Barrierefreies Internet rechtliche

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Transkript:

Barrierefreies Internet rechtliche Anforderungen, Institutionen, Techniken Die besonderen Anforderungen an die digitale Patienten- Kommunikation. Whitepaper für den Medizin-Management-Verband. Autor: Torsten Hüsselmann VCmed AG Behringstraße 28a 22765 Hamburg Tel.: 040 / 609 40 97-56 Fax: 040 / 609 40 97-59 E-Mail: huesselmann@vcmed.de www.vcmed.de

2 Inhalt 1. Grundlagen... 3 2. Rechtliche Anforderungen... 3 3. Institutionen... 4 4. Techniken... 4 5. Ausblick... 5 6. Fazit... 5

3 1. Grundlagen Defintion: Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass eine Website von jedem Benutzer unabhängig von Browser und Hardware betrachtet und in vollem Umfang genutzt werden kann. Auch der Inhalt der Seite muss für jeden Verständlich und Benutzerfreundlich aufgebaut sein. Barrierefrei bedeutet in diesem Zusammenhang nicht ausschließlich Behindertengerecht, sondern für jeden gleich zugänglich. Zielgruppe: Eine der wichtigsten Zielgruppen von barrierefreien Websites sind Menschen mit Behinderung. Doch auch ältere Menschen (in diesem Zusammenhang als Generation 50+ bezeichnet), Versehrte oder Fremdsprachler profitieren (wie alle Nutzer allgemein) immens von einer durchdachten, benutzerfreundlichen Website. Auf der technischen Ebene werden geht eine erhöhte Sichtbarkeit für Suchmaschinen mit Barrierefreiheit einher. Vorteile/Return: Durch die Erstellung einer barrierefreien Website steigt die Usability für jeden Anwender. Auch die Qualität und Nachhaltigkeit kann erhöht werden, nicht zuletzt durch eine gesteigerte Performance der Website. Zudem lässt sich eine barrierefreie Website auch zur Verstärkung des Images nutzen. 2. Rechtliche Anforderungen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Das Behindertengleichstellungsgesetz soll die Grundlage für eine gleichberechtigte Teilnahme behinderter Menschen am öffentlichen Leben bilden. Das BGG ist verpflichtend für Öffentliche Einrichtungen auf Bundesebene und wird ergänzt durch die Ländergleichstellungsgesetze. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV): Die Barrierefreie Informationstechnik- Verordnung bildet den technischen und inhaltlichen Rahmen für barrierefreie Websites ab. Auf Grundlage des BGG sind diese Richtlinien für Öffentliche Einrichtungen auf Bundesebene bindend. Auf Länderebene gibt es spezielle Vorschriften. Die aktuelle Version 2 der BITV datiert auf den 22. September 2011. Weitere Regelungen: Die Web Content Accessibility Guidelines der WAI (Web Accessibilty Initiative) bilden die Grundlage für regionale Gesetzgebungen und werden Weltweit als Referenz anerkannt, haben jedoch selber keine verpflichtende Wirkung. Die Europäische Union arbeitet derzeit an einer Europaweit geltenden Richtline. Das Projekt EU-Mandat 376 soll bis 2013 veröffentlicht werden und bindend für öffentliche Einrichtungen der EU-Staaten werden.

4 3. Institutionen In Deutschland gibt es mehrere Institutionen, welche sich für die Belange von Menschen mit Behinderung im Internet einsetzen. Von staatlicher Seite ist hier das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verantwortlich. Unter dessen Federführung wurde die BITV entworfen. In der hierfür gegründeten Arbeitsgruppe waren weiterhin Vertreter der Behindertenverbände, der Bundesverwaltungsbehörde sowie Vertreter aus Forschung und Technik involviert. International hat das World Wide Web Consortium (W3C), welches sich mit Standards für das Web befasst, eine Vorreiter-Rolle eingenommen. Es gründete die Web Accessibility Initiative (WAI), welche sich für die Entwicklung der WCAG verantwortlich zeigt. Im Europäischen Raum engagiert sich vor allem die Europäische Kommission. 4. Techniken Die Basis für eine barrierefreie Website liegt in einer den Standards entsprechenden Codierung der Website. Hier muss die Konzeption einer barrierefreien Website beginnen. Zusätzlich gibt es eine Reihe von Maßnahmen, welche getroffen werden können und müssen, damit jeder Benutzer den vollen Zugriff auf die Funktionen und Inhalte einer Website hat. Auf Grund des Umfanges und der technischen Detailtiefe möchte ich an diesem Punkt lediglich drei Schritte anbringen, welche man bei der Erstellung einer Website beachten muss. Für detaillierte und weiterführende Informationen stehe ich gerne zur Verfügung. Grafiken erläutern Screenreader lesen die Inhalte von Websites vor. Ein Bild kann von ihnen nicht wiedergegeben werden, daher ist es notwendig, dass die Website hier alternative Darstellungsformen bietet. Genutzt wird hierbei vor allem die Möglichkeit, Grafiken mit einem Alternativtext zu versehen, welcher die dargestellten Inhalte in Sprachform wiedergibt. Schrift vergrößerbar Benutzer sollten die Schriftgröße nach ihren eigenen Bedürfnissen einstellen können. Gängige Browser bieten hierfür Funktionen, um die Schriftgröße zu vergrößern oder zu verkleinern. Die Website sollte diese Funktion unterstützen. Zusätzlich sollte sich durch die Veränderung der Schriftgröße keine Einbuße in der Usability der Homepage ergeben.

5 Verzicht auf Flackern Viele Websites bilden dynamische Inhalte ab, zum Beispiel in Form von Werbebannern. Ein zu häufiges Flackern kann hier bei betroffenen Personen zu epileptischen Anfällen führen. Aus diesem Grund ist auf schnelles, wiederkehrendes Flackern bei Inhalten zu verzichten. 5. Ausblick Captchas: Die für die Vermeidung von Spam eingesetzten Captchas sind nicht barrierefrei. Hier gilt es, neue Lösungen zu entwickeln. Gearbeitet werden kann hier zum Beispiel mit unsichtbaren Eingabefeldern, einer Abfrage der Ausfüllzeit oder mit einer.htaccess-blacklist. PDF: Das im Internet oft genutzte PDF-Medium kann ebenfalls barrierefrei gestalten werden. Bisher ist dies selten der Fall, in der neuen BITV wird es jedoch verpflichtend aufgeführt. Regelungen: Die Umsetzung der BITV muss bis zum 22. März 2014 geschehen sein. Das geplante EU- Mandat 376 soll im Jahr 2013 veröffentlicht werden. 6. Fazit Barrierefreiheit im Web wird immer mehr zur Pflicht. Was für öffentliche Einrichtungen, also auch für gesetzliche Krankenkassen, bereits gilt, wird wohl in Zukunft auch für weitere Bereiche gelten. Voraussichtlich betrifft dies dann zuerst den Medizin-Sektor. Auf ethischer Ebene ist Barrierefreiheit ein wichtiges Ziel. Hinzu kommen die wirtschaftlichen Vorzüge durch eine langfristige Ersparnis, eine höhere Erreichbarkeit sowie ein gesteigertes Image.