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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6936 29. 05. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Innenministeriums Notfallversorgung im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich aktuell die ärztliche Versorgung im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt dar (aufgeschlüsselt nach Gemeinden und nach Ärztegruppen Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte)? 2. Wie schätzt sie die Perspektive der flächendeckenden ärztlichen Versorgung im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt bis 2020 ein? 3. Welche Pläne hat sie, um Rettungstransportwagen (RTW), die aufgrund von Krankentransporten in Notfällen entfallen, zu entlasten (mit Angaben aktueller Zahlen über die Auslastung der jeweiligen Transportmittel)? 4. Wie hoch war die Hilfsfristeinhaltungsquote im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt in den Jahren 2011 bis 2014 (aufgeschlüsselt nach Rettungsdienst und nach notärztlichem Dienst)? 5. Welche Maßnahmen wurden 2013 und 2014 veranlasst, um die Hilfsfristeinhaltungsquote im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt zu verbessern? 6. Welche Maßnahmen sollen in den nächsten Jahren veranlasst werden, um die Hilfsfristeinhaltungsquote zu verbessern? 7. In welchen Gemeinden im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt gibt es Helfer vor Ort mit einer Ausbildung zum Rettungssanitäter (mit Angabe des Standorts und der Anzahl)? Eingegangen: 29. 05. 2015 / Ausgegeben: 02. 07. 2015 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

8. Zu wie vielen Einsätzen wurden Helfer vor Ort im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt im Jahr 2014 gerufen (aufgeschlüsselt nach Gemeinden)? 9. Wie schätzt sie die Möglichkeit der Stationierung eines zusätzlichen Rettungsmittels (RTW) beispielsweise am Baden-Airpark ein, gerade im Hinblick auf die Auswirkung auf die Hilfsfristen? 10. Welche Auswirkung wird das novellierte Rettungsdienstgesetz (RDG) auf die Hilfsfristeinhaltungsquote und die Notfallversorgung im Stadtkreis Baden- Baden und im südlichen Landkreis Rastatt haben? 27. 05. 2015 Wald CDU Begründung Die notärztliche Versorgung und die Einhaltung der Hilfsfristen ist im ländlichen wie auch im städtischen Raum ein wichtiges Thema. Eine aktuelle Bestandsaufnahme soll den Umsetzungsfortschritt im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt (Wahlkreis 33) aufzeigen. Ebenso soll mit dieser Kleinen Anfrage die Möglichkeit einer Stationierung eines weiteren Rettungsmittels (RTW) am Baden-Airpark in Rheinmünster erörtert werden. Eine Stationierung ist sicherlich sinnvoll, um so die Versorgung im ländlichen Raum zu gewährleisten und die Einhaltung der Hilfsfrist zu gewährleisten. Antwort Mit Schreiben vom 23. Juni 2015 Nr. 4-5461.3 RDB BAD/RA beantwortet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Sozialministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich aktuell die ärztliche Versorgung im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt dar (aufgeschlüsselt nach Gemeinden und nach Ärztegruppen Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte)? Zu 1.: Die ambulante vertragsärztliche Versorgung ist im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Teil des Landkreises Rastatt derzeit sichergestellt. Gemäß den Regelungsvorschriften für die Bedarfsplanung sind nach Beschlusslage des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 10. Juni 2015 für fast alle Arztgruppen Zulassungsbeschränkungen wegen rechnerischer Überversorgung angeordnet, sodass keine zusätzlichen Ärzte zugelassen werden dürfen. Bei den Hausärzten ist der Mittelbereich Baden-Baden ebenfalls rechnerisch überversorgt. Laut der für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) sind im Mittelbereich Bühl noch 6 Neuzulassungen möglich. Mit insgesamt 246 Vertragsärzten und Psychotherapeuten (82 Hausärzte, 128 Fachärzte, 36 Psychotherapeuten) kann statistisch insgesamt von einer über dem Landesdurchschnitt liegenden Versorgungsdichte gesprochen werden. 2

Laut Statistischem Landesamt waren im Stadtkreis Baden-Baden 250 Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern berufsausübend. Das Statistische Landesamt unterscheidet in seinen Veröffentlichungen nicht nach Ärztegruppen und Gemeinden. Im Krankenhausplan sind für den Stadtkreis Baden-Baden und den Landkreis Rastatt insgesamt 7 Krankenhäuser mit 1.195 Planbetten ausgewiesen. Die derzeitige Verteilung nach niedergelassenen Arztgruppen und Orten stellt sich wie folgt dar: Orte und Arztgruppen Hausärzte Anästhesisten Augenärzte Chirurgen Frauenärzte Baden-Baden 46 4 7 5 10 Hügelsheim 2 Sinzheim 6 2 Bühl 15 1 2 6 Bühlertal 4 Lichtenau 3 Ottersweier 3 Rheinmünster 3 Gesamtergebnis 82 4 8 7 18 Orte und Arztgruppen HNO-Ärzte Hautärzte Internisten (fachärztlich) Kinder- und Jugendärzte Nervenärzte,Neurologen, Psychiater Orthopäden Baden-Baden 4 4 17 7 5 6 Hügelsheim Sinzheim Bühl 3 1 2 2 2 3 Bühlertal Lichtenau Ottersweier Rheinmünster Gesamtergebnis 7 5 19 9 7 9 Orte und Arztgruppen Psychotherapeuten Radiologen Urologen Weit.(Labor, MKG, Pathologen,u.a.) Gesamt Baden-Baden 27 7 5 15 169 Hügelsheim 2 Sinzheim 1 9 Bühl 8 4 1 3 53 Bühlertal 4 Lichtenau 3 Ottersweier 3 Rheinmünster 3 Gesamtergebnis 36 11 6 18 246 2. Wie schätzt sie die Perspektive der flächendeckenden ärztlichen Versorgung im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt bis 2020 ein? Zu 2.: Nach Auskunft der KVBW liegt die Altersstruktur der Fachärzte und Psychotherapeuten im Landesdurchschnitt. Allerdings zeige sich, dass Nachbesetzungen sowohl im fachärztlichen, aber vor allem auch im hausärztlichen Bereich zunehmend schwieriger werden. Bis zum Jahr 2020 geht die KVBW weiterhin davon aus, dass wie bisher in allen Gemeinden mindestens eine Hausarztpraxis an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen werde und für alle Bürgerinnen und Bürger vor Ort von einer flächendeckenden Erreichbarkeit gesprochen werden könne. 3

Wie viele Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern im Jahr 2020 beschäftigt sein werden, kann heute nicht abgeschätzt werden, da nicht vorausgesagt werden kann, wie viele junge Menschen das Fach Medizin studieren und im Krankenhaus den Arztberuf ausüben. Dies wird auch entscheidend davon abhängen, inwieweit die Krankenhausträger attraktive Arbeits- und Rahmenbedingungen für Ärztinnen und Ärzte anbieten können. 3. Welche Pläne hat sie, um Rettungstransportwagen (RTW), die aufgrund von Krankentransporten in Notfällen entfallen, zu entlasten (mit Angaben aktueller Zahlen über die Auslastung der jeweiligen Transportmittel)? Zu 3.: Nach den Vorgaben für den Rettungsdienst dürfen RTW nur in Ausnahme- und Einzelfällen und unter Beachtung des Vorrangs der Notfallrettung für Krankentransporte eingesetzt werden. Bei einer Häufung von RTW-Einsätzen für Krankentransporte sind die Versorgungsstrukturen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Diese Festlegungen wurde im Rettungsdienstplan des Landes 2014 verankert (Kapitel V Abschnitt 3.1.1.2). Gefordert sind insoweit insbesondere die Krankenkassen und Unfallversicherungsträger sowie die Rettungsdienstorganisationen als Träger der Selbstverwaltung im Rettungsdienst. Das Innenministerium geht davon aus, dass bei einer weiteren konsequenten Anwendung dieser Vorgaben zum Teil deutliche Anpassungen bei den Vorhaltungen für den Krankentransport erforderlich werden. In welchem Umfang damit gleichzeitig Entlastungen bei der Inanspruchnahme der RTW einhergehen, kann derzeit allerdings nicht beurteilt werden. Insoweit bleibt die konkrete Entwicklung abzuwarten. 4. Wie hoch war die Hilfsfristeinhaltungsquote im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt in den Jahren 2011 bis 2014 (aufgeschlüsselt nach Rettungsdienst und nach notärztlichem Dienst)? Zu 4.: Die Zielerreichungsgrade der Hilfsfrist für das Eintreffen des ersteintreffenden Rettungsmittels (in der Regel der Rettungswagen) innerhalb von längstens 15 Minuten in den Jahren 2011 bis 2014 sind für den Rettungsdienstbereich Baden- Baden/Rastatt nachstehend angegeben: 2011 2012 2013 2014 RTW 94,3 94,2 94,1 93,4 Notarzt 90,2 89,1 90,1 88,7 5. Welche Maßnahmen wurden 2013 und 2014 veranlasst, um die Hilfsfristeinhaltungsquote im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt zu verbessern? 6. Welche Maßnahmen sollen in den nächsten Jahren veranlasst werden, um die Hilfsfristeinhaltungsquote zu verbessern? Zu 5. und 6.: Der Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Baden-Baden/Rastatt hat wie alle anderen Bereichsausschüsse der Rettungsdienstbereiche, in denen die Hilfsfrist beim ersteintreffenden Rettungsmittel nicht den 95 Prozent-Zielerreichungsgrad erreicht hat, einen Masterplan vorzulegen, in dem die Maßnahmen zur künftigen Einhaltung der Hilfsfrist sowie deren Umsetzung entsprechend dargelegt sind. 4

Ohne dem noch nicht vorliegenden Masterplan vorzugreifen, geht das Innenministerium davon aus, dass in diesem Rahmen auch alle bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Hilfsfrist dargestellt werden. Bereits 2013 und 2014 wurden durch entsprechende Beschlüsse des Bereichsausschusses die Weichen für den neuen Standort der Rettungswache Baden-Baden gestellt, mit deren Neubau im Jahr 2015 begonnen werden soll. Außerdem wurde gemeinsam mit dem Klinikum Mittelbaden an der Stadtklinik Baden-Baden die Notarztversorgung verbessert. Aufgrund einer Freistellungsregelung verrichtet der Notarzt den Notarztdienst nunmehr von der Rettungswache Baden-Baden aus. Ebenso wurde in Bühl der Notarztdienst neu organisiert. Der Standort für den Notarzt ist seit 1. April 2013 das Kreiskrankenhaus Bühl. Das Klinikum hat zwei Ärzte fest angestellt, die von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausschließlich als Notärzte für die Notfallversorgung zur Verfügung stehen. Schließlich hat der Bereichsausschuss am 17. Juni 2015 zur Verbesserung der Hilfsfristen im Rettungsdienstbereich Mittelbaden ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten soll ausdrücklich auch die weiter steigenden Einsätze im Rettungsdienst berücksichtigen. Die aktuell festzustellende, stetig steigende Einsatzentwicklung stellt eine Herausforderung für die rettungsdienstliche Versorgung im Rettungsdienstbereich Mittelbaden dar. Auf der Grundlage des Gutachtens wird der Bereichsausschuss über weitere notwendige Vorhalteerweiterungen sowie deren Standorte und personelle Ausstattung entscheiden. 7. In welchen Gemeinden im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt gibt es Helfer vor Ort mit einer Ausbildung zum Rettungssanitäter (mit Angabe des Standorts und der Anzahl)? Zu 7.: Helfer vor Ort (HvO) sind Bestandteil der organisierten Ersten Hilfe, die insbesondere von den Hilfs- und Sanitätsorganisationen auf freiwilliger Basis im Vorfeld des Rettungsdienstes erbracht wird. Die Qualifikation der Ersthelfer ist dabei uneinheitlich. Neben Rettungssanitätern werden insbesondere auch Rettungsassis - tenten und Sanitätshelfer eingesetzt. Die Situation stellt sich wie folgt dar: Gebiet HvO Träger Baden Baden 1 HVO-Gruppe DRK-KV Bühl- Südlicher Landkreis (Rebland) (6 Helfer) Achern Rastatt 1 HvO-Gruppe DRK-KV Bühl- Bühlertal (6 Helfer) Achern Nördlicher Landkreis Rastatt 11 HvO-Gruppen (24 Helfer) DRK KV Rastatt Kuppenheim 1 HvO-Gruppe (4 Helfer) Medie Ambulanz Kuppenheim Daneben sind im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt auch noch einzelne Helfer vor Ort-Gruppen unter dem Dach der Feuerwehr eingerichtet. 8. Zu wie vielen Einsätzen wurden Helfer vor Ort im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt im Jahr 2014 gerufen (aufgeschlüsselt nach Gemeinden)? Zu 8.: Im Jahr 2014 wurden im Rettungsdienstbereich Baden-Baden/Rastatt 1.329 Ein - sätze von Helfern vor Ort durchgeführt. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: 5

Baden-Baden Sinzheim Au am Rhein Bischweier Bühlertal Durmersheim Forbach Freiolsheim Gaggenau Hundsbach Kuppenheim Moosbronn Muggensturm Neuweier Ötigheim Ottenau Plittersdorf Reichental Weisenbach Winkel Sonstige Orte (z. B. Baden-Airpark) 138 Einsätze 22 Einsätze 63 Einsätze 63 Einsätze 88 Einsätze 145 Einsätze 138 Einsätze 32 Einsätze 8 Einsätze 9 Einsätze 101 Einsätze 7 Einsätze 8 Einsätze 46 Einsätze 104 Einsätze 175 Einsätze 75 Einsätze 33 Einsätze 54 Einsätze 8 Einsätze 12 Einsätze 9. Wie schätzt sie die Möglichkeit der Stationierung eines zusätzlichen Rettungsmittels (RTW) beispielsweise am Baden-Airpark ein, gerade im Hinblick auf die Auswirkung auf die Hilfsfristen? Zu 9.: Wie oben bereits ausgeführt hat der Bereichsausschuss ganz aktuell am 17. Juni 2015 mit dem Ziel der Verbesserung der Hilfsfristen im Rettungsdienstbereich Mittelbaden ein Gutachten in Auftrag gegeben, das insbesondere auch die Stationierung eines zusätzlichen Rettungsmittels am Baden-Airpark einbezieht. Das Gutachten soll zudem auch die Einsatzentwicklung im Rettungsdienst berücksichtigen. Hier ist festzustellen, dass die Einsätze stetig steigen. Auf der Grundlage des Gutachtens wird der Bereichsausschuss über notwendige Vorhalteerweiterungen sowie deren Standorte und personelle Ausstattung entscheiden. 10. Welche Auswirkung wird das novellierte Rettungsdienstgesetz (RDG) auf die Hilfsfristeinhaltungsquote und die Notfallversorgung im Stadtkreis Baden- Baden und im südlichen Landkreis Rastatt haben? Zu 10.: Ein aktueller Handlungsschwerpunkt des Innenministeriums ist es, die derzeit im Rettungsdienstgesetz des Landes verankerten Hilfsfristen zu verbessern. Hier besteht, wie die Hilfsfristen für 2014 zeigen, Umsetzungsbedarf. Das Innenministerium hat die für die Vorhaltungen im Rettungsdienst vor Ort zuständigen Bereichsausschüsse über die Regierungspräsidien aufgefordert, einen Masterplan zu erarbeiten und vorzulegen, wie die Hilfsfristen verbessert werden sollen. Die Masterpläne befinden sich derzeit noch in der Ausarbeitung der Bereichsausschüsse. 6

Zudem werden derzeit Vorschläge zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes auf Fachebene abgestimmt. Um eine bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Land auch für die Zukunft sicherzustellen, sind Regelungen in der Planung, die in den Stadt- und Landkreisen eine schnellere und wirksamere Umsetzung notwendiger Maßnahmen zur Verbesserung der Notfallversorgung bewirken sollen. Ein Ansatzpunkt ist es, den gesamten Einsatzablauf in die Planungsentscheidungen des Bereichsausschusses einzubeziehen und die Teilprozesse des rettungsdienstlichen Einsatzes vom Eingang der Notrufmeldung in der Leitstelle bis zur Übergabe der Patientin und des Patienten an das medizinische Personal im Krankenhaus auf zeitliche Optimierungspotenziale hin zu prüfen. Ergänzend zu den Rettungsmittelerweiterungen führt eine zeitliche Optimierung beziehungsweise eine Verkürzung der Zeitintervalle beispielsweise in den einzelnen Teilprozessen Leitstelle, Ausrückzeit und Anfahrzeit ebenfalls zu einer Verbesserung der Hilfsfrist und Qualität im Rettungsdienst. Mit den weiteren Teilprozessen Transport und Übergabe im geeigneten Krankenhaus rücken über die Hilfsfrist hinaus der gesamte Rettungsdiensteinsatz und damit die rettungsdienstliche Versorgungszeit sowie das Zielkrankenhaus als gleichermaßen wichtige Qualitätsmerkmale in den Blick des Bereichsausschusses. Gall Innenminister 7