Syllabus: Handelsbilanzen (AUD2021) StB Prof. Dr. Thomas Stobbe Email: thomas.stobbe@hs-pforzheim.de martin.erhardt@hs-pforzheim.de Hochschule Pforzheim / Pforzheim University Sommersemester 2016 Lehrveranstaltung: Credits: AUD2021 5 ECTS Credits Workload: 4 Semesterwochenstunden - 60 Kontaktstunden in den Vorlesungen, 90 Stunden Selbststudium Studiensemester: 3 Level: Zugehörige Lehrveranstaltung: Fortgeschrittenes Niveau Handelsbilanzen Prüfungsart/-dauer: Voraussetzung für die Vergabe von Credits: Geplante Gruppengröße: Lehrsprache: PLM/PLK Bestehen der Prüfungsleistung Max. 40 Studierende Deutsch Dauer des Moduls: Lehrform: Verbindung zu anderen Modulen: 1 Semester Vorlesung mit Übungen Das Modul baut auf den ABWL-Veranstaltungen Buchführung und der ersten Hälfte des Moduls Bilanzierung und Finanzwirtschaft auf.
2 Sonstiges: Das erfolgreiche Bestehen des Moduls ist eine Prüfungsvorleistung für alle Module des siebten Studiensemesters. Lehrender: StB Prof. Dr. Thomas Stobbe Kolloquium: Siehe LSF Tel.: +49 7231 28 6076 (secretary) Fax: +49 7231 28 6080 e-mail: thomas.stobbe@hs-pforzheim.de Kolloquium: Siehe LSF Tel.: +49 7231 28 6076 (secretary) Fax: +49 7231 28 6080 e-mail: martin.erhardt@hs-pforzheim.de Ort und Zeit: Link zum Kurskatalog: Jeweils nach Vorlesungsplan https://www.hs-pforzheim.de/de-de/wirtschaft-und- Recht/Fakultaet/Qualitaetsmanagement/Modulhandbuecher/Besonderer_Teil/Documents/ BSWP_Modulhandbuch.pdf AUD2021: Handelsbilanzen Grundsätzliche Qualifikationsziele: Die Studierenden können auf der Basis der Funktionen der handelsrechtlichen Rechnungslegung die deutschen Rechnungslegungsvorschriften einordnen, systematisieren und das Spannungsfeld zwischen handelsrechtlichen GoB und dem true and fair view erkennen und analysieren. Das Verhältnis von handels- und steuerrechtlicher Rechnungslegung auf der Grundlage des sogenannten Maßgeblichkeitsprinzips und dessen Durchbrechungen sowie deren Folgen für die latenten Steuern sollen erkannt und beurteilt werden. Sie erwerben dabei umfassende Kenntnis über die Vorschriften zum Bilanzansatz, zur Gliederung und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden. Gleichzeitig können die Studierenden aus Sicht eines externen Adressaten aufgrund der Informationsfunktion von Jahresabschluss und Lagebericht eine Analyse (Beurteilung der Unternehmensentwicklung) erstellen. Die Struktur und Inhalte der unterschiedlichen Gliederungsvarianten der Gewinn- und Verlustrechnungen, des Anhangs und Lageberichts sollen die Studierenden kennenlernen und analysieren können. Das Modul dient damit primär der Wissensvertiefung und der Erlangung instrumentaler sowie systematischer Kompetenz. Ziel der Veranstaltung ist, dass die Studierenden über fundiertes wirtschaftswissenschaftliches Wissen in den Bereichen des Jahresabschlusses nach handelsrechtlichen Grundsätzen verfügen.
3 Beiträge der Veranstaltung zu den Lernzielen: Lernziele/Beobachtbare Lernergebnisse Beitrag der Veranstaltung zu den Lernzielen Lernergebnismessung in der Veranstaltung Kritisches Denken und analytische Fähigkeiten 1. Die Studierenden sind in der Lage analytische Fähigkeiten konstruktiv und kritisch auf komplexe Problemstellungen anzuwenden. Kommunikationsfähigkeit 2. Die Studierenden sind in der Lage, komplexe Sachverhalte in klarer mündlicher Form auszudrücken. Die Studierenden kennen die Ziele und die Grundlagen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses (Aufstellung, Offenlegung, GoB, true fair view) sowie dessen Verhältnis zur steuerlichen Rechnungslegung. Sie haben umfassende Kenntnisse zum Bilanzansatz, Gliederung und Bewertung der einzelnen Bilanzposten. Ferner kennen sie die Ausweisvarianten in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Inhalte des Anhangs und Lageberichts. Die Studierenden kennen die Funktionen und Normen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Einzelabschlusses nach deutschem Handelsrecht. Sie haben umfassende Kenntnisse der GoB sowie zum Bilanzansatz, Gliederung und zur Bewertung der einzelnen Bilanzposten. Transfer der Funktionen der Rechnungslegung auf die einzelnen Rechnungsnormen und deren Abbildung im handelsrechtlichen Jahresabschluss mit praktischen Fragestellungen innerhalb der Lehrveranstaltungen und der schriftlichen/mündlichen Prüfung Umsetzung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsnormen im handelsrechtlichen Jahresabschluss anhand praktischer Fallbeispiele mit entsprechender Analyse Schriftliche/mündliche Prüfung Studiengangsschwerpunkt 3. Die Studierenden weisen nach, dass sie ein solides Grundwissen im Studienschwerpunkt haben. Vermittlung von sicherem und kompetentem Fachwissen sowie sicherem und kompetentem Anwenden von Methoden und Instrumenten. Interpretation und kritische Analyse der Anwendung des Fachwissens bei der Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses Ergebnisse sowie Entwicklung von Lösungsalternativen/Handlungsalternativen. Umsetzung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsnormen bei der Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und des Interpretation unter Berücksichtigung der Funktionen der handelsrechtlichen Rechnungslegung sowie ergänzender aktueller Fragestellungen Schriftliche/mündliche Prüfung Vorlesungsinhalte: Funktionen des Jahresabschlusses Verhältnis von Buchhaltung und Bestandteilen des Jahresabschlusses Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses Maßgeblichkeitsprinzip Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Generalklausel (true & fair view) und dessen Spannungsfeld zu den GoB Bilanzansatzprinzipien Wirtschaftliches Eigentum Bilanzgliederung Bewertung Latente Steuern Gewinn- und Verlustrechnung (GKV und UKV) Anhang Lagebericht
4 Didaktisches Konzept: Die Studierenden erhalten auf der Basis der Funktionen der handelsrechtlichen Rechnungslegung einen Überblick über die Bestandteile des handelsrechtlichen Jahresabschlusses (einschl. Normen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung). Auf der Basis der handelsrechtlichen GoB, des true & fair view und des Maßgeblichkeitsprinzips werden die einzelnen Rechnungslegungsnormen zum Bilanzansatz, zur Gliederung, Bewertung sowie zur GuV detailliert unter Einbeziehung von praktischen Fallbeispielen - dargestellt und hinterfragt. Ergänzend werden die Inhalte des Anhangs und des Lageberichts behandelt und im Hinblick auf die Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses analysiert. Es wird erwartet, dass jeder Studierende in der Vorlesung mitarbeitet und die einschlägigen Gesetze und Standards parallel liest und somit den Stoff regelmäßig vor- und nacharbeitet. Der Studierende soll anhand von Übungsaufgaben und Klausuren selbst prüfen, ob er die Anwendungsfälle eigenständig lösen kann. Sobald Unklarheiten bestehen, fragen Sie bitte direkt in der Veranstaltung oder in der nächsten Vorlesung. Sofern Sie dies nicht wollen oder können, sprechen Sie den Dozenten bitte direkt nach der Veranstaltung auf das Problem an oder geben Sie per E-Mail einen Hinweis. Bei besonders schwierigen Problemen besuchen Sie bitte das Kolloquium. Es wird erwartet, dass Sie dieses Gespräch vorbereiten und die Literatur studiert haben. Anregungen für Verbesserungen und konstruktive Kritik sind stets willkommen. Empfohlene Literatur: Schildbach, Thomas / Stobbe, Thomas /Brösel, Gerrit: Der handelsrechtliche Jahresabschluss, 10. Auflage, Sternenfels 2013; Baetge, Jörg / Kirsch, Hans J. / Thiele, Stefan: Bilanzen, 13. Aufl., Düsseldorf 2014. Coeneberg, Adolf G./ Haller, Axel / Schultze, Wolfgang; Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 23. Aufl., Stuttgart 2014. Für die Bearbeitung der Probleme des Handelsrechts ist die Lektüre und Verarbeitung aktueller Fachliteratur (einschließlich Kommentare und Fachzeitschriften) notwendig. In den beiden angegebenen Lehrbüchern finden Sie weitere Fundstellen und Literaturhinweise. Leistungsnachweise: Im Rahmen der Veranstaltung ist eine mündliche Prüfung oder eine Klausur zu absolvieren. Unkommentierte Wirtschaftsgesetze sind bei der Prüfung zugelassen. Zudem ist als Hilfsmittel ein einfacher Taschenrechner zugelassen, der weder programmierbar noch kommunikationsfähig ist. Folgendes Bewertungsschema findet Anwendung: - 'Sehr gut' bedeutet herausragende Leistung die weit über dem Durchschnitt liegt. - 'Gut' bedeutet gute Leistung, die über dem Durchschnitt liegt. - 'Befriedigend' bedeutet durchschnittliche Leistung, welche durchaus Mängel aufweist, jedoch den Anforderungen grundsätzlich entspricht.
5 - 'Ausreichend' bedeutet unterdurchschnittliche Leistung mit auffälligen Mängeln. - Mangelhaft' bedeutet nicht akzeptable Leistung, welche den Anforderungen nicht mehr entspricht. Pforzheim, im März 2016 gez. StB Prof. Dr. Thomas Stobbe