Verhaltenskodex für Autoren, Webmaster und Mitglieder des GV, die etwas veröffentlichen wollen.

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Transkript:

Verhaltenskodex für Autoren, Webmaster und Mitglieder des GV, die etwas veröffentlichen wollen. Problem: Durch die weltweite Internetpräsenz sind die Vereine (e.v.) automatisch zu en geworden, die von allen Lesern ausgiebig genutzt werden. Die grenzübergreifende Nutzung (Print, Web, Copy), befindet sich auf unsicherem (lokalen, deutschen) Rechtsgrund. Dies behindert die sinnvolle Arbeit der Beteiligten. Ziel: Durch den Verhaltenskodex soll den Fremdautoren, den Mitarbeitern und dem Verein eine fruchtbringende Zusammenarbeit ermöglicht werden, um sich spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu ersparen. Vorwort: Bedingt durch das Internet und die damit zusammenhängende Organisation, Recherche und Veröffentlichung, ist es notwendig geworden, einen Verhaltenskodex zu erstellen, um den zukünftigen Anforderungen und Zielen des Vereins und der Autoren zu genügen. Die geltenden Gesetze sind komplex, vielseitig und weitestgehend den Laien unbekannt. Darüber hinaus werden sie von den Beteiligten sehr unterschiedlich interpretiert. Das Web bietet die Möglichkeiten, sowohl die klassischen Printmedien (Bücher; Broschüren, Sonderdrucke und Manuscripte als.pdf) als auch beliebige Inhalte (Text, Bild, Ton, etc.) weltweit preiswert zu präsentieren. Damit ist der Autor zum Verleger und der Inhalt zu einem weltweit leicht zugänglichem geworden. Da der GV ein eigenes betreibt, händisch als auch elektronisch, soll der Codex sowohl die -, Autoren- und Verbreitungsarbeit abdecken. Diese Richtlinie ist sowohl für eigene Mitarbeiter als auch für fremde Autoren gedacht, die das Material des GV verwenden und/oder über den GV anbieten, sowohl als Druck als auch in digitaler Form. In dem folgenden Entwurf der Richtlinien soll ein freiwilliger Mindeststandard festgelegt werden, der sich an globalen und liberalen Standards ausrichtet. 15.05.2010 VerhCodex 1

Komplexität und Problematik der Quellen (Kopien) Im Normalfall sind alle Quellen Kopien in der unterschiedlichsten Form. Als Werk versteht man hier ein graphisches Pixel-Werk. Ein analoges oder digitales. Bild. Gemälde, Photo, Zeichnung, Infographix, etc. Kein Text! Web Urheber, Photograph, etc. Original Original: Scan Xerox Abzug Photo Scan Negativ Repro Druck Photo Repro Quelle: Xerox Druck Xerox Sammler Web Autor, Benutzer Web Vorschlag: 1. Der Originator, Photograph, Zeichner, Autor, etc. sollte sein Werk kennzeichnen. Mit Namen und Copyrechten. Photo: Name,, no 2. Der Benutzer, Autor, etc. sollte das gefundene Werk, falls es nicht gekennzeichnet ist, mit der Quelle bezeichnen, wo es gefunden wurde. Quelle: Quellort (Zitat). Nach bestem Wissen und Gewissen in der Nähe des Urhebers 3. Die Quelle, die ein Entgelt für das Werk verlangt, muss den Nachweis, fremder oder eigener Copyrechte erbringen, damit bei fehlender Kennzeichnung, das Werk vom Autor gekennzeichnet wird. 15.05.2010 VerhCodex 2

Bilder, Bildquellen: Bilder müssen unverrückbar gekennzeichnet (Urheber, Quelle) werden. Eingebrannt ins Bild, damit bei der Weiterreichung die Quellenangabe zitiersicher mitgereicht wird. Eine Bildunterschrift genügt nicht, da diese nicht zwangsweise bei einer Weiterreichung mitgeführt wird. Eingebrannte Kennzeichnung angefügter Weißraum Falls Bildinhalte bei der Kennzeichnung zerstört werden sollten, muss die Angabe auf einem zusätzlichen fest an das Bild angefügten Weißraum geschehen. Eingebrannte Kennzeichnung Die Bildquelle sollte im Normalfall bekannt sein. Bei bildern muss von dem ar die Quelle verbindlich genannt werden. (Rechtssicherheit!) Falls das Bild diese Kennzeichnung nicht in der vorgenannten Form enthält, muss diese wie vor gekennzeichnet werden. (Um den Kreislauf der Unsicherheit zu unterbrechen) Foto: Urheber:... (Foto: J. Fischer) Per Vereinbarung ist der Urheber mit Foto: oder Photo: zu kennzeichnen. Damit ist im Normalfall der Rechtebesitzer geklärt. Quelle: Fundort:... (Quelle: StArchObu) In dem Fall, in dem der Urheber nicht festzustellen ist, ist die Bezeichnung Quelle: und Fundort zu benutzen. D.h. wo man nach bestem Wissen und Gewissen das Bild her hat. 15.05.2010 VerhCodex 3

Bilder, Bildquellen: Muster Unsichtbare Quellenbezeichnungen? Wasserzeichen? Oder sichtbare und unsichtbare Quellenangaben? Mit einfachen Mitteln 15.05.2010 VerhCodex 4

Wasserzeichen über.pdf Wasserzeichen über. DIGIMARC DIGIMARC über PaintShop oder Photoshop 15.05.2010 VerhCodex 5

Verhaltensvorschlag; Eigenes GV-, sowohl händisch als auch elektronisch Kennzeichnung: (ArGVObu) : Eigene Werke vom Autor: Übernommene Grafiken (Images) als.pdf,.gif,.jpg,.ppt, etc. können unter Nennung der Quelle (ArGVObu) oder des im Bild eingeprägten Quellennamens, ohne Genehmigung genutzt werden, sofern diese Unterlagen nicht kommerziell verwertet werden. Neue Werkschöpfungen eines Autors, basierend auf Recherchen im ArGVObu, bedürfen keiner Zustimmung des Vereins. Ein Hinweis ist erwünscht. Über gesetzte Links, insbesondere Deep Links, sollen die Betroffenen informiert werden. 15.05.2010 VerhCodex 6

Weiterführende Literatur und Empfehlungen: Creative Commons, http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/ Regeln der Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/wikipedia:bildrechte Die Angabe der Copyrights in Form von Name bzw. Künstlername des Autoren und der Bildquelle (nach 13 UrhG) 15.05.2010 VerhCodex 7