Jahrgang 19 Samstag, Nr. 12

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Transkript:

Jahrgang 19 Samstag, 29.08.2009 Nr. 12 1

Amtsblatt der Stadt Arnstadt Seite 2 12/2009 2

Amtsblatt der Stadt Arnstadt Seite 3 12/2009 AMTLICHER TEIL Einladung zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung 2. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 03.09.2009 um 16:00 Uhr in der Stadtbrauerei Arnstadt, Brauhausstraße 1-3, Stadthalle - Tagungsraum Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Verpflichtung der Stadtratsmitglieder zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch den Bürgermeister der Stadt Arnstadt 4. Genehmigung der Niederschrift der 1. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt am 02.07.2009 (öffentlicher Teil) (Beschlussvorlagen-Nr: 2009/008) Einreicher: Bürgermeister 5. Tätigkeitsbericht des Bürgermeisters und Beschlusskontrolle 6. Anfragen der Mitglieder des Stadtrates 7. Bildung von Ausschüssen (Beschlussantrag-Nr: 2009/017) Einreicher: Fraktion DIE LINKE. 8. Besetzung der Ausschüsse 9. Besetzung der Aufsichtsräte der Stadtmarketing Arnstadt GmbH, der Bäder- und Beteiligungsverwaltung Arnstadt GmbH und der Stadtwerke Arnstadt GmbH 10. Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Arnstadt mbh 11. Wahl des beratenden Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss des Ilm-Kreises 12. Wahl der Mitglieder für den Seniorenbeirat der Stadt Arnstadt 13. Wahl der Mitglieder für den Umlegungsausschuss des Stadtrates der Stadt Arnstadt 14. Erhalt des Baumbestandes auf dem Markt (Beschlussantrag-Nr: 2009/018) Einreicher: Fraktion DIE LINKE und Fraktion der SPD 15. Erhalt des Schulstandortes Schloßplatz 2 (Beschlussantrag-Nr: 2009/019) Einreicher: Fraktion DIE LINKE. 16. Weiterführung der Tätigkeit der AG Demokratie braucht Zivilcourage (Beschlussantrag-Nr: 2009/020) Einreicher: Mitglied des Stadtrates Herr Gerhard Pein 17. Gestaltung des Jubiläums "20 Jahre friedliche Revolution" (Beschlussantrag-Nr. 2009/...) Einreicher: Fraktion der CDU Nichtöffentlicher Teil: 18. Genehmigung der Niederschrift der 1. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 02.07.2009 (nichtöffentlicher Teil) (Beschlussvorlagen-Nr: 2009/009) Einreicher: Bürgermeister 19. Neugestaltung der Sportanlage Am Obertunk 1. Bauabschnitt in Arnstadt (Beschlussvorlagen-Nr: 2009/016) Einreicher: Bürgermeister 20. Information zur einer Eilentscheidung (Berichtsvorlage-Nr: 2009/013) Einreicher: Bürgermeister 21. Sonstiges Hans-Christian Köllmer Bürgermeister 3

Amtsblatt der Stadt Arnstadt Seite 4 12/2009 Anlage 5 (zu 20 Abs. 1 BWO) Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Arnstadt wird in der Zeit vom 07. September 2009 bis 11. September 2009 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten : Montag, Dienstag. Donnerstag, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr; Dienstag von 13:30 bis 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen Stadtverwaltung Arnstadt, Wahlbüro, Lindenallee 4, Erdgeschoss für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 11. September 2009 (16. Tag vor der Wahl) bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Stadtverwaltung Arnstadt, Wahlbüro, Lindenallee 4, 99310 Arnstadt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 06. September 2009 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 192 Gotha-Ilmkreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 4

Amtsblatt der Stadt Arnstadt Seite 5 12/2009 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnisnach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05. September 2009) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 11. September 2009) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 25. September 2009 (2. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Arnstadt, Wahlbüro, Lindenallee 4 mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn der Berechtigte zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Arnstadt, den 29.08.2009 Stadtverwaltung Arnstadt 5

Amtsblatt der Stadt Arnstadt Seite 6 12/2009 Wahlbekanntmachung Anlage 27 (zu 48 Abs. 1 BWO) 1. Am 27. September 2009 findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt Arnstadt ist in 22 Wahlbezirke eingeteilt: Siehe Anlage 1 zur Wahlbekanntmachung Die Stadt Arnstadt ist in 20 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 02.09. - 06.09.2009 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um14:00 Uhr in Siehe Anlage 1 zur Wahlbekanntmachung zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. 6

Amtsblatt der Stadt Arnstadt Seite 7 12/2009 Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Stadtverwaltung Arnstadt Anlage 1 zur Wahlbekanntmachung WBZ Wahllokal Straße / Nr. Wahlraum/Zimmer Zugang 101 Stadtverwaltung Arnstadt Am Plan 2 Barocksaal bf 102 Staatl. Regelschule I Goethestraße 32 Erdgeschoss 103 Staatl. Regelschule I Goethestraße 32 Erdgeschoss 104 Kinder- und Jugendtreff Auf der Setze 16 Erdgeschoss bf 105 Marienstift, Emil-Petri-Schule Rosenstraße 45 Erdgeschoss 106 Freiwillige Feuerwehr Bärwinkelstraße 15 1. OG, Schulungsraum 107 Staatl. Berufsbildende Schule Karl-Liebknecht-Straße 27 Erdgeschoss bf 108 Verkehrsamt d. Ilm-Kreises Ichtershäuser Straße 31 Erdgeschoss bf 109 Stadtwerke Arnstadt GmbH Elxlebener Weg 1. OG - Zi. 210 110 Sporthalle am Jahn-Sportpark Käfernburger Straße 2 Erdgeschoss bf 111 Förderzentrum Marienstift Rudolstädter Straße 30 Erdgeschoss bf 112 Regelschule Ludwig Bechstein Professor-Frosch-Straße 26 Erdgeschoss bf 113 Regelschule Ludwig Bechstein Professor-Frosch-Straße 26 Erdgeschoss bf 114 Arbeiter-Samariter-Bund Lindenallee 4 A Begegnungsstätte bf 115 Staatliches Gymnasium Schloßplatz 2 Erdgeschoss 216 Vereinshaus d. Freiwilligen Feuerwehr Dosdorf 5 A Erdgeschoss 317 Alte Schule Espenfeld Espenfeld 2 Erdgeschoss 418 Vereinshaus d. Freiwilligen Feuerwehr Siegelbach 3 Erdgeschoss 519 Angelhausen, Begegnungsstätte "Zur Linde" Angelhäuser Straße 71 Saal 620 Gemeindebüro Hauptstraße 23 Erdgeschoss BW 9011 Kinder- und Jugendtreff Auf der Setze 16 1. OG BW 9012 Baubetriebshof Verwaltungsgebäude Elxlebener Weg 2 a 1. OG bf - barrierefrei 7

Amtsblatt der Stadt Arnstadt Seite 8 12/2009 Stadt Arnstadt Stadtrat Beschluss-Nr. 2009/002 vom 02.07.2009 Genehmigung der Niederschrift der 49. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 14.05.2009 (nichtöffentlicher Teil) Die Niederschrift der 49. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 14.05.2009 (nichtöffentlicher Teil) wird gemäß 42 Abs.2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL.2/2003 S.41) genehmigt. Hans-Christian Köllmer Bürgermeister 6 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Erteilung von Hausnummern für Grundstücke im Gebiet der Stadt Arnstadt vom 03. November 1998 wird wie folgt geändert: der Betrag 10.000,00 DM wird durch den Betrag 2.500,00 EUR ersetzt. 3 Die 1. Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Erteilung von Hausnummern für Grundstücke im Gebiet der Stadt Arnstadt vom 03. November 1998 tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. Arnstadt, den 05. Juni 2009 Hans-Christian Köllmer Bürgermeister 1. Änderungsverordnung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Erteilung von Hausnummern für Grundstücke im Gebiet der Stadt Arnstadt vom 03. November 1998 mit Datum vom 05. Juni 2009 1 5 Absatz 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Erteilung von Hausnummern für Grundstücke im Gebiet der Stadt Arnstadt vom 03. November 1998 wird folgendermaßen gefasst: Die Hausnummer ist an der Straßenseite des Gebäudes an gut sichtbarer Stelle anzubringen. Befindet sich der Haupteingang zum Gebäude an der Straßenseite, ist sie neben der Eingangstür in Höhe der Oberkante der Tür anzubringen. Als Haupteingangstür gilt diejenige Tür, an bzw. vor welcher sich der Briefkasten befindet. Befindet sich die Haupteingangstür nicht an der Straßenseite, ist die Hausnummer straßenseitig an der der Haupteingangstür nächstliegenden Ecke des Gebäudes anzubringen. Verhindert die Einfriedung eine gute Sicht von der Straße aus auf die am Gebäude angebrachte Hausnummer, ist die Hausnummer unmittelbar neben dem Haupteingang der Einfriedung zur Straße hin anzubringen. 2 Stadt Arnstadt Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Die vom Stadtrat der Stadt Arnstadt in der Sitzung am 23.04.2009 mit Beschluss-Nr. 2008/0871 als Satzung beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Arnstadt "Muhmengasse" wurde gemäß 10 i.v.m. 8 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Kommunalaufsicht des Ilm-Kreises mit Schreiben vom 27.05.2009 am 05.06.2009 entsprechend 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt. Mit Schreiben vom 14.07.2009 (Posteingang 30.07.2009) hat die Kommunalaufsicht des Ilm-Kreises die Vorlage der Satzungsanzeige am 05.06.2009 und den Ablauf der Monatsfrist für diese Anzeige am 06.07.2009 bestätigt. Eine Beanstandung der Satzung innerhalb dieser Monatsfrist erfolgte nicht und es wurde gleichzeitig bestätigt, dass die Satzung bekannt gemacht werden kann. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Arnstadt "Muhmengasse" wird hiermit bekannt gemacht und tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gemäß 10 Abs. 4 BauGB ab diesem Tage in der Stadtverwaltung Arnstadt, Am Plan 2, Bauamt, Abteilung Planung, Zimmer 3.19, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Da Pläne und damit verbundene Texte und Erläuterungen Bestandteil der 1. Änderung des Bebauungsplanes sind, erfolgt die öffentliche Bekanntmachung dieser Satzungsteile gemäß 3 Abs. 2 Thüringer Bekanntmachungsverordnung durch Auslegung. 8

Amtsblatt der Stadt Arnstadt Seite 9 12/2009 Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 07.09.2009 bis zum 14.09.2009 in der Stadtverwaltung Arnstadt, Am Plan 2, Bauamt Abteilung Planung, Zimmer 3.19, während der Dienstzeiten. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen ( 215 i.v.m. 214 BauGB) wird hingewiesen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB sowie nach 214 Abs. 3 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorschlages ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Arnstadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Hans-Christian Köllmer Bürgermeister Stadt Arnstadt Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Im Ergebnis dieses Beteiligungsverfahrens wurde der Entwurf des Bebauungsplanes erneut ergänzt. Diese Ergänzung bezieht sich insbesondere auf erforderliche Erschließungsanlagen, die neu in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden sollen. Gemäß 4 a Abs. 3 BauGB ist nach einer derartigen Ergänzung im Entwurf dieser erneut auszulegen und die Stellungnahmen sind erneut einzuholen. Der geänderte Entwurf dieses Bebauungsplanes in seinen Bestandteilen Planzeichnung und Text sowie die Begründung mit Umweltbericht als einen gesonderten Teil gemäß 2a BauGB liegen erneut in der Zeit vom 07.09.2009 bis zum 09.10.2009 (einschließlich) in der Stadtverwaltung Arnstadt, 99310 Arnstadt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Bauamt, Zimmer 3.19 / 3.20, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Jedermann kann während dieser öffentlichen Auslegungsfrist Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen, zum ergänzten Entwurf des Bebauungsplanes Arnstadt "Zur A71 / An der Bachschleife" schriftlich vorbringen. Dies kann auch durch Niederschrift eines Mitarbeiters des Bauamtes der Stadt erfolgen. Gemäß 4a Abs. 3 BauGB wird für die erneute Beteiligung nach 3 und 4 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können. Weiter wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Hans-Christian Köllmer Bürgermeister Gemäß Beschlussfassung im Stadtrat der Stadt Arnstadt wurden zum Entwurf des Bebauungsplanes Arnstadt "Zur A71/An der Bachschleife", Stand März 2009, die Öffentlichkeit gemäß 3 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung vom 27.04.2009 bis zum 29.05.2009 sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß 4 BauGB durch Einholung einer Stellungnahme beteiligt. 9

Amtsblatt der Stadt Arnstadt Seite 10 12/2009 Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte der Stadt Arnstadt gemäß 3 Absatz 5 der gültigen Hauptsatzung der Stadt Arnstadt Bei den Ortsteilratswahlen in den einzelnen Ortsteilen der Stadt Arnstadt wurden folgende Wahlergebnisse festgestellt: Ortsteilratswahl in Angelhausen/Oberndorf am 28. Juli 2009 Verhältniswahl Zahl der Wahlberechtigten: 937 Zahl der Wähler 92 Zahl der ungültigen Stimmen: 3 Zahl der gültigen Stimmen: 89 weitere Ergebnisse der Ortsteilratswahl in Angelhausen/Oberndorf Lfd. Nr. Vor- und Nachnamen der Bewerber/-innen in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen Die Gewählten sind durch X gekennzeichnet. Stimmen 01 Silvio Triebel Burggasse 24 76 X 02 Sabine Du Maire Am Rößchen 16 67 X 03 Anja Hedler Dornheimer Weg 7 67 X 04 Petra Riechert Hainfeld 202 65 X 05 Antje Nicolai Burggasse 39 58 X 06 Harald Grund Angelhäuser Straße 71 57 X 07 Heike Klutt Hainfeld 226 42 X 08 Doris Haak Hainfeld 15 42 X 09 Uwe Seyring Hinter den Gärten 4 16 10 Volker Seeber Hainfeld 53 12 11 Martina Herda Dornheimer Weg 20 9 12 Yvonn Koch Angelhäuser Straße 23 4 13 Uwe Esche Burggasse 22 1 14 Thomas Knöpfel Hainfeld 43 1 15 Bernd Du Maire Hainfeld 45 1 16 Thomas Stede Schloßbergweg 2 1 17 Eik Riechert Hainfeld 202 1 18 Claudia Seeber Hainfeld 206 1 19 Enrico Steudner Hainfeld 246 1 gewählt ist 10

Amtsblatt der Stadt Arnstadt Seite 11 12/2009 Ortsteilratswahl in Dosdorf/Espenfeld am 29. Juli 2009 Verhältniswahl Zahl der Wahlberechtigten: 362 Zahl der Wähler 19 Zahl der ungültigen Stimmen: 1 Zahl der gültigen Stimmen: 18 weitere Ergebnisse der Ortsteilratswahl in Dosdorf/Espenfeld Lfd. Nr. Vor- und Nachnamen der Bewerber/-innen in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen Die Gewählten sind durch X gekennzeichnet. Stimmen 01 Sabina Köllmer Dosdorf Nr. 12 A 14 X 02 Alfons Heinrich Dosdorf Nr. 46 10 X 03 Martina Esche Dosdorf 19 B 10 X 04 Petra Carnarius Espenfeld 45 10 X 05 Mario Knaut Espenfeld 32 C 7 06 Bärbel Hopf Dosdorf 44 7 07 Hartmut Sichardt Espenfeld 22 6 08 Volker Herzberg Espenfeld 16 4 gewählt ist Ortsteilratswahl in Rudisleben am 03. August 2009 Verhältniswahl Zahl der Wahlberechtigten: 820 Zahl der Wähler 74 Zahl der ungültigen Stimmen: 7 Zahl der gültigen Stimmen: 67 weitere Ergebnisse der Ortsteilratswahl in Rudisleben Lfd. Nr. Vor- und Nachnamen der Bewerber/-innen in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen Stimmen 01 Antje Günther Ichtershäuser Weg 10 59 X 02 Joachim Scharfe Schulplan 7 58 X 03 Reinhard Förster Feldstraße 2 58 X 04 Ronald Gräßler Feldstraße 4 57 X 05 Roger Rösner Kirchheimer Straße 3 57 X 06 Kerstin Hartleb Hauptstraße 25 50 X 07 Martin König Arnstädter Straße 12 27 08 Bernd Kästner Schulplan 12 A 2 09 Steffen Häfer Schulplan 11 1 gewählt ist 11

Amtsblatt der Stadt Arnstadt Seite 12 12/2009 Lfd. Nr. Vor- und Nachnamen der Bewerber/-innen in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen Stimmen 10 Tobias Böhme Arnstädter Straße 13 1 11 Frank Büchner Schulplan 5 1 12 Gisela Reichenbach Hauptstraße 13 1 gewählt ist Die Gewählten sind durch X gekennzeichnet. Ortsteilratswahl in Siegelbach am 6. August 2009 Verhältniswahl Zahl der Wahlberechtigten: 288 Zahl der Wähler 30 Zahl der ungültigen Stimmen: 1 Zahl der gültigen Stimmen: 29 weitere Ergebnisse der Ortsteilratswahl in Rudisleben Lfd. Nr. Vor- und Nachnamen der Bewerber/-innen in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen Die Gewählten sind durch X gekennzeichnet. Stimmen 01 Jens Köllmer Siegelbach 88 25 X 02 Jürgen Möller Siegelbach 71 A 25 X 03 Björn Kirchner Siegelbach 11 A 25 X 04 Kirsti Senff Siegelbach 80 A 19 X 05 Bärbel Glatz Siegelbach 42 9 06 Hardy Schlegel Siegelbach 72 9 07 Peter Kind Siegelbach 96 1 gewählt ist Information aus dem Rathaus Verkehrschaos vor den Grundschulen! Ankündigung von Schwerpunktkontrollen im ruhenden Verkehr Kontrollen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass sich im öffentlichen Straßenraum vor den Grundschulen der Stadt Arnstadt bedenkliche Verkehrsverhältnisse entwickeln. Insbesondere zum Unterrichtsbeginn sowie zum Unterrichtsende, wenn auch hier weniger, wird teilweise ein "Chaos" verursacht. Die "Chaos"-Verursacher sind hauptsächlich die Eltern oder Elternteile, welche ihre Kinder mit dem Kraftfahrzeug zur Schule bringen. Das Verhalten dieser Kraftfahrzeugführer mag durchaus aus der Fürsorge heraus motiviert sein, das eigene Kind oder die eigenen Kinder möglichst sicher zum Schulunterricht zu "geleiten". In diesem Zusammenhang werden jedoch einfache, aber auch schwerwiegendere Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) begangen. Diese Verstöße gefährden in hohem Maße auch andere Verkehrsteilnehmer und - besonders erstaunlich - in Einzelfällen sogar das eigene Kind oder die 12

Amtsblatt der Stadt Arnstadt Seite 13 12/2009 eigenen Kinder. So lassen die Eltern die Kinder, für den Beobachter schon bedenklich, auf die Fahrbahn aussteigen. In Auswertung der bisherigen beobachteten Verhältnisse beabsichtigt die Stadtverwaltung Arnstadt über das Rechtsund Ordnungsamt Schwerpunktkontrollen vorzunehmen. Diese Schwerpunktkontrollen werden unregelmäßig und ohne jegliche Ankündigung durchgeführt. Wegen der gegebenen Veranlassung wird sich der zeitliche Schwerpunkt vorwiegend an den Unterrichtsbeginn bzw. an das Unterrichtsende ausrichten. Die dabei festgestellten Verstöße können im Ergebnis einer Einzelfallprüfung zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren führen. Die Stadtverwaltung bittet die Eltern oder die von ihnen beauftragten Fahrzeugführer ausdrücklich, mit großer Vorsicht und Rücksichtnahme ihre Kinder unter unbedingter Beachtung der Bestimmungen der StVO zur Schule zu bringen und keine Gefährdung des übrigen Straßenverkehrs durch u.a. fahrlässiges Aussteigenlassen zu verursachen. ENDE AMTLICHER TEIL AMTLICHE BEKANNTMACHUNG ANDERER BEHÖRDEN UND INSTITUTIONEN Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfes zum Regionalplan Mittelthüringen Am 12.8.2009 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen die Freigabe des nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung überarbeiteten Entwurfes zum Regionalplan Mittelthüringen zur 2. Anhörung und öffentlichen Auslegung beschlossen. Gemäß 10 Abs. 6 des Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG) vom 15. Mai 2007 (GVBl. S. 45) ist der Entwurf zum Regionalplan erneut auszulegen, wenn er nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß 10 Abs. 3 und 4 ThürLPlG geändert wird und dadurch die Grundzüge der Planung berührt werden. Gemäß o. g. Beschluss der RPG wurde bestimmt, dass nach 10 Abs. 6 Satz 3 ThürLPIG Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des überarbeiteten Entwurfs zum Regionalplan Mittelthüringen abgegeben werden können. Die öffentliche Auslegung erfolgt bei den in der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften: den Landkreisen Gotha und Sömmerda, dem Ilm-Kreis und dem Landkreis Weimarer Land, den kreisfreien Städten Erfurt und Weimar sowie den kreisangehörigen Städten Apolda, Arnstadt, Gotha, Ilmenau und Sömmerda. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden hiermit gemäß 10 Abs. 3 Satz 3 ThürLPlG bekannt gemacht. Die Planunterlagen des überarbeiteten Entwurfes zum Regionalplan Mittelthüringen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 05.10.2009 bis einschließlich 05.11.2009 in der Stadtverwaltung Arnstadt, Markt 1, Zimmer 3.24, 99310 Arnstadt während folgender Öffnungszeiten: Montags, donnerstags und freitags 9.00-12.00 Uhr Dienstags 9.00-12.00 Uhr und 13.30-18.00 Uhr zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Als Arten umweltbezogener Informationen sind Angaben zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Biologische Vielfalt/Fauna/Flora, Landschaft, Mensch, Kultur-/ Sachgüter und deren Wechselbeziehungen verfügbar. Stellungnahmen zum überarbeiteten Entwurf des Regionalplanes Mittelthüringen können innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann auch direkt gegenüber der Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimarplatz 4 99423 Weimar erfolgen oder als E-Mail an die Adresse regionalplanung-mitte@tlvwa.thueringen.de. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach 10 Abs. 3 Satz 4 ThürLPlG nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Regionalplan unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend sind allgemeine Informationen und der überarbeitete Entwurf des Regionalplanes sowie die zugehörigen Abwägungsentscheidungen im Internet unter www.regionalplanung.thueringen.de abrufbar. Arnstadt, den 19.08.2009 Hans-Christian Köllmer Bürgermeister 13

Amtsblatt der Stadt Arnstadt Seite 14 12/2009 Bekanntgabe der Überführung in die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und Einführung als amtlicher Nachweis Die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) Landkreis: Ilm-Kreis Ilm-Kreis Ilm-Kreis Gemeinde: Arnstadt Arnstadt Arnstadt Gemarkung(en): Arnstadt Rudisleben Angelhausen/ Oberndorf Flur(en): 1,2,4,19, 1-14 1-11 20,24-30 Landkreis: Ilm-Kreis Gemeinde: Arnstadt Gemarkung(en): Dosdorf Flur(en: 1-8 wurde erstellt und in die amtliche Datenhaltung eingeführt. Die ALK tritt an die Stelle der bisherigen Liegenschaftskarte. Gemäß 6 Abs. 2 des Thüringer Katastergesetzes vom 7. August 1991 (GVBl. S. 285), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Thüringer Gesetzes zur Neuorganisation des Kataster- und Vermessungswesens vom 22. März 2005 (GVBl. S. 115, -122-), kann in die Ergebnisse der Digitalisierung Einsicht genommen werden. Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch: von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr Donnerstag: von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag: von 8.00 bis 12.00 Uhr im Zimmer 116 des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Saalfeld Albrecht-Dürer-Straße 3 07318 Saalfeld NICHTAMTLICHER TEIL Sommerbiathlon-WM - Siegerehrung am 22.09.2009 in Arnstadt Im Gegensatz zum Biathlon, der im Winter von zahlreichen Fans verfolgt wird, ist der Sommerbiathlon noch eher unbekannt. Das liegt nicht zuletzt daran, dass diese aus Laufen und Schießen bestehende Mehrkampfsportart noch sehr jung ist. Im Jahr 1996 wurde die erste Weltmeisterschaft im Sommerbiathlon ausgetragen. In diesem Jahr findet die WM erstmals in Deutschland statt: Vom 21. bis 27. September kämpfen die Biathleten in Oberhof um den WM-Titel. In umliegenden Orten finden die Siegerehrungen statt. Eine Siegerehrung wird am 22. September in der Bachstadt Arnstadt stattfinden. Von 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr gibt es auf dem Rathausvorplatz ein musikalisch-sportliches Show- und Unterhaltungsprogramm. Mit dabei sind unter anderem die Tanzschule Linie 1, die Schalmeien Big Band Ingersleben, die Schützengesellschaft Arnstadt sowie die SG Motor Arnstadt mit ihren Akrobaten und Cheerleadern. Weiterhin stellt der SV Eintracht Frankenhain, welcher die Sommerbiathlon-WM organisiert, eine mobile Laserschießanlage, an der Jung und Alt selbst ihre Treffsicherheit unter Beweis stellen können. Ganz junge Besucher können sich in der Spiel- und Bastelstraße austoben. Die Siegerehrung selbst findet 19.30 Uhr statt. Moderiert und musikalisch umrahmt wird die gesamte Veranstaltung durch den Radiosender Antenne Thüringen. Saalfeld, den 14. August 2009 Im Auftrag... Gunter Franke Dezernatsleiter Siegel Aktuelle Informationen zur diesjährigen Sommerbiathlon-WM gibt's im Internet unter www.wm-sommerbiathlon.de ENDE AMTLICHE BEKANNTMACHUNG ANDERER BEHÖRDEN UND INSTITUTIONEN ENDE NICHTAMTLICHER TEIL 14