Erziehungsdirektion des Kantons Bern. Rahmenkonzept Berufswahlvorbereitung. Sekundarstufe I

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Dies wird insbesondere durch folgende Zielsetzungen angestrebt:

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Transkript:

Erziehungsdirektion des Kantons Bern Rahmenkonzept Berufswahlvorbereitung Sekundarstufe I

Inhalt 1. Vorwort von Regierungsrat Bernhard Pulver...3 2. Zur Einführung...4 3. Ziele des Rahmenkonzeptes Berufswahlvorbereitung...5 4. Übersicht: Die Akteure in der Berufswahlvorbereitung...6 5. Aufgabe der Jugendlichen und der Eltern...7 6. Auftrag der Schulen...8 7. Angebote der BIZ Berufsberatungs- und Informationszentren...12 8. Berufswahlvorbereitung Zusammenarbeit zwischen BIZ und Schule...15 9. Case Management Berufsbildung (CMBB) und Triagestelle Brückenangebote...19 2 10. Evaluation und Controlling...21 11. Abkürzungen...22 12. Linkverzeichnis...22 Impressum...24 Leitfaden zum kantonalen Rahmenkonzept BWV, Juni 2013

1. Vorwort von Regierungsrat Bernhard Pulver Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, allen Jugendlichen und Erwachsenen einen Abschluss auf der Sekundarstufe II das heisst in der Berufsbildung oder an einer Mittelschule zu ermöglichen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für den Einstieg in die Arbeitswelt oder für eine weiterführende Ausbildung. Wir dürfen feststellen, dass der Kanton Bern auf dem Weg zu diesem Ziel überaus gut auf Kurs ist: 95 Prozent aller 20-Jährigen können heute bereits einen Sek-II- Abschluss vorweisen. Für dieses gute Resultat mitverantwortlich ist die Volksschule. Es sind die Lehrkräfte der 7. bis 9. Klassen, welche mit grossem Engagement gemeinsam mit Eltern und Jugendlichen nach guten Anschlusslösungen suchen und so die Basis für den späteren Erfolg legen. Das vorliegende Rahmenkonzept für die Berufswahlvorbereitung unterstützt die Lehrpersonen bei diesen Arbeiten. Über den ganzen Kanton hinweg sollen die Rollen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten der Eltern und ihrer Jugendlichen, der Lehrkräfte der Volksschulen und der Berufsberatung geklärt werden. Zudem wird aufgezeigt, wie Jugendliche mit Einstiegsschwierigkeiten in nachobligatorische Ausbildungen durch ein Case Management begleitet werden können. Das Ziel sind nicht primär neue Aktivitäten in der Berufswahlvorbereitung. Vielmehr geht es darum, die bestehenden guten Aktionen zu strukturieren und zu koordinieren. Doppelspurigkeiten oder blinde Flecken können so vermieden werden. In diesem Sinne hoffe ich, dass die Lehrkräfte der Volksschule dieses Rahmenkonzept als Orientierungshilfe und Unterstützung in ihrer wichtigen täglichen Arbeit empfinden und unsere Jugendlichen noch stärker von der Berufswahlvorbereitung profitieren können. 3 Regierungsrat Bernhard Pulver Erziehungsdirektor des Kantons Bern

2. Zur Einführung Das Rahmenkonzept Berufswahlvorbereitung informiert die Verantwortlichen der Sekundarstufe I und der BIZ Kanton Bern über ihre Aufgaben in der Berufswahlvorbereitung und über die Zusammenarbeit. Zu den Verantwortlichen gehören die Schulleitungen und die Lehrpersonen, die regionalen Leitungen der BIZ und Beratungspersonen der BIZ Kanton Bern, die Zentralen Dienste der BIZ Kanton Bern, die Leitung Case Management Berufsbildung (CMBB) und die Case Manager und Case Managerinnen, die Fachstelle Schulaufsicht, die regionalen Schulinspektorate. Das Rahmenkonzept Berufswahlvorbereitung definiert verbindliche Standards für die Schulen und die BIZ Kanton Bern. Es verweist zudem auf eine Reihe von Merkblättern und Checklisten, welche die Umsetzung in der Praxis erleichtern. 4 Leitfaden zum kantonalen Rahmenkonzept BWV, Juni 2013

3. Ziele des Rahmenkonzeptes Berufswahlvorbereitung Volksschule und BIZ haben den Auftrag, die Jugendlichen bestmöglich auf den Einstieg in die Berufswelt vorzubereiten. Wichtig ist auf diesem Weg nicht nur ein guter schulischer Rucksack, sondern auch eine erfolgreiche, den jeweiligen Möglichkeiten angepasste Berufswahl. Diese wiederum basiert auf einer fundierten Berufswahlvorbereitung in der Schule. Nur so gelingt es den Jugendlichen, eine Ausbildung auf Sekundarstufe II zu absolvieren und ihr Leben in Eigenverantwortung zu gestalten. Eine fundierte Berufswahlvorbereitung ist für den erfolgreichen Abschluss auf der Sekundarstufe II und damit für die erfolgreiche und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zentral. Der gesellschaftliche Wandel und die Veränderung der Geschlechterrollen in Beruf und Familie fordern heraus, Geschlechterstereotypen bei der Berufswahl zu überwinden. Eine Öffnung des Berufswahlhorizontes der Jugendlichen erhöht kurzfristig die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und mittelfristig die Wahlfreiheit in Bezug auf die Rollenteilung in Partnerschaft und Familie. Jugendliche mit einem Migrationshintergrund stehen vor der Herausforderung, eine Berufswahl zu treffen, die ihren individuellen Entwicklungsmöglichkeiten gerecht wird und die Integration in die schweizerische Gesellschaft fördert. Gleichzeitig müssen sie sich mit Erwartungen auseinandersetzen, die von den kulturellen und sozialen Vorstellungen des Ursprungslandes geprägt sind. 5 Jugendliche mit Behinderungen (und deren Eltern) benötigen zum Teil zusätzliche Informationen im Rahmen der Berufswahl (z. B. über den Nachteilsausgleich). Es ist wichtig, dass während des Berufswahlprozesses alle Beteiligten die Auswirkungen der Behinderungen frühzeitig reflektieren und berücksichtigen hinsichtlich deren Bedeutung für den erfolgreichen Übergang in die Sekundarstufe II und längerfristig hinsichtlich eines erfolgreichen Berufseinstiegs. Ziel des Rahmenkonzeptes ist es, die Jugendlichen bei einer optimalen und in Selbstverantwortung getroffenen Berufswahl zu unterstützen. Der Anteil an Jugendlichen, die keinen oder nur einen verzögerten Einstieg in eine Ausbildung auf Sekundarstufe II und ins Erwerbsleben finden, soll verringert werden. Der Berufswahlhorizont von männlichen und weiblichen Jugendlichen soll erweitert werden. Und nicht zuletzt soll eine gute Berufswahlvorbereitung auch dazu beitragen, Lehrvertragsauflösungen zu verhindern und die Grundlage zu einer befriedigenden beruflichen Laufbahn zu legen. Trotz der professionellen Unterstützung durch Schule und BIZ gelingt es erfahrungsgemäss 5 10% der Jugendlichen nicht, den Berufseinstieg aus eigener Kraft zu schaffen. Einige sind auf ein Case Management und zusätzliche Förder- und Begleitmassnahmen angewiesen. Das Rahmenkonzept beschreibt deshalb auch die Zusammenarbeit mit dem Case Management Berufsbildung.

4. Übersicht: Die Akteure in der Berufswahlvorbereitung Sowohl Schule als auch die BIZ unterstützen bereits heute erfolgreich die Berufswahl der Jugendlichen. Im Rahmenkonzept werden die verschiedenen Massnahmen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Player an der Nahtstelle Sekundarstufe I/II beschrieben und geregelt. Beteiligt sind dabei neben den Jugendlichen und ihren Eltern: 1. Die Schule mit dem Berufswahlunterricht und mit den Elementen Berufswahldossier und Standortbestimmung im 8. Schuljahr (siehe Kapitel 6). 2. Die BIZ Kanton Bern mit den verschiedenen Angeboten, welche von den Jugendlichen individuell genutzt werden können (siehe Kapitel 7). Sie arbeiten mit den Schulen zusammen (siehe Kapitel 8). 3. Das Case Management Berufsbildung (CM BB) mit den Begleitmassnahmen für jene Schülerinnen und Schüler, die eine zusätzliche Unterstützung brauchen, um die Integration in eine Ausbildung der Sekundarstufe II realisieren zu können. Die Jugendlichen werden beim CM BB angemeldet, wenn die schulinternen Massnahmen (besondere Massnahmen, Schulsozialarbeit und anderes) nicht ausreichen (siehe Kapitel 9). 6 Das folgende Schema stellt die Aufgaben der verschiedenen Akteure schematisch dar: Sek I 7. Schuljahr 8. Schuljahr 9. Schuljahr 1. Semester 2. Semester 1. Semester 2. Semester 1. Semester 2. Semester Zielsetzung Erziehungsdirektion Steuerung und Programmbereinigung Leitung BIZ und Schulaufsicht Sek II BWV in der Schule Angebote BIZ Elterngespräche Berufswahlvorbereitung in der Klasse Jahresplanung BIZ - Schule Einführungsveranstaltungen für Jugendliche und Eltern Berufswahldossier Individuelle Angebote für Schülerinnen und Schüler Standortbestimmung Bewerbung, Vorbereitung Einstieg Nach Bedarf weitere Elterngespräche Begleitung Integration Schulinterne Massnahmen (bes. Massnahmen, Schulsozialarbeit usw.) Case Management Berufsbildung In den nachfolgenden Kapiteln werden die Aufgaben der verschiedenen Partner und die Zusammenarbeit im Detail beschrieben. Leitfaden zum kantonalen Rahmenkonzept BWV, Juni 2013

5. Aufgabe der Jugendlichen und der Eltern Die Jugendlichen sollen ihre Berufswahl aktiv angehen und ihren Berufsentscheid in Eigenverantwortung treffen. Die Eltern unterstützen die Berufswahl ihrer Kinder, indem sie unter anderem an Elterngesprächen und Elternabenden teilnehmen, Interesse für die schulische Entwicklung ihrer Kinder zeigen und mit der Schule kooperieren, sich aktiv an der Standortbestimmung in der 8. Klasse beteiligen, an Elternorientierungen und berufskundlichen Veranstaltungen der BIZ teilnehmen, ihre Kinder in die Einzelberatung des BIZ begleiten, ihre Kinder während Schnupperlehre und Lehrstellensuche unterstützen. Die Verantwortung für den Ausbildungsentscheid liegt bei den Jugendlichen und ihren Eltern. Sie werden durch Schule und BIZ unterstützt. Die Stärkung der Eigenverantwortung steht dabei im Vordergrund. 7

6. Auftrag der Schulen Sek I 7. Schuljahr 8. Schuljahr 9. Schuljahr 1. Semester 2. Semester 1. Semester 2. Semester 1. Semester 2. Semester Zielsetzung Erziehungsdirektion Steuerung und Programmbereinigung Leitung BIZ und Schulaufsicht Sek II BWV in der Schule Elterngespräche Berufswahlvorbereitung in der Klasse Berufswahldossier Begleitung Integration Standortbestimmung Bewerbung, Vorbereitung Einstieg Nach Bedarf weitere Elterngespräche Angebote BIZ 8 Ein wichtiger Teil des Bildungsauftrages der Schule ist die Vorbereitung der Jugendlichen auf eine Ausbildung auf Sekundarstufe II und auf das spätere Berufsleben. Möglichst alle Jugendlichen sollen am Ende der Sekundarstufe I eine Anschlusslösung haben. Im Lehrplan 95 ist die Berufswahlvorbereitung als verbindlicher Auftrag der Schule verankert. Dieser wurde 2012 aufgrund der Erkenntnisse des Projektes «Optimierung Sekundarstufe I» angepasst. Die Schulleitung und ihre Lehrpersonen sind verantwortlich für die Steuerung des Berufswahlprozesses: Beginn und Auflösung, Sensibilisierung der Eltern und Schüler und Schülerinnen für das Thema, Motivation und Animation von Jugendlichen und Eltern sowie die Verlaufskontrolle. 6.1. Schuleigene Berufswahlvorbereitungskonzepte Die Berufswahlvorbereitung ist auf die spezifischen Bedingungen der einzelnen Schule abzustimmen und in einem Konzept festzuhalten. Das Erstellen eines auf die Schule abgestimmten BWV-Konzepts liegt in der Verantwortung der Schulleitungen. Es liegen Umsetzungshilfen vor: www.erz.be.ch/berufswahlvorbereitung. Die Schulen stellen den Kontaktpersonen der BIZ das Berufswahlkonzept der Schule zur Verfügung. Die Schulen überprüfen periodisch ihr Berufswahlkonzept. Die Kontaktpersonen der BIZ unterstützen die Schulen bei der Anpassung des Berufswahlkonzeptes. Leitfaden zum kantonalen Rahmenkonzept BWV, Juni 2013

6.2. Berufswahlunterricht in den Klassen Für den Berufswahlunterricht stehen Schulleitung und Lehrpersonen zahlreiche Hilfsmittel zur Verfügung. Um den Berufswahlunterricht effizient zu gestalten und dessen Verbindlichkeit zwischen den verschiedenen Partnern zu optimieren, geben die BIZ Empfehlungen für den Einsatz von Lehrmitteln ab. Den Schulen wird empfohlen, die Lehrpersonen im Gebrauch des jeweiligen Lehrmittels schulen zu lassen. Die Klassenlehrpersonen sind verantwortlich dafür, dass Berufswahlunterricht erteilt wird. Sie können Fachlehrpersonen damit beauftragen. Planungshilfen für den Unterricht stehen zur Verfügung: www.erz.be.ch/berufswahlvorbereitung. 6.3. Berufswahldossier Mit dem Rahmenkonzept erhalten die Schulen den verbindlichen Auftrag, die Jugendlichen zur Führung eines Berufswahldossiers anzuhalten. Für Lehrmittel, die kein Berufswahldossier integriert haben, steht eine kantonale Vorlage zur Verfügung: www.erz.be.ch/berufswahlvorbereitung. In diesem Dossier dokumentieren die Schülerinnen und Schüler alle ihre Schritte im Berufswahlprozessund sammeln wichtige Berufswahlunterlagen (z. B. Bewerbungen oder Mittelschulanmeldungen), die ihnen helfen, Berufswahlentscheide umzusetzen. Die Dokumentensammlung erleichtert die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in der Berufswahl. Für die Standortbestimmung in der 8. Klasse, für die Beratungsgespräche in den BIZ und für die Anmeldung in ein kantonales Brückenangebot ist das Dossier eine wichtige Informationsquelle. 9 Die Lehrpersonen tragen die Verantwortung dafür, dass die Jugendlichen ein Berufswahldossier führen. Dabei sind folgende Richtlinien zu beachten: Die Lehrperson instruiert die Jugendlichen mit Beginn des Berufswahlunterrichts, aber spätestens bis Anfang 8. Schuljahr, wie sie ein Berufswahldossier führen, und begleitet sie bei der Führung des Dossiers. Der aktuelle Stand des Berufswahlprozesses wird laufend festgehalten. Die Lehrperson vermittelt den Jugendlichen, wie sie die im Berufswahldossier gesammelten Unterlagen für Gespräche mit der Beratungsperson, für den Kontakt mit Schnupperlehrbetrieben und für die Bewerbungen verwenden können. Der Einsatz der kantonalen Vorlage des Berufswahldossiers ist für die Schulen verbindlich, sofern in ihrem BWV-Konzept nicht eine gleichwertige Alternative vorgesehen ist resp. ein Lehrmittel mit integriertem Berufswahldossier verwendet wird.

Die Führung der Berufswahldossiers wird von der Klassenlehrperson bzw. von der mit der BWV beauftragten Lehrperson regelmässig kontrolliert. Die Lehrperson kontrolliert, dass das Berufswahldossier regelmässig von den Eltern eingesehen wird. 6.4. Standortbestimmungen Die Schulen sind verpflichtet, in der Volksschule jährlich ein Elterngespräch durchzuführen. «Das Gespräch dient der Information über die schulische Entwicklung und das Verhalten, insbesondere das Sozialverhalten der Schülerin oder des Schülers.» (Art. 9 Absatz 3 der DVBS). Auf der Sekundarstufe I wird auch die Berufswahl thematisiert. 6.4.1. Elterngespräch im 7. Schuljahr Dieses hat folgende Zielsetzungen: Kontaktaufnahme der Schule mit dem Elternhaus. Klärung der Integration des Schülers, der Schülerin in die Sekundarstufe I, der schulischen Leistungsfähigkeit sowie der Selbst- und Sozialkompetenzen. 10 Klärung von individuellen Unterstützungsmassnahmen, wenn diese für den Erfolg in der Sekundarstufe I und den Übertritt in die Sekundarstufe II notwendig sind. In erster Linie sind die Möglichkeiten der Schule wie besondere Massnahmen, Schulsozialarbeit usw. vorzusehen. Zeigt sich der Bedarf an Koordination mit ausserschulischen Institutionen oder ist absehbar, dass die Unterstützung über die Volksschule hinaus notwendig ist, so kann im Einverständnis mit den Eltern ein Case Management Berufsbildung eingeleitet werden. 6.4.2. Standortbestimmung im 8. Schuljahr Sie besteht aus einem Standortgespräch und einer Vorbereitung dazu. Die Gespräche sind mit allen Eltern und Schülerinnen und Schülern durchzuführen. Bei diesen stehen der Stand der Berufs- bzw. Ausbildungswahl, die schulischen Leistungen, die Interessen und die Schlüsselkompetenzen im Fokus. Es gilt, im Hinblick auf einen erfolgreichen Übertritt in eine Ausbildung der Sekundarstufe II für das 9. Schuljahr Ziele und Massnahmen festzulegen, die als Vereinbarungen von allen Schülern und Schülerinnen, Eltern und Klassenlehrpersonen unterschrieben werden. Die Standortgespräche finden zwischen April und Juni statt. Bei Bedarf unterstützt die Kontaktperson des BIZ die Lehrkraft bei den Standortbestimmungen. Mit Eltern der Schülerinnen und Schüler, die sich für den Übertritt in den gymnasialen Unterricht (GU) anmelden wollen, finden bereits im Herbst Gespräche statt. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die in den GU aufgenommen wurden, sind die Standortgespräche im letzten Schulquartal fakultativ. Leitfaden zum kantonalen Rahmenkonzept BWV, Juni 2013

Der Bedarf für ein Case Management Berufsbildung wird ebenfalls in diesen Gesprächen geklärt. Siehe dazu auch Kapitel 9. Ziel ist es, das Case Management Berufsbildung rechtzeitig einzuleiten. 6.4.3. Elterngespräche im 9. Schuljahr Die Klassenlehrpersonen bzw. die Verantwortlichen für die Berufswahlvorbereitung an der Schule verfolgen in der neunten Klasse regelmässig die Lehrstellensuche bzw. die Vorbereitungen auf einen Übertritt in eine Mittelschule. Falls notwendig führen sie mit den Eltern weitere Gespräche, welche die Situation erfassen und die Massnahmen zur Vorbereitung des Übertritts in eine Ausbildung der Sekundarstufe II klären. In der Regel werden solche Gespräche bereits iim Standortgespräch der 8. Klasse vereinbart. Sie sind aber auch durchzuführen, wenn die Entwicklung der Berufswahl und Lehrstellensuche nicht den erwarteten Verlauf nimmt. 6.5. Weiterbildung der Lehrpersonen Kenntnisse der Anforderungen an die Jugendlichen im Selektionsprozess und beim Einstieg in die künftige Ausbildung sowie ausgeprägte pädagogische und fachliche Kompetenzen sind Erfolgsfaktoren für den erfolgreichen Berufswahlprozess. Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, dass sich die Lehrpersonen entsprechend auf dem Laufenden halten und weiterbilden. 6.6. Zusammenarbeit mit Kontaktperson des BIZ Die Schulleitung ist verantwortlich für die Zusammenarbeit mit der Kontaktperson des BIZ (siehe Kapitel 8). Bei Fragen zum CM BB wenden sich die Schulleitungen an die Leitung Case Management Berufsbildung (CM BB). Folgende Dokumente sind unter www.erz.be.ch/berufswahlvorbereitung zu finden: Standortgespräch 8. Schuljahr Anleitung für die Lehrpersonen Standortgespräch 8. Schuljahr Unterlagen für Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrpersonen zur Einschätzung des Standes Berufswahl, der Leistungen und Interessen sowie der Schlüsselkompetenzen Berufswahldossier Weitere Dokumente, die zur Vorbereitung des Standortgesprächs dienen: Schülerbeurteilung Stellwerk 8 11

7. Angebote der BIZ Kanton Bern Sek I 7. Schuljahr 8. Schuljahr 9. Schuljahr 1. Semester 2. Semester 1. Semester 2. Semester 1. Semester 2. Semester Zielsetzung Erziehungsdirektion Steuerung und Programmbereinigung Leitung BIZ und Schulaufsicht Sek II Begleitung Integration BWV in der Schule Angebote BIZ Jahresplanung BIZ - Schule Einführungsveranstaltungen für Jugendliche und Eltern Individuelle Angebote für Schülerinnen und Schüler 12 Die BIZ Kanton Bern unterstützen die Jugendlichen und ihre Eltern mit verschiedenen Angeboten im Berufswahlprozess. Die regionalen Berufsberatungs- und Informationszentren stellen die Angebote vor Ort bereit. Jede Gemeinde ist einem BIZ zugeteilt. Infos zu den BIZ-Standorten: www.erz.be.ch/berufsberatung (> BIZ- Standorte). Jugendlichen und Eltern steht in den BIZ eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten zur Verfügung. Die Palette reicht von der einfachen Selbstinformation über die betreute Information bis zur zeitintensiven Beratung und Begleitung: CMBB Beratung/ Begleitung Begleitete Information Case Management Berufsbildung Einzelberatungen Realisierungsunterstützung Beraterische Kurzgespräche Infoveranstaltungen Auskünfte Selbstinformation Infothek Internet Leitfaden zum kantonalen Rahmenkonzept BWV, Juni 2013

Angebote zur Selbstinformation: www.berufsberatung.ch: Plattform der Berufsberatung Schweiz. www.be.ch/berufsberatung: Plattform der Berufsberatung des Kantons Bern. www.myberufswahl.ch: interaktive Plattform, die die Jugendlichen, die Eltern und Lehrpersonen in sieben Schritten durch den Berufswahlprozess führt. BIZ-Infothek: Infozentrum mit Informationen und Unterlagen zu sämtlichen Aus- und Weiterbildungen. «Start»: Berufswahlmagazin für Jugendliche, erscheint halbjährlich, wird den Schulen zugestellt. Onlinemagazin «BIZ-Blitz» Broschüren zu den Bildungsangeboten im Kanton Bern (Berufliche Grundbildung, Mittelschulen, Brückenangebote etc.), erscheinen jährlich, wird den Schulen zugestellt. «Brückenangebote»: Broschüre über die Brückenangebote des Kantons Bern, steht den Jugendlichen in den BIZ zur Verfügung. Angebote zur begleiteten Information: Auskünfte in der Infothek: Informationsgespräche, die die Selbstinformation unterstützen. Auch Telefon- oder Mailauskünfte möglich. 13 www.berufsberatung.ch ( > Berufswahl > Infoveranstaltungen): Verzeichnis aller Infoveranstaltungen zu Berufen und Schulen im Kanton Bern. Beraterische Kurzgespräche: Zusammentragen von Informationen und Klärung des weiteren Vorgehens. Werden dezentral in den Schulen und im BIZ angeboten. Stand an der BAM und Führungen in verschiedenen Sprachen für fremdsprachige Eltern und Jugendliche. Angebote zur Beratung/Begleitung: Einzelberatung: Dient der umfassenden Klärung der beruflichen Situation, wird ab dem vorletzten Schuljahr der obligatorischen Schulzeit angeboten. Realisierungswerkstätten: Einige BIZ bieten regional Jugendlichen im 9. Schuljahr, die spezielle Unterstützung bei der Realisierung ihrer Entscheide brauchen oder die noch keine Anschlusslösung haben, Werkstätten und individuelle Begleitmassnahmen an. Diese sind ergänzend zu den eigenen Aktivitäten der Jugendlichen, der Familienunterstützung und zur Berufswahlvorbereitung durch die Schulen zu verstehen. Der Zugang wird in den Beschreibungen der Angebote geregelt.

Angebote des Case Managements Berufsbildung: Case Management Berufsbildung: Begleitung und Unterstützung von Jugendlichen mit erschwerten Startbedingungen beim Übertritt von der Volksschule in die Sekundarstufe II (siehe Kapitel 9). 14 Leitfaden zum kantonalen Rahmenkonzept BWV, Juni 2013

8. Berufswahlvorbereitung Zusammenarbeit zwischen BIZ und Schule 8.1. Kontaktpersonen der BIZ und der Schulen der Oberstufe Jedes BIZ teilt den Schulen eine Beratungsperson zu. Die Schulleitung oder eine speziell bezeichnete Koordinatorin oder ein Koordinator der Schule ist Ansprechperson für die Beratungsperson. Für die Zusammenarbeit gilt: Die Kontaktperson des BIZ ist Ansprechperson für die Schule. Sie leitet Fragen und Informationen der Lehrkräfte ans BIZ weiter. Die zuständige Person der Schule stellt sicher, dass die nötigen Informationen an die Kontaktperson weitergeleitet werden. Die Berufsberatenden orientieren die Lehrerschaft über die Angebote des BIZ und überprüfen, ob der Informationsfluss zwischen BIZ und Schulen funktioniert. Die Schule stellt sicher, dass Informationen an die Lehrpersonen und an die Schülerinnen und Schüler weitergeleitet werden. Klassenübergreifende Fragen der BWV werden mit der Schulleitung oder mit einem/einer speziell bezeichneten Koordinator/in der Schule und der Kontaktperson des BIZ geklärt. Die Kontaktperson des BIZ wird von der Schulleitung mindestens einmal pro Jahr für einen Jour fixe und bei Bedarf zu einer Lehrerkonferenz eingeladen, um die Zusammenarbeit zu reflektieren bzw. um über die aktuellen Themen des Berufswahlprozesses zu informieren. 15 Die Kontaktperson des BIZ berät in der Regel die Schülerinnen und Schüler der betreffenden Schule. Ausnahmen können in folgenden Situationen gemacht werden: bei längeren Absenzen, langen Wartezeiten oder wenn die Ratsuchenden ausdrücklich eine andere Beratungsperson wünschen. 8.2. Jährliche Vereinbarungen mit den Klassenlehrkräften zur Zusammenarbeit in der BWV Die Kontaktperson des BIZ trifft mit den Klassenlehrpersonen (oder mit den für die BWV Verantwortlichen) Vereinbarungen für die drei Oberstufenjahre. Diese dienen der verbindlichen Zusammenarbeit und der klaren Regelung der geplanten Aktivitäten. Bei Wechsel der Lehr- oder Beratungsperson in der 8. oder 9. Klasse werden die Vereinbarungen überprüft und angepasst. Die Verantwortung liegt bei der Schulleitung.

Mit dem Festhalten der Vereinbarungen werden folgende Ziele erreicht: Die Zusammenarbeit ist verbindlich geregelt. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Berufswahlvorbereitung in den Klassen sind abgestimmt, die Unterstützung durch die Berufsberatenden festgelegt. Termine und die Formen für Klassen-, Elternveranstaltungen, Standortbestimmungen und weitere Aktivitäten der BIZ sind festgelegt und bilden die Grundlage für die Arbeitsplanung der Beratenden und der Klassenlehrkräfte. Für die Umsetzung gelten folgende Richtlinien: Die Vereinbarungen werden in der Regel im zweiten Semester der 7. Klasse getroffen, rechtzeitig vor den ersten Einführungs- und Elternveranstaltungen. Die Vereinbarungen werden von den Beratenden schriftlich festgehalten. 16 Sie kennen die Angebote des BIZ und wissen, wie sie genutzt werden können. Musterformular für die Vereinbarungen: www.erz.be.ch/berufswahlvorbereitung Ein Exemplar der Vereinbarungen bleibt in der Hand der Beratenden, ein zweites Exemplar geht an die Klassenlehrkraft. Können trotz intensiven Bemühungen keine Vereinbarungen getroffen werden, wird die Situation durch die Schulleitung und BIZ-Leitung geklärt. 8.3. Orientierungsveranstaltungen für Jugendliche und Eltern Ende 7. Klasse bzw. in der ersten Hälfte des 8. Schuljahres orientieren die Beratungspersonen des BIZ Jugendliche und Eltern in einer Orientierungsveranstaltung über die Angebote des BIZ und über den Berufswahlprozess allgemein. Sie tun dies in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen. Die Eltern werden von der Klassenlehrperson oder der Schulleitung eingeladen. Für die Orientierungsveranstaltungen sind folgende Ziele verbindlich: Für Jugendliche Die Jugendlichen erhalten einen Anstoss für den Berufswahlprozess. Sie kennen die Vorteile einer Öffnung des Berufswahlhorizontes beider Geschlechter. Jugendliche mit Migrationshintergrund kennen zudem die Chancen zur Integration durch eine Berufswahl, die ihre individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten berücksichtigt. Sie kennen die zuständige Beratungsperson. Sie kennen insbesondere Angebote und Aufbau der Infothek. Leitfaden zum kantonalen Rahmenkonzept BWV, Juni 2013

Sie kennen den Berufswahlfahrplan. Sie kennen weitere wichtige Instrumente der Berufswahl (wichtige Internetadressen, Informationsveranstaltungen, Schnupperlehre usw.). Sie kennen das Bildungssystem. Sie sind orientiert über die Standortbestimmung in der 8. Klasse. Für Eltern Die Eltern erhalten einen Anstoss, um ihre Verantwortung im Berufswahlprozess ihrer Jugendlichen wahrzunehmen. Sie kennen die Vorteile einer Öffnung des Berufswahlhorizontes beider Geschlechter. Eltern mit Migrationshintergrund kennen zudem die Chancen zur Integration der Jugendlichen durch eine Berufswahl, die deren individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten berücksichtigt. Sie kennen das Bildungssystem. Sie kennen ihre Rolle als Partner im Berufswahlprozess. Sie kennen die zuständige Beratungsperson. Sie kennen die Angebote des BIZ und können beurteilen, zu welchem Zeitpunkt und zu welcher Fragestellung diese sinnvoll einsetzbar sind. 17 Sie kennen das Berufswahlkonzept der Schule, welche ihre Kinder besuchen. Sie kennen den konkreten Berufswahlfahrplan und das Vorgehen der Lehrpersonen in der Klasse, welche ihr Kind besucht. Sie sind über die Standortbestimmung in der 8. Klasse orientiert. Sie kennen ihre Rolle bei der Standortbestimmung. Für Lehrpersonen Die Lehrpersonen aktualisieren ihr Wissen im Zusammenhang mit dem Berufswahlprozess. Sie beantworten Fragen der Eltern und können dabei mit der fachlichen Unterstützung der Berufsberatung rechnen. Für die Durchführung der Orientierungsveranstaltungen gelten folgende Richtlinien: In der Regel finden für Jugendliche und ihre Eltern getrennte Einführungsveranstaltungen statt. Sie können in Ausnahmefällen zusammengelegt werden. Diesen Entscheid treffen die Beratungsperson und die Lehrkraft gemeinsam.

Die Orientierungsveranstaltungen für Jugendliche finden in der Regel im BIZ statt, um die Hemmschwelle, sich an die Berufsberatung zu wenden, zu senken. An Schulen, an welchen die Berufsberatung dezentrale Kurzgespräche durchführt, können die Orientierungsveranstaltungen auch an den Schulen stattfinden und mit Infotheksbesuchen ergänzt werden. Orientierungsveranstaltungen für Eltern finden je nach örtlichen Gegebenheiten an den Schulen oder im BIZ statt. Die Orientierungsveranstaltungen für Jugendliche und deren Eltern finden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen statt. Die BIZ können zusätzliche Angebote zur Vertiefung einzelner Berufswahlthemen bereitstellen. Es steht eine Mustersammlung von Hilfsmitteln (Arbeitsblätter, Folien, PowerPoint- Präsentationen u.ä.) zu den Orientierungsveranstaltungen zur Verfügung. Die Unterlagen werden durch den Geschäftsbereich Berufswahl periodisch aktualisiert. Für Eltern und Jugendliche mit Migrationshintergrund werden von BIZ spezielle Orientierungsveranstaltungen zur Berufswahl mit Übersetzungen in verschiedenen Sprachen organisiert. 18 8.4. Veranstaltung zum Erfahrungsaustausch Schule BIZ Berufsbildung Schulaufsicht, Schulinspektorate, die Leitung der BIZ Kanton Bern und die Regionalleitungen der BIZ organisieren in den Regionen regelmässig Anlässe zum Thema Berufswahlvorbereitung. Es sollen folgende Ziele erreicht werden: Die Kontakte zwischen Lehrkräften, Wirtschaft, BIZ und Schulen der Sekundarstufe II werden vertieft. Schulen der Sekundarstufe I und BIZ kennen die Anforderungen der Ausbildungen auf Sekundarstufe II und die Bedürfnisse der Berufsfach- und Mittelschulen, sowie der Wirtschaft. Die BIZ, die Berufsbildner und die Berufsfach- und Mittelschulen sind über wichtige Änderungen der Sekundarstufe I informiert. Leitfaden zum kantonalen Rahmenkonzept BWV, Juni 2013

9. Schulinterne Massnahmen und Case Management Berufsbildung (CM BB) Sek I 7. Schuljahr 8. Schuljahr 9. Schuljahr 1. Semester 2. Semester 1. Semester 2. Semester 1. Semester 2. Semester Zielsetzung Erziehungsdirektion Steuerung und Programmbereinigung Leitung BIZ und Schulaufsicht Sek II BWV in der Schule Damit ein Case Management Berufsbildung die gewünschten Ziele erreichen kann, muss der Bedarf rechtzeitig geklärt werden. Dazu sind folgende Richtlinien einzuhalten: Elterngespräche Standortbestimmung Begleitung Integration Angebote BIZ Schulinterne Massnahmen (bes. Massnahmen, Schulsozialarbeit usw.) Case Management Berufsbildung Der weitaus grösste Teil der Jugendlichen findet den Weg in eine Ausbildung der Sekundarstufe II ohne grössere Probleme. Diesen Schülerinnen und Schülern reicht die Unterstützung durch die Eltern, eine angemessene Betreuung durch die Klassenlehrperson oder durch den Beitrag der Berufsberatung. Etliche Jugendliche brauchen aufgrund ihrer Situation mehr Support und benötigen zusätzliche schulinterne Massnahmen. Diese können je nach örtlicher Schulorganisation integrative Förderung, Aufgabenhilfe, Schulsozialarbeit usw. umfassen. Wenn dies nicht genügt, kann das Case Management Berufsbildung beigezogen werden. 19 Das Case Management Berufsbildung unterstützt und begleitet Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachschwierigkeiten in schulischen, sprachlichen, persönlichen und integrativen Bereichen. Ziel ist die nachhaltige Integration in die Arbeitswelt. Das setzt einen Abschluss auf Sekundarstufe II (berufliche Grundbildung, Mittelschule) voraus. Jugendliche und junge Erwachsene werden im Sinne eines umfassenden Fallmanagements begleitet. Die Unterstützung erfolgt individuell und stufenübergreifend. Je nach Bedarf kann sie bereits in der 7. Klasse einsetzen und sich über die berufliche Grundbildung bis zum 25. Altersjahr erstrecken. Die Anmeldung für ein Case Management Berufsbildung erfolgt durch die Klassenlehrperson mittels Formular.

Die Anmeldungen erfolgen in der Regel nach den Standortgesprächen in der 8. Klasse. Sie sind aber auch ab der 7. Klasse jederzeit möglich, wenn aufgrund der Entwicklung der Schülerin, des Schülers eine solche Massnahme als gerechtfertigt erscheint und die Eltern damit einverstanden sind. Schülerinnen, Schüler, die bei Schulaustritt keine Anschlusslösungen haben, werden zwingend dem Case Management Berufsbildung gemeldet. Nach der Anmeldung überprüft das Case Management Berufsbildung den Bedarf nach einer solchen Massnahme. Es nimmt in jedem Fall innert nützlicher Frist mit der anmeldenden Lehrperson Kontakt auf und klärt das weitere Vorgehen. Unterlagen zu den Standortbestimmungen: www.erz.be.ch/berufswahlvorbereitung Anmeldeformular für das Case Management: www.erz.be.ch/case-management Sollte sich eine andere Massnahme als geeigneter erweisen als ein Case Management, wird diese nach Rücksprache mit der anmeldenden Lehrperson eingeleitet. Es wird abgesprochen, wer dafür zuständig ist. Schülerinnen und Schüler, die vom Elternhaus bei der Lehrstellensuche nicht genügend unterstützt werden können, erhalten die Möglichkeit, ein Coaching durch ehrenamtlich wirkende Personen (Junior Coaching) in Anspruch zu nehmen. Die Anmeldung setzt eine durch das BIZ abgeklärte Berufswahl voraus. 20 Leitfaden zum kantonalen Rahmenkonzept BWV, Juni 2013

10. Evaluation und Controlling Die Umsetzung des Rahmenkonzepts Berufswahlvorbereitung wird von der Schulaufsicht, den regionalen Schulinspektoraten, der Geschäftsbereichsleitung Berufswahl der BIZ Kanton Bern und den Regionalleitungen der BIZ kontrolliert und evaluiert. Die regionalen Schulinspektorate sind für die Schulen zuständig, die Geschäftsbereichsleitung Berufswahl der BIZ Kanton Bern und die Regionalleitungen für die BIZ. Einmal pro Jahr tauschen sich die Fachstellenleitung Schulaufsicht und die Geschäftsbereichsleitung Berufswahl der BIZ Kanton Bern sowie die regionalen Schulinspektorate und die Regionalleitungen BSLB aus. Sie leiten allfällige Massnahmen ein. Für das Zustandekommen dieses Austausches sind die Geschäftsbereichsleitung Berufswahl bzw. die Regionalleitungen der BIZ Kanton Bern verantwortlich. V = Verantwortung U = Unterstützung C = Controlling Aufgabe Schule BIZ Kanton Bern Bemerkungen Klassenlehrperson Reg. Schulinspektorat Schulleitung BIZ- Regionalleitung BIZ- Leitung Beratungsperson BWV-Konzepte d. Schulen C V V U U: Beratungsperson kann in einzelnen Phasen der Konzepterstellung beigezogen werden BWV-Unterricht C V Berufswahldossier C V Standortbestimmungen C V U (9. Kl.) U: Bei Unsicherheiten über den Stand der Berufswahl kann Beratungsperson beigezogen werden Meldung bei Schulaustritt von Jugendlichen ohne Anschlusslösung ans CM BB GB Berufswahl V U Die weitere Betreuung dieser Jugendlichen muss gewährleistet werden Individuelle Angebote BIZ C C V V Angebote Abteilung BSLB V Zusammenarbeit Schule - BIZ in BWV: Bestimmung Kontaktperson des BIZ C V Jahresplanung C U C V Forum Ausbildungsnews U C V V Einführungsveranstaltungen C U C V U: Lehrpersonen laden Eltern ein, orientieren am Anlass über die BWV der Schulen 21

11. Abkürzungen BIZ BWV Berufsberatungs- und Informationszentrum Berufswahlvorbereitung CM BB Case Management Berufsbildung GU Gymnasialer Unterricht 12. Linkverzeichnis www.erz.be.ch/berufswahlvorbereitung www.erz.be.ch/berufsberatung www.erz.be.ch/berufsberatung > BIZ-Standorte www.erz.be.ch/berufsberatung > Berufswahl > Infoveranstaltungen 22 www.erz.be.ch/case-management www.berufsberatung.ch www.myberufswahl.ch Leitfaden zum kantonalen Rahmenkonzept BWV, Juni 2013

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Impressum 3. überarbeitete Auflage, April 2016 Geschäftsbereich Berufswahl, Zentrale Dienste, BIZ Kanton Bern Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) www.be.ch/biz-berufswahlvorbereitung Erziehungsdirektion des Kantons Bern