s Sparkasse Oberhessen



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Transkript:

Vertragsbedingungen SVermögensplan 1. Sparbeiträge Der Sparer wird zum 1. jeden Monats die vereinbarten Sparbeiträge auf das vereinbarte Sparkonto einzahlen. Die erste Einzahlung erfolgt bei Vertragsabschluss. Die Sparkasse wird beauftragt, die weiteren Sparbeiträge vom vereinbarten Belastungskonto abzubuchen. Höhere Sparleistungen sind nicht möglich. Sofern die monatlich fällige Sparrate nicht oder nicht in voller Höhe zum vereinbarten Termin geleistet wird, ist der Vertrag unterbrochen. Weitere Sparleistungen sind dann nicht mehr möglich. 2. Zinsen Das Sparguthaben wird variabel verzinst. Die Zinsanpassung während der Vertragslaufzeit erfolgt nach dem in der Anlage beschriebenen Verfahren. 3. SPrämie Die Sparkasse zahlt zusätzlich am Ende des Sparjahres eine verzinsliche SPrämie, sofern das Sparguthaben einschließlich Zinsen und SPrämie zum Stichtag ein Vielfaches der Jahressparleistung (=12 Monatsbeiträge) erreicht. Das Sparjahr beginnt am 1. des Monats der ersten Einzahlung und endet mit dem Ablauf des Vormonats der ersten Einzahlung. Die SPrämie wird auf die Jahressparleistung des abgelaufenen Sparjahres, wenn sie in voller Höhe erbracht wurde, entsprechend der folgenden Staffel gezahlt: Nach Erreichen des 3fachen der Jahressparleistung 3 % Prämie 12fachen der Jahressparleistung 20 % Prämie 4fachen der Jahressparleistung 6 % Prämie 15fachen der Jahressparleistung 25 % Prämie 6fachen der Jahressparleistung 10 % Prämie 20fachen der Jahressparleistung 30 % Prämie 8fachen der Jahressparleistung 14 % Prämie 30fachen der Jahressparleistung 40 % Prämie 10fachen der Jahressparleistung 18 % Prämie 40fachen der Jahressparleistung 50 % Prämie 4. Laufzeit und Kündigungsfrist Der Vertrag wird unbefristet geschlossen. Es gilt die dreimonatige Kündigungsfrist. 5. Teilverfügungen EUR 2.000.- können innerhalb eines Kalendermonats ohne Kündigung verfügt werden. Teilverfügungen bewirken am Ende des jeweiligen Sparjahres eine Neufestsetzung des Prämiensatzes. Es gilt die Prämienstaffel gemäß Ziffer 3. 6. Verfügungsberechtigung Einzelverfügungsberechtigung: Sind mehrere Personen Kontoinhaber, so ist jede von ihnen berechtigt, über das Kontoguthaben zu verfügen sowie Dritte zu bevollmächtigen. Jeder Kontoinhaber kann im Einvernehmen mit der Sparkasse und mit Wirkung für die Zukunft das Konto insoweit umwandeln, als die Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich Rechte aus dem Gemeinschaftskonto geltend machen. Die Sparkasse wird die anderen Kontoinhaber

über die Umwandlung unterrichten. Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte als Kontomitinhaber das Konto auflösen oder auf seinen Namen umschreiben lassen. 7. Besonderheiten beim Online-Abschluss über PIN/TAN Beim Online-Abschluss über PIN/TAN werden nur Einzelkonten für volljährige Privatkunden und natürliche Geschäftspersonen eröffnet, die Teilnehmer am Internet-Banking sind. Mit Absenden der TAN zur Bestätigung des Online-Abschlusses erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die online mit PIN/TAN abgeschlossenen Konten in Erweiterung der bestehenden Teilnahmevereinbarung für Internet-Banking freigeschaltet werden. 8. Allgemeine Geschäftsbedingungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Bedingungen für den Sparverkehr und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Vertragsbestandteil sind. Die Bedingungen hängen/liegen in den Kassenräumen zur Einsichtnahme aus und sind online unter www.sparkasse-oberhessen.de abrufbar. Der Kunde erhält ein Exemplar dieser Bedingungen, sofern er dies wünscht. Anlage zum Sparvertrag Verfahren der Zinsanpassung Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes, welcher dem Preisaushang entnommen werden kann. Der Referenzzinssatz ist der gewichtete und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundete Wert, der sich aus folgender Gewichtung ergibt: 5 % gleitender Durchschnitt der 1-Jahres-Umlaufrendite 15 % gleitender Durchschnitt der 5-Jahres-Umlaufrendite 80 % gleitender Durchschnitt der 10-Jahres-Umlaufrendite. Die Sparkasse wird die Entwicklung des Referenzzinssatzes regelmäßig monatlich überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Sparzins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 1. des Folgemonats. Der Basiszins wird kaufmännisch auf volle 0,05 %-Punkte gerundet. Die Höhe des Referenzzinssatzes bei der Zinsanpassung wird im Preisaushang bekannt gegeben. Des Weiteren wird der Sparer im Sparkassenbuch über die im abgelaufenen Jahr vorgenommene(n) Zinsanpassung(en) informiert.

Information zum Vermögensplan für den Verbraucher Stand: 01.01.2006 Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Übersicht A. Allgemeine Informationen B. Informationen zum Vermögensplan C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages A. Allgemeine Informationen 1. Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Kaiserstraße 155 61169 Friedberg Telefon: 06031 86-0 Telefax: 06031 86-128 2. Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Sparkasse Vorstand: Günter Sedlak, Reinhold Wintermeyer, Thomas Falk 3. Hauptgeschäftstätigkeit der Sparkasse Die Sparkasse betreibt alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kreditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u.ä.), soweit das Sparkassengesetz, die Sparkassenverordnung und die Sparkassensatzung keine Einschränkungen vorsehen. 4. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt (Internet: www.bafin.de) 5. Eintragung (der Hauptniederlassung) im Handelsregister Amtsgericht Friedberg HRA 1455 6. Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 112 588 628 7. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.

8. Rechtsordnung/Gerichtsstand Auf den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung findet vorbehaltlich der in Artikel 29 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen deutsches Recht Anwendung. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel. 9. Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten zwischen Kunde und Kreditinstitut über rechtliche Fragen der Ausführung und Gutschrift von Überweisungen sowie Aufwendungsersatzansprüchen beim Missbrauch von Zahlungskarten sowie bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen einschließlich damit zusammenhängender Streitigkeiten aus der Anwendung des 676 h BGB kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt. Unabhängig davon besteht für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse die Möglichkeit, die zuständige Schlichtungsstelle anzurufen. Näheres regelt die Schlichtungsordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen zu richten. Die Adresse lautet: Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, - Schlichtungsstelle -, Bonifaciusstraße 15, 99084 Erfurt. 10. Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung Die Sparkasse ist dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. B. Informationen zum Vermögensplan 1. Wesentliche Leistungsmerkmale Die Sparkasse richtet für den Kunden ein Sparkonto Vermögensplan ein, auf welches der Kunde monatlich Sparbeiträge in vereinbarter Höhe einzahlt; höhere Sparleistungen sind nicht möglich. Die Sparkasse vergütet dem Kunden am Kalenderjahresende den von ihr jeweils durch Aushang im Kassenraum bekanntgegebenen Zinssatz für den Vermögensplan. Am Ende des Sparjahres zahlt die Sparkasse zusätzlich eine verzinsliche Prämie, soweit das Sparguthaben einschließlich Zinsen und Prämie zum Stichtag ein Vielfaches der Jahressparleistung (zwölf Monatsbeiträge) erreicht. Die Prämie wird auf die in voller Höhe erbrachte Jahressparleistung des abgelaufenen Sparjahres entsprechend der vertraglich vereinbarten Prämien-Staffelung gezahlt. 2.000,00 EUR können innerhalb eines Kalendermonats ohne Kündigung verfügt werden. Teilverfügungen führen am jeweiligen Sparjahresende zu einer Neufestsetzung des Satzes der Prämie.

Verfahren der Zinsanpassung Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes, welcher dem Preisaushang entnommen werden kann. Der Referenzzinssatz ist der gewichtete und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundete Wert, der sich aus folgender Gewichtung ergibt: 5 % gleitender Durchschnitt der 1-Jahres-Umlaufrendite 15 % gleitender Durchschnitt der 5-Jahres-Umlaufrendite 80 % gleitender Durchschnitt der 10-Jahres-Umlaufrendite. Die Sparkasse wird die Entwicklung des Referenzzinssatzes regelmäßig monatlich überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Sparzins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 1. des Folgemonats. Der Basiszins wird kaufmännisch auf volle 0,05 %-Punkte gerundet. Die Höhe des Referenzzinssatzes bei der Zinsanpassung wird im Preisaushang bekannt gegeben. Des Weiteren wird der Sparer im Sparkassenbuch über die im abgelaufenen Jahr vorgenommene(n) Zinsanpassung(en) informiert. 2. Preise Die Einrichtung und Führung des Sparkontos erfolgen kostenlos. 3. Weitere vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Soweit im Rahmen der Kontoführung Zinszahlungen erfolgen, sind diese Einkünfte steuerpflichtig. Kosten, die nicht von der Sparkasse abgeführt oder in Rechnung gestellt werden (z. B. für Telefon, Internet, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen. 4. Zusätzliche Telekommunikationskosten Darüber hinaus gehende Telekommunikationskosten werden seitens der Sparkasse nicht in Rechnung gestellt. 5. Leistungsvorbehalt Keiner. 6. Zahlung und Vertragserfüllung Zahlung der Sparbeiträge durch den Kunden Die Einzahlung der vereinbarten Sparbeiträge auf das Sparkonto Vermögensplan erfolgt monatlich. Die erste Einzahlung erfolgt bei Vertragsabschluss. Erfüllung Die Sparkasse erfüllt ihre vertraglichen Verpflichtungen durch Einrichtung und Führung des Sparkontos sowie durch Gutschrift der Zinsen und etwaiger Prämien.

7. Vertragliche Kündigungsregeln Der Vertrag kann beiderseits mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. 8. Mindestlaufzeit des Vertrages Eine vertragliche Mindestlaufzeit besteht nicht. 9. Sonstige Rechte und Pflichten der Sparkasse und des Kunden Die für den Vermögensplan maßgeblichen Vertragsbestandteile sind in den Vertragsbedingungen zum Vermögensplan enthalten. Weiterhin sind die beigefügten derzeit geltenden Bedingungen für den Sparverkehr und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Vertragsbestandteile. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages 1. Information zum Zustandekommen des Vertrags über den Vermögensplan im Fernabsatz 1.1. Abschluss über den Kontoeröffnungsantrag (PDF) Der Kunde gibt gegenüber der Sparkasse ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrages über den Vermögensplan ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichnete Formular für den Antrag auf Eröffnung des Sparkontos Vermögensplan an die Sparkasse übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Sparkasse das Sparkonto Vermögensplan für den Kunden gegebenenfalls nach der erforderlichen Identitätsprüfung - einrichtet. 1.2. Online-Abschluss über Internet-Banking mit PIN/TAN Der Kunde gibt gegenüber der Sparkasse ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrages über den Vermögensplan ab, indem er den Online-Kontoeröffnungsantrag im Internet-Banking mit Absenden einer gültigen TAN bestätigt. Mit Erhalt der Zugangsbestätigung kommt der Vertrag zustande.

2. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail), widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an Sparkasse, Kaiserstraße 155, 61169 Friedberg. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der Sparkasse insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllt werden. Besonderer Hinweis Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat. Ihre Sparkasse