Informationen zum MVI-Pressetermin Straßenbegleitgrün

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Transkript:

MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR DIE PRESSESTELLE Informationen zum MVI-Pressetermin Straßenbegleitgrün am Donnerstag, 22.08.2013, 11.00 Uhr an der L 360, Thanheimer Steige beim Stich, Zollernalbkreis Bedeutung der Straßenbegleitgrünflächen für die Biodiversität In Baden-Württemberg erstrecken sich entlang von Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ca. 27.000 ha Gras- und Gehölzflächen. Neben den für die Verkehrssicherheit relevanten Straßenbegleitflächen besteht der Großteil (rd. 22.000 ha) aus extensiven Flächen, die keinen produktionsorientierten Nutzungen unterliegen. Sie sind über das gesamte Land verteilt und stellen damit ein wichtiges ökologisches Potential im Naturhaushalt und somit der grünen Infrastruktur dar. Durch eine naturschutzoptimierte Anlage und Pflege der Flächen können naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume entstehen, die hinsichtlich der Vernetzung durch das Straßennetz einen bedeutenden Beitrag zum Biotopverbund und damit zur Aufrechterhaltung und Sicherung der Biodiversität leisten können. Die Ansaat und Bepflanzung der Begleitflächen mit gebietsheimischem Saat- und Pflanzgut trägt zur Erhaltung der biologischen und genetischen Vielfalt bei. Naturschutzoptimierte Herstellung und Pflege des Straßenbegleitgrün An zahlreichen Straßenbegleitflächen wird durch eine standortgerechte Herstellung und Pflege seitens der Straßenbauverwaltung die Biodiversität aktiv gefördert. Dass die Anstrengungen Erfolg haben, zeigen gelungene Beispiele, u. a. an der A8. Ziel ist es, Begleitflächen zu Rückzugsorten und Teillebensräumen auch für mittlerweile seltene und im Rückgang befindliche Tier- und Pflanzenarten zu machen. Zur naturschutzfachlichen Optimierung der Begleitflächen sollen verstärkt Pflegekonzepte ausgearbeitet werden, die von allen Beteiligten - PlanerInnen, Auszuführenden und den Autobahn- und Straßenmeistereien, welche für den Betrieb und die Pflege der Flächen zuständig sind, - mitgetragen und umgesetzt werden. Hauptstätter Str. 67 70178 Stuttgart (VVS: Österreichischer Platz) Behindertengerechte Parkplätze vorhanden Telefon 0711 231-4 Telefax 0711 231-5899 presse@mvi.bwl.de www.mvi.baden-wuerttemberg.de www.service-bw.de

Beispiel Thanheimer Steige Am Beispiel der L 360, Thanheimer Steige (Naturraum Hohe Alb ), kann gezeigt werden, wie bei geringem Oberbodenauftrag die Neuentwicklung magerer artenreicher Grünflächen auf Straßenböschungen gelingen kann. Wichtige Voraussetzung dafür ist die Kenntnis und Berücksichtigung der vorkommenden Biotoptypen und Artvorkommen der Umgebung sowie in der Ausführungsphase die Verwendung entsprechenden gebietsheimischen Saatguts. Damit lassen sich optimale Startbedingungen für die dauerhafte Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller linearer Strukturen schaffen. An der Thanheimer Steige ist außerdem zu sehen, wie die Verwendung landschaftstypischer Materialien zur Böschungssicherung mit Natursteinmauern zu einer gelungenen Einbindung der Baumaßnahme in das Landschaftsbild führen kann. Die Herstellung der Straßenbegleitgrünflächen erfolgte im Zusammenhang mit dem Bau eines Zusatzfahrstreifens (Plangenehmigung vom 21.10.2008, Bauzeit von Frühjahr 2010 bis Sommer 2011, Kosten ca. 1,5 Mio. Euro). Die Maßnahme dient der der Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs. Standort 1: Steilböschung zum Wald Beispiel für die Ansaat von Böschungen mit gebietsheimischem Saatgut bzw. Zwischenansaat bis zur Entwicklung des Kompensationsziels gestufter Waldrand Bestand vor Baumaßnahme: 40-80 Jahre alter naturferner Wald (überwiegend Fichte und Tanne) mit kleinem betroffenen Bestand an Sumpf-, Bruch- und Auwald.

Maßnahmenplanung gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan: Entwicklung eines gestuften Waldrands auf Baufeld und neuen Straßenböschungen durch Initialpflanzung und Sukzession Neuentwicklung von mageren Säumen auf der Straßenböschung Oberbodenauftrag auf die Böschungsfläche entsprechend dem Begrünungsziel Gehölzpflanzung (Waldmantel) ca. 20 cm, im oberen Böschungsbereich geringerer Auftrag bis zur Aufforstung/Neuentwicklung des Waldrandes (vorgesehen im Herbst 2013) erfolgte zur schnellen Begrünung (Verhindern der Erosion) eine Nassansaat (Anspritzbegrünung) mit Ökotypensaatgut aus gebietsheimischer Vermehrung 1 : Regel-Saatgut-Mischung 8.1 Variante 3 (für Kalk-Mager-Standorte) mit 15% Kräuteranteil (Pflanzenliste siehe Anlage) Lieferung des Saatguts und Ausbringung durch Nassansaat am 04.05.2011. Eine Saatgutprobe wurde auf der Baustelle entnommen. Der Saatguthändler ist zertifiziert nach RegioZert. Dem Händler wird mit der Zertifizierung die Bescheinigung über den Vertrieb von Wildgräser- und Wildstaudensaatgut aus regionalen Herkünften ausgestellt. Kosten des Saatguts: ca. 3-4 fach höhere Kosten gegenüber einer Standard - Mischung Landschaftsrasen, d.h. absolut am Beispiel der L 360: ca. 3.900,- Euro. Pflege: Intensivbereiche werden künftig von der Straßenmeisterei Zollernalbkreis gepflegt; für die Extensivbereiche erfolgen Art und Umfang der Pflege je nach Biotoptyp. Bei beginnender Verbuschung wird das Mähen alle 3-5 Jahre empfohlen. 1 Als gebietseigen werden Pflanzen bzw. Sippen bezeichnet, die aus Populationen einheimischer Sippen stammen, welche sich in einem bestimmten Naturraum über einen langen Zeitraum in vielfacher Generationsfolge vermehrt haben, so dass eine genetische Differenzierung gegen Populationen der gleichen Art aus anderen Naturräumen anzunehmen ist. (Kowarik & Seitz 2003). Am 1. März 2010 wurde die vorherige Regelung des Landesnaturschutzgesetzes zum Ausbringen gebietsfremder Pflanzen in der freien Landschaft durch die bundeseinheitliche Regelung in 40 Abs. 4 BNatSchG ersetzt. Hiernach bedarf das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur der Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde. Nach 40 Abs. 4 Satz 4 Nr. 4 BNatSchG besteht jedoch eine Übergangsregelung, die das Ausbringen von Gehölzen und Saatgut gebietsfremder Arten in der freien Natur bis zum 1. März 2020 genehmigungsfrei erlaubt. Allerdings sollen nach dieser Bestimmung auch innerhalb dieses Zeitraums Gehölze und Saatgut in der freien Natur vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden.

Standort 2: magere Flächen in der Innenkurve Beispiel dafür, wie auf den neuen Straßenböschungen magere Standorte entwickelt werden können, indem die Standortbedingungen der umliegenden hochwertigen Lebensräume aufgegriffen werden Bestand vor Baumaßnahme: von Schafen beweideter Magerrasen basenreicher Standorte mit - Franzenenzian (Gentianella ciliata) - Geflecktes Knabenkraut (Dactylorhiza maculata) - Mücken-Händelwurz (Gymnadenia conopsea) - Wohlriechende Händelwurz (Gymnadenia odoratissima) - Stengellose Kratzdistel (Cirsium acaule) - Gelbe Spargelerbse (Lotus maritimus) - kleine Traubenhyazinthe (Muscari botryoides) Maßnahmenplanung gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan: Bei geringem Oberbodenauftrag (max. 10 cm) sollen sich auf südexponierten Böschungen Vegetationsbestände der mäßig nährstoffarmen und mäßig trockenen, besonnten Standorten entwickeln mit dem Ziel der Wiederherstellung magerer Weiden bzw. Neuentwicklung von mageren Säumen auf der Straßenböschung. Ansaat mit gebietsheimischen Saatgut der Magerwiesen.

Die Straßenbegleitflächen bieten auch Lebensraum für die Fauna, insbes. Heuschrecken (Kurzflügelige Beißschrecke, Kleine Goldschrecke, Bunter Grashüpfer (alle Vorwarnliste), Tag- und Nachtfalter (Würfeldickkopffalter, Bergkronwicken-Widderchen (Waldrand), Nachkerzenschwärmer, Esparsetten- Bläuling, Hufeisenklee-Gelbling; Blutströpfchen), Reptilien (Zauneidechse, Schlingnatter). Pflege: Intensivbereiche werden künftig von der Straßenmeisterei Zollernalbkreis gepflegt; für die Extensivbereiche erfolgen Art und Umfang der Pflege je nach Biotoptyp. Bei beginnender Verbuschung wird das Mähen alle 3-5 Jahre empfohlen. Die in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Straßenbegleitflächen befindlichen (Kompensations-) Maßnahmenflächen (M5) werden gemäß den Vorgaben aus dem LBP bzw. des LAP gepflegt und unterhalten (Integration in das Weideregime des örtlichen Schäfers).

Standort 3: Natursteinmauer Beispiel für die Verwendung landschaftstypischer Materialien im Straßenbau Bestand vor Baumaßnahme: Feldgehölze, -hecken Maßnahmenplanung gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan: Landschaftsgerechte Gestaltung der steilen Einschnittsböschung unter Verwendung landschaftstypischer Materialien für die Böschungssicherung Die Böschungssicherung des Hanganschnitts wurde durch eine Blockschichtung aus verwitterungsbeständigem frostsicherem Jurakalkstein, Steinhöhe 50 cm (Länge 40-120 cm, Tiefe 40-90 cm) und mit einer Neigung von 1:3 hergestellt.

Anlage Regel-Saatgut-Mischung 8.1 Variante 3 (für Kalk-Mager-Standorte) Herkunftsgebiet 7: Süddeutsches Hügel- und Bergland (SD) Aussaatmenge: 10 g / m² (Mischung für erosionsgefährdete Standorte) 85 % Gräseranteil 15 % Kräuteranteil Gräser 5,0 % Anthoxanthum Gemeines 5,0 % Arrhenatherum Glatthafer odoratum Ruchgras elatius 2,0 % Brachypodium Fiederzwenke 3,0 % Briza media Zittergras pinnatum 2,0 % Bromus erectus Aufrechte Trespe 5,0 % Bromus mollis Weiche Trespe 5,0 % Bromus secalinus Roggen-Trespe 10,0 % Cynosurus cristatus Kammgras 10,0 % Festuca rubra commutata Horst- Rotschwingel 10,0 % Festuca rubra rubra Ausläufer- Rotschwingel 20,0 % Festuca trachyphylla* Rauhblatt- Schwingel 1,0 % Koeleria pyramidata Pyramiden- Kammschmiele 5,0 % Poa pratensis Wiesenrispe 2,0 % Trisetum flavescens Goldhafer 85 % Gräser Kräuter 0,4 % Achillea millefolium Schafgarbe 1,0 % Agrostemma githago Kornrade 0,2 % Campanula glomerata Knäuel- Glockenblume 0,9 % Centaurea cyanus Kornblume 0,8 % Centaurea scabiosa Skabiosen- 0,7 % Daucus carota Wilde Möhre Flockenblume 0,8 % Dianthus carthusianorum Karthäusser- Nelke 0,2 % Galium verum Echtes Labkraut 0,7 % Hypericum perforatum Echtes Johanniskraut 0,5 % Knautia arvensis Acker- Witwenblume 0,3 % Leontodon hispidus Rauer 0,7 % Leucanthemum Wiesen-Margerite Löwenzahn vulgare 0,2 % Lotus corniculatus Hornschotenklee 0,7 % Malva moschata Moschus- Malve 0,8 % Onobrychis viciifolia Saat- Esparsette 0,5 % Origanum vulgare Wilder Majoran 0,7 % Papaver rhoeas Klatschmohn 0,8 % Pimpinella saxifraga Kleine Bibernelle 1,0 % Salvia pratensis Wiesen-Salbei 1,2 % Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf 0,5 % Silene vulgaris Gemeines Leimkraut 0,5 % Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian 0,9 % Tragopogon pratensis Wiesen- Bocksbart Anthemis tinctoria** Färberkamille 15 % Kräuter * ersetzt durch Festuca ovina ** zu 0,75% beigemischt (die Prozent-Mengen der anderen Kräuterarten ändert sich dadurch geringfügig)

Herkunftsgebiete (Darstellung nach Landesanstalt für Umweltschutz, 1999) 4 Westdeutsches Bergland; 6 Oberrheingraben; 7 Süddeutsches Hügel- und Bergland; 8 Schwäbische und Fränkische Alb; 9 Alpen und Alpenvorland