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Infoabend zur Einschulung 2017 Herzlich Willkommen an der Grundschule St. Konrad! www.konradschule.de

Herzlich Willkommen zum Elternabend Einschulung in die Grundschule Voraussetzungen und rechtliche Bestimmungen Julia Hornung, staatliche Beratungslehrerin schulberatung.hornung@vodafone.de

Themenüberblick 1. Einschulungsbestimmungen 2. Einschulung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache // Inklusion 3. Schuleinschreibung 4. Wann ist mein Kind schulreif/schulfähig? 5. Voraussetzungen für den Schulerfolg 6. Fördertipps

1. Einschulungsbestimmungen

Einschulungsbestimmungen Reguläre Einschulung Kinder, die am 30.09.2017 sechs Jahre alt sind oder Kinder, die bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden. Die Schulfähigkeit wird in Form eines Schulspiels festgestellt. Einschulung auf Antrag der Eltern Kinder, die zwischen 01.10. und 31.12.2011 geboren sind Procedere wie bei regulärer Einschulung Empfehlung des Kindergartens und des Kinderarztes Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind. Vorzeitige Einschulung mit Gutachten ab 01.01.2012 geboren Die Schulfähigkeit wird grundsätzlich im Schulspiel überprüft. Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind. Schulpsychologisches Gutachten ist erforderlich! Zurückstellung Kinder können i.d. Regel einmal vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Bei weiterer mangelnder Schulfähigkeit wird der sonderpädagogische Förderbedarf überprüft.

2. Einschulung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache // Inklusion

Einschulung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache, bei denen nicht mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter deutschsprachiger Herkunft ist nehmen an einer Sprachstandserhebung im Kindergarten teil. Kinder, die nach dem Ergebnis der Sprachstandserhebung nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, sollen einen Vorkurs zur Förderung der deutschen Sprache besuchen. Der Vorkurs wird von der zuständigen Grundschule in Kooperation mit dem Kindergarten angeboten. Die zuständige Grundschule kann ein Kind, das weder einen Kindergarten noch einen Vorkurs besucht hat und bei dem im Rahmen der Schulanmeldung festgestellt wird, dass es nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügt, von der Aufnahme zurückstellen und das Kind verpflichten, im nächsten Schuljahr einen Kindergarten mit integriertem Vorkurs zu besuchen. Bay EUG, Art. 37a Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, April 2015 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

Inklusion - Entscheidung über den Lernort Art. 41 BayEUG Abs. 1 Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht durch den Besuch der allgemeinen Schule oder der Förderschule. ( ) Grundsätzlich Wahlrecht zwischen allgemeiner Schule und Förderschule Bitte vor der Einschulung Kontakt aufnehmen zwecks Beratung! Anmeldung an Regelschule oder Förderschule Beachtung schulartspezifischer Voraussetzungen Zustimmung des Sachaufwandsträgers der Regelschule Kindeswohl als Grenze (Art. 41 BayEUG Abs. 5) Förderschule: Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die der besonderen Förderung bedürfen sonderpädagogisches Gutachten erforderlich

3. Schuleinschreibung

Die Schulärztliche Untersuchung Die schulärztliche Untersuchung erfolgt auch bei Kindern, für die ein Antrag auf Zurückstellung oder ein Antrag auf vorzeitige Einschulung gestellt wird. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt erst im Jahr vor der regulären Schulpflicht; vorzeitige Kinder erhalten eine entsprechende Information bei der Einschreibung. Die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U9 ist nachzuweisen. (Attest, beglaubigte Kopie) Schulrelevante Befunde werden an die Schulleitung übermittelt, z.b. hochgradige Beeinträchtigung der Seh- und Hörfähigkeit. Chronische Erkrankungen und andere wichtige Befunde sollen die Eltern der Schule mitteilen, bzw. können sie ihr Einverständnis für eine Mitteilung durch den Schularzt geben. Bei Zweifel an der Schulfähigkeit des Kindes, wird den Eltern empfohlen, sich über die Aufnahme besonders beraten zu lassen. Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, April 2015 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

Der Einschreibetag Alle Kinder, die schulpflichtig sind, müssen an der Grundschule angemeldet werden, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. (GrSO, 21) Wird das Kind an einer privaten Grundschule angemeldet, muss die Sprengelschule informiert werden. Die Erziehungsberechtigten müssen persönlich mit dem Kind zu Schulanmeldung kommen, ggf. werden Terminvereinbarungen getroffen. Bei der Schulanmeldung ist die Geburturkunde vorzulegen. Eventuell vorhandene Sorgerechtsbeschlüsse und Scheidungsurkunden müssen ebenfalls vorgelegt werden. Spätestens zu Beginn des Schuljahres im September muss die Bescheinigung über die Schuleingangsuntersuchung vorgelegt werden. (Ausnahme: Vorzeitige Kinder) An vielen Schulen findet am Einschreibetag ein Rahmenprogramm statt. Die Kinder nehmen an einem Screening teil. Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, April 2015 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

Schuleinschreibung in der St. Konradgrundschule Ein Anschreiben mit allen Informationen und beizubringenden Unterlagen erhalten Sie Anfang Februar per Post. Wird der Besuch des Religionsunterrichts gewünscht, muss für bekenntnislose Kinder beim Einschulungstermin ein Antrag gestellt werden. Bitte frühzeitig Gedanken machen! Die formelle Schuleinschreibung findet im Schulsekretariat (ohne Kind) an folgenden Terminen statt: - Dienstag, 04.04.2017, 08:00 09:30 und 13:00 17:00 - Mittwoch, 05.04.2017, 08:00 09:30 und 13:00 17:00 Mit den Einschulungsunterlagen wird Ihnen ein Termin mitgeteilt.

Das Screening Das Screening ermöglich einen Eindruck in Bezug auf die Schulfähigkeit des Kindes. Beobachtet werden z.b.: Sprache, Motorik, Konzentration, Mathematische Kompetenzen, Emotionalität Beispiel zur Sprachentwicklung hier Reimwörter finden (aus: MEV neu, GS an der Manzostraße, München) Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, April 2015 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

Das Schulspiel - Einschulungstest Das Schulspiel oder der Einschulungstest wird mit allen Kindern durchgeführt, bei denen die Schulfähigkeit getestet werden soll. Es gibt unterschiedliche Testverfahren, i.d.r. handelt es sich um Gruppentests. Das Schulspiel findet in der Einschreibewoche statt und dauert ca. 1 Stunde. Beobachtet und getestet werden: Sprachentwicklung, Mathematisches Verständnis, Grob- und Feinmotorik, räumliche Wahrnehmung, Sozialverhalten, Emotionalität, Konzentration, Belastbarkeit und Ausdauer Beispiel: Welche Lok ist gleich? Finde die richtige Form! Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, April 2015 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

Das Schulspiel in der St. Konradgrundschule Das Schulspiel mit Ihrem Kind findet am 27. bzw. 28. März 2017 in der Schule statt. Vorkurskinder haben ihr Schulspiel bereits in der Woche vom 20. - 24. März 2017 während des Vorkurses. Der genaue Termin wird Ihnen vom Kindergarten mitgeteilt. Das Schulspiel findet von 11.45 Uhr bis 13.00 Uhr in der Schule statt. Treffpunkt ist die Aula der Schule. (Bitte verständigen Sie sich mit Ihrem Kindergarten darüber, wie das Bringen und Abholen organisiert werden kann.) Das Schulspiel findet in Kleingruppen statt. Neben den Lernvoraussetzungen werden auch das Sozial- und Arbeitsverhalten der Kinder begutachtet. In einem Brief teilen wir Ihnen die Einschätzung Ihres Kindes bzgl. seiner Schulfähigkeit mit. Sollten wir Beratungsbedarf sehen, nehmen wir umgehend telefonischen Kontakt mit Ihnen auf und laden Sie evtl. zu einem persönlichen Gespräch ein.

Der Übergang in die St. Konradgrundschule Erste Begegnungen mit unserer Grundschule Besuch der Verkehrspuppenbühne Besuch beim Adventsmorgenkreis Schu-Ki-AG Vorkurse Schulspiel

Der erste Schultag in der St. Konradgrundschule Dienstag, 12.09.2017 Begrüßung aller Schulanfänger und deren Angehörigen durch die Schulleitung und Willkommensfeier um 09.00 Uhr im Bürgersaal. Schultüte nicht vergessen! Im Anschluss werden die Kinder ihrer Klassenlehrkraft zugeteilt.

Der erste Schultag in der St. Konradgrundschule Kinder folgen der Klassenleitung in ihr künftiges Klassenzimmer. Dort erleben sie ihre erste Unterrichtsstunde. Eltern und Angehörige werden in der Zwischenzeit vom Elternbeirat bewirtet. Um 11.15 Uhr endet für alle der erste Schultag.

4. Wann ist mein Kind schulreif/schulfähig?

Wann ist mein Kind schulreif/schulfähig? 1 + 1 =2 5-2 = 3 Umwelt Familie Freunde Kindergarten Schule Anforderungen Lehrer Mitschüler Individuelle Voraussetzungen Kognitive Lernvoraussetzungen Körperlicher Entwicklungsstand Differenzierte, feinmotorische Fertigkeiten Entwicklung differenzierter Sprachwahrnehmungsleistungen Emotionale Stabilität Soziale Kompetenzen Motivationale Lernvoraussetzungen Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, April 2015 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

5. Voraussetzungen für den Schulerfolg

Lernzielnahe Lernvoraussetzungen Phonologische Bewusstheit * Wörter in Silben gliedern - Mo-ni-ka, Ben-ja-min * Reime erkennen - Was gehört nicht dazu? Kanne-Tanne-Wald-Wanne * Laute heraushören - In welchem Namen hörst du ein M? Mengen-, zahlenbezogenes Vorwissen * Seriation: nach Größe ordnen * Mengenvergleich: In welcher Reihe sind mehr? * Längenvergleich: Welche Reihe ist länger? * Zählfertigkeiten: rückwärts, weiter zählen

6. Fördertipps

Fördertipps körperlicher Entwicklungsstand differenzierte, feinmotorische Fertigkeiten kognitive Lernvoraussetzungen Entwicklung differenzierter Sprachwahrnehmungsleistungen emotionale Stabilität motivationale Lernvoraussetzungen soziale Kompetenzen Gesunde Ernährung, Möglichkeiten zur Bewegung geben; ggf. Ergotherapie Basteln, malen, ausschneiden, mit Plastilin arbeiten, Papier reißen, Spielsachen reparieren, Perlen fädeln, div. Spiele aus dem Handel Zum Fragen und Entdecken anregen, Dinge des Alltags erforschen, selbst nach Lösungen suchen lassen, Vorbild beim Problemlösen sein Vorbild sein mit der eigenen Sprache, gemeinsam Bilderbücher anschauen und darüber sprechen, deutlich sprechen, ggf. Logopäde Gefühle zulassen, konsequente und verlässliche Reaktionen, über Gefühle sprechen, loben Arbeiten zu Ende bringen lassen, kleine Schritte und Endleistung aufrichtig würdigen, Fortschritte loben, Stolz auf die eigene Leistung vermitteln Kontakt mit anderen Kinder fördern, Konfliktlösungen vorleben, Regeln vermitteln Originalfassung: Ulbricht, Staatliche Schulberatung München, April 2015 (GrSO) Für inhaltliche Veränderungen kann keine Haftung übernommen werden.

Eltern können Schulerfolg fördern Schüler, deren Eltern bereit sind, einen Teil der Verantwortung für das schulische Lernen zu übernehmen, haben bessere Chancen. Schüler, deren Eltern Interesse an ihrer Arbeit zeigen, haben bessere Chancen. Schüler, deren Eltern mit der Schule zusammenarbeiten, haben bessere Chancen. Schüler, die von ihren Eltern die nötige Fürsorge erfahren, haben bessere Chancen. Schüler, deren schulische Arbeit die Wertschätzung der Eltern genießt, haben bessere Chancen. Kinder, deren Eltern Konsequenz in der Erziehung zeigen und auch hinter pädagogischen Konsequenzen der Schule stehen, haben bessere Chancen. Christina Buchner, "Schulerfolg ist machbar", Herder

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Freude und Erfolg für Ihr Kind in der Schule! Julia Hornung, staatliche Beratungslehrerin schulberatung.hornung@vodafone.de