHF 439 824.00 Schuldenübernahme CHF 600 000.00 Total CHF 1 039 824.00 28

Schenkung mit Wohnrecht Höhe des Vermögensverzichtes Wert der Leistung CHF 920 000.00./. Wert der Gegenleistung CHF 1 039 824.00 Verzichtsvermögen CHF 0.00 29

Berechnung Beispiel 2 Einnahmen Mann Frau AHV-Rente 20 400 20 400 Pension 13 800 13 800 Eigenmietwert 16 800 Bruttoeinkommen Vermögen 50 50 Vermögen 100 000 Freibetrag 60 000 Anrechenbares V.; 40 000 Anteil Vermögensverzehr 1/10 2 000 2 000 Total Einnahmen 53 050 36 250 30

Berechnung Beispiel 2 Ausgaben Mann Frau Heimtaxe pro Tag 182.40 66 576 Freie Quote 367.00 p.m. 4 404 Lebensbedarf zu Hause 19 290 Mietziens inkl. NK 13 200 Durchschn. KK Prämie 5 904 5 904 Total Ausgaben 38 394 76 884 Fehlbetrag/Überschuss + 14 656-40 634 Monatliche EL 3 387 31

Schenkung mit Wohnrecht und ohne Hypothek Berechnung Kapitalwert Ermittlung des Kapitalisierungsfaktors 1 000 : Jahresrente gemäss Tabelle (Umrechnungstabellen der Eidg. Steuerverwaltung zur Umrechnung von Kapitalleistungen in lebenslängliche Renten) Alter der begünstigten Person (57 Gerda Müller) Jahresrente gemäss Tabelle 38.19 Kapitalisierungsfaktor 1000 : 38.19 = 26.18 32

Schenkung mit Wohnrecht und ohne Hypothek Berechnung Kapitalwert Eigenmietwert CHF 16 800.00 Kapitalwert (16 800 x 26.18) CHF 439 824.00 33

Schenkung mit Wohnrecht und ohne Hypothek Höhe des Vermögensverzichtes Höhe der Leistung Amtlicher Wert bei Abtretung 2005 CHF 920 000.00 + Differenz zum Repartitionswert 2005 CHF 0.00 Anrechenbarer Liegenschaftswert Verkehrswert CHF 920 000.00 34

Schenkung mit Wohnrecht und ohne Hypothek Höhe der Gegenleistung Nutzniessung (Kapitalwert) CHF 439 824 Schuldenübernahme CHF 0 Total CHF 439 824 35

Schenkung mit Wohnrecht und ohne Hypothek Höhe des Vermögensverzichtes Wert der Leistung CHF 920 000.00./. Wert der Gegenleistung CHF 439 824.00 Verzichtsvermögen CHF 480 176.00./. Amortisation Schenkung März 2005 - Verminderung 10 x CHF 10 000 CHF 100 000.00 Total Verzichtsvermögen CHF 380 176.00 36

37 Berechnung Beispiel 3 Einnahmen Mann Frau AHV-Rente 20 400 20 400 Pension 13 800 13 800 Eigenmietwert 16 800 Bruttoeinkommen Vermögen 240 240 Vermögen 100 000 Verzichtsver. 380 176 Bruttovermögen 480 176 Freibetrag 60 000 Anrechenbares V.; 420 176 Anteil Vermögensverzehr 1/10 21 008 21 008 Total Einnahmen 72 248 55 448

Berechnung Beispiel 3 Ausgaben Mann Frau Heimtaxe pro Tag 182.40 66 576 Freie Quote 367.00 p.m. 4 404 Lebensbedarf zu Hause 19 290 Mietzins inkl. NK 13 200 Durchschn. KK Prämie 5 904 5 904 Total Ausgaben 38 394 76 884 Fehlbetrag/Überschuss + 33 854-21 435 Monatliche EL 1 787 38

V. Tipps Regelungen im Schenkungsvertrag - Nutzniessung für eine bestimmte Zeit (z.b. 80igster Geburtstag), danach entgeltliches oder unentgeltliches Wohnrecht mit Verfall, wenn nicht mehr ausgeübt werden kann - Bedeutet: Weniger Einnahmen bei einem Altersheimaufenthalt Auswirkung auf Kapitalisierungsbetrag bei Vermögensverz. 39

V. Tipps Regelungen im Ehe- und Erbvertrag Zuweisung an überlebenden Ehegatten des «Vorschlages» (z.b. Liegenschaft) mit der Einschränkung: «nur wenn dieser nicht im Heim ist» Dies bedeutet eine ordentliche Teilung der Erbschaft 40

V. Tipps Achtung - Keine Schenkungen kurz vor Heimeintritt Vermögensabzug von CHF 300 000 verfällt - Kein freiwilliger Verzicht auf Nutzniessung oder Wohnrecht, wenn nicht bereits im Schenkungsvertrag festgelegt - Keine Amortisation der Hypothek der Abtreter nach erfolgter Schenkung. Wäre zusätzlicher freiwilliger Vermögensverzicht 41

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit 42