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Transkript:

*DE102007046922A120090409* (19) Bundesrepublik Deutschland Deutsches Patent- und Markenamt (10) DE 10 2007 046 922 A1 2009.04.09 (12) Offenlegungsschrift (21) Aktenzeichen: 10 2007 046 922.7 (22) Anmeldetag: 28.09.2007 (43) Offenlegungstag: 09.04.2009 (71) Anmelder: Herrmann, Frank, Dipl.-Wirtsch. Ing., 75179 Pforzheim, DE (74) Vertreter: porta patent- und rechtsanwälte Dr. techn. Waldemar Leitner, Tanja Zeiher, 75172 Pforzheim (51) Int Cl. 8 : E04H 13/00 (2006.01) (72) Erfinder: gleich Anmelder (56) Für die Beurteilung der Patentfähigkeit in Betracht gezogene Druckschriften: DE 70 16 165 U DE 18 11 567 U DE 85 24 690 U1 Die folgenden Angaben sind den vom Anmelder eingereichten Unterlagen entnommen Prüfungsantrag gemäß 44 PatG ist gestellt. (54) Bezeichnung: Halterungsvorrichtung für einen Grabstein eines Grabmals (57) Zusammenfassung: Die Erfindung betrifft eine Halterungsvorrichtung für einen Grabstein (2) eines Grabmals (1), die eine Sockeleinheit (4) und einen fest mit der Sockeleinheit (4) verbundene Verankerungseinheit (5) aufweist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Sockeleinheit (4) in ihrer der Verankerungseinheit (5) gegenüberliegenden Seite eine Vertiefung (6) aufweist, in welche der Grabstein (2) aufnehmbar ist. 1/8

Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft eine Halterungsvorrichtung für einen Grabstein eines Grabmals, die eine Sockeleinheit, auf welcher der Grabstein befestigbar ist, sowie eine Verankerungseinheit, durch welche die Halterungsvorrichtung im Boden befestigbar ist, aufweist. [0002] Für Grabmale werden üblicherweise Grabsteine verwendet, die je nach Größe und verwendetem Material ein Gewicht zwischen 300 und 700 Kilogramm aufweisen. Zu ihrer sicheren Befestigung im Erdreich wird daher ein stabiles Fundament aus Beton benötigt. In dieses Beton-Fundament sind zwei Metallstäbe eingebracht, die über die Oberfläche des Beton-Fundaments hervortreten und zur Befestigung des Grabsteins am Fundament dienen. Hierzu werden in den Grabstein zwei Bohrungen eingebracht, in welche die Metallstäbe eintauchen und dann mit dem Grabstein fest verbunden werden. Eine derartige Konstruktion hat den Nachteil, dass bereits die Berechnung des Beton-Fundaments äußerst aufwendig und dessen Herstellung daher teuer ist. Ein weiterer Nachteil der bekannten Konstruktion besteht darin, dass insbesondere bei aus Natursteinen bestehenden Grabsteinen die zur Aufnahme der beiden Metallstäbe dienenden, mindestens 10 cm tiefen Bohrungen in die Standfläche des Grabsteins nicht tiefer in den Grabstein eingebracht werden können, da ansonsten die Gefahr besteht, dass insbesondere durch im Grabstein vorhandene Lunker der Grabstein zerbrechen kann. Durch die Bohrung in die Standfläche halbieren sich die Randabstände und das Material neigt zur Rissbildung und zum Ausbrechen. Auf Grund dieser relativ instabilen Verbindung zwischen Grabstein und Fundament besteht die Gefahr, dass sich die lediglich durch die Metallstäbe ausgebildete Verbindung zwischen Grabstein und Beton-Fundament löst, mit der Folge, dass der Grabstein umfallen kann. Allein in Deutschland kommen jährlich durchschnittlich vier Menschen durch umfallende Grabsteine zu Tode. Um dem entgegenzuwirken, sehen die einschlägigen gesetzlichen bzw. berufsgenossenschaftlichen Vorschriften vor, dass jedes derart errichtete Grabmal von einer autorisierten Person abgenommen und ein Abnahmeprotokoll erstellt werden muss. Außerdem muss ein derartiges Grabmal jährlich auf seine Standfestigkeit hin überprüft werden. [0003] Aus der DE 203 03 734 ist ein Grabmalsystem mit Bodenverankerung bekannt, das eine Sockeleinheit und eine mehrere Bodenbefestigungselemente besitzende Verankerungseinheit aufweist. Auf einer der Verankerungseinheit gegenüberliegenden, geschlossenen Oberfläche der Sockeleinheit, die aus allg. Baustahl, hochlegierten Stählen, Glas, Messing oder Naturstein gefertigt ist, sind zwei orthogonal von dieser abstehende Säulen befestigt, die an einander gegenüberliegenden Seiten jeweils einen Nut aufweisen. In diese Nuten wird eine Grabstein-Platte eingesetzt. Ein derartiges Grabmalsystem erlaubt zwar eine sichere Verankerung des eine dünne Grabstein-Platte aufweisenden Grabmals im Boden; jedoch ist es nicht möglich hiermit schwere Grabsteine, insbesondere aus Naturmaterial bestehende Grabsteine, sicher im Boden zu verankern. [0004] Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Haltevorrichtung für einen Grabstein eines Grabmals der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass in einfacher Art eine sichere Befestigung des Grabsteins ermöglicht wird. [0005] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Sockeleinheit in ihrer der Verankerungseinheit gegenüberliegenden Seite eine Vertiefung aufweist, in welche der Grabstein aufnehmbar ist. [0006] Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird in vorteilhafter Art und Weise eine Halterungsvorrichtung für einen Grabstein eines Grabmals geschaffen, welches sich dadurch auszeichnet, dass durch sie auch schwere Grabsteine, insbesondere aus Naturstein, sicher gehalten werden. Nach dem Einsetzen des Grabsteins in die erfindungsgemäß in der Sockeleinheit vorgesehene Vertiefung wird der Grabstein durch ein Verbindungsmittel, z. B. durch Einbetonieren, Verschrauben oder Verkleben, fest mit der Sockeleinheit verbunden. In vorteilhafter Weise wird daher die Verbindung des Grabsteins mit der Sockeleinheit nicht durch eine schwierig herzustellende und nur in einer geringen Stabilität resultierenden Punktverbindung durch Metallstäbe bewirkt, sondern durch eine form- und/oder kraftschlüssige Verbindung, zu deren Herstellung nicht zwingend eine Bohrung im Grabstein erforderlich ist. Eine derartige Konstruktion benötigt in vorteilhafter Art und Weise kein aufwendig herzustellendes, kompliziert zu berechnendes Beton-Fundament. Die hinreichende Stabilität eines die erfindungsgemäße Halterungsvorrichtung verwendenden Grabmals wird von der deutschen Berufsgenossenschaft anerkannt, so dass eine Abnahme und eine jährliche Überprüfung nicht mehr erforderlich ist. Elf weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Konstruktion besteht darin, dass der Grabstein einfach nachjustiert werden kann und eine Entfernung des Grabsteins z. B. für eine Nachbeschriftung leicht möglich ist. [0007] Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. [0008] Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind dem Ausführungsbeispiel zu entnehmen, das in folgendem anhand der Figuren beschrieben wird. Es zeigen: 2/8

[0009] Fig. 1: ein Ausführungsbeispiel einer Halterungsvorrichtung für einen Grabstein, zusammen mit diesem. [0010] Fig. 2: eine Seitenansicht des Ausführungsbeispiels aus der Richtung II der Fig. 1, [0011] Fig. 3: eine Rückansicht des Ausführungsbeispiels der Fig. 1, und [0012] Fig. 4: eine Draufsicht auf die Halterungsvorrichtung des Ausführungsbeispiels aus der Richtung IV-IV der Fig. 1. [0013] In Fig. 1 ist nur schematisch ein allgemein mit 1 bezeichnetes Grabmal dargestellt, dass sich grundsätzlich in einen Grabstein 2 und eine Halterungsvorrichtung 3 gliedert. Ein Grabstein 2 ist bekannt und muss daher nicht näher beschrieben werden. Es soll aber angemerkt werden, dass ein derartiger Grabstein nicht unbedingt aus Stein bestehen muss. Vielmehr ist jedes andere Material, z. B. Holz, Kunststoff, Glas, etc. möglich. [0014] Die Halterungsvorrichtung 3 für den Grabstein 2 gliedert sich wiederum in eine Sockeleinheit 4 und eine Verankerungseinheit 5, wobei die Sockeleinheit 4 dazu dient, den Grabstein 2 sicher zu haltern und die Verankerungseinheit 5 für eine sichere Befestigung des derart ausgebildeten Grabmals 1 im Boden, insbesondere im Erdreich, sorgt. [0015] Wie am besten aus der Fig. 4 ersichtlich ist, ist in einer dem Grabstein 2 zugewandten Oberfläche 4' der Sockeleinheit 4 eine Vertiefung 6 vorgesehen, welche zur form- und/oder kraftschlüssigen Aufnahme des Grabsteins 2 dient: Die vorzugsweise wannenartig ausgebildete Vertiefung 6 ist derart auf die Außenkontur des Grabsteins 2 angepasst, dass der Grabstein 2 einerseits leicht in die Vertiefung 6 einbringbar ist und er mit der die Vertiefung 6 durch Einbringen eines entsprechenden chemischen bzw. mechanischen Verbindungsmittels, z. B. Beton oder ein entsprechender Klebstoff bzw. z. B. eines oder mehrerer Keile oder durch eine Verschraubung, fest mit zumindest einem Teil der die Vertiefung 6 begrenzenden Wand 4a der Sockeleinheit 4 verbindbar ist. Hierdurch wird eine stabile Verbindung zwischen der Sockeleinheit 4 und dem Grabstein 2 ausgebildet. [0017] Die Verankerungseinheit 5 der Halterungsvorrichtung 2 weist mehrerer Verankerungselemente 8 auf, wobei im gezeigten Ausführungsbeispiel Erdspieße 8a und 8b vorgesehen sind. Durch die strichlierten Linien ist ein optional vorsehbarer dritter Erdspieß 8c angedeutet, wobei aber zu betonen ist, dass die hier vorgesehene Anzahl von zwei bzw. drei Erdspießen 8a 8c nur exemplarischen Charakter besitzt. [0018] Um eine sichere Verbindung der Sockeleinheit 4 mit der hier im wesentlichen durch die Verankerungselemente 8 ausgebildete Verankerungseinheit 5 zu erreichen, weist die Sockeleinheit 4 an ihrer der Vertiefung 6 und somit dem Grabstein 2 gegenüberliegenden Seite 4'' wie aus den Fig. 1 Fig. 3 ersichtlich ist eine Befestigungsleiste 9 auf, an welcher die Verankerungselemente 8, hier die Erdspieße 8a 8c, über Schraubverbindungen 10 befestigbar sind. Eine derartige Ausbildung der Halterungsvorrichtung 3 mit einer von der Sockeleinheit 4 lösbaren Verankerungseinheit 5 besitzt den Vorteil, dass die beschriebene Halterungsvorrichtung 3 für den Grabstein 2 in ihrem demontiertem Zustand und somit platzsparend transportierbar ist und vom Errichter des Grabmals, in der Regel einem Steinmetz, einfach montiert werden kann. [0019] Wie aus den Figuren zu entnehmen ist, wird bevorzugt, dass die Erdspieße 8a 8c ein flächiges Verankerungsteil 11 aufweisen, dass in Längsrichtung der Sockeleinheit 4 orientiert angeordnet ist und derart einem Kippen der Halterungsvorrichtung 3 und somit einem Umfallen des Grabmals 1 entgegenwirkt. [0020] Zusammenfassend ist festzuhalten, dass durch die beschriebene Halterungsvorrichtung 3 für einen Grabstein 2 eine einfach herzustellende und stabil den Grabstein 3 haltende Konstruktion geschaffen wird, die sich durch einen einfachen Aufbau und durch eine hohe Standsicherheit auszeichnet. [0016] Es ist zwar grundsätzlich auch denkbar, dass die Vertiefung 6 derart konstruiert ist, dass in ihr der Grabstein 2 ohne ein Verbindungsmittel arretiert ist, jedoch wird eine derartige Konstruktion nicht bevorzugt. 3/8

ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen. Zitierte Patentliteratur - DE 20303734 [0003] DE 10 2007 046 922 A1 2009.04.09 4/8

Patentansprüche 1. Halterungsvorrichtung für einen Grabstein (2) eines Grabmals (1), die eine Sockeleinheit (4) und einen fest mit der Sockeleinheit (4) verbundene Verankerungseinheit (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Sockeleinheit (4) in ihrer der Verankerungseinheit (5) gegenüberliegenden Seite eine Vertiefung (6) aufweist, in welche der Grabstein (2) aufnehmbar ist. 2. Halterungseinrichtung, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (6) wannenartig ausgebildet ist. 3. Halterungsvorrichtung nach einem vorangehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (6) durch eine Wand (4a) der Sockeleinheit (4) begrenzt ist. 4. Halterungsvorrichtung nach einem vorangehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (6) derart auf die Außenkontur des Grabsteins (2) abgestimmt ist, dass zwischen der die Vertiefung (6) begrenzenden Wand (4a) der Sockeleinheit (4) und dem in die Vertiefung (6) eingesetzten Grabstein (2) ein Verbindungsmittel einbringbar ist. 5. Halterungsvorrichtung nach einem vorangehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungseinheit (5) von der Sockeleinheit (4) lösbar ist. 6. Halterungsvorrichtung nach einem vorangehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungseinheit (2) mindestens ein Verankerungselement (8) benutzt. 7. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das oder mindestens eines der Verankerungselemente (8) als ein Erdspieß (8a 8c) ausgebildet ist. 8. Halterungsvorrichtung nach einem vorangehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Verankerungselement (8) mindestens ein flächiges Verankerungsteil (11) aufweist. 9. Grabmal, gekennzeichnet durch eine Halterungsvorrichtung (3) nach den vorangehenden Ansprüche 1 bis 8. Es folgen 3 Blatt Zeichnungen DE 10 2007 046 922 A1 2009.04.09 5/8

Anhängende Zeichnungen 6/8

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